Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931116
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189311163
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18931116
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-16
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dem er alsbald nur 3 am Lager befindliche anstatt 10 bestellter Exemplare liefern kann, an seiner Kaufofferte über die restlichen 7 Exemplare fest zuhalten und dessen Bestellung auf letztere füglich auch nach einiger Zeit erledigen zu dürfen. Aber auch der geschäftliche Vorteil des Sortimenters, welcher seinen Bedarf an dem verlangten Berlagsartikel in Höhe von 10 Exemplaren decken muß und auf den Verleger als einzigen Lieferanten des Buches beschränkt ist, weist ihn darauf hin, sich wegen der Lieferung deS Restes zu gedulden, wenn der Verleger solche in absehbarer Frist in Aussicht stellt. So hat sich der von der Redaklion hervorgehobene Handelsgebrauch unzweifelhaft entwickelt, demzufolge der Verleger bei momentanem Mangel an Exemplaren und unter der Voraussetzung, daß er sich um baldmög liche Lieferung der fehlenden Stücke ernstlich bemüht, nicht sofort, sondern erst nach Möglichkeit zu liefern braucht, dergestalt, daß solche Lieferung noch als Erfüllung des Kaufvertrages gilt. Da der Bücherpreis ein fester, von Spekulationsbcdingungen unabhängiger und nicht wie der Preis anderer Waren Schwankungen im Laufe der Zeit ausgesetzt ist, so ist eine ungerechtfertigte Begünstigung des Verlegers überall nicht ersichtlich. Ganz anders liegt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer im Antiquariatsbuchhandel. Auf seine Anfrage in der Spalte -Gesuchte Bücher» des Börsenblaites erhält der kauflustige Buchhänder eine Reihe von Kaufofferten etwa des Inhalts: -Ich liefere, ich bin in der Lage zu liefern -Handbuch der Baukunde- zum Preise von 10, von 20, von 30 u.s. w » Nicht lediglich auf einen Lieferanten allein angewiesen, wählt der Kauf lustige das günstigste Angebot aus, welches im allgemeinen -das billigste sein wird, denn die Offerten konkurrieren gemeinhin nur bezüglich des Preises. Gleich ist allen nach dem Willen der Kontrahenten die Voraus setzung sofortiger Lieferung. Spätere Lieferung muß ausdrücklich bemerkt werden. Nur dann ist der Suchende in der Lage zu prüfen, ob nicht ein Angebot zu höherem Preise bei sofortiger Lieferung den Vorzug ver dient vor einem solchen zu billigerem Preise in längerer Lieferfrist. Wäre letztere in Fällen der in Rede stehenden Art usancemäßig zu lässig, so würde bei dem von Angebot und Nachfrage und manchen Zu fälligkeiten abhängigen Marktpreise antiquarischer Bücher einer den soliden Geschäftsgrundsätzeu des Buchhandels verderblichen und seinen Interessen nicht dienenden Spekulation ein Feld geöffnet sein. Denn da rechtlich nichts im Wege steht, eine Sache, die man selbst nicht hat, zu verkaufen, so könnte der anbietende mit dem suchenden Buchhändler den Kaufvertrag über das gesuchte. Buch mit der Maßgabe abschließen, er werde usance- mäßig in 3 Monaten liefern, indem er selbst eine Gelegenheit, in der Zwischenzeit den Gegenstand des Vertrages vorteilhaft zu erwerben, erhofft. Man erwäge, daß für ihn der Markt günstiger liegt. Er wird von den Buchhändlern, deren Angebote von dem, der das Buch ursprünglich suchte, wegen zu hohen Preises nicht angenommen worden sind, jetzt billigere Angebote erhalten, weil diese mit dem teuereren Gebot schlechte Erfahrung gemacht haben. Er würde den Preis drücken, um den Vorteil selbst einzustrcichen. Es hieße dem Vertragswillen des Käufers etwas unterstellen, woran er gar nicht denkt, wollte man behaupten, der ein Buch auf antiquarischem Wege suchende Buchhändler gewähre handels gebräuchlich dem sich zur Lieferung erbietenden eine Frist, bis dessen ernstlichen Bemühungen die Beschaffung des Buches gelingen würde. So zweckdienlich und naturgemäß der mehrerwähnte Handelsgebrauch im Verkehr zwischen Sortimenter und Verleger ist, im Antiquariatsbuch handel ist für ihn meines Dafürhaltens kein Platz. F. in B. hat bisher überhaupt nicht erfüllt. Denn die Lieferung von Teil II ist, da es sich um keine teilbare Leistung handelt, nicht Er füllung des Vertrages. Z. hat aber, wenn seine thatsächlichen An führungen vollständig sind, als F. in B. die Zusendung von Teil I in unbestimmter Frist in Aussicht stellte, geschwiegen. Damit ist spätere Lieferung vereinbart. Nur geht die gewährte Frist nicht lins unendliche. Z. mag erwägen — im Streitfälle würden es Sachverstän dige zu begutachten haben —, ob F bei ernstlicher Bemühung bisher schon zur Anschaffung des Buches in der Lage gewesen wäre, was wohl keinem Bedenken unterliegt. Danach mag er eine längere oder kürzere Frist bestimmen, nach deren fruchtlosem Ablauf er berechtigt ist, sich auf F.'s Kosten zu decken. Er kann alsdann gegen Herausgabe von Teil II Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, sich das ganze Werk anderweit beschaffen und Ersatz seines vollen Schadens (Mehrpreises re.) von F. fordern. Berlin. Or. W. 0. Unpassende Buchhändler-Reklame. Die Grenzboten schreiben in Nr. 40: -Zu welchen Mitteln die Buchhändlerreklame greift, davon liefert der neueste antiquarische Wahlzettel ein fast unglaubliches Beispiel. Die -Kommissions- und Exportbuchhandlung von M. Neuseld Nach folger» in Berlin bietet da die von Schwind illustrierte Prachtausgabe von Mörikes Historie von der schönen Lau zu herabgesetztem Preise an, und darüber steht mit dicker, fetter Schrift: kieant! Man denke: Mörikc, der keuscheste deutsche Dichter, und Schwind, der keuscheste deutsche Künstler, als -pikant« ausgeschrieen, nur um ein Geschäft zu machen I » Mit Bezug hieraus und als Antwort auf verschiedene uns aus dem Buchhandel zugekommene Anschristen teilen wir mit, daß der Verkauf einer Anzahl von Mörikes Historie von der schönen Lau mit Umrißzeichnungen von Schwind durch den früheren Inhaber der Göschen'schen Verlagshandlung zu unserem großen Bedauern in dieser Weise erfolgt ist. Dies geschah vor etwa fünf Jahren, als Mörike den Anteil noch nicht gefunden hatte, den er heute genießt. Wir beklagen den gerügten Umstand tief, wenn er geschäftlich auch auf den Absatz des Werkes keinen Einfluß hat, da unsere Exemplare im Gegensatz zu den obengenannten nur in tadellos neuen Originaleinbänden geliefert werden. Stuttgart. G. I. Göschen'sche Verlagshandlung. Entgegnung. Wie die Grenzboten dazu kommen, für den Buchhandel bestimmte Inserate dem Publikum zum besten zu geben, ist uns unerfindlich. Wir lasen diese Brieskastennotiz unter anderen antisemitischen Auslassungen, haben jedoch keine Notiz davon genommen, da wir aus derartige An zapfungen nicht eingehen. Die Bezeichnung »Pikant- bezieht sich auf Schwind. Diesen Namen haben wir auch nach pikant gesetzt. Der Aus druck war absichtlich gewählt; nicht der Reklame wegen, sondern weil wir Unzuträglichkeiten vermeiden wollten, da wir sogenannte pikante Bücher oder solche mit zweifelhaftem Inhalte oder Titel nicht vertreiben. Die Bilder sind wirklich pikant, wenn auch der keuscheste deutsche Künstler dieselben gezeichnet hat. Der Göschenschen Verlagsbuchhandlung erwidern wir, daß unsere Exemplare ebenfalls neu gebunden sind. Berlin. Commissions- und Exportbuchhandlung M. Neufeld Nachfolger. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s46916j Hermanustadt, im Oktober 1893. ?. Wir teilen Ibusn bisräureb ergebenst mit, dass wir seit ttutaug dieses ülooats infolge freundsebaktlieksn Oebereiukommeos äio Kirma Nieduklis L 86ruMü aufgelöst baden unck icüiiitiginu ckio abge sonderten Kirmen kucb-, Kunst- und IVIusistsIien-I-igntjlung in Lsiwannstadt (Lisbenbürgen) Usltauergasse 27, unä Anzeigcdlatt. 6. 8erapbi», 6uob-, Kunst- un<j IVIuMglien-bigndlung in üermannstadt (Kisdenbürgsn) Kleiner Hing Nr. 12, fübren werden. Indem wir souaob kur das uossrm bis- derigon gemeinsamen Ilntsrnebmen gosebenkte Vertrauen unssrn besten Dank aussprsebsv, bitten wir, dasselbe in glsiebem Nasse aut unsere, nunmsbr abgesonderten, Ossebäkts über tragen Ln wollen und vsrsiebsrn, dass wir uns aueb küvktigbin dieselbe Oswisseobaktigksit n. künktliebkeit in unserer Oesekäktsgsbaruvg aur küiebt maoben werden, dis uns bieder rur Riebtseknur gedient Kat. Wir bitten, aueb von den oaebstebsoden kundsebreibsn Kenntnis nsbnisn ru wollen, und empkeblsn uns Uoebaobtungsvoll I-uäwIg NIebaells. kl. V. 8erapbin. Wie 8is saus Vorstsbsndsm götigst svt- osbwsu wollen, bade ieb naeb Xuklösung der Kirma Lliebaelis L Lerapbin sine Luob-, Kunst- und Nusilcalieu-Handlung unter der gs- riebtlieb protokollierten Kirma l,u6wig IVkielissIis am bissigen Ulatrs srriebtst. Dem Luvbkaudel gebäre ieb seit 1871 au, war seit 1875 Rsilbaber der Kirma Kraur Niedaslis, seit 1888 Miteigentümer der nun- msbr aufgelösten Kirwa Lliebaelis L 8sra- pbin, wslebs beide Kirmsu sieb im liueb- bandsl in dieser langen Heide von ckabren einen guten Klang zu erwerben und ru bswabroo gewusst dabsn. leb dark dswnaeb dis gsskrtsu Herren Oesebäktskrsuods wobl bitten, das alte avgensbms Vsrbäituis gegenseitiger Wsrt- sebätrung auf meine neue Kirwa übertragen und wir sin Oouto eröffnen ru wollen and bolle, dass dis alte Ossebäktsvsrbiudung in dieser neuen Korw eins ebenso angonebme und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder