Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931116
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189311163
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18931116
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-16
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7008 Nichtamtlicher Teil. 267, 16. November 1893. Die Auflösung des damaligen Reichstages ließ diese Eingaben, wie auch die gleichfalls das Abzahlungsgeschäft im Buchhandel betreffende Petition des Börsenvereins und die des Central vereins deutscher Kolportage-Buchhändler wegen der vor gesehenen beengenden Beschränkungen des Kolportagevertriebes, nicht zur Beratung und Beschlußfassung gelangen. Es wird deshalb fortan die Aufgabe des Vorstandes der Kor poration der Berliner Buchhändler sein, auch seinerseits dem neu zusammentretenden Reichstag gegenüber ein wachsames Auge darauf zu haben, daß die einzubringenden Regierungs- Vorlagen und die Beschlüsse des Reichstages nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, sondern sich aus die allein not wendigen Beschränkungen hervorgetretener Auswüchse in der Handhabung jener Geschäftspraktiken beziehen. »Da der Vorstand der Korporation die Verpflichtung hat, das Standesansehen des Berliner Buchhandels zu wahren, so muß er diesmal einige neuerdings platzgreifende Gepflogen heiten zur Sprache bringen, die gerade nicht als nachahmens wert zu empfehlen sind. Ich meine zunächst die Handhabung gewisser Verleger, den Autornamen und Titel gangbarer Werke fremden Verlages zu benutzen, um meist recht dürftige Nach ahmungen dieser Werke beim Publikum unter fremder Flagge einzuführen. Leider verleiht das Gesetz bis jetzt dem Autor und Verleger hiergegen keinen Schutz; umsomehr halten wir uns für verpflichtet es auszusprechen, daß eine derartige Verlagsthätigkeit die Billigung des Buchhandels niemals finden wird. »Dann sind leider auch hier in Berlin im Laufe des Jahres Fälle vorgekommen, daß buchhändlerische Firmen »ohne Aktiva und Passiva< durch Kauf in anderen Besitz über gingen. Ueber das Widersinnige derartiger Verkäufe »ohne Aktiva« — denn die Lagerbestände, die Geschäftseinrichtung gehören doch auch zu den Aktiven, ja sie bilden in häufigen Fällen diese allein — sind wir uns alle klar; der Kaufver trag müßte also richtiger heißen »ohne Buchforderungen und Buchschulden«. Ich betone das Wort »Schulden«; denn allzu häufig handelt es sich bei diesen sogenannten Ver käufen »ohne Aktiva und Passiva« nur um eine Hinter gehung der Gläubiger seitens des Verkäufers. Der Käufer bezahlt das Lager, wohl auch etwas für die Kundschaft, d. h. die Firma, und fragt im übrigen nicht nach Bezahlung der Schulden, die von seinem Vorgänger her auf dem Geschäft haften. Falls die Firma überschuldet war, so macht sich der Käufer durch diese Unterlassung und die anstandslose Auszah lung des Kausschillings an den Verkäufer zu dessen Mit schuldigen, zumal wenn dieser die empfangene Kaussumme nicht zur ebenmäßigen Teil-Befriedigung sämtlicher Gläubiger benutzt, sondern einzelnes (meist sind es Verwandte, die ihm bares Geld geliehen haben) bevorzugt und die anderen dann leer ausgehen läßt. Das ist einfach strafbar; aber da die Forderung des einzelnen Gläubigers meist nur gering ist, so wird kein Strafantrag gestellt. Wegen der nun gänzlichen Mittellosigkeit des früheren Geschäftsinhabers kann das Kon kursverfahren nicht gegen ihn eingeleitet werden, woraus er den Vorteil zieht, daß sein Name in der Oeffentlichkeit nichts an Kreditwürdigkeit eingebiißt hat. Bei Ankauf einer Firma »ohne Aktiva und Passiva« sollte deshalb dem neuen Be sitzer von allen Verlegern der Kredit entzogen werden. Die schweizerische Regierung hat durch eine Ergänzung ihres Han delsgesetzbuches dem Unfug derartiger Geschäfts- und Firmen- Verkäufe Einhalt gethan. Hoffentlich kommen wir im Deut schen Reich auch noch dahin. »Für das kommende Jahr aber wollen wir vor allem erhoffen, daß ein gesunder Friede das niedergedrückte allge meine Vertrauen heben und daß eine erfreuliche Aufbesserung alles Erwerbslebens auch einen Aufschwung unseres Buch handels im Gefolge haben möge.« Nachdem der Vorsteher ehrend der im vergangenen Jahre gestorbenen Korporationsmitglieder, der Herren B. Brigl, C. Röstell und Fr. Kortkampf gedacht und die neu aufge nommenen Mitglieder begrüßt hatte, erstattete der Schatzmeister der Korporation, Herr Fr. Wreden, seinen Bericht, dem wir entnehmen, daß die Gesamtkosten des in diesem Jahre vollendeten »Berliner Buchhändlerhauses« 544 777 ^ 15H betragen haben. Ueber die Finanzlage der Korporation, wie sie durch den Bau des Buchhändlerhauses geschaffen worden ist, enthält der Bericht folgende Mitteilung: »Die seiner Zeit gezeichneten Anleihescheine von in Summa 341 000 haben sich durch Abspringen einiger Zeichner auf 336 500 in vollbezahlten, auf den Namen des Darleihers lautenden Schuldverschreibungen verringert, so daß wir heute aus unser Buchhändlerhaus eine Schuld von 250 000 ll^o/giger Hypothekendarlehen und von 336 500 4<>/oiger Anleihe scheine, in Summa 586 500 ^ eingetragen haben. Dieser Schuld stehl gegenüber die am 3. Mai d. I. erfolgte gericht liche Taxe im Betrage von 508 751 ^ und die in Wert papieren vorhandene Summe von 40 000 ^ 3 r/2 "/<,iger Preuß. Konsols, das macht 548 751 Da die gerichtliche Taxe bekanntlich stets aufs mindeste beziffert wixd und meist mit 15—20"/<, hinter dem jeweiligen Werte an Grund und Bauausführung zurückbleibt, so dürfen wir mit dem nur um 8°/<, abweichenden Ergebnis der Taxe als mit einer Anerken nung der soliden Ausführung unseres Baues sehr zufrieden sein.« Außerdem besitzt die Korporation ein Vermögen von 49 344 -F. Der Antrag des Vorstandes, aus den übrig gebliebenen Bau geldern schon jetzt 20 000 ^ der eingezahlten Anleihescheine zurückzuzahlen, fand die Zustimmung der Versammlung. Alsdann wurde zu den satzungsgemäßen Neuwahlen für den Vorstand geschritten. Von einer Wiederwahl der Herren Meidinger und Wreden, deren dreijährige Amtszeit Ende d. I. abläuft, und die trotz wiederholten dringenden Ersuchens auf das bestimm teste erklärten, ihre Aemter nicht weitersühren zu können, mußte leider Abstand genommen werden. An ihre Stelle wurden ge wählt: Herr Elwin Paetel zum Vorsteher und Herr Alvin Prausnitz zum Schatzmeister. An Stelle des Herrn Ernst Schotte, der krankheitshalber sein Amt niedergelegt hat, wurde Herr Hermann Heyfelder zum stellvertretenden Vorsteher gewählt. In den Hauptausschuß wählte die Versammlung an Stelle des ausgeschiedenen und satzungsgemäß nicht wiederwählbaren Herrn L. Späth Herrn G. Küstenmacher und endlich in den Rechnungs- und Wahlausschuß für das Jahr 1894 die Herren R. Schoetz, Rud. Hvfmann und Fr. Wreden. Zum Schluß sprach Herr H. Hoefer den nunmehr mit Ende d. I. aus dem Vorstande scheidenden Herren H. Meidinger und Fr. Wreden in herzlichen Worten den Dank der Ver sammlung aus für die Hingebung, mit der sie ihrer Aemter während dieser, durch den Bau des Buchhändlerhauscs ganz be sonders arbeits- und sorgenvollen Jahre gewaltet haben. Die anwesenden Mitglieder stimmten diesem Danke durch Erheben von den Plätzen freudig zu, und nachdem die Herren Meidinger und Wreden hierauf mit kurzen Worten erwidert hatten, wurde die Versammlung geschlossen. Die Penfwnsanstalk deutscher Schriftsteller und Journalisten. V. L. Die Idee der solidarischen Verpflichtung ist es, welche in der sozialen Gesetzgebung unserer Zeit zur Erscheinung kommt, leider nicht immer rein verstanden und aufgefaßt von denen, die damit zu thun haben. Die Gesetzgebung ist in Anerkennung und Ausführung dieses Prinzipes allerdings nicht Original ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder