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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1893
- Sprache
- Deutsch
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-v 267, 16. November 1893. Nichtamtlicher Teil. 7009 wesen, sondern sie folgte den freiwilligen Satzungen, die aus privater Anregung schon allerorten entstanden waren. Der Buchhandel hatte bereits fast ein halbes Jahrhundert, bevor die gesetzliche Regelung des Hilfskassenwesens ihren An fang nahm, durch Gründung des »Unterstützungsvereins« be wiesen, daß jener moderne Gedanke in ihm lebte, und er hat ihn ausgeführt in einer Art, die ihm Ehre macht. Durch das Krankenkassen-Gesetz und das über die Jnvalidi- täts- und Altersversorgung, deren Vorschriften zum Teil auch durch die Hilfskassen des Buchhandlungsgehilfen - Verbandes erfüllt werden, ist in weiterer Weise für die Angehörigen des Buchhandels und seine Angestellten verschiedener Klassen gesorgt worden, wodurch die Prinzipalität, welche bei diesen Instituten ja wesentlich beteiligt ist, ihr gutes Teil beiträgt, um das Prinzip der Solidarität ihren Mitarbeitern gegenüber zum tatsächlichen Ausdruck zu bringen. In diese Institutionen ist alles einbegriffen, was sich zum Buchhandel in höherer oder niederer Stellung rechnet; es fehlte aber bisher an einer solchen, welche auch diejenigen umfaßte, die der Buchhandel im besten Sinne als seine Mitarbeiter be> zeichnen kann, die Schriftsteller, deren Berus die Zuteilung zu keiner der bestehenden Kassen zuläßt. Die seit vielen Jahren fortgesetzten Bemühungen, eine Alters versorgung für Schriftsteller zu schaffen, waren trotz mehrfacher Versuche immer wieder gescheitert und hatten schließlich in der Gründung lokaler Hilfskassen ihren vorläufigen Abschluß erhalten. Der deutsche Schriftsteller-Verband — 1886 in Eisenach ge gründet — sollte die Sache in die Hand nehmen, er beriet jahrelang über die zu unternehmenden Schritte, kam aber über die Zerfahrenheit seiner Centralleitung nie zu einem Entschluß und mußte seine Projekte schließlich aufgeben. Von der mit jugendfrischem Eifer auftretenden — 1891 gegründeten — Schriftstellergenossenschaft angeregt, hatte der im vorigen Jahre in Dresden etablierte Schriftstellertag sich von neuem mit der Frage befaßt, wobei besonders der Abgeordnete für München warm dafür eingetreten war. München hatte ein besonderes Anrecht, sich mit der Frage zu beschäftigen und da rüber zu reden, da die dort bestehende lokale Unterstützungskasse sich ausgezeichneter Satzungen und Einrichtungen erfreut und ihre Erfolge von sachkundiger Leitung Zeugnis ablegen. Die Vor arbeiten für die zu gründende Pensionsanstalt wurden nun dem Münchner Schriftstellerverein übertragen und deren Resultat einer im Frühjahr d. I. in Leipzig tagenden Delegiertenver sammlung vorgelegt. Diese stellte nach eingehender Beratung eine Grundlage fest, die dem Schriftstellertag bei Gründung der »Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller« zur endgiltigen Beschlußfassung vorgelegt werden konnte. Der Münchener Schriststellertag im Juli 1893 hat nun endlich das Werk vollbracht, und wir stehen der Thatsache dieser Kasse gegenüber, deren Satzungen von großer Sachkenntnis und Arbeits kraft der Gründer Zeugnis ablegen und die Gewähr eines dauernden, auf solidester Grundlage beruhenden Unternehmens bieten, was die bayerische Staatsregierung durch Zuerkennung der Rechte eines »anerkannten Vereins« nach dem Gesetz vom 29. April 1869 bekundet hat. Es entsteht nun die Frage: wie kann sich der Buchhandel und namentlich der Verlagsbuchhandel an der Kasseneinrichtung dieser Anstalt beteiligen? Denn daß ein solcher Wunsch auf Seiten desselben allgemein vorhanden ist, darf Wohl angenommen werden. Darüber giebt der ß 10 der Satzungen Aufschluß, welcher sagt: »Unterstützende Mitglieder heißen solche Gönner der Anstalt, die sich zu fortlaufenden jährlichen Beiträgen verpflichten. Als unterstützende Mitglieder können vom Vorstande auch staatliche oder städtische Behörden, Korporationen, Handelsgesellschaften oder Vereine angenommen werden«. Sechzigster ZahrgMA. Ferner gestattet 8 29 die Annahme von »Legaten, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen.« Es ist zu erwarten, daß wie jeder Verleger, so bald er seine eigene Existenz aus festen Füßen weiß, es als selbstverständlich betrachtet, dem Unterstützungs verein deutscher Buchhändler und Buchhandlungs- gehülfen seinen jährlichen Ehrensold zu zahlen, so auch der Beitritt zu der Pensionsanstalt deutscher Schriftsteller und Journalisten als unumgänglicher Teil der Geschäftsausgaben angesehen werden wird. Denn darüber dürfte kein Zweifel bestehen, daß der Buch handel die Vorsorge für die Schriftsteller als eine Ehrenpflicht im weitesten Maße anerkennt und die Verpflichtung fühlt, in vornehmer Weise für die Invaliden desjenigen Berufes mit zu sorgen, dessen Kräfte ihm die besten Grundlagen geschäftlicher Wirksamkeit bieten. Es ist damit auch schon ein Anfang gemacht, und wie man hört, sind eine Anzahl Verleger dem Rufe gefolgt, der an sie ergangen ist. So haben Herr Freiherr von Lipperheide in Berlin durch eine Schenkung von 10 000 Herr vr. Georg Hirth (Knorr L Hirth) in München durch Einkauf seines ge samten Redaktionspersonales in die Anstalt die hochherzigen Ge sinnungen bekundet, welche allein es derartigen Anstalten ermög lichen, ihren schönen Pflichten nachzukommen. Andere einmalige Beiträge sind absteigend bis zu 100 eingelaufen, jährliche Beiträge im Betrage von 50 bis 200 zugesagt worden. Das gegenwärtige Vereinsvermögen hat bereits die für die Kürze der Zeit ansehnliche Höhe von 25 000 erreicht, das in dreieinhalbprozentigen, im Reichsschuldbuch eingetragenen Reichsanleihen auf sicherste Weise angelegt ist. Die Gründungsbeiträge der Verleger sollen neben den übrigen Schenkungen den Grundstock für den Jnvalidensond bilden, aus dem nach Ablauf einer Karenzzeit die Jnvaliden- zuschüsse gezahlt werden. In diesem Jnvalidenzuschuß, der außer halb der durch die wirklichen Mitgliederbeiträge erworbenen Ansprüche an die Kasse steht, liegt der eigentliche humanitäre Zweck der Anstalt, die in ihrer technischen Grundlage im übrigen eine reine Selbstversicherung auf Gegenseitigkeit bietet. Sämtliche Verleger, die einen einmaligen oder alljährlichen Beitrag gezeichnet haben, werden in der Liste der unterstützenden Mitglieder der Anstalt eingetragen und haben das Recht, sich an den Beratungen und Veranstaltungen der Ortsverbände zu beteiligen. Hoffen und wünschen dürfen wir der Anstalt die beste Zukunst; denn sie wird den Verlagsbuchhandel auch von Lasten befreien, die die Notlage so mancher Schriftsteller ihm auf erlegte; hoffen dürfen wir auch, daß die allgemeine wirtschaft liche Lage dieser darin einen mächtigen Hebel findet. Wir glauben unsere Mitteilungen nicht besser schließen zu können, als mit dem Wortlaut des von Ernst von Wilden bruch in seiner kernigen, zu Herzen sprechenden Art geschriebenen Aufrufes, der vor kurzem an einen Teil der deutschen Verleger schaft gerichtet wurde: »Aus den Zeitungen werden Sie erfahren haben, daß in München nach schweren Mühen ein bedeutsames Werk zu stande gebracht worden ist: eine Pensionsanstalt für die deutschen Schriftsteller und Journalisten. »Bedeutsam nennen wir das Werk, nicht nur weil es einen weiten Kreis von Beteiligten umfaßt, nicht nur weil es das endlich erreichte Ziel langjähriger Bestrebungen darstellt, sondern weil es aus der besten Kraft der menschlichen Natur, aus der Begeisterung für eine reine Sache hervorgegangen ist, weil es ein beredtes Zeugnis dafür ablegt, daß das geistige Element in unserer Nation sich als geschlossene Macht em pfindet und von dem Willen beseelt ist, sich als solche zu be haupten. »Daß hierbei unter unserer Nation nicht nur das räum- 938
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