Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1867
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- 1867-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1867
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- Deutsch
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386 Nichtamtlicher Theil. 7t- 37, 13. Februar. iaulisoben Politik ssinxr 1231. Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge Hrsg. v. N. Virchow u. F. v. Holtzendorff. 23. Hst. gr. 8. Subscr.-Pr. * Ladenpr. * ^ ^ Inhalt: Über die Mittel, Licht u. Warme zu erzeugen. Von E. F. Ram. 1232. Beitrüge zur Statistik Mecklenburgs. Vom großherzogl. statist. Bureau zu Schwerin. 5. Bd. 1. u. 2. Hst. gr. 8. In Comm. * 1^ 1233. Jahrbücher d. Vereins f. mecklenburgische Geschichte u.Alterthumskunde, aus den Arbeiten d. Vereins Hrsg. v. G. C. F. Lisch. 31. Jahrg. gr. 8. 1866. In Comm. Geh. * 1U 1234. — dieselben. Register üb. die ersten 30 Jahrgänge. Angescrtigt v. I. G. C. Ritter. 4. Register. 1. Hst. gr. 8. 1866. Jü Comm. * 1 Ltuhr'sche Bucbh. in Berlin. 1235. Waligorski, V., zum Grenzverkehre m.Rußland u. demKönigr. Polen, gr. 8. In Comm. Geh. * ^ Ätichtamtlicher Theil. Zum Leipziger Commissionswesen. Der Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein war von einem seiner Mitglieder veranlaßt, sich darüber klar zu werden, wieweit nach den bestehenden Einrichtungen in Leipzig der einzelne Com- mittent in die Hände seines Commissionärs gegeben sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß in dem Statut der Bestellanstalt sich der Passus befand, daß alles für einen Auswärtigen bei der Bestellan- sialt Eingehende so lange an den bisherigen Commissionär abzu liefern sei, bis dieser selbst erkläre, die Commission nicht mehr zu besorgen. Augenscheinlich war diese Bestimmung im Interesse einer ge sicherten Ordnung getroffen, und hatte ja auch seit dem Bestehen der Bestellanstalt bei dem meist freundschaftlichen, durchweg geschäftlich coulanten Verkehr zwischen Commissionär und Commitlent niemals Anlaß zu einem Bedenken gegeben. Nachdem ein solcher Fall aber einmal eingetreten, mußte sich notwendigerweise die»zweischneidige Schärfe dieser Bestimmung herauskehren. Bei einem beabsichtigten Commissionswechsel war durch dieselbe der Committent von dem guten Willen des Commissionärs ab hängig gemacht, abgesehen von den doch auch denkbaren Fällen, wo die factische Unmöglichkeit, eine Erklärung abzugeben, vorliegt. Unser Verein glaubte diese ihm durch besondere Umstände ge wordene Erfahrung dahin benutzen zu müssen, dieselbe unserem ver ehrten Börsenvorstand mitzutheilen mit der Bitte, das Nöthige ver anlassen zu wollen, um das Statut der Bestellanstalt dahin zu er weitern, daß es neben der nöthigen Ordnung die Interessen aller Glieder des Buchhandels sicherte. Unser Börsenvorstand überwies unsere Eingabe dem Verein der Leipziger Buchhändler. Das von den Deputaten desselben erhaltene Antwortschreiben glaubte der Unterzeichnete der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu dürfen, um dadurch den Dank des Hamburg-Altonaer Vereins auszudrücken für die Bereitwilligkeit, mit welcher der Verein der Leipziger Buchhändler darauf eingegangen ist, die im Interesse der Committenten erhobenen Bedenken zu beseitigen. Hamburg, 24. Januar 1867. Hean Paul Friedr. Eugen Richter. Die empfangene Antwort lautet: Anoden Hamburg-^lltona^Buchhändler-Berein in Hamburg. Jnstttut des Leipziger Buchhändlervereins ist, uns zur Erledigung uberwiesen. In Folge dessen haben wir den Inhalt dieses Schreibens in unserer letzten Sitzung zur Besprechung gebracht, deren Ergebniß wir uns in Nach stehendem mitzutheile^beehren. ^ ''ck n ^ e rniltenlen eingehenden Scripturen solange als allein berechtigt ange sehen wird, bis nicht von seiner Seite eine Erklärung, daß er die be treffende Commission nicht mehr besorge, erfolgt ist, in Wegfall gebracht werde, indem dadurch nur der Commissionär geschützt, das In teresse der auswärtigen Buchhändler aber gefährdet erscheine. Wie unsere Bestellanstalt — zunächst allerdings eine Dienerin des Leipziger Geschäfts, doch aber auch und in nicht geringem Maße eins der zweckmäßigsten Förderungsmittel der geschäftlichen Ordnung im Buchhandel überhaupt — stets darauf Bedacht genommen hat, durch keine ihrer Einrichtungen den Interessen der' auswärtigen Geschäftsfreunde zu nahe zu treten, so ist auch bei jener Bestimmung, welche sich noch aus der Zeit herschreibt, wo die Bestellanstalt zunächst nur von einer Anzahl von Commissionären begründet wurde, um erst später durch Anschluß des ge lammten Leipziger Buchhandels zu einem unserem Verein angchörenden Institut zu werden, von jenen ursprünglichen Begründern gerade die Schützung d^er buchhändleris^en^Solidit^ät überhaupt^ ausdrücklich beabsich- Vorkommniß neuern Datums eigentlich gar nicht eingetreten sind. Obschon uns daher die in Ihrem Schreiben ausgesprochenen Besorgnisse als doch vielleicht etwas zu weit gehende erscheinen wollen, so können wir nommen, allerdings auch die Möglichkeit unangenehmer Unzuträglichkeiten in sich schließt. stellung erledigt zu haben, verbleiben wir mit der Versicherung der größten Hochachtung Leipzig, den 16. Oct. 1866. Die Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, ärtel. tto Holtze. Miscclle». Büchersendungen nach Rußland betreffend. -— Das General-Postamt in Berlin hat unterm 2. Februar folgende Be kanntmachung erlassen: „Nach einer Mittheilung der kaiserlich rus sischen Post-Verwaltung ist das russische Porto für diejenigen Fahr post-Sendungen, deren Inhalt lediglich aus Büchern besteht, ! wesentlich ermäßigt worden. Auf den Begleitbriefen resp. Begleit- Adressen zu den Büchersendungcn nach Rußland muß ausdrücklich angegeben sein, daß der Inhalt derselben aus Büchern besteht. Den Büchersendungen müssen ebenso, wie allen übrigen Päckereisendun- gen nach Rußland, zwei gleichlautende Declarationen in deutscher oder französischer Sprache beigegeben werden, welche genau den Inhalt, die Anzahl der Gegenstände und den Werth derselben be zeichnen. Ueber die Höhe des Tarifs für Büchersendungcn nach Rußland crtheilen die Post-Anstalten aus Verlangen nähere Auskunft."
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