Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810119
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188101191
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18810119
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-01
- Tag1881-01-19
- Monat1881-01
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ibm verwandten Geschäftszweige. Eiyenthum des BörsenberemS der Deutschen Buchhändler. 14. Leipzig, Mittwoch den 19. Januar. 1881. Amtlicher Tbeil. Bekanntmachung. Von einem hochgeachteten Veteranen des Buchhandels, dessen Namen wir leider nicht nennen dürfen, wurde uns aus An laß der Feier seines hundertjährigen Geschäfts-Jubiläums die reiche Gabe von 200 Mark für den Unterstützungsverein übersandt. Mit Freude und Genngthunng bringen wir dieses Gedenken unseres Vereins, den der würdige Geber in seinem Briese „eine wahre Wohlthat für unsere Collegen" nennt, zur allge meinen Kenntniß und sprechen demselben auch an dieserStelle unfern warmen Dank und den ausrichtigen Wunsch ans, daß es ihm ver gönnt sein möge, seine bewährte Thätigkeit noch lange ungestört in freudiger Ruhe und in bester Gesundheit fortzusetzen. Berlin, den 13. Januar 1881. Der Vorstand des llnterstühnngsverrins deutscher Buchhändler und S»chha»dlmizs-Grhltlfeii. Hertz. Hoeser. Eggers. Brigl. Röstell. Nichtamtli Reichsgerichts - Erkenntnisse. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein aus Beiträgen Meh rerer bestehendes Werk als ein einheitliches Ganzes nach A. 2. des Gesetzes vom 11. Juni 1870 betr. das Urheberrecht an Schrift werken re. aufzufassen? 2. Was ist unter Schriften von geringerem Umsange im Sinne des tz. 7 a. dieses Gesetzes und unter Sammlungen zu einem eigenthümlichen literarischen Zwecke zu verstehen, und unter welchen Voraussetzungen ist solchen Sammlungen für die Ausnahme bereits veröffentlichter Schriften von geringerem Umfange der Schutz des angeführten Z. 7a. zu gewähren? (Bergt. Börsenbl. 1880, Nr. 86.) Urtheil des III. Strafsenats vom 29. Nov. 1880 gegen Or. pbil. Hermann Weichelt in Norden.*) I. Landgericht Hildesheim. Angeklagter hat aus dem Görges'schen Sammelwerke, be treffend „Vaterländische Geschichten und Denkwürdigkeiten der Vor- *1 Aus de» „Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" (Leipzig, Beit L Comp.) mit gefälliger Genehmigung der Berlagshand- lung abgedruckt. Bchtundvierzigster Jahrgang. Erschienene Nenistkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel ----- Titelauflage, -s- ----- wird nur baar gegeben.) Faesy L Frirk in Wien. p Biencn-Zeitung, oesterr.-ungar. Hrsg.: C. M. Schachinger. 4 Jahrg. 1881. (12 Nrn.) Nr. 1. Fot. pro cplt. « 2. — f Blätter, österr.-ungar., s. Geflügel- u. Kaninchenzucht. Hrsg.: I. F. Nowotny. 4. Jahrg. 1881. (48 Nrn.) Nr. I. Fol. Halbjährlich * 4. — 4 Centralblatt s. das gesammteForstwcsen. Red. v. G. Hempel. 7.Jahrg. 1881. (12 Hste.) I. Hst. 8. Halbjährlich » 8. — 4 Fischerei-Zeitung, oesterr.-ungar. Hrsg.: I. F. Nowotny. Jahrg. 1881. (48 Nrn.) Nr. 1. Fol. Halbjährlich ' 4. — 4 -inrloii. /ojtiinn, TVionor illusbrirto. k,6«l. V. -V. 0. ftosentbal u. 1. . llormann. InbrA. 1881. 1. litt. 8. Halbs äbrlioli * 8. — 4 lUltllloilnnxen 6. Oruitlrologigolisn Vsroinos in IVion. Noä.: L. V. kslroln. 6. labrA. 1881. (12 kirn.) Xr, 1. 4 pro oplt. * 4. 50 ch Wochenblatt, oesterrcichisches landwirthschastliches. Red. v. G. Krasst. ^ 7. Jahrg^ 188U (52 Nrn.) Nr. 1. Fol. Vierteljährlich ' 4 - 19. InbrA. 1881. (36 dlrn.) dir. 1. 8. pro oxlt. * 16. — cher Theil. zeit" mit Begrenzung auf Braunschweig und Hannover, ohne Ge nehmigung des Verlagsberechtigten 41 Artikel in sein unter dem Titel „Hannoversche Geschichten und Sagen" herausgegebenes Sammelwerk ausgenommen und in der wegen Nachdruckes gegen ihn eingeleiteten Untersuchung dem Görges'schen Werke den Charakter eines einheitlichen Ganzen bestritten, sodann aber auch den Schutz des K. 7a. des Gesetzes vom II. Juni 1870 aus mehreren Gründen in Anspruch genommen. Wegen Nachdruckes vernrtheilt, verfolgte er Revision wegen unrichtiger Anwendung des Gesetzes vom 11. Juni 1870. Verwerfung der Revision. Gründe: Die Revision des Angeklagten kann auch nicht in ihrer Prinzi palen Richtung wegen Verletzung der materiellen Rechtsnormen des Gesetzes vom 11. Juni 1870 für begründet erachtet werden. Der Jnstanzrichter hat das G.'sche Werk unter Z. 2. des Gesetzes sub- sumirt. Er hat es für ein aus Beiträgen Mehrerer gebildetes ein heitliches Ganzes erachtet und G., den Rechtsvorgänger des Neben klägers, fürdenHeransgeberdiesesWerkes erklärt. Die Begründung des „einheitlichen Ganzen" ist allerdings nur knapp, jedoch für die Annahme des Thatbestandmerkmales zureichend. Es ist daraus hingewiesen, daß das Werk in allen seinen Theilen den aus dem Titel angegebenen Zweck verfolge, diesen Zweck anch, soweit möglich, erreiche, und es ist weiter hervorgehoben, daß dasselbe sich ans dem 3Z
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite