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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1867
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- Deutsch
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434 Nichtamtlicher Theil. „Vs 41, 18. Februar. Sr ichtamtli Das Svjährigc Zubiläum der Herold scheu Buchhandlung in Hamburg, welches dieselbe am 1. Januar d. I. seiertc, hatte bereits am ge nannten Tage dem Hamburg-Altonaer Bnchhändler-Vcrci» Veran lassung gegeben, den jetzigen Besitzer der Firma, Herrn Eduard Nolte, durch eine besondere Deputation beglückwünschen zu lassen. Dieselbe war gleichzeitig von dem Vereine beauftragt, Herrn Nolte zu einer noch näher zu bestimmenden Feier dieses Ehrentages ein zuladen. Der auf den 7. Februar fallende monatliche Vcrsammlungsabend des Vereins war zu dieser Festfcier bestimmt worden und gab dieselbe den Sympathien für die ein so seltenes Fest begehende Firma ent sprechenden Ausdruck.' Nach erledigter Tagesordnung hielt das älteste Vcreinsmitglied, Hr. Th. Lcsser, ein früherer Lehrling der Herold'schen Buchhandlung, eine die Bedeutung des Ereignisses würdigende Ansprache und über reichte dann Herrn Nolte ein prachtvolles photographisches Album. Dasselbe ist aus Eichenholz und Elfenbein geschnitzt, sowie mit sil bernen Schlössern versehen und enthält die Portraits sämmtlicher Mitglieder des Vereins. Nachdem Herr Nolte in herzlichen Worten seinen Dank ausgesprochen, wurde er in den festlich geschmückten Saal geführt, wo ein mit Lied und Wort gewürztes, splendides Fest mahl eingenommen wurde, das die Gesellschaft lange fröhlich beisam men hielt. Der Herold'schen Buchhandlung und ihrem Chef Herrn Nolle rufen wir zu dem nun angeiretcnen dritten Vierteljahrhundert ein fröhliches „Glück aus" zu. E. R. Streifzüge durch dc» Buchhandel. IIH. Wenn ich hier öffentlich eine Zuschrift des Hrn. G. A. Schon lau in Hamburg beantworte, so geschieht dies lediglich aus dem Grunde, um vielleicht durch das öffentliche Bespreche» dieser Ange legenheit weitere Erörterungen hervorzurufen, wodurch die Meinun gen sich klären, und für die Folge unnütze Schreibereien, an denen unser Geschäft ja so überreich ist, zu verhüten. Ich habe mich um so mehr zu diesem öffentlichen Austreten bewogen gefunden, weil ge rade ein Gegenstand erörtert werden muß, der jetzt den größten Thcil unserer BerusSgenossen crnstlichst beschäftigt, — ich meine das Rcmittiren. , Die zu besprechende Angelegenheit ist kurz folgende: Bei dem genaueren Vergleichen der Rcmittcnden des Hrn. G. A. Schonlau mit unserem Buche fanden wir, daß uns dieser ein Buch mit zurückgesandt, das wir ihm, auch selbst in früher» Jahren, nicht geliefert hatten. Wir machten demselben in Folge dessen unterm 26. Juni v. I. die Mitthcilung, daß es an ihn zurückgehen werde. Durch welches oder durch wessen Versehen die Factur nicht nach Leipzig kam oder dort nicht erpedirt wurde, können wir nicht sagen; genug, aus unsere Aufforderung Ansang November, den Saldorcst zu zahlen, lheilte uns Hr. Schonlau mit, daß er diese Remittenden von seinen Remittenden nicht erhalten habe; die vorgenommenen Erhebungen bestätigten dies und eine Abschrift der früher» Factur ging nach Leipzig — wir lassen nur in Leipzig auslicfern — und somit erhielt Hr. Schonlau allerdings seine Remittenden sehr spät; Loch hatten wir diese rechtzeitig avisirt, um solche Fälle wie den vor liegenden zu verhüten. In Folge dessen erhalten wir nun nachstehende Zeilen vom 28. v. Mts. von Hrn. Schonlau: „Heute erhalte ich eine Retourscndung ') I. S. Nr. l. cher Th eil. datirt vom 26. Juni 1866 von meinen O.-M.-Remittenden 1866. Also nach 6 Monaten! Da Sie Vorstand des Sortimentervereins waren und Verleger sind, also unsere beiderseitigen Usancen kennen, so bitte ich um gefällige Auskunft, wie lange Sie den Sortimenter verpflichtet halten, Monita bei Remittenden anzunehmen? NL. nach conformem Abschluß des Kontos." Aus dieser Zuschrift geht deutlich hervor, daß sie lediglich für den Unterzeichneten, den geschäftsführenden Theilhaber der Firma Haendcke L Lehmkuhl bestimmt ist, und ich stehe nicht an, sie hiermit persönlich zu beantworten und den Wunsch des Hrn. Schonlau zu erfüllen. Nicht allein als früheres Mitglied des Vorstandes des Sorti mentervereins, dem, soweit mir erinnerlich, Hr. Schonlau nicht an gehört, habe ich die Rechte der Sortimenter zu vertreten gesucht, sondern thue dies, wo ich kann, auch jetzt noch; habe und werde aber nie die Unsitten derselben gutheißen. Zu diesen Unsitten er laube ich mir auch das Rcmittiren ohne gehörige Beachtung des be treffenden Verlagscontos zu rechnen, das heißt wenn einfach Alles an den Verleger zurückgesandt wird, was von seinem Verlage vor- räthig ist, ohne darauf zu achten, ob dieses oder jenes Buch fest ver langt wurde oder längst Eigenthum ist. So gut sich die Sortimenter berechtigt glauben — und ich vermeine mit Recht —, unverlangte Neuigkeiten eventuell unter Frachtberechnung zurückzusenden, mit viel größerem Recht, da hier ein Jrrthum nicht so leicht möglich, können die Veleger sich Spesen für nicht berechtigte Remittenden be rechnen. „Was dem Einen recht, ist dem Andern billig," sagt ein altes Sprüchwort. Sie werden es mir gewiß zugeben, daß ein jeder Geschäftsmann, also auch der Buchhändler, gegen sich selbst und seine Geschäfts freunde die Verpflichtung hat, ein genaues Buch zu führen. Ge schieht dies, so wird der Sortimenter nicht sein Eigenlhum, denn das sind auch die festbezogenen Artikel, an den frühern Besitzer, den Verleger, rcmittiren und diesem unnütze Mühe und Kosten und sich selbst ebenso unnöthige Frachtausgaben und Arbeit verursachen. Führt der Sortimenter seine Bücher jedoch nicht mit der nöthigen Sorgfalt, oder kommt seinerseits ein Versehen vor, so ist er ledig lich derjenige, der den Schaden, der die Folge davon ist, zu tragen hat. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß der Verleger weder juridisch noch moralisch die Verpflichtung hat, das Eigen thum eines Fremden, das ihm gegen seinen Willen und vielleicht hin und wieder gegen das bessere Wissen des Absenders zugesandt wurde, innerhalb einer bestimmten Zeit zu rcmittiren. Kommen aber solche Zwischenfälle vor, wie in dem gegebenen Fall, oder geht das fälschlich remittirte Buch ganz verloren, so hat meiner Meinung nach der Sortimenter — von uns wurde die Rücksendung sogar an- gezcigt — nicht einmal das Recht, sich zu beklagen. An dieser Sachlage würde sich auch wohl nicht viel ändern, wenn solche unbe rechtigte Remittenden erst nach dem „conformen" Abschluß der Bü cher aufgespürt würden; so viel kann ich Ihnen aber versichern, daß wir Ihr Conto nur mit einem Saldorest abgeschlossen haben, und lediglich unser Transport „conform" war und ist. Das, verehrter Hr. Schonlau, ist meine unmaßgebliche Mei nung, und weil ich überzeugt bin, daß sie rechtlich und in der Billig keit moralisch begründet ist, so werde ich nach dieser handeln, bis ich eines Bessern belehrt bin. Sehr wohl weiß ich, daß das, was Sie schrieben, auch viele andere Sortimenter geschrieben hätten und schreiben würden; viel leicht erwägen jetzt doch einige diese Worte, vielleicht bin ich im Un recht. Nun, ich traue uns beiden nicht allein den Muth zu, unsere Handlungen und Worte zu vertreten, sondern auch den, einen Irr-
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