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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1871
- Strukturtyp
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- 1871-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1871
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- Deutsch
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111, 17. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1431 sage, daß sie allein das Zustandekommen dieses Gesetzes ermöglicht hat. ferner aber hat sich bei dem Haftpflichigcsetz der Mangel einer solchen össent- lichen Kritik aufs empfindlichste geltend gemacht. Als wir an seine Bera- thung gingen, überslrömte uns eine solche Flut von Amendements, deren Tragweite sich im Moment nicht übersehen ließ, daß unsere einzige Ret tung vor dieser lleberschwcmmnng die Flucht in die Arche Noah des Ent wurfs war. Bei dem Preßgcsctz namentlich kommen so viel Dctailfragcn in Betracht, daß cs absolut nothwcndig ist, es vorher der Prüfung der kom petenten Kreise zu unterbreiten. Der deutsche Journalistcntag wird sich noch in diesem Jahre mit der Frage beschäftigen; ich erinnere ferner an den Börscnverein der deutschen Buchhändler, dessen Verdienste um das Urhcbergesctz der Bundcsratb selbst anerkannt bat, an den deutschen Buch druckerverein u- a. m. Endlich scheint mir die schleunigste Erledigung der Sache dringend nothwcndig und ich beantrage, in dem Commissionsantrag anstatt „baldmöglichst" zu setzen „in nächster Session". Bis dahin läßt sich sehr wohl ein befriedigender Entwurf auöarbciten; es sind treffliche Vor arbeiten da, namentlich das sächsische Preßgesetz ist in vielen Beziehungen musterhaft. Abg. llr. Müller (Görlitz): Wir sind es allmählich gewöhnt, wenn aus der Mitte des Hauses ein selbständiger Antrag auf gesetzliche Regelung einer großen Frage gestellt wird, daß man uns vom Tische des Bundes- ralhS antwortet: Begnügt Euch vorläufig mit einem Theil; er ist besser, als gar nichts; und wenn wir einmal den Anfang mit irgend einer Re form machen wollen, dann heißt es: Wartet nur noch ein wenig; später sollt Ihr alles haben! (Sehr gut! Heiterkeit.) Diesmal sind "wir im letzteren Fall. Herr Delbrück verspricht uns ein umfassendes Gesetz, glaubt aber, die verbündeten Regierungen würden nicht damit einverstanden sein, daß einzelne Theile ans der zusammenhängenden Materie herausgerisseu und abgesondert erledigt würden. Abgesehen davon, daß unerfindlich ist, welches Interesse die anderen BnndcSrcgiernngcn an der Conscrvirung specifisch preußi eher Eigenthümlichkeiten haben sollten, so ist ja gar nicht das preu ßische Preßgcsctz ein organisch gegliedertes Ganzes; es ist eine Znsammcn- häuinng von einzelnen, losen Bestimmungen, wie sie Haß und Berfolgungs- wuth gegen die Presse dem Gesetzgeber eingeflößt haben. (Sehr gut!) Es ist vor allem unsere Pflicht, ehe wir ein neues Hans errichten, dies alle, verrottete Gebäude abzubrcchen. Wir ergreifen hier gar nicht die Initiative einer gründlichen Reform; wir wollen nur das bereits Tobte zu den Tobten legen. Es ist unwiderleglich nachgewiesen, daß das Fortbestehen der Cau- tionspflicht mit der norddeutschen Gewerbeordnung in grossem Widerspruch steht; selbst im Herrenhaus, das ja für eine Anzahl der Herren noch eine Art Autorität hat, ist das im Februar 1870 anerkannt worden. (Hort!) Ich glaube, daß Jeder, welcher der Bundcsgesetzgebung Achtung verschaffen will, uns zustimmen muß. (Lebhafter Beifall.) Abg. Windthorst (Meppen) ist im Prinzip mit dem Wiggers'schen Antrag einverstanden; er werde indeß gegen ihn stimmen, da seine An nahme der Presse nicht wesentlich Hülse; andere Uebelstände, z. B. die vor läufige Beschlagnahme, drückten die Presse viel härter. Durch dies Mittel könne die Regierung jedes Organ caput machen. Man müsse auf eine vollständige Regelung der Frage dringen und diese nicht dadurch aufhalte», daß man vorläufig einzelne Uebelstände von geringerem Gewicht abstellte. Abg. v. Oh ei mb schließt sich dieser Erklärung an. Abg. Römer: Man hat gesagt, in Süddeutschland hege man große Befürchtungen vor einem deutschen Preßgesetz; lassen Sie sich aber durch allzu zärtliche Sorgfalt für Württemberg nicht abhaltcn, den Antrag der Petitions-Commission zu unterstützen. In Württemberg ist die Preßgesctz- gcbuna so schlecht als möglich, noch viel schlechter als in Preußen (Wider spruch). Ja, sie ist schlechter: sie enthält z. B. eine Bestimmung, daß in Zeiten außerordentlicher Gefahr beliebig die Censnr wieder Angeführt werden darf; sie verpflichtet ferner die Ortspolizcibehörden,'jede Zeitung, welche eine Privatinjnrie enthält, auf Antrag des Beleidigten mit Beschlag zu belegen. Schlimmer als alles sind die Beschlagnahmen. Mit pharisäischem Seiten blick auf Preußen hat man im Zollparlamcnt die milde Handhabung des Prcßgesetzes in Württemberg gerühmt. Abgesehen davon ob eine milde Praxis von Varnbüler's Gnaden empfehlenswert!) ist, so hat sie thatsächlich gar nicht stattgehabt. Während des Krieges sind die allerunsinnigsten Be schlagnahmen vorgekommen. Württemberg hat gar keine Ursache, sich über andere Staaten zu erheben; cS hat z. B. noch gar kein Gesetz; welches das Vcrcinsrecht garantirt. Das sind die württembergischen Freiheiten, von denen so viel geschwindelt ist. Abg. Löwe: In den edlen Wettstreit, wo es mit der Presse in deut schen Landen am schlimmsten bestellt ist, will ich mich nicht einlassen (Heiter keit); ich will nur den Abg. Windthorst und Oheimb bemerken, daß es sich hier nicht darum handelt, eine einzelne Frage aus der Preßgesetzgebung herauözureißen und zu erledigen, sondern eine Nechtsungleichheit zu beseiti gen, die jetzt thatsächlich im Deutschen Reiche besteht. Die vorläufige Be schlagnahme ist freilich auch sehr schlimm, aber doch nicht so schlimm, wie die Caution. Sie tödtet bestehende Zeitungen, die Caution erstickt aber ent stehende Zeitungen in der Geburt und Sie wissen gar nicht, wieviel solcher Kindermorde jährlich Vorkommen. Auch ist über die Verderblichkeit der Caution alle Welt schon viel einiger, als über die Schädlichkeit der Be schlagnahme; deshalb haben wir diese Seite der Frage zuerst in die Hand genommen. Gibt uns die Regierung kein genügendes Gesetz, so werden wir Stück für Lstück unser jetziges, schlechtes Preßgesetz einzureißen su.pen, und dann wird allerdings das Recht der Beschlagnahme der erste Gegen stand unseres Angriffs sein. (Beifall.) Abg. v. Kardorff erkläre in der Fassung Vöik'S für die Idee des Wiggers'schen Antrags stimmen zu können; nach seiner Ansicht sei aller dings die Stempelsteuer die drückendste Last der Presse. Abg. Lesse: Ich glaube auch, die Schädlichkeit des Stempels noch besonders betonen zu müssen; cs ist mir sehr zweifelhaft, ob Caution, ob Stempel das Drückendere ist. Die Stcmpelirage hal uns ja schon oft in diesen Räumen, im preußischen Abgeordnetenhaus?, beschäftigt uns ich freue mich, constatiren zu können, daß auch die conscrvalivc Pariei von der Ver derblichkeit dieser Steuer überzeugt ist. Der preußische Finanzministcr hat uns versprochen, sie abzuschaffen, sobald die Finanzlage cö gestaltet, und die Bitte, ihm nachzuahmcn, wollte ich hiermit noch besonders dem Bnndcs- rath an's Herz gelegt haben. Damit schließt die Debatte; Abgeordneter Wiggers als Antragsteller weist noch darauf hin, daß die abweisende Erklärung Delbrück's ansvrück- lich nur als seine persönliche Meinung bezeichnet sei. Der Abgeordnete Windthorst scheine nur eine theoretische Neigung für die Grundrechte zu haben; er rufe ihm zu: llio kl!>oilu8, ine salla! Der Antrag Völk wird in namentlicher Abstimmung mit 221 gegen 37 Stimmen angenommen; ebenso werden der Antrag der Petitions- cvnimission mit dem Amendement Brockhaus, sowie der Zusatzantrag Bie dermann angenommen. Das Preßgesetz. Mit der Ausdehnung der Competenz auf das Vcreinswesen und die Presse hat das Reich Pflichten übernommen, auf deren Einlösung es nicht lange warten lassen darf. Wenn die Negierungen aus freien Stücken zu dieser einzigen Bereicherung der Verfassung sich ent schlossen haben, so müssen sie wohl die gleichmäßige Ordnung des Vereins- und Prcßwesens für sehr dringlich gehalten haben, denn in Angelegenheiten der inneren Verwaltung und Fortbildung der Neichsgewalt für die entferntere Zukunft zu sorgen, liegt nicht in der Natur der deutschen Regierungen und war nicht die Art, in welcher die Verhandlungen zu Versailles geführt wurden. Man wußte, daß der Vorschlag dieser Compctenzcrweiterung von den Vertretern der württembergischen Regierung ausgegangen war; aus diesem Grunde traf sie das Mißtrauen einiger Mitglieder des norddeutschen Reichs tages, welche sich als die wärmsten Freunde der Presse bezeichneten. In der Erweiterung der Competenz erblickten sie ein Manoeuvre der württembergischen Regierung, welche zu Hause mit ihren freisinnigen Preßgesetzen nicht fertig werden könne und bei dem zukünftigen Reich reactionäre Hilfe suche. Dieses kluge Mißtrauen beruhte auf Un- kenntniß der Thatsachcn; denn Württemberg hat, wie jüngst ein Mit glied aus Württemberg nachwies, unter allen deutschen Ländern die älteste und unfreieste Preßgesetzgebung. Freilich wurde zu gewöhn lichen Zeiten die Presse Württembergs besser behandelt, als in Preu ßen, aber dies beruhte auf den milderen Grundsätzen der Verwal tung und hielt in bewegten Zeiten nicht überall Stich. Das ärgste Hinderniß der freien Presse und die vcrkörpertstc Willkür, die Be schlagnahme der Verwaltungsbehörden erfreut sich in den württcm- bergischen Gesetzen der breitesten Grundlage, und die Befugniß wurde, wenn es Roth that, ausgiebig gchandhabt, und besonders empfindlich gegen die nationale Presse kurz vor dem Beginn der Ver handlungen über den Anschluß an das Reich. Die württcmbergische Negierung hätte also, sofern sie nur schlechte Prcßgesetze wünschte, am wenigsten die Hilfe des Reiches gebraucht. Auch ohne diesen Ursprung der Competcnzerweitcrung waren wir mit der Mehrheit des norddeutschen Reichstages überzeugt, daß der Uebergang der Prcßgesetze auf das Reich nur der liberale» Reform von Nutzen und keinerlei Gefahr mit sich bringen könnte. Denn der Zug der Zeit wirkt doch viel mächtiger auf Bundesrath und Reichstag als bei spielsweise auf die Minister und das Herrenhaus in Preußen. 212*
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