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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1892
- Strukturtyp
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- 1892-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1892
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- Deutsch
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5304 Nichtamtlicher Teil. ^ 212, 12. September 1892. echten Mappen mindestens zwei Auflagen mehr abgesetzt worden wären. Da nun Alters von dem Zeuge» Griese nach dessen An gabe für jedes Mappen-Exemplar 5 ^ erhalten hat, so würde sich bei der gewöhnlichen Stärke jeder Auflage von 1000 Exem plaren ein Schaden von etwa 20 000 für Alters ergeben, wie er auch von dem Zeugen Griese geschätzt ist Jedenfalls ist unter diesen Umstünden, wie auch der Sach verständige Boysen begutachtet, die von dem Nebenkläger Alters geforderte Buße von zusammen 12 000 ^ durchaus angemessen; und ist deshalb jeder von den beiden Angeklagten zu einer an denselben zu erlegenden Buße von 6000 ^ verurteilt worden Gemäß H 18 Absatz 4 ek. des Gesetzes vom 11. Juni 1870 war auch die Solidarhaftung der beiden Verurteilten für die Buße auszusprechen. Es war ferner die Einziehung der vorrätigen Nachdrucks exemplare, sowie der zur Vervielfältigung der von den Ange klagten hergestellten Mappe betitelt: »Der Amateurphotograph von C. W. Alters» ausschließlich bestimmten Vorrichtungen ge mäß K 21 des genannten Gesetzes auszusprechen. Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten gemäß H 497 Strafprozeßordnung zur Last. Berlin, den 29. Februar 1892. (Folgt das auf die seitens der Beklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision ergangene Urteil des Reichsgerichts.) Vermischtes. Warnung vor Schmutzlitteratur. — Von einer Schweizer Handlung ging uns ein an dieselbe durch die Post gesandtes Cirkular zu, worin mit folgenden Worten: »Pikante Neuheiten!!! Folgende soeben erschienene Neuheiten hochpikantcr erotischer Bücher empfehle Ihrer geneigten Verwendung. Bei keinen andern Büchern dürsten Sie so rasch lukrativen Erfolg haben, als bei diesen! Meine Bezugsbedingungen sind die günstig sten, d. h. die Preise am billigsten, der Rabatt am höchsten, die Zu sendung prompt und diskret, jedoch nur gegen vorherige Barein sendung. zur Bestellung der obscönsten und gemeinsten Schundwarc aufgefordert wird. Wir müssen cs uns versagen, die Titel der angcpriesenen sota- dischen Machwerke hier zu veröffentlichen, doch wollen wir nicht unter lassen, die das Cirkular versendende Firma hier öffentlich zu brand marken, indem wir cs für überflüssig halten, die Leser des Börsenblattes vor dem Vertriebe von solch' unsittlichem Schunde noch ausdrücklich zu warnen. Das Cirkular, daS selbst keine Firma zeigt, war in einem Kouvcrt cingeschlosscn, das am Kopf die Firma: Carl Ronde, Buch- ».Kunst verlag, Amsterdam trägt. Daß diese saubere Firma mit obigen Worten -Meine Bezugs bedingungen sind die günstigsten- nicht zu viel sagt, ersieht man aus den verlockenden Rabattanbictungen am Schluffe des Cirkulars, welche lauten: -Diese interessanten Neuheiten im Ordinärpreise von 50 50 H liefere Ihnen zusammen franko für 15 bei Bezügen unter 6 netto gewähre 50"/«, darüber 60°/„ Rabatt. Frei exemplare: 4/3. ES wäre an der Zeit, daß der gewissenlosen Firma bald das Handwerk gelegt wird, ehe sic mit dem Vertriebe dieser unflätigen Litteratur auch Deutschland beglücken wird. Nachdruck von statistisch-geographischen Tabellen. — Ein Nachdrucksprozeß gelangte vor einigen Tagen vor der dritten Straf kammer des Landgerichts I in Berlin zur Verhandlung. Angeklagt waren die Buchhändler Theodor Schröder und Hans Greven (früher zusammen Besitzer der Firma Schrocder L Greven) in Berlin. Durch die Beweisaufnahme wurde folgender Sachverhalt festgestcllt: Im Jahre 1889 wandte Greven sich an den Mitangeklagten Schröder mit dem Vorschläge, ge meinsam unter dem Titel -Universal- und Spezial-Handatlas» ein Werk herauszugebcn, welches vermöge seines billigen Preises von 50 H auf einen nach Hunderttauscnden zählenden Absatz zu rechnen haben würde. Schröder war damit einverstanden, und im November erschien das Werk, zunächst in einer Auflage von 50 000 Exemplaren. Es bestand aus 24 geographischen Karten, welche mit einem begleitenden statistischen Text versehen waren. Dieser Text soll nach der Behauptung der Anklagcbehördc ein Nachdruck sein, indem die Zahlen den vom Professor v. Juraschek zu Wien hcraus- gegebencn und bei Rommel in Frankfurt a. M. erschienenen -Hübner's geographisch-statistischen Tabellen» entnommen sein sollen Die Angeklagten bestritten ihre Schuld Schröder behauptete, daß er die Her stellung des Werkes ganz seinem Gesellschafter überlassen habe. Greven gab dies zu. Er habe seinen Bruder, einen Philologen, mit der Her stellung des Textes betraut und demselben zu diesem Zwecke verschiedene geographische Werke zur Verfügung gestellt. Darunter hätten sich auch die Hübncr'schen Tabellen befunden Er habe unmöglich annehmcn können, daß man sich durch Benutzung dieser zumAllgcmeingut ge- wordenen statistischen Zahlen eines Nachdrucks schuldig mache, der Herausgeber der Hübncr'schen Tabellen habe die Länder doch auch nicht selbst vermessen oder die Einwohnerzahl feststellen lassen, sondern amtliche Quellen benutzen müssen, die jedem zu Gebote standen. Das Gutachten des literarischen Sachverständigen-Vereins lautete nicht zu Gunsten der Angeklagten. Die Zusammenstellung der Zahlen sowie deren zweckmäßige Einteilung sei als eine geistige Arbeit anzuschen und der teilweise Nachdruck aus den Hübncr'schen Tabellen sei unverkennbar. Der Zeuge Greven, welcher den Text zusammengestellt, gab an, daß er verschiedene Quellen benutzt, u. a. die statistischen No tizen in Betreff der Regenten dem Gothaer Almanach entnommen habe. Teilweise habe er auch die Hübncr'schen Tabellen benutzt. — Der Staats anwalt hielt nur einen fahrlässigen Nachdruck für vorliegend. Er bean tragte eine Geldstrafe von je 300 ^ und Einziehung der vorrätigen Nachahmungen. Rechtsanwalt Ladewig als Vertreter des Nebenklägers Buchhändler Rommel nahm für denselben eine Entschädigung von lOOO ^ in Anspruch, während Rechtsanwalt Springer die Freisprechung der Angeklagten beantragte. Der Gerichtshof hielt nur eine Fahrlässig keit sür vorliegend und verurteilte die Angeklagten zu 50 ^ Geldstrafe. Den Anspruch auf Buße hielt der Gerichtshof nicht für genügend be gründet. sBerl. Börs.-Cour.j Gerichtsverhandlung. — Wegen vorzeitiger Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen in der Strafsache wider Ahlwardt wurden die ver antwortlichen Redakteure der -DeutschenWarte-, Bruno Schippang. und der -Berliner Zeitung», Pusch, vor der dritten Strafkammer des Berliner Landgerichts I. zur Verantwortung gezogen. Die -Deutsche Warte halte den in der -Staatsb.-Ztg.- veröffentlichten Beschluß der fünften Strafkammer auf Haftentlassung Ahlwardts gegen Kaution abgedruckt, die -Berliner Ztg.- dagegen veröffentlichte den entgegengesetzten Beschluß des Kammergerichts. Da es sich um rein formale Vergehen handelte, verurteilte der Gerichtshof den Angeklagten Schippang zu 20 Pusch zu 10 ^ Geldbuße. (Nat.-Ztg.) Deutscher Schriststcller-Vcrband. — Der Vorsitzende des Deutschen Schriftsteller-Verbandes, Herr Stadtrat a. D. Adolf Strcckfuß in Berlin, hat soeben durch Vermittelung des königlichen Berliner Polizei-Präsidiums folgende königliche Kabinettsordre erhalten: -Auf den Bericht vom 24. Juli d. I. will Ich dem -Deutschen Schriftsteller-Verbände zu Berlin- aus Grund deS zurückfolgendcn revidierten Statuts vom 10. April 1892 hierdurch die Rechte einer juristischen Person verleihen. Cowes, 6. August 1892 (gez.) Wilhelm ü. (ggez.) Der Staatsminister des Innern: Hersurth und der Staatsministcr der Justiz: von Schilling.- Durch diese Verleihung der KorporationSrechtc sür Preußen ist ein lang ersehnter Wunsch der Verbandsleitung in Erfüllung gegangen. Denn nun erst ist es möglich, alle diejenigen Pläne zur Ausführung zu bringen, welche bei der Verschmelzung der beiden Schriftsteller-Verbände und bei der Verlegung des Präsidiums von Leipzig nach Berlin im Jahre l887 ins Auge gefaßt wurden. Zu diesen Plänen gehört in erster Linie die Errichtung einer Altersversorgungskasse für die Mitglieder des Verbandes und die Veranstaltung einer über ganz Deutschland, Oesterreich-Ungarn, die Schweiz rc., wo der Verband Vertreter hat, sich erstreckenden -Allgemeinen deutschen Schriftsteller-Lotterie- bchuss Be schaffung der nicht unbedeutenden Geldmittel als Fonds für die Alters versorgungskasse. Die bereits bestehende Lotterie-Kommission hat schon unter Mitwirkung von Fachmännern einen genauen Plan für die Lotterie ausgearbeitet. Wir zweifeln nicht, daß die deutschen Regierungen die Erlaubnis zu derselben erteilen werden. (Lpzg. Tagcbl.) Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von Tafeln aus dem kürzlich erschienenen Werke »Schloß Soubise- (Theil I. und II. Verlag von Heßling L Spiel meyer in Berlin). Das Hotel Soubise zu Paris, in dem heutigen Tages sich das französische Nationalarchiv befindet, ist eine der reizendsten Schöpfungen des 18. Jahrhunderts, die Franyois von Rohan, Fürst Soubise, hat ausführen lassen. In dem ersten Teil des vorliegenden Werkes sind eine Reihe von Innenansichten nach gleichzeitigen Stichen
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