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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1888
- Sprache
- Deutsch
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I- ISS, 6. Juni 1686. Die Dienstjahre werden dem Mitglieds bei Bemessung des Sterbegeldes nicht als Mitgliedsjahre angerechnet. 9. Antrag des Vorstandes zu ß 6 der vor genannten Spezialsatzungcn: zu ändern 12 in 15 10. Antrag des Vorstandes: Als neue Kasse einzufügen nach Witwen- und Waisenkasse: „Alters- und Jnvaliden-Zuschuß-Kasse", deren Spezialsatzungen hier folgen: Special-Satzungen der Invaliden- und Alters-Zuschuß-Kasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen- Verbaudes. 8 1- Zweck. Die Invaliden- und Alters-Zuschuß-Kasse ist eine Anstalt des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfcn-Verbandes und steht unter Verwaltung desselben. Der Zweck derselben ist: den Invaliden und Altersschwachen des Verbandes Zuschüsse zu ihrem Lebensunterhalte zu gewähren. Der Gründlingstag ist der 15. Juli 1888, die Bei- Iragspflicht beginnt am 1 Oktober 1888. 8 2. Mitgliedschaft. Jedes Mitglied des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes ist ordent liches Mitglied dieser Kasse. Ehrenmitglieder werden diejenigen, welche die Kasse durch Zahlung eines jährlichen Bei trages von 20 — oder eines einmaligen von 300 ^ — unterstützen. 8 3. Beiträge. Die Beiträge für jedes Mitglied zu dieser Kasse bestehen in 3 ^ jährlich aus der allgemei nen Verbandskasse. Während der Zeit der Dienstleistung beim Militär, sobald dieselbe länger als ^ Jahr dauert, ruhen Rechte und Pflichten. Zuschußcmpsänger sind von der Beitrags- Pflicht zu oieser Kasse befreit. 8 4. Verwendung der Beiträge. Die Mitgliederbeiträge für das IV. Quar tal 1888 und das Jahr 1889 fließen nach Ab zug der anteiligen Spesen in den Reservefonds der Kasse, in gleicher Weise in den nächsten 5 Jahren die Hälfte der Mitgliederbeiträge, sowie die Beiträge der Ehrenmitglieder, die Geschenke, Zinsen und Legate. Vom 1. Januar 1890 ab wird jährlich eine Summe, welche der Hälfte der im Vor jahre eingezahlten Mitgliederbeiträge (abzüg lich der Spesen) gleich kommt, an die vor handenen Zuschußberechtigten gemäß den in Z 5 gegebenen Bestimmungen verteilt; doch darf die Jahrespcnsion der einzelnen Zuschuß- berechtigten bis zum 31. Dezember 1894 die Summe von 300 bezw, 200 nicht über steigen. Die sich darnach ergebenden Über schüsse verbleiben ebenso wie die bei der Be rechnung überschieß.nden Markbruchteile dem Reservefonds der Kasse. Die Zinsen, Schenkungen u. s. w. fließen ebenfalls in den Reservefonds, bis derselbe die Höhe von 50 000 erreicht hat. Besondere Verfügungen der Geschcnkgeber sind zu berücksichtigen. 8 5. Rechte der Mitglieder. Anspruch an die Kasse hat vorläufig: 1) Auf den ganzen Zuschuß: wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und erwerbs unfähig ist. (Gruppe 1.) 2) Auf zwei Drittel Zuschuß: wer das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, aber erwerbsunfähig (invalide) ist, sofern derselbe kein Krankengeld nach den Satz ungen beziehen kann; es sei denn, daß Vermischte Anzeigen. er an einer Krankheit leidet, welche durch die Jnvalidiiät nicht hervorgcrufen ist. (Gruppe 2.) Erwerbsunfähig ist derjenige, welcher in folge seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht imstande ist, die gewöhnlichen Arbeite», welche seine Berussthäligkeit mit sich bringt, regelmäßig zu verrichten Mitgliedern, welche erweislich sich die Er werbsunfähigkeit vorsätzlich zugezoge» haben, steht ein Anspruch auf Zuschuß nicht zu, cs kann ihnen jedoch, sofern sie mindestens zehn Beitragsjahre hindurch Beiträge entrichtet haben, ein Teil der Zuschüsse vorübergehend oder dauernd bewilligt werden. Die Berechnung erfolgt »ach Gruppe 1 und 2 dieses 8- Mitglieder, welche im Kriege invalide ge worden sind, haben nur Anspruch aus vorläufig zß des zur Verfügung stehenden Zuschusses. Weitere Zuschüsse dürfen nur aus beson deren Zuwendungen gewährt werden. 8 6. Nachweis der Erwerbsunfähigkeit, Die Erwerbsunfähigkeit muß bei Beginn derselben und seiner von Viertel- zu Vierteljahr ärztlich bescheinigt werde» DieseBescheiniguuge» haben.auf den vom Verbaiidsvorstand vorge- fchriebenen Formularen zu erfolgen und sind 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine des Zu schusses dem Vertrauensmann einzusende». 8 7. Auszahlung der Zuschüsse. Die Zuschüsse werden nachträglich in viertel jährlichen Raten am 28. März, Juni, Septem ber und Dezember ausgezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt an dem auf den Tag der Anmeldung folgenden Termin und zwar für die Zeit von der Anmeldung bis zum ersten Termin Die Zuschüsse können mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet noch übertrage», noch für andere als die im 8 Absatz 4 der Civil- prozeßordnung*) bezeichneten Forderungen der Ehefrau und ehelichen Kinder und die des ersatz berechtigten Armenverbandcs gepfändet werden. Nicht erhobene Zuschüsse verfallen nach Jahresfrist vom Fälligkeilstage ab dem Re servefonds. Fällige Verbandsbeiträge werden von den Vierteljahrszuschüsfen in Abzug gebracht. 8 8. Aufhören der Zuschüsse. Der Genuß des Zuschusses erlischt mit dem Wiedereintritt der Erwerbsfähigkeit oder mit dem Tode des Mitglieds. Sind Hinterbliebene (vergl. 8 7 der Kran ken- und Sterbekasse) vorhanden, so erhalten dieselben den aus das laufende Quartal fallen den Zuschuß voll ausgezahlt. 8 9. Einnahmen und Ausgaben. Die Einnahmen der Kasse bestehen: 1. aus den jährlichen Beiträgen der Verbands kasse (8 3), 2. aus den Zinsen ihres Vermögens, 3. aus den Beiträgen der Ehrenmitglieder, Geschenken, Vermächtnissen der Förderer. Die Ausgaben bestehen: 1. in den zu zahlenden Zuschüssen, 2. in den Verwaltungskosten (8 18 der All- gem. Satzungen). 8 10. Auslösung. Die Auflösung der Invaliden- und Alters- Zuschußkasse erfolgt nur auf Grund des 8 22 der Allgemeinen Satzungen, über das Ver mögen, welches nach Sicherstellung eines Kapitals *) 8 749. Der Pfändung sind nicht unter worfen: 4. Die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbe kassen, insbesondere aus Knappschasts- kaffen und Kassen der Knappschaftsvereme zu beziehenden Hebungen. 8635 für die bereits fälligen Zuschüsse vorhanden ist, beschließt die anslösende Hauptversammlung. 11. Wahl zweier Nechnnngsrcvijoren für die Jahre 1890 und 1891. 12. Neuwahl des Gesaintvorstandes. (Sämtliche Herren sind wieder wählbar.) 13. Antrag des Vorstandes: Übergangsbestimmung. Die 20. ordentliche Hauptversammlung genehmigt vorweg alle durch das Gesetz bedingte Änderungen sowohl der (Allge meinen) Satzungen, als der Spezial- Satzungen der Kranken- und Sterbekasse, der Witwen- und Waisenkassc und der Alters- und Jnval>dcu-Ziisch»bkasse. Doppelte Buchhaltung per 1. Juli oi-. s29748j Ehemaliger Verlagsbuchhändler, routinierter Kaufmann, seit 5 Jahren erster Buchhalter und Prokurist einer großen Berliner Aktien-Gesell- fchast, empfiehlt sich zur Einrichtung und monatlichen Wetterführung der doppelten Buch haltung, besonders zweckmäßig für Verlagsgc- schäste, Buchdruckercien, Sortiments-Buchhand lungen mit Nebenbranchcn, bezw überall da. wo klarer Einblick in die Ergebnisse der einzelnen Geschäftszweige gewünscht wird System einfach, klar und faßlich, nur wenige Stunden Mehr arbeit für eine vom Inserenten monatlich zu liefernde Roh-Bilanz erfordernd. Diskretion bei dem Inhaber eines wichtigen Vertrauens postens garantiert. Für nicht erlinische Hand lungen auch auf postalischem Wege. Prima- Reserenzen. Ges. Offerten unter ll. 8. sp 24. Lerlio dl. 31. postlagernd erbeten. Iiiltei atni' tiii' s29749j Vom 6.-9. August a. o. tmdet daliier im grollen 6ü>v.tznicb-8aale der VI. liliuileu- l« Irr,->-Kongress stabt, mit rvslobem eins Ausstellung von diesberügliebsn Lehrmitteln nnck neuen litterarisoben Lrsebeinungen flurelr mied verbunden werden soll. -In dis Herren Verleger rivbte leb dss- balb dis bötlivbe Litte, mir je sin Lxsmplar ibres einschlägigen Verlages rechtzeitig ä eond. xuleommsn xn lassen. Loebaebtuugsroll Köln g/Lb., Vnkang fluni 1888. V. fl. louger's Luobb. u. Lebrmittslanstalt. Leipzig, Dalum des Poststempels. s29750j s>. ?. Unter Hinweis aus die Bestimmung, welche das in Gemeinschaft mit den früheren In habern der Firma T. O. Weigel von mir erlassene Cirkular vom 1. April d. I. enthält, ersuche ich Sie hierdurch, die Regelung Ihres Kontos 1887 unverzüglich bewirken zu wollen. Hinsichtlich der gestrichenen Disponenden sei noch besonders erwähnt, daß ich selbige keinesfalls nach dem 15. Juni d. I. mehr an nehmen kann; ich werde mich vorkommenden Falles auf diese Mitteilung berufen. Hochachtungsvoll T. O. Weigel Nachfolger Ehr. Heim. Tauchnitz. s2975lj Ein junger gewandter Redakteur, (Buchhändler) mit Gymnasialbildung und aus guter Familie sucht sofort Stellung an einer politischen oder belletristischen Zeitung. Derselbe verfügt über tüchtige wisscnschaftl. Kenntnisse u. ist speziell tüchtiger Feuilletonist. Ges. Offerten sub 44 20622. an die Exped. d. Bl.
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