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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1871
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- 1871-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1871
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- Deutsch
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3318 Nichtamtlicher Theil. 240, 17. October. Nichtamtlicher Theil Zum Gewicht der Kreuzbandsendungcn. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: „Von ver schiedenen Seiten ist dem General-Postamte der Wunsch aus gesprochen worden, daß die Gewichtsgrenze für Drucksachen unter Band rc., welche zur Zeit im neuen Verkehre Deutschlands auf 15 Loth festgesetzt ist, auf l Pfund erweitert werden möge. In einzelnen Staaten ist das Marimalgewicht für Drucksachen aller dings erheblich höher gegriffen. Beispielsweise werden Drucksachen in England bis zu 5 Pfd., in Frankreich bis zu 6 Pfd., in der Schweiz bis zu 4 Pfd. zur Beförderung mit der Briefpost an genommen. In England und Frankreich liegt die Sache allerdings wesentlich anders, da in diesen Ländern eine Staats-Fahrpost nicht besteht. Dagegen hat die Schweiz mit Deutschland analoge Ver hältnisse. — Ein dringendes Bedürfniß zur Erhöhung des Marimal gewichts liegt insofern nicht vor, als für schwerere Sendungen die Fahrpost benutzt werden kann. Andererseits ist nicht zu «ernennen, daß die Erweiterung der bestehenden Gewichtsgrenze im literarischen Interesse und namentlich für den buchhändlerischen Verkehr in hohem Grade erwünscht sein würde. Infolge dieser Erwägungen hat das General-Postamt ein Circular an die Obcr-Pvstdirectionen und Ober-Postämter erlassen, durch welches eine gutachtliche Aeußerung dieser Angelegenheit verlangt wird, wobei in Frage kommt, ob bei einer Erhöhung des Marimalgewichtes bis zu 1 Pfund der Haupt zweck der Postverwaltung, die schnelle und prompte Bestellung der Briefe, in bisheriger Weise erfüllt werden kann, und ob die Ein nahme aus der neuen Kategorie von Sendungen im richtigen Ver hältnisse zu der desfallsigen Mühewaltung stehen würde.*) Es soll *) Anm. d. Red. d. Börscnbl. Das ciwLbnte Circular de« kaiserlichen General-Postamts c>. ä. 30. September lautet wörtlich folgendermaßen: „Von verschiedenen Scstcn ist der Wunsch ausgesprochen wordep, dgß die Gewichtsgrenze für Drucksachen unter Band rc., welche zur Zeit im innern Verkehr Deutschland« auf 15 Loth festgesetzt ist, auf l Pfund er weitert werden möge. „In einzelnen fremden Staaten ist da« Maximalgewicht für Druck sachen allerdings erheblich höher gegriffen. Beispielsweise werden Drucksachen in England bis zum Gewicht von 5 Psund, in Frankreich „ ,, „ „ 6 Pfund, in der Schweiz „ ., „ „ 4 Pfund zur Beförderung mit der Briefpost angenommen. In England und Frank reich liegt die Sache allerdings wesentlich anders, da in diesen Landern eine Staats-Fahrpost nicht besteht. Dagegen walten im innern Verkehr der Schweiz, woselbst die Postanstalten auch Fahrpostscndungcn befördern, ana loge Verhältnisse ob. „Ein dringendes Bedürfnis! zur Erhöhung des Marimalgewichts für Drucksachen im internen Verkehr Deutschlands liegt insofern nicht vor, als jedem Absender die Möglichkeit geboten ist, Drucksa den, deren Gewicht 15 Loth ülxnstcigl, per Fahrpost zu versenden^ Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die Erweiterung der bestehenden Gewichtsgrenze im lite rarischen Interesse und naincntlich für den buchhändlcrischen Verkehr in hohem Grade erwünscht sein würde, weil die Versendung, selbst bei Anwen dung der Tare von ^ Sgr. pro 21/2 Loth auf größere Entfernungen im Allgemeinen billiger zu stehen käme, als bei der Beförderung per Fahcposl, weil tcrncr die Beförderung in der Regel schneller stattfindcn würde und weil endlich die Versendung in einfacher Form, d. i. ohne Herstellung eines förmlichen Packets mit Begleit-Adresse, stattfinden könnte, wodurch zugleich der Fahrpostbetrüb entlastet werden würde. „Um die Tare für Drucksachen über 15 Loth bis 1 Pfund mög lichst einfach zu gestalten und um namentlich die Versendung von Büchern zu einem mäßigen Satze mit der Briefpost zu ermöglichen, würde sich etwa die Einführung eines einheitlichen Portosatzes von etwa 3 Sgr. empfehlen, während für die Sendungen bis zu 15 Loth die bisherige Kreuzbandtarc in Anwendung zu bleiben hätte. „Es kommt in Frage, ob, wenn die Erhöhung des Marimalgewichts in dem angegebenen Umfange zugestanden würde, der Hauptzweck der Post verwaltung: die schnelle und prompte Beförderung, bezw. Bestellung der Briefe, in bisheriger Weise erfüllt werden kann, und ob die Einnahme, deshalb eingehend erwogen werden, ob die Räumlichkeiten in den Eisenbahn-Postbureaus bei einer Erhöhung des Maximalgewichts und bei einer aldann voraussichtlich verstärkten Versendung von Drucksachen noch ausreichen werden und ob die Briefbestellung in größeren Orten in bisheriger Weise und ohne erhebliche Mehrkosten durchzuführen sein würde." Die Post und das Prcßgewcrbe. Zwei postalische Verordnungen liegen vor (Börsenbl. Nr. 239) und eine dritte wird in Aussicht gestellt, die für das Preßgewerbe eine mehr als gewöhnliche Bedeutung haben Wer kann es verkennen, daß die oberste Postleitung eine außerordentliche Thätigkeit entwickelt und durch fortwährende Ver besserungen sich Anspruch auf die Anerkennung des Publicums er wirbt? Auch die Annalen haben keine Gelegenheit versäumt, um darauf aufmerksam zu machen. Aber verhehlen läßt es sich anderer seits nicht, und es wurde auch nicht in diesen Blättern verhehlt, daß manche Handlungen und ganz besonders die eigenen Äuße rungen des General-Postdirectors in dem Reichstagssaale darauf deuten, daß der Standpunkt, von welchem die Postleitung bei ihren Reformen ausgeht, ein einigermaßen autokratischer ist. Sie will das Gute, aber nur durch sich selbst, und nimmt öfter wenig Rück sicht auf die wahren Bedürfnisse des zunächst interessirtcn Publi cums und auf die tatsächlichen Verhältnisse des Geschäfts. Sie ist nicht unähnlich einem Manne, der reich an Mitteln, tüchtig an Ge sinnung, Allen wohlwollend, oft und gern gibt, und doch nicht den eigentlichen Segen mit seinen Gasten verbreitet, weil er die Kunst des Gebens nicht recht versteht und es verschmäht, sich an rechter welche der Postvvrwaltung aus der neuen Kategorie von Sendungen zer fließen würde, im richtigen Verhältnisse zu der desfallsigen Mühwaltung stehen tpürde. „In Bezug auf obige Punkte bedarf es einer eingehenden Erwä gung, ob 1) die Räumlichkeiten in den Eisenbahn-Postbnreaus noch ausreichen würden, wenn von der Versendung von Drucksachen über 15 Loth — wie wohl zu erwarten wäre — in größerem Umfange Gebrauch gemacht würde, und 2) die Briesbestellung in größeren Orten in bisheriger Weise und ohne erhebliche Mehrkosten durchzuführen sei» würde. „In Bezug auf Punkt 1. käme in Betracht, ob die Erhöhung des Marimal-Gewichts auf Bücher zu beschränken sein möchte, da bei anderen Drucksachen die Formirung von Sendungen bis 15 Loth in der Regel leichter auszusühren ist. Sollte auch diese Beschränkung nicht genügen, um eine den regelmäßigen Dienstbetrieb in den Eisenbabn-Postbnreaus ge fährdende Anhänsung der Büchersendungen zu verhindern, so würde etwa, ähnlich wie im internen Verkehr Englands, die Bestimmung getroffen werden können, daß in denjenigen Fällen, fn welchen durch die Absendung der Büchcrseu düngen mit erster Postgelcgenheit die pünktliche Expedition der Briese in Frage gestellt sein würde, die Beförderung der Bücher- scndungcn bis zum Abgänge der nächsten Post hinauSgcschoben wcrven darf. Namentlich würden die ambulanten Bureaus der Courier- und Schnellzüge dadurch entlastet werden. „Was den Punkt 2. betrifft, so würde die Bricfbestellung in großen Städten für den Fall, daß Büchcrsendungcn in großer Zahl vorkämen, kaum mit den bisherigen Kräften auSzuführcn sein. Zur Vermeidung von Mehrkosten würde es sich vielleicht empfehlen, nach Umständen und localen Verhältnissen fcstzusetzen, daß die Ausgabe und Bestellung von Bücher- scndungen über 15 Loth nach den für die Ausgabe und Bestellung von Packeten bestehenden Grundsätzen zu erfolgen habe, daß jedoch eine Bestellgebühr, da es sich immerhin um Bricfpostsendungen handelt, ebensowenig wie bei Briefen zu erheben sei. „Ausdrücklich wird bemerkt, daß eine Erhöhung des Maximalgewichts bei Briejen nicht beabsichtigt wird, zumal eine Erhöhung der Porlosätze ohne Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht eintrcten könnte. „Die Kaiserlichen Ober-Pvstdirectioncn und Ober-Postämter wollen den Gegenstand einer eingehenden Erwägung unterziehen nnd sich innerhalb 4 Wochen in einem ausführlichen Berichte gutachtlich darüber äußern."
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