Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1871
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- 1871-10-17
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- 17.10.1871
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3320 Nichtamtlicher Theil. S40, 17. October. mögen die Gebühren von 5 Ngr. -s- 2 Ngr., also 7 Ngr., auch nur als mäßig bezeichnet werden. Anders verhält es sich mit den ganz kleinen Beträgen. In dem Prcßgewerbe bildet die Nachnahme für Inserate, Abonnements, Broschüren und Bücher einen höchst we sentlichen Gegenstand. Es handelt sich in den meisten Fällen um Summen von lONgr. bis ctwa2Thlr., die, wie die Sachen jetzt liegen, einzuzieheu fast ebensowenig durch die Post wie auf privatem Wege möglich ist. Hier hätte die Geucral-Postdirection eine Gelegenheit gehabt, den Buch- und Zeitungsvcrleger, der verhältuißmäßig gewiß der beste Kunde der Post ist, sich durch einen Minimalsatz für kleine Jncasst, etwa bis auf 3 Thlr. herauf, wahrhaft zu verbinden. Wie die Bestimmungen jetzt sind, hat die Verordnung für das Preßgcwerbe wenig Erfreuliches. Von größerer Wichtigkeit würde cs dagegen sein, wenn sich die (obige) Nachricht der Norddeutsch. Allgem. Zeitung bewahrheiten sollte. Wir meinen, daß die Post ebenfalls nur eine Gerechtigkeit übt, wenn das Mißverhältniß gehoben wird, daß man ein Buch nach London und Paris, ja selbst nach Australien unter Kreuzband in billigster Weise abgehen lassen kann, während man es in zwei Stücke zer reißen muß, um es von Leipzig nach Dresden zu senden. Bücher- sendungen unter Kreuzband sind demzufolge in Deutschland so gut wie unmöglich, denn wenige Bände werden unter 15 Loth wiegen. Die Abänderung einer solchen drückenden Bestimmung sollte jedoch nicht „von dem Gutachten von Postbeamten und Räumlichkeiten der Posterpeditioncn abhängig gemacht werden". Wen» die Correspon- denz meint, daß ein dringendes Bedürfniß einer Aenderung nicht Vvrlicge, „denn man könne sich der Fahrpost bedienen", so beweist diese Aeußeruug nur eine vollständige Unkenntniß des Verfassers von den Fahrpostpreisen und den Umständlichkeiten, die mit Packet- sendungen, namentlich wenn diese mit Declarationen versehen sein müssen, verbunden sind. (Annalen der Typographie.) Dem vorstehenden Artikel aus den „Annalen der Typographie" fügen wir folgende bezügliche Mitheilungen hinzu, die uns aus Berlin zugehen: Die beabsichtigte Erweiterung der Kreuzbandsendun gen von 15 Loth auf 1 Pfund verdankt ihre Anregung dem lebhaf ten Bestreben des General-Postdirectors, die Verbreitung der Lite ratur zu fördern; sie wird auch zunächst nur für die Versendnng von B üchern beabsichtigt, und es ist für solche Sendungen über 15Loth bis 1 Pfund ein einheitlicher Portosatz von 3 Sgr. in Aussicht ge nommen. Die buchhändlerischen Sachverständigen, welche über das Ver fahren zu Nathe gezogen wurden, haben allerdings eine Ausdehnung des Marimalgewichts bis auf 2 Pfund für durchaus wünschenswerth erklärt, da die meisten der eigentlichen Literatur angehörendcn Bücher ein größeres Gewicht als 1 Pfund haben, selbstredend dürfte aber der Portosatz von 3 Sgr. auch für die 2 Pfund-Kreuzbandsendung nicht erhöht werden. Die Post hat aber eine Steigerung über 1 Pfund auf's bestimmteste abgclehnl; sie vermag sich überhaupt über die Steigerung selbst bis 1 Pfund erst nach Eingang der mit telst des oben abgedruckten Circulars eingeforderten ausführlichen Be richte schlüssig zu machen. Die in dem Circular berührten Punkte zeigen die einzelnen Momente, welche der beabsichtigten Erweiterung Schwierigkeiten entgegenstellen. Die Steigerung des Maximalgewichtes bis 2 Pfund mit einer Steigerung des Portosatzes über 3 Sgr. zuverbindcn, muß entschieden verworfen werden; es würde sonst die eigentliche Ab sicht der Krcuzbandsendungcn verloren gehen. In dieser Beziehung darf auch bei der beabsichtigten Erweiterung nicht auf die in Frank reich bis 6 Pfund und in England bis 5 Pfund zulässigen oormbauck«- Sendungen von Büchern verwiesen werden, denn in Frankreich be rechnet die Post für eine solche Sendung von 2 Pfund Sgr. Porto, in England für eine gleiche 6A Sgr. Bei diesen hohen Portosätzen wird von den schwereren Kreuzbandsendungen sowohl in Frankreich als in England natürlich nicht der umfangreiche Gebrauch gemacht, der ganz zweifellos vom Buchhandel im Deutschen Reiche von den 2 Pfund schweren Bücbersendungen unter Kreuzband gemacht wer den würde, und es liegt auf der Hand, daß die postalischen Einrich tungen in Frankreich und England, durch welche die Beförderung der Kreuzbandscudungen bis 6 resp. 5 Pfund ermöglicht wird, für die ganz gewaltigen Massen solcher 2 Pfund-Sendungen mit dem Porto satz von 3 Sgr. nicht ausrcichen würden. In dieser Beziehung kann also irgendwelche Parallele gar nicht gezogen werden. Wenn auch wiederholt werden muß, daß erst ein Maximal gewicht von 2 Pfund den Bedürfnissen des literarischen Verkehrs vollständig entspricht, so wird doch die Erweiterung bis 1 Pfund immer als eine sehr wesentliche Verbesserung und Erleichterung gerade im buchhändlerischen Verkehr ausgenommen werden und es ist nur zu hoffen, daß die Postbehörde durch die vielfachen technischen Schwierigkeiten, welche die Ausführung der Erweiterung bieten mag, sich nicht abhalten lassen wird, zuerst versuchsweise mit den Sendungen bis 1 Pfund vorzugehen; ist das erreicht und bewährt es sich — auch für die Postverwaltung selbst,— so erzielen wir dann später doch auch noch das 2 Pfund-Maximalgewicht. Viel wichtiger und fürden buchhändlerischenVerkehrbedeutungs- voll ist eine andere neue Einrichtung, über welche, wie wir erfahren, zwischen dem General-Postdirector und unserem Börscnvorstehcr die eingehendsten Verhandlungen stattgefundcn und zu der nun der Präsident des Reichskanzleramtes seine Zustimmung gegeben hat: die Beförderung der Bücher-Bestcllzettel zu 4 Pfen nigen. Die das Weitere bestimmende postalische Verordnung, sowie das Schema, nach welchem jede Buchhandlung ihre unter dem ermäßigten Portosahe von 4 Pfennigen gehenden Bestellzettel sich drucken lassen kann, wird demnächst im Börsenblatte veröffentlicht werden und wird das General-Postamt außerdem diese Verfügung und das Schema jeder Buchhandlung direct zur Kenntnißnahme bringen, das Normal-Schema auch an den Schaltern aller Brief- annahmestcllen ausstellen. Welche Einwirkung gerade diese so bedeutende Portoermäßigung der buchhändlerischcn Bestellungen, verbunden mit der gedachten Er weiterung der Kreuzbandsendungen, auf den ganzen Verkehr des deutschen Buchhandels haben wird, ist abzuwarten. Die neue Einrichtung der sog. Postmandate, durch welche gegen eine Gebühr von 5 Sgr. die Einziehung von Beträgen bis zu 50 Thalern erfolgen kann, wird auch dem Buchhandel zu Statten kommen und sehr bald sowohl in dem Verkehr zwischen dem Sorti menter und seinem auswärtigen Kunden, als namentlich auch in dem zwischen Verleger und Sortimenter Platz greifen; die Gebühr von 5 Sgr., zu der noch 2 Sgr. für die Postanweisung für den Fall der Honorirung des Mandates kommen, ist zwar für kleinere Beträge eine hohe, immerhin wird aber z. B. der Verleger, bei Einziehung nicht ordnungsmäßig bezahlter Saldoreste, die 5 oder 7 Sgr. daran wenden, um gewissermaßen durch seinen Boten die vergeblich erinnerte Saldozahluug direct einzucassiren, wenn er auch freilich dadurch nicht die bestimmte Garantie erhält, daß sein Mandat respectirt werden wird. Ferner können wir noch mittheilen, daß das General-Postamt sich zur Zeit mit der Realisirung der vielfach an dasselbe gelangten Wünsche beschäftigt: die Begleitadressen bei gewöhnlichen, mit der vollständigen Adresse versehenen Palleten ganz fortfallen zu lassen; der Gegenstand bietet aber auch manche Schwierigkeiten, und cs scheint sehr fraglich, ob cs möglich wird, den gedachten Wünschen durchgehends zu entsprechen.
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