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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1871
- Strukturtyp
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- 1871-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1871
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- Deutsch
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3434 Nichtamtlicher Theil. ^ 247, 25. Oktober. Privilegs warten. Gefährlicher erscheint Bahrdt's ehemaliger Drucker, Gegel. „Sie wissen doch", schreibt einmal Steiner in jenen Mona ten, „daß Gcgel in Frankenthal Schmid's Geschichte der Deutschen mit Vorwisscn des Autors nachdruckt und ihn dafür bezahlt. Es könnte seyn, daß er auch an Herrn Müller schriebe. Dieser kann und wird sich zwar in nichts einlassen, aber Herr Gegel dürfte doch zu seiner Sammlung historischer Schriften auch diesen mit Gewalt haben wollen." Dcßwegen war damals schon durch Herrn Schwan's in Mannheim Vermittelung Notiz von Steiner's bevorstehender Mitverlegcrschaft nach Frankenthal gelangt, wer aber stand dafür, daß Herr Gegel sich dadurch bestimmen ließ, in diesem Fall tugend haft zu bleiben? Doch waren dies alles nur einhüllende Mittel, für den einzel nen Fall berechnet, und selbst da häufig ohne Wirkung. Auch wenn man, wie cs der aufbrausende Reich dem Gebrauch der Zeit gemäß wohl ab und zu that, den Preis des Buches, z. B. des Ernesti'schen Li- vius, um ein Beträchtliches herabschte, so wurde dadurch das Ucbel im Grunde nur verstärkt. Der treffliche Mann dachte daher auf andere Wege und er fand sie in dem engeren Anschluß der ehren haften Vertreter des Buchhandels an einander, in der Gründung jener Buchhandlungsgesellschaft, in welcher dann die ängstliche kursächsischc Regierung für ihre Stellung kaiserlicher Majestät gegenüber den so nöthigen Rückhalt fand. Und wie der Mann in guter Stunde zu einem Scherz Wohl aufgelegt war — auf Herrn Saalbach's Rechnung findet sich 1761 ein Carmen zu des Herrn Monath in Nürnberg Hochzeit — so griff er auch in der Buchhandlungsangelegenheit mehr mals zur Feder und ließ sich drucken. Daneben ward dann noch ein weiterer stiller Verkehr gepflegt, der sich nur in seinen Erfolgen aus wies. In Dresden wohnten dem Leiter der Leipziger Firma ein flußreiche Freunde, die mit Büchern für ihre Privatbibliotheken reichlich versorgt und znDanksagung häufig veranlaßt wurden. Nament lich in den Jahren, welche zwischen der Gründung der Buchhandlungs gesellschaft (1765) und dem berühmten Mandat der sächsischen Re gierung (18. Decbr. 1773) lagen, mag der Verkehr zwischen Leipzig und Dresden besonders rege gewesen sein. Noch finden sich zwischen den Papieren der Firma einige Briefe aus jener Zeit, aus denen sich Reich's Thätigkeit im eigenen Interesse wie im Interesse des Ge- sammtbuchhandels ergibt. Einzelne davon sollen wenigstens im Aus zug mitgetheilt werden. Beide Schreiber, von Gutschmidt und vonWurmb, waren höhere sächsische Beamte, vermutlich Mitglieder des Oberconsistoriums, und von unmittelbarem Einfluß auf die Ent wickelung der in Aussicht stehenden kurfürstlicken Maßnahmen. Am 12. Juli 1772 schreibt Herr von Gutschmidt: Hochedler, hochgeehrtester Herr! Ohne Ew. Hochedlcn mit weitläufstigen Versicherungen meiner auf wahre Hochachtung gegründeten Freundschaft und mit wortreichen Dank sagungen für die bis zu meiner größten Beschämung vervielfältigten litera rischen Geschenke vergeblich aufznhalten, muß ich ergebenst um Vergebung bitten, daß die Beantwortung Dero letzteren geehrten Zuschrift so lange zurückgeblieben. Nicht bloß andre Geschäfte, sondern vornebmlich die Erwar tung gewisser Umstände, die meine Antwort näher bestimmen sollten, haben den Aufenthalt verursachet. Ein Patriotismus, wie der Ihrige, der nicht in Worten sondern in Handlungen bestehet und der, wider die elende und verderbliche Gewohnheit unseres Zeitalters, um patriotisch zu seyn, das Interesse seines Vaterlandes dem Interesse der Welt nicht cntgegcnstellen sondern damit verknüpfen will, verdienet nicht nur den Beyfall sondern auch Key allen Gelegenheiten die Mitwürkung aller Rechtschaffenen. Wie glücklich wäre Menschheit, Vaterland und Welt, wenn man bey allen Ge schichten in der That zu erweisen suchte, daß Menschenfreund, Patriot und Weltbürger in der That eins ist. Auch die Angelegenheiten des Buchhandels betrachte ich aus diesem Ge sichtspunkt und hoffentlich wird wenigstens die Erneuerung der Gesetze, welche den, diese würdigste Art von Handlung so sehr entehrenden Dieb stahl für Diebstahl erklären und als Diebstahl bestraft wissen wollen, nun mehr bald erfolgen. In dem Geheimen Consilio ist man ohne Ausnahme für diese gute Sache und daher hoffe ich, daß endlich alle Schwürigkeitcn werden überwunden werden. Die alle Schranken von Recht und Billigkeit überschreitende Trattncrische neue Ankündigung des Nachdrucks der Besten in hiesigen, denen Preußischen und den Hannoverschen Landen herauskom menden und darunter auch einiger mit Kaiserlichen Privilegiis versehenen Schriften, veranlaßt den Gedanken, ob eö nicht gut seyn möchte, wenn die Buchhandlungs-Socictat sowohl allhier, als in Berlin und Hannover mit Vorstellungen, welchen diese Ankündigung bevzusügen wäre, einkäme und au allen drei Orten um nachdrückliche Vorstellungen in Wien und um gesetzmäßige Verfügungen in den eigenen Landen ansuchte. Vielleicht könnte, da beh dieser Unverschämtheit Sächsische, Brandenbnrgische und Churbraun- schweigische Buchhandlungen zugleich intcressirt sind, dem Uebel gemein schaftlich entgegen gearbeitet werden. Sollte es beliebt werden, so bitte das allhier zu übergebende Memorial an mich zu überschickcn und der eyfrigflen Beförderung und Unterstützung versichert zu seyn. Eine vorläufige Cor- respondenz mit den angesehensten Mitgliedern der Buchhandlungsgescllschaft besonders in den Churbraudenburgischen und Ehurbraunschweigischen Landen würde vor allen Dingen nöthig, sodann aber die Memorialia mit aller Achtung für den Kayserl. Königl. Hof und Bezeugung des ehrerbietigsten Vertrauens ans dessen Rechts- und Billigkeitöliebe abzufasjen seyn. Indessen entschließt man sich in Dresden, durch den kurfürst lichen Gesandten in Wien selbst einige Vorstellungen zu thun, und Herr von Gutschmidt hat dann am 21.October Stoff zu nachfolgen der Mittheilung: Um Ew. HochEdl. nicht länger ohne Nachricht von denen zum Vor theil deS Buchhandels in Wien von hier ans geschehenen Anträgen zu lassen, habe Ihnen hierdurch mit wenigen Worten melden wollen, daß der Herr Geh. Legations-Rath desfals nichi nur mit umständlicher Anweisung versehen, sondern von ihm auch bereits eine Nachricht von diesen dießfalls gemachten Versuchen zurückcrthcilet worden. Nach solcher werden ihm eben- fals diejenigen Einwendungen entgcgengcstellt, deren in dem anbei zurück- folgenden Bericht*) Erwähnung geschieht. Unglücklicher Weise ist daS Vorurtheil, daß ohne einem erhaltenen ausdrücklichen Privilegio kein Ver- bietungsrecht gegen unbefugte Nachdrucke! ausgcübet werden könne, allge mein und es wird Mühe kosten, dagegen durchzudringen. Ueberdies will man sogar den Kayserl. Reichs-PrivilegiiS die Würckung auf die Kayserl. Königl. Erblande absprechen und endlich gar in Zweifel ziehen, daß Trattner mit Kays. Privilegiis versehene Bücher Nachdrucke. Letzteres kan durch die Exemplare von Gellcrt's Schriften, Büsching'S Erdbeschreibung und mehrere andere sofort erwiesen werden; erstercS aber ist eine alte Streitigkeit, aus welche man sich nicht einlassen kan; sondern dagegen auf die darauffolgende Herabsetzung des Werthcs der Kayserl. Privilegien die Aufmerksamkeit zu lenken und den Reichshosralh zu interessiren suchen muß. Hauptsächlich aber kommt es darauf an, die Schändlichkeit und Schädlichkeit des unbefugten Nachdruckes begreiflich zu machen. Von hier aus wird dem Herrn von Pezold die weitere Betreibung der Sache bestens anempfohlen und aufgegeben, sowie Ihre Churs. Durchlaucht an den Herrn Bischof von Bamberg und Würzburg Fürstliche Gnaden gegen den in Würzburg angekündigten Nachdruck der Sulzerschen Theorie ein nach diesen Grundsätzen eingerichtetes Schreiben bereits erlassen haben. Alles kommt darauf an, daß die in. den K. Preußischen und in den Hannöverschen Landen wohnenden Buchhändler die Betreibung der Sache an ihren Hofen sollicitiren. — Nützlich wäre es, wenn man einen geschickten und ange sehenen Rechtögelehrten, z. B. einen Pütter in Güttingen bewegen könnte, das Vorurtheil des freystehenden Nachdruckes aus Gründen des Staats und PrivatrcchtS gründlich zu widerlegen und dabey aus Gründen der Staatsklugheit zu zeigen, wie schädlich cs dem Interesse der Buchhandlung und zugleich dem Interesse der Landesherren und IM. auch der Gelehrten selbst scy. — Könnte man keinen berühmten Rcchtsgelehrten zu der Arbeit bewegen, so müßte man von jungen Leuten, die gut schreiben, jemand dazu aussuchen. Die Arbeit aber müßte in deutscher Sprache, gründlich und in guter L.chrcib«rt angcfcrtiget seyn. Auch Herr von Wurmb schreibt in jener Zeit ausführlich und manches Bcachtcnswerthe. Seiner Mittheilung nach hat der Bischof von Würzburg in erfreulicher Weise wegen des Nachdrucks von Sulzcrn geantwortet. „Er erkennt das Recht des Eigcnthums voll kommen an und rechtfertigt seinen Buchführer (Göbhardt) nur damit, daß er nicht der Nachdrnckcr sey, sondern unwissend des von der Leipziger Firma erlangten Eigenthums, von dem zu Biel in der Schweiz wohnenden Nachdrucker sHcilmann) 50 Exp. in Verlag erhalten habe." Aber in Wien steht die Sache übel- Dort ist „die Justiz gegen Trattner rund und ganz versaget worden, weil man froh scy, an selbigem einen Mann zu haben, der den Buch- *) Fehlt im Brief.
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