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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1892
- Strukturtyp
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- 1892-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1892
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- Deutsch
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185, 7. Juli 1892. Nichtamtlicher Teil. 4048 Alle anderen Paragraphen wurden einstimmig und ohne Debatte im Wortlaute der Vorlage angenommen. Hierauf unterbricht der Vorsitzende auf eine Stunde die Sitzung. Nach Wiederaufnahme derselben ersucht Herr Müller die Anwesende, sich zahlreich an dem abends 8 Uhr im »Kaiser hofer stattfindenden Bankett zu beteiligen und, soweit es noch nicht geschehen, ihre Couverts anzumelden. Der Vorsitzende erteilt nun Herrn Mänhardt das Wort zur Vorbringung der weiteren Anträge namens der Sektion Ober österreich und Salzburg, Punkt 4 der Tagesordnung: »1. Die Hauptversammlung wolle erklären, daß sie es für ungerechtfertigt halte, daß bei Schulbüchern die Einbände, welche doch einen wesentlichen Bestandteil des Buches bilden und ebenso wie dieses Spesen und Verlust-Risiko beanspruchen, nicht in den vollen Rabatt von 25"/^ einbezogen werden.« Hieraus entspinnt sich eine lebhafte Debatte, an welcher sich die Herren Gubrynowicz, Winkler, Freytag und Deuticke beteiligen. Herr Freytag erklärt, daß infolge der vom hohen Unter richts-Ministerium gepflogenen Preisbestimmung bei apvrobierten Schulbüchern der Verleger nicht selten in die Lage komme, um die Selbstkosten und einen geringen Gewinn zu erzielen, sich durch etwas niedrigere Rabattierung des Einbandes schad los halten zu müssen. Nicht selten wird aber der Preis in klusive Einband festgesetzt. Es liegt daher nicht in der Willkür der Schulbücher-Verleger, die Bezugsbedingungen immer den Wünschen der Sortimenter anzupassen. Herr Gubrynowicz schlägt. eine Petition an das Unterrichts-Ministerium vor, welche vom Vorstande und von den Sektions-Obmännern gemeinsam überreicht werden soll und in welcher die mißliche Lage des Sortiments-Buchhandels, ins besondere beim Schulbücher-Geschäste infolge der so sehr ge drückten Preise, geschildert werden soll. Herr C. Winkler schließt sich diesem Vorschläge namens des mährisch-schlesischen Buchhändler-Vereins an, ebenso Herr Freytag, der seine Mitwirkung an der Ausarbeitung dieser Petition zusichert. Herr Müller schlägt folgende Resolution vor, welche in ihrem Wortlaute einstimmig genehmigt wird: »Nachdem in ß 15 der Verkehrsordnung ausgedrückt werden soll, daß der Mindcst-Nabatt, den der Verleger dem Sortimenter zu gewähren habe, 250/„ betragen muß, wenn dem Sortimenter außer Ersatz der Spesen rc. ein geringer Nutzen bleiben soll, spricht die Generalversammlung die Er wartung aus, daß alle Verleger auf ihren Verlag, namentlich auch auf gebundene Schulbücher, mindestens 25v/„ gewähren möchten. Bei diesbezüglichen Vorstellungen der Verleger beim hohen Kultus- und Unterrichts-Ministerium ist der Vorstand bereit, dieselbe» zu unterstützen, wie es auch den Herren Ver legern überlassen bleibt, sich auf diese Resolution zu beziehen.« Außerdem wird die von Herrn Müller vorgeschlagene Ueberreichung einer Denkschrift an^ das hohe Unterrichts- Ministerium beschlossen. Ein weiterer Antrag der Sektion Oberösterreich und Salz burg (Punkt 4, Alinea 2) wird von Herrn Mänhardt einge bracht und lautet: »2. Ter Verein der österr.-ungar. Buchhändler wolle in einer Eingabe an das Ministerium das Ersuchen stellen, das Verkaufen von Uutcrrichtsbüchern für Bürger- und Mittel schulen, sowie den Handel mit Bilderbüchern und Jugend schristen an Orten, in denen sich Buchhandlungen befinden, durch Nichtbnch Händler zu verbieten.« Herr vr. Breitenstein macht aufmerksam, daß ein solches Verbot nicht erst zu erwirken sei, da der Handel mit Preß- erzeugnissen an eine Konzession gebunden sei. Herr Freytag empfiehlt, wenn es sich um Ueberschreitungen Neunundfünszigster Jahrgang. handelt, bei den betreffenden Statthaltereien vorstellig zu werden, was auch Herr Mändl nach eigenen Erfahrungen als einzig erfolgreich bezeichnet. Herr Schellbach berichtet, daß ähnliche Anzeigen bei den hiesigen Lokalbehörden meist von Erfolg sind, wenn sie von der Korpovations-Vorstehung gemacht werden. Was die Ertei lung von Teil-Konzessionen betreffe, so seien alle bisher gepflo genen Schritte erfolglos geblieben; Wien besitze deren an tausend. Herr Mänhardt verändert seinen Antrag dahin, daß bei dem hohen Handels-Ministerium eine Eingabe behufs Einschrän kung der Teil-Konzessionen gemacht werde. Herr Müller empfiehlt, diese Eingabe an das Ministerium des Innern zu richten, was einstimmig angenommen wird. Den Antrag Punkt 4, Alinea 3, zieht Herr Mänhardt zurück, wird jedoch dem Vorstande ein diesbezügliches Memo randum vorlegen, welches auch bei Ausarbeitung der dem hohen Unterrichts-Ministerium zu überreichenden Denkschrift mit benützt werden kann. Zu Punkt 6der Tagesordnung: »einen allgemeinen Buch händler-Kongreß in Verbindung mit einer buchgewerblichen Ausstellung ins Leben zu rufen« spricht der Antragsteller Herr vr. Breitenstei», zieht aber den Antrag zurück, indem er den Vorstand bittet, die angeregte Idee in Erwägung zu ziehen. Als nicht auf der Tagesordnung bringt Herr Heinrich Kirsch folgenden lebhaft unterstützten Antrag ein: »Eine der wichtigsten, brennendsten Fragen auf dem Ge biete der Sozialreform ist ohne Zweitel die Versorgung arbeits unfähiger Standesgenossen. Wir alle haben wohl schon die Erfahrung gemacht, wie hart es dem einen oder andern ankommt, wenn er einen seiner treuen Hilfsarbeiter entlassen muß, ohne denselben im Besitze jener Mittel zu wissen, welche ihn vor Not und Entbehrungen zu schützen vermögen. Es war daher schon seit langer Zeit ein lebhafter Wunsch unserer Gehilfenschaft, daß in dieser Beziehung etwas geschehe, und bereits in der Generalversammlung der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler im Jahre 1891 kam der Gegen stand das erstemal zur Sprache, um sodann einem frei gewählten Komitee zur Durchberatung überwiesen zu werden. Dieses Komitee hat über seine Arbeiten in der letzten Korporations-Versammlung vom 9. Mai d. I. berichtet. Die geehrte Versammlung wird diesem Bericht, der in Nr. 20 der »Buchhändler-Correspondenz« abgedruckl war (Börsen blatt 1892 Nr. 131), heute nicht mehr fremd gegenüberstehen. Es wurde damals beschlossen: »zum Zwecke der Invaliden- und Alters-Versorgung unserer Gehilfenschaft eine freie Vereinigung von Prinzipalen und Gehilfen im Bereiche von Oesterreich-Ungarn zu gründen,« und daher bringen die Gefertigten aus Grund des § 11 der Satzungen des österreichisch-ungarischen Buchhändler-Vereins den Korporations-Beschluß vom 9. Mai 1892 als selbständigen Antrag vor die heutige Generalversammlung; dieselbe möge beschließen: »Es ist eine freie Vereinigung von Prinzipalen und Ge hilfen des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels in Oester reich-Ungarn als Unterstützungsverein in Jnvaliditäts- und Alters-Vcrsorgungsfällen zu gründen und für den Fall, daß bei weiterer Beratung dieser Angelegenheit eine »freie Ver einigung« nicht durchführbar erscheint, der Anschluß an eine bereits bestehende Institution anzustreben«. — Herr Schellbach empfiehlt, zwei Mitglieder des Aus schusses zu delegieren, welche den Beratungen des bestehenden Komitees beiwohnen sollen. Die Versammlung nimmt diese» Antrag zur Kenntnis, und der Vorstand wird einige Herren delegieren. Herr Gubrynowicz weist auf die Konvention zum^Schutze 549
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