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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1892
- Sprache
- Deutsch
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4046 Nichtamtlicher Teil. 155. 7. Juli 1892. des literarischen Eigentums zwischen Deutschland und Amerika hin und stellt den Antrag, welcher auch genügend unterstützt wird, es möge der Vorstand die nötigen Schritte einleiten, daß auch Oesterreich dieser Konvention beitrete, was einstimmig an genommen wird. Nach Erschöpfung der Tagesordnung wird zu den Wahlen geschritten und ersucht der Vorsitzende die Herren vr. Breiten- stein und Diegel, als Skrutatoren zu fungieren. Während des Skrutiniums ergreift Herr Schellbach das Wort, um dem abtretenden Vorsitzenden Herrn Rudolf Lechner eine Ovation zu bereiten. Redner betont, daß Lechner heute vom Vorsitz zurücktritt, den er seit vielen Jahren mit seltener Umsicht und wahrer Liebe führte. Er hat sich beim Verein und in unserm Herzen ein Denkmal gesetzt. Möge es ihm vergönnt sein, noch viele Jahre mit Genugthnung auf seine Wirksamkeit zurückblicken zu können zur Freude seiner Kollegen und zum Glücke seiner Familie Er fordert die Anwesenden auf, mit ihm in ein begeistertes Hoch einzustimmen. Herr Lechner dankt gerührt und gedenkt noch des Tages, an dem vor 33 Jahren der Verein auf seinen Antrag gegründet wurde, mit dessen Schicksal er immer innig verbunden gewesen und immer bestrebt war, für seine Interessen einzutrete». Die Anerkennung seiner Bestrebungen ist sein größter Lohn, und er bittet, ihm auch ferner eine wohlwollende Gesinnung zu bewahren. Hierauf erteilt der Vorsitzende Herrn vr. Br eiten stein das Wort zur Mitteilung des Wahlresultates. Sämtliche zur Wahl Vorgeschlagenen erscheinen fast einstimmig gewählt Herr Kutschers dankt dem abtretenden Sektions-Obmann für Oberösterreich und Salzburg, Herrn Män Hardt, für die vortreffliche Vertretung ihrer Angelegenheiten namens der Sektion. Herr Schellbach, als der neue Vorsitzende des Vereines, dankt für das durch die Wahl bewiesene Vertrauen, das ihn an diese Ehrenstelle berief. Er ist sich der Größe der Ausgabe vollkommen bewußt und verkennt nicht die Schwierigkeiten, welche in seiner Doppelstellung als Vorsitzender des Vereines, wie als Vorsteher der Wiener Korporation, ihm erwachsen. Er geht mit freudigem Mut an seine Aufgabe und hofft unter Mitwirkung seiner Kollegen vom Vorstande seine Pflichten zu erfüllen. Der Vorsitzende dankt den Anwesenden, besonders den Herren Kollegen aus der Provinz für ihr zahlreiches Erscheinen. Indem er die Sitzung ('/g4 Uhr) schließt, bringt er den Vereins mitgliedern ein herzliches Hoch aus. Rudolf Lechner, Franz Deuticke, C. Aug. Artaria, Vorsitzender. Schriftführer. Schatzmeister. Anton Einsle, Protokollführer. Ergebnis der Wahlen: Vorsitzender: Herr I. Schellbach. Vorsitzender-Stellvcrtrctcr: Herr F. Deuticke. Schriftführer: Herr W. Müller. Schriftführer-Stellvertreter: Herr A. Köhler. Schatzmeister: Herr C. Aug. Artaria. Schatzmeister-Stellvertreter: Herr O. Friese. Ausschuß-Mitglieder: Herr F. Beck, Herr C. Konegen, Herr A. Robitschek, Herr V. Schurich, Herr M. Stein. Vertrauensmänner: Herr Th. Daberkow, Herr K. Kubasta, Herr C. Reger. Obmann der Sektion Nieder-Oestcrreich: Herr R. Lechner In Wien; Ob er-Ocfftcrrcich und Salzburg: Herr E. Marcis in Linz; Steiermark, Kärnten und Krain: Herr F. Pechel in Graz: Tirol und Vorarlberg: Herr A. Schumacher in Innsbruck; Küstenland und Dalmatien: Herr A. Dase in Triest; Gali zien und Bukowina: Herr L. Gubrynowicz in Lemberg; Mähren und Schlesien Herr C. Winkler in Brünn; Böhmen: Herr Th. Gruß in Prag. Lutwurf einer Verkehrsordnung für den österreichisch - ungarischen Verlags-, Sortiments- und Kommissions buchhandel. I. Allgemeines. 8 1. Zweck der Verkehrsordnung. Die Bestimmungen dieser Verkehrs ordnung sind für den geschäft lichen Verkehr der Mitglieder des Vereines ver österreichisch - ungarischen Buchhändler maßgebend in Ermangelung satzungsmäßigcr Bestimmungen (Satzungen des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler vom 1. September 1888) oder besonderer Vereinbarung von Firma zu Firma. Für den Verkehr mit Deutschland und der Schweiz ist die in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig am 26. April 1891 angenommene -Buchhändlerische Verkehrsordnung« maßgebend. 8 2. Der Buchhandel und seine Ncbcnzweige. Der Buchhandel samt seinen Nebenzwcigcn (Satzungen 8 2) umsaßt Verleger, Sortimenter, Antiquare und Kommissionäre; als Buchhändler werden in Oesterreich-Ungarn angesehen alle, welche auf Grund einer gesetzlichen Berechtigung eine dieser Geschäftsakten gewerbsmäßig be treiben und in einem der buchhändlcrischen Ccntralplätze einen ständigen Kommissionär haben, soweit sie nicht selbst dort ansässig sind. Die ver schiedenen Geschäftszweige des Buchhandels werden häufig von derselben Firma betrieben. 8 3. Der Verleger. Der Verleger (Fabrikant) veröffentlicht und vertreibt für eigene Rechnung seine Verlagsartikel und zwar zumeist durch Vermittelung der Sortimenter. Eine Abart des Vcrlagsgeschäftes ist der Kommissionsverlag, d. h. der Verlag für fremde Rechnung, und zwar meist für Rechnung des Urhebers des betreffenden Druckwerkes, bczw. des Vereines oder der Behörde, welche dasselbe veranlaßt hat. Im Verhältnis des Verlegers zum Sortimenter wird dadurch aber nichts geändert. 8 4.' Der Sortimenter. Der Sortimenter (Detaillist) bezieht die Druckwerke vom Verleger oder Zwischenhändler und verkauft sie an das Publikum. 8 5. Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter. Verleger und Sortimenter stehen in der Regel mit einander in direkter Beziehung, sei es durch laufende Rechnung, sei es durch Bar- verkchr. Für den Bezug mancher Artikel bestehen Zwischengeschäfte, welche den kaufmännischen Engrosgcschäftcn entsprechen und sich dar- stcllcn entweder als Geschäfte für eigene Rechnung des Unternehmers (Barsortimcnt, Kolportage-Grossogcschäft, Einfuhr ausländischer Litteratur) oder als genossenschaftliche Unternehmen (Provinzial- bczw. Verbands- Sorlimentc). 8 6. Der Antiquar. Der Antiquar, dessen Verkehr sich zum Teil nach besonderen Grund sätzen regelt, beschäftigt sich mit dem Einkauf und Verkauf gebrauchter oder aus zweiter Hand bezogener Werke oder Restauflagen und macht seine Preise nach eigenem Ermessen; daher sind aus ihn die 88 1l und 15 nicht anwendbar. Macht der Antiquar gleichzeitig Sortimcnts- gcschäfte, so sind für diese die Bestimmungen der Verkehrsordnung maß gebend. 8 7. Der Kommissionär. Der Kommissionär ist der ständige Vertreter eines Buchhändlers an einem Kommissionsplatze (Wien, Prag, Budapest). Im Verhältnis zu seinem Kommissionär bezeichnet man einen Buchhändler als dessen Kommittent. Der Kommissionär handelt im Aufträge, im Namen und für Rech nung des Kommittenten. Er ist ohne weiteres zur Empfangnahme von Sendungen aller Art, sowie zur Empfangnahme von Zahlungen für Rechnung seines Kommittenten als befugt anzusehcn. Aus dem von ihm verwalteten Auslieferungslager des Verlegers liefert er für Rech nung desselben mit dessen Originalsakturen. Die dem Kommissionär übergebenen Vorräte und Beischlüsse lagern auf Gefahr des Kommittenten. Letzterer ist berechtigt, die Versicherung derselben gegen Feuer- und Wasserschäden zu verlangen, jedoch ver pflichtet, die Kosten dafür dem Kommissionär zu vergüten. Ein Kommissionswechsel darf, falls der Kommissionär Gläubiger des Kommittenten ist, nur vollzogen werden nach Ausgleich der fälligen und Sicherstellung der schwebenden Verbindlichkeiten des Kommittenten gegenüber dem bisherigen Kommissionär, insbesondere auch nach Sicher stellung für Abrechnung und Ausgleichung des Konto über das etwa dem Kommittenten vom Kommissionär gelieferte Sortiment zu dem ver einbarten Termin. 8 8. Buchhändlcrabrcchnung. Wien gilt als der Mittelpunkt des österreichisch-ungarischen Buch handels dadurch, daß die Mehrzahl dort nicht ansässiger österreichisch
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