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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920714
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189207148
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920714
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
- Monat1892-07
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Erscheint tiigrich mit Ausnahme der Sonn- nnd Feiertage. — JahreSpreis: siir Mitglieder e i n Exemplar 10 siirMchtmitglieder 2» Börsenblatt für den Anzeigen: für 'Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch-- bändler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 161. Leipzig, Donnerstag den 14. Juli. ' 1892. Amtlicher Teil. 'Einladung zu einer außerordentlichen Versammlung des llntrrlintzungsvercins deutscher Luchhändlrr und Luch- handlungsgehülsen. Die außerordentliche Versammlung des Unterstützungsvereins findet Sonntag, den 16. Oktober 1892, vormittags 11 Uhr, im mittleren Saale des Architekten-Hauses (Wilhelmstraße Nr. 92) statt. Tagesordnung: Beschlußfassung über die nachstehenden, von dem Königlichen Obcr-Prästdenten der Provinz Brandenburg und dem König lichcn Polizei-PrSstdeuten von Berlin verlangten Aendernnge» der „Satzungen für den UntcrstütznngSverein". Berlin, 9. Juli 1892. Der Vorstand des tlnterstützuugsvereius deutscher Lnchhiiudler und Lnchhandlungsgeliiilfen. W. Hertz. H. Hoefer. E. Paetel. B. Brigl. C. Röstell. Ueberschrift. Revidierte Satzungen für den Unterstützungs-Verein deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. 8 1. Die Erfordernisse der Mitgliedschaft haben aus (Zusatz ) die jetzigen Mitglieder des Vereins keinen Bezug. 8 8. Die Zusammensetzung des Vorstandes unter sich wird Absatz 4. durch das „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" (Buchhändler- Börsenblatt), welches überhaupt das regelmäßige Anzeige blatt des Vereins ist, bekannt gemacht sund ist der Vorstand durch diese Bekanntmachung sowohl in seiner Gesamtheit, als auch die einzelnen Mitglieder in ihren besonderen Aemtern und Amtsgeschäften nach alle» Seiten hin beglaubigt^ (Der eingeklammerte Schlußsatz fällt fort.) 8 9. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Hauptversammlung (8 19) von den An wesenden durch Stimmzettel gewählt, wobei unbedingte Stimmenmehrheit entscheidet. Bei etwa eintretender Stimmengleichheit entscheidet das durch die Hand des Vorsitzenden zu ziehende Los. ! Wählbar sind nur Berliner Buchhändler, welche dem Verein als Mitglieder angehören. Die Wahl geschieht auf fünf hintereinander folgende Jahre. Ueber die Wahl wird eine notarielle Verhandlung ausgenommen, welche von drei Vereinsmitgliedern zu unterzeichnen ist. sEine beglaubigte Abschrift der ausgcfertigteu Wahl- Verhandlung wird dem Königlichen Polizei-Präsidium zu Berlin zur Kcuntnisuahme eingesandt.s Neunundfünfzigstcr Jahrgang. (Zusatz.) Urkunden, welche den Verein vcrmögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter dessen Firma von min destens 2 Vorstandsmitgliedern zu vollziehen Zur Legitimation der Vorstandsmitglieder nnch außen dient eine Bescheinigung des Königlichen Polizei-Präsidenten von Berlin, welchem zu dem Bchnfe die jedesmaligen Wahlverhandlungen mit- zutcilcn sind. (Der eingeklammerte Satz fällt fort.) 8 16. II. Den Reservefonds bilden die seit dem Bestehen des Vereins angesammelten Gelder. Demselben fließen zu: a. alle Zuwendungen, welche nach Io nicht dem beweglichen Fonds angehören; d. die nach 8 7 zurückgezahlten Unterstützungen. Die Gelder des Reservefonds sollen in sicheren öffentlichen Papieren oder in sicheren inländischen Hypotheken angelegt und die betreffenden Papiere bei der Reichshauptbank, Urkunden vom Vorsitzenden ver wahrt werden. Der Reservefonds — mit Ausnahme der ihrer Bestimmung zu erhaltenden Stiftungskapilalien — kann, wie schon oben bemerkt, nach dem Beschlüsse der Haupt versammlung, aber nur durch diesen (8 19g,) gleichfalls zur Unterstützungsleistung Verwendung finden. Z 18. Der Vorstand ist verpflichtet, jährlich möglichst im (Zusatz) Monat März, die in Berlin abzuhaltende Hauptver sammlung aller Vereinsmitglieder durch das „Börsen blatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" zusammen zu berufen, wobei gleichzeitig Tag, Stunde, Ort und auch die Tagesordnung der abzuhaltenden Versammlung bekannt zu machen ist. Sollte das Börsenblatt zu erscheinen aufhören, so sind die Bekanntmachungen und Einladungen des Vor standes solange durch besondere Rundschreiben au die Vereinsmitglicder zu erlassen, bis die nächste ordent liche Hauptversammlung ein anderes buchhändlerisches Fachblatt an Stelle des Börsenblattes zur Aufnahme der Anzeigen bestimmt hat. 8 19. Zur Befugnis der Hauptversammlungen, sowohl der ordentlichen als der außerordentlichen, gehören fernerweit: g) die Verfügungen über den Reservefonds nach 8 16, b) alle den Verein betreffenden Angelegenheiten, welche nicht bereits durch eine der Vorbestimmungen ge regelt sind. o) die elwaige Abänderung der Satzungen. (Zusatz.) ck) dir Auslösung des Vereins. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden in der Regel nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, doch dürfen die zu fassenden Beschlüsse den Satzungen nicht widersprechen. Veränderungen der Satzungen sind sabhä»gig:j 567
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