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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920801
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189208015
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920801
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
- Monat1892-08
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ter Teil. 176, 1. August 1892 fde ^ahl- dium Hel^rechtlich Irma von min- kanosmiWTkßW^Niollzieheii. ^Legitimation der Vorstalidsmitglieder nach 'außen dient eine Bescheinigung des Königlichen Polizei-Präsidenten von Berlin, welchem zu dem Behufe die jedesmaligen Wahlverhaudluugen mit- zuteile» sind. (Der eingeklammerte Satz fällt fort) 8 16. II. Den Reservefonds bilden die seit dem Bestehen des Vereins angesammelten Gelder. Demselben fließen zu: a. alle Zuwendungen, welche nach le nicht dem beweglichen Fonds angehören; b. die nach tz 7 zurückgezahlten Unterstützungen. Die Gelder des Reservefonds sollen in sicheren öffentliche» Papieren oder in sicheren inländischen Hypotheken angelegt und die betreffenden Papiere bei der Ncichshanptbank, Urkunden vom Vorsitzenden ver wahrt werden. Der Reservefonds — mit Ausnahme der ihrer Bestimmung zu erhaltenden Stiftungskapitalien — kann, wie schon oben bemerkt, nach dem Beschlüsse der Haupt Versammlung, aber nur durch diesen (8 19a.) gleichfalls zur Unterstützungsleistung Verwendung finden. schriftlich von mindestens zwanzig Mitgliedern unter stützt dem Vorstande einzureichen haben — durch Veröffentlichung im „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" als Gegenstand der Beratung mindestens drei Monate vor der betreffenden Hauptversammlung bekannt ge macht werden, und 2. in solchen Hauptversammlungen mindestens fünfzig Vereinsmitglieder gegenwärtig und schließlich 3. die Abändcrungsbeschlüsse mindestens durch zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gefaßt werden. (Die eingeklammerten Worte fallen fort.) 8 21. Abänderungen der Satzungen, welche den Sitz, den «Neu.) Zweck oder die äußere Vertretung des Vereins be treffen, sowie Beschlüsse, welche die Auflösung des Vereins zum Gegenstände haben, bedürfen landes herrlicher Genehmigung. Sonstige Satzungs-Abänderungen sind von der Zu stimmung des Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg abhängig. (Die verlangten Aenderungen und Zusätze sind seit gedruckt.) Bekanntmachung. (9303) Im Monat Äugust 1892 ist Herr vr. Alp ho ns Dürr Börsenvorsteher, Herr R. Einhorn Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den l. August 1892. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) 8 18. Der Vorstand ist verpflichtet, jährlich möglichst im (Zusatz) Monat März, die in Berlin abzuhaltende Hauptver sammlung aller Vereinsmitglieder durch das „Börsen blatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" zusammen zu berufen, wobei gleichzeitig Tag, Stunde, Ort und auch die Tagesordnung der abzuhaltendcn Versammlung bekannt zu machen ist. Sollte das Börsenblatt zu erscheinen aushören, so sind die Bekanntmachungen und Einladungen des Vor standes solange durch besondere Rundschreiben an die Vereinsmitglieder zu erlassen, bis die nächste ordent liche Hauptversammlung ein anderes buchhändlcrischcs Fachblatt au Stelle des Börsenblattes zur Aufnahme der Anzeigen bestimmt hat. 8 19. Zur Befugnis der Hauptversammlungen, sowohl der ordentlichen als der außerordentlichen, gehören fernerweit: a) die Verfügungen über den Reservefonds nach 8 16, d) alle den Verein betreffenden Angelegenheiten, welche nicht bereits durch eine der Borbestimmungen ge regelt sind. e) die etwaige Abänderung der Satzungen. (Zusatz.) cl) die Auslösung des Vereins. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden in der Regel nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, doch dürfen die zu fassenden Beschlüsse den Satzungen nicht widersprechen. Veränderungen der Satzungen sind »abhängig:j »1. von der Genchmigung der preußischen Staats- regiernug, und ferner) dadurch bedingt, daß: 1. die diesfälligen Vorschläge des Vorstandes oder ein zelner Mitglieder, — welche letzteren dieselben aber (* vor dem Titel — Titelanflage. I --- wird nur bar gegeben. ° ----- ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche.) Karl Baereker in Leipzig. Lneckelrsr, L., ckis Rboinlaväs v. äsr Lolivsissr bis rmr bolläoäisebsn Oronro. Haoäbuob k. Rsisooäo. 26. Xuil. 12°. (XXX, 450 8. m. 41 Xarteo, 22 8taätpläooo u. msbrorso Oruuärissso.) Oob. »6. — Laut» Beerwald'S «erlag i» «SnigSPerg i/Pr. lilüller Xckressbuvli, eotb. Xärossso äsr Aüklou io Ost- u. IVest- preussoo u. komme,». 1892/93. Hrsg v. äsr „kreuss. Nüller-Lsitg." 12°. (IV. 167 8.) * 2. - LH. Blaefing'S Univ.-Buchh-, H. Metzer » «. «ist,«»der, in Erlange«. "fVerrvlobniss äsr Vorlesungen, rvolobs on äsr bgl. baxsriscbou krieäricd-XIoxaoäors-IIoivsrsitöt Lrlaogsu im 1Vivtor-8owostsr 1892/93 gobslton veräoo sollen, gr. 8°. (38 8 ) * —. 40 «edr. vorntraegrr <»». EggerS» in «erlin. Xovli, I,., milrroteeboiscbs Uittboilougoo. I. Oobor kiobsttuog, bün- sebloss u. korben pllanrl. Objecto. (Xus: „kriogsboims äabrbb. k. vnssousclmktl. LotmE'.s gr. 8°. (52 8.) * 1. 50 Heinrich Bredt in Leipzig Beck, PH., Liederbuch, nebst kurzer Gcsanglehre, f. höhere Mädchen schulen u. Lehrerinncn-Bildungsanstalten. 2. Tl. 4. Ausl. 8°. (VIII, 104 S.) Kart. * —. 90 Kolo, X. klekvl u. k!. 8okieIIsr, Ibeoris u. kraxis ä. Vollis- sebuluoterriebts oaob klsrbnrtisebeo Oruuäsötroo. IV. Das 4. 8cbuljabr. 3. Xuil. gr. 8". (VII, 263 8.) * 3. — Bnchhandlung der Berliner evangel. M.isiourgesellschaft in Berlin. Beste, Nellie, e liebliche Frucht der Mission in Kafserland. 8°. (16 S) ' —. 10 Sauberzweig - Schmidt, die Festwoche zu Waterberg - Modimulle 8". (32 E.) » -. 20
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