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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1892
- Strukturtyp
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- 1892-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1892
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- Deutsch
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4770 Nichtamüicher Teil. HS 188, IS. August 1892. die beiden Provinzen Rheinland und Westfalen, ein anderer die ganze österreichisch-ungarische Monarchie. Das Ausland, soweit nicht Teile des selben, wie z. B. die Schweiz, je einen besonderen Kreis bilden, unter steht dem Vertraunsmanne für Leipzig, das mit seinen Vororten bei einer Mitglicderzahl von etwa 550 einen eigenen Kreis ausmacht. So steht der Verband da als eine Vereinigung der buchhändlcrischen Gehilfen aus der ganzen Erde; denn in fast sämtlichen bedeutenden Städten aller Weltteile giebt es Buchhandlungen mit deutschem Personal, welches aber selbstverständlich mindestens der Landessprache, meistens auch der internationalen Umgangssprachen (Französisch und Englisch) mächtig sein must. Zusolgc dessen ist es auch wohl kaum in einem zweiten Beruf so leicht, den jugendlichen Wandertrieb zu befriedigen wie im Buchhandel. Die Krankenkasse zahlt nach zurückgclegtcr einjähriger Karenzzeit im Falle der mit Arbeits-Unfähigkeit verbundenen Erkrankung ein wöchentliches Krankengeld von 15 ^ bis zur Dauer von sechs Monaten, von da ab ein solches von 9 für weitere sechs Monate, und dann darf der Vorstand noch für fernere drei Monate wöchentlich 6 ^ bewilligen, so daß also die Unterstützung im ganzen für sünfundsechzig Wochen ge währt werden kann und thatsächlich stets gewährt wird. Außerdem ist der Vorstand befugt, in besonderen Fällen (notwendige Bade-Kuren und dergleichen) neben dem eigentlichen Krankengeld eine außerordentliche Unterstützung zu bewilligen, die immer so bemessen wird, daß sic auch ihren Zweck erfüllt. An die nächsten Angehörigen verstorbener Mit glieder wird ein Sterbegeld gezahlt, das nach zehnjähriger Zugehörig keit zum Verbände 300 ^ beträgt. Bei Mitgliedern, welche keine An gehörigen hintcrlassen, wird für ein angemessenes Begräbnis Sorge ge tragen. Das Vermögen der Krankenkasse bezifferte sich am Schluß des vorigen Jahres auf rund 71000 Die Hauptversammlung im Juli 1885 schuf sodann eine Witwcn- und Waisen-Ka sse, deren Vermögensbcstand nach Ablauf der zehnjährigen Sammclperiode etwa 300000 ^ betragen dürfte. Daraus erhalten die ihres Ernährers beraubten Familien ohne Rücksicht auf Bedürftigkeit oder Nichtbedürstigkcit eine Rente, welche für die Witwe fünf Einheiten, für die einfachen Waisen lU? Einheiten, für die Doppelwaisen aber 2*/, Einheiten ausmacht. Der Höchstbetrag einer -Einheit- soll vorläufig 60 ^ jährlich nicht übersteigen ; eine Erhöhung ist jedoch Vorbehalten und dürfte s. Z. auch eintrcten, da die Kaffe schon jetzt sehr gut fundiert erscheint. Die Witwen beziehen ihre Rente bis zum Tode, verlieren sie jedoch im Falle der Wicdcrvcrhciratung. Die Waiscngelder werden bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre gezahlt. Voraussetzung für den Bezug der Witwen-Pension ist, daß das bctr. Mitglied wenigstens zehn Jahre zur Kaffe gesteuert hat; auch wird die Aufnahme in die Witwen- und Waiscn- Kasse abhängig gemacht von der Beibringung eines ausreichenden ärzt lichen Gesundheits-Zeugnisses bei der Verheiratung. Denjenigen Witwen jedoch, deren Männer noch keine zehn, aber mindestens fünf Jahre der Kasse angehörtcn, ist gestattet, den Beitrag von nur 5 ^ jährlich weiter zu entrichten; sie treten dann nach Ablauf der zehn Jahre in den Genuß der Rente für sich und ihre Kinder. Dieser Witwen hat der Verband z. Z. schon 28. Zu Grunde gehen kann die Kasse niemals, denn die Jahrgclder stehen nicht unverrückbar fest, die Höhe der Pensions-Einheit wird vielmehr alljährlich festgesetzt nach dem Zinsen-Erträgnis und den lausenden Mitglieder-Beiträgen. 15 Prozent dieser Einnahmen fließen vorab in den Reservefonds. Zur Sammlung von außerordentlichen Mitteln für die Witwen- und Waisen-Kasse wurde die -Buchhändler-Fechtanstalt» ins Leben gerufen, welcher es nicht zum geringsten Teil mit zu verdanken ist, daß ein so bedeutendes Grundkapital schon jetzt vor handen. Bei festlichen Veranstaltungen, bei Jubiläen und sonstigen frohen Anlässen öffnet sich ja leicht die Hand zu einer kleinen Spende für Witwen und Waisen! Wird ein solches Sammeln plan mäßig und mit Ausdauer von vielen betrieben, so können mit der Zeit, ohne daß irgend jemand davon bedrückt wird, sehr ansehnliche Summen zusammcngcbracht werden, wie die Buchhändler-Fechtanstalt zeigt, deren Leiter, mit dem schönen Beinamen -der Witwen- und Waisen-Vater«, bereits 16 000 ^ an freiwilligen Beiträgen der Kasse zusühren konnte. Zu den besprochenen Einrichtungen trat im Jahre 1888 eine Alters- und Jnvaliden-Zuschußkasse, welche die Aufgabe hat, den erwerbsunfähig gewordenen Mitgliedern Zuschüsse zu ihrem Lebens unterhalt zu gewähren. Nach Ablauf der siebenjährigen Sammelperiode soll die Kasse 1895 ihre Zahlungen beginnen, indem dann die Hälfte der Beiträge des vorhergehenden Jahres zu gleichen Teilen unter die vor handenen Zuschuß-Berechtigten zur Verteilung kommt, jedoch mit der Maßgabe, daß in diesem ersten Jahre die Pension für den Einzelnen 300 ^ nicht übersteigen darf. Bleibt dabei ein Ueberschuß, so fließt derselbe in den Reservefonds, welchem auch die andere Hälfte der jähr lichen Mitgliederbeiträge, sowie die Zinsen des Grundkapitals (Ende 1891 rund 26 000 ^l) und alle Schenkungen zufallen, bis derselbe eine Höhe von 50 000 erreicht haben wird. So bestimmen es die vor läufigen Satzungen, über welche die endgiltige Beschlußfassung aber erst in der Hauptversammlung von 1894 erfolgen soll. Das Gesamt-Vermögen des Verbandes belief sich bei einer Mit gliederzahl von 2200 Ende 1891 auf 286 560 Die zur Bestreitung der laufenden Ausgaben nicht erforderlichen Bestände müssen mündel- sicher angelegt werden Die Vorstandsmitglieder sowohl als die Ver trauensmänner verwalten ihre Posten als Ehrenämter, nur erhalten die erstercn eine kleine Vergütung für den zur Führung der Geschäfte er forderlichen, nicht unbedeutenden Zeitaufwand, die letzteren dagegen lediglich Ersatz ihrer baren (Porto- re.) Auslagen und die Fahrkostcn zur General-Versammlung. Nach diesen Darlegungen über die Leistungen des Verbandes liegt die Frage nahe, wie viel die Mitglieder an Beiträgen zu leisten haben. Daß cs nicht viel ist, wurde bereits bei Besprechung der Witwen- und Waisen-Kasse angcdeutet. Die Aufnahme in den Verband bedeutet auch die Zugehörigkeit zu sämtlichen Kassen, und alle Mitglieder müssen zu denselben gleichmäßig beisteuern. Diejenigen, welche unverheiratet bleiben, erhalten bei Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres auf Verlangen ihre zur Witwen- und Waisen-Kasse gezahlten Beiträge (jährlich 5 ^l) mit 3 Prozent Zinsen zurück, haben also ihr Geld nicht nutzlos ausgegeben, sondern nur gespart. Im ganzen zahlt jedes Mit glied jährlich 24 und dafür erwirbt cs sich die geschilderten Vorteile als rechtliche Ansprüche, nicht als erst zu erbittende Wohlthaten! Daß solche Leistungen nicht möglich sind einzig und allein auS dem geringfügigen Beitrag, liegt auf der Hand. Abgesehen von Stiftungen und gelegentlichen Schenkungen, mit denen die Kassen dcS Verbandes bedacht werden, haben die Prinzipale von vorn herein eine rege Opferfreudigkeit bekundet, welche ein glänzendes Zeugnis ablegt für den im deutschen Buchhandel noch herrschenden Korpsgeist. Von 218 Firmen werden jährlich 2280 ^ an freiwilligen Beiträgen zur Krankenkasse beigesteuert. Zur Witwen- und Waisen-Kasse zahlten 152 Firmen-Jnhaber einen einmaligen Beitrag von insgesamt 19 375 V6, und 279 Firmen zahlen zu demselben Zweck in jährlich wiedcrkehrenden Spenden 4828 Macht ein Gehilfe sich selbständig, so braucht er nicht aus dem Verband auszuscheiden, sondern kann bis aus die Wählbarkeit zu den Ehrenämtern alle Rechte behalten. Auch denjenigen, welche dem Buch handel und seinen velwandten Berufszweigen dauernd den Rücken kehren, ist unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen gestattet, Mitglied zu bleiben. Nach dem Gesagten dürste wohl kaum bestritten werden, daß der Allgemeine Deutsche Bucbhandlungsgehilsen-Verband mit seinen Kassen und seinen äußerst liberalen Satzungen einzig dasteht in unserem Vater- londe. Der Vertrauensmann für den Kreis Rheinland-Westfalen, Herr E Böhm (Köln), hatte nicht unrecht, als er an einem am Vorabend der diesjährigen Generalversammlung zur Feier des zwanzigjährigen Bestehens des Verbandes im deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig ver anstalteten Fest-Kommers in seiner Ansprache den zahlreich erschienenen Mitgliedern zurief: -In dem Verband besitzen wir einen Schatz, dessen Wert von den meisten erst dann voll gewürdigt werden wird, wenn sie in die Lage kommen, seine Kassen in Anspruch nehmen zu müffcn.« BermisÄtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von Tafeln aus dem von L. Gmeli n hcrausgegebenen Werke: Details, Wanddekorationen, Möbel, Geräthe rc. aus den Kgl. Bayerischen Schlössern Ncuschwanstcin, Linderhof und Herrenchiemsee, sowie aus der Kgl. Residenz in München. Ausgenommen von Herrn Jos. Albert (München, Verlag von Jos. Albert). Sind auch die Schöpfungen König Ludwigs durch Photographieen und Abbildungen zum Teil bekannt ge macht worden, so fehlte es doch bis jetzt an einer Publikation, die uns systematisch mit der unendlichen Fülle dekorativen und ornamentalen Stoffes bekannt macht, der in den königlichen Schlössern enthalten ist. Die von sachkundiger Hand getroffene Auswahl von Tafeln, die in vortreff lichem Lichtdrucke in der Kunstanstalt von Albert Josef hcrgcstellt sind, wird allen Kunsthandwerkern, Architekten und Malern willkommene Anregung zu neuem Schaffen geben. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Laudbueb cker musikaliseben Literatur ocksr Vsrrsiekniss cker im deutseben Reiebe unä in äen angrenzenden Ländern «rsebiensnen Nusikalien, aocb musikaliseben Lokritteo, Abbildungen und plasti- seben Darstellungen, mit Anzeige ckor Verleger uock kreis«. In alpbabet. Ordnung mit s^stsmat. geordneter Debsrsicbt. 10. Hund oder 7. Lrgänrungsbaud. Oie von Anfang 1886 bis Lade 1891 neu ersekisnonen und neu aufgelegten musikalisebsn IVerke ent- baltovd. löst. 1. (Logen 1—15.) klsrausgegebsn und verlegt von kriedriob Dokmsistsr in Leipzig. 1893. 4°. 8. 1—120. kreis' aut Druckpapier 8 V6, auk 8ebrsibpapisr 10 Lvesob's 8psditions-Adressbuob für den VVsltverkebr. 4. Aus gabe 1892/93. IVslt-Adrsssbueb der Lpeditsure, Toll-Agenten, Lebittsmakler etc. 8". Nürnberg, VVilb. Lossob, 8psditsur. kreis 6 ^ 50 H. kussiseber öibliograpbisobsr Anzeiger blo. 3. 1892, August. 8". 8. 17—20. Verlag von Oarl Naleomss (Ltubr'sebe Lneb- bandlung) in llorlin.
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