Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1892
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- 1892-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1892
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
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äs 218, 19. September 1892. Nichtamtlicher Teil. 5469 Vermischtes. Schulbücher. — Der -Kgl. Preußische Staats--Anzeiger- bringt solgende für den Schulbücher-Handel wichtige Mitteilung: Da cs nach Nr. 16 der Erläuterungen und Aussührungsbcslimmungcn zu den Lehrplänen und Lehraufgabcn für die höheren Schulen vom 6. Januar d. I. in der Absicht der Untcrrichisvcrwaltung liegt, neue Lehrbücher für den Unter richt an höheren Schulen aus der Praxis heraus erwachsen zu lassen, so ist, wie der Unterrichts-Minister aus eine Eingabe erwidert hat, vor läufig der Zeitpunkt, wann zu einer Acndcrung in dem Bestände der bisher gebrauchten Bücher geschritten werden kann, noch nicht zu bestimmen. Prozeß Allers contra Conitzer und von Schönthan. — Von Herrn C. Bopscn in Hamburg geht uns zu dem Abdruck des Urteils des Kgl. Landgerichts in Sachen Allers contra Conitzer im Börsenblatt Nr. 212 eine Berichtigung zu. Herr Boyscn schreibt uns: -Ich Haie nicht gesagt und kann nicht gesagt haben, wie im Börsenblatt Nr. 212, Seite 5302, Spalte 1 abgedruckt ist, daß ich der alleinige Besitzer von -Allers, Hochzeitsreise in die Schweiz- sei, welches Werk bei den Herren F. ck P. Lehmann in Berlin erschienen und kürz lich an die Union, Deutsche Verlagsgcscllfchast in Stuttgart übcrgegangen ist. — Meine Aussage ging dahin, daß ich die beiden Werke von Allers, »Die silberne Hochzeit« und -Club Eintracht- in den ganzen Auf lagen von dem Drucker und Inhaber des Verlagsrechts derselben, Herrn Carl Griese in Hamburg, kaufe und laut Vertrag das alleinige Verkaufs- rccht habe.- Da wir das Urteil wörtlich nach der Original-Ausfertigung abgedruckt haben, ist der Irrtum demnach schon bei dessen Ausarbeitung untergelaufen. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu Ausgestellt stnd die 40 Tafeln des soeben erschienenen Motiven schütz cs für die graphi schen Künste. 4. Sammlung. (Verlag von Thiel L Schkcrl in Wien). Die vierte Sammlung reiht sich den früher erschienenen drei Serien, auf die wir jedesmal nach Erscheinen ausmerksam gemacht haben, würdig an und bietet dem Zeichner für die graphischen Künste reiches Material nach Entwürfen von Münchener, Berliner und Nürnberger Künstlern. Buchgewerbliche Ausstellung in Amsterdam. — In Er gänzung unserer Mitteilungen über die Prcisverteilung aus der inter nationalen buchgcwcrblichcn Allsstellung in Amsterdam (Nr. 191 u. 194 des Börsenbl.) tragen wir noch nach, daß die Firma Hellmuth Wolle r- mann in Braunschwcig ebenfalls mit der bronzenen Medaille aus gezeichnet worden ist. Zeitungsausstellung. — Im Jahre 1893 findet in Brüssel eine Ausstellung von alten und modernen Zeitungen statt. Dieselbe soll einen Zeitraum von nahezu drei Jahrhunderten umsassen und außer politischen Zeitungen auch wissenschaftliche und Fachblätter, Handels- und Börsenblätter, Zeitschriften für Littcratur und Kunst, für Landwirtschaft und Sport, für Schulwesen und Rechtswissenschaft, illustrierte Blätter re, kurz die gesamte periodische Presse enthalten. Der leitende Ausschuß richtet an alle Zeitungsverlegcr der ganzen Welt, sowie an Sammler von Dokumenten auf dem Gebiete der Tagcspresse die Bitte um zahl reiche Beteiligung. Jeder Einsender erhält ein Teilnahme-Diplom. An läßlich dieser Ausstellung soll eine Zeitung erscheinen, von welcher die erste Nummer vorlicgt. Dieselbe führt nach dem ersten Zeitungs- druckcr den Titel: -U'^brabaw Voriwevov, wooitour olüoiel äe 1'Lxxo- sitioo Internationale äs la krcsse aucisono et äe Is. krosse woäeroe, orgavisee pur i'Uviov cko Is. krosse perioäiguo kel^o et Io Oerels Leige äes eollootioovours äe jouros-ux-. Aus dem Titel dieser Zeitschrift sind die Adressen der die Ausstellung veranstaltenden Gesellschaften zu entnehmen. -Der Zar irrsinnig!- — In Nr. 19 des Börsenbl. von diesem Jahre berichteten wir, daß die Ausstellung der Druckschrift: -Der Zar ist irrsinnig. Enthüllungen aus dem Privatleben des russischen Kaisers von einem eingewcihten Russen- drei Berliner Buchhändlern eine An klage wegen großen Unfugs eingetragen habe. Am 15. September gelangte diese vor dem Fcrienstrassenat des Kammergerichts in Berlin in der Revisionsinstanz zur Verhandlung, worüber wir dem -Lpzg Tagebl.- folgendes entnehmen. Angeklagt waren der Buchhändler Herr Malcomcs (Stuhr'sche Buchhandlung) und Genossen wegen Feilhaltcns und Inverkehrbringens der bald nach ihrem Erscheinen mitBcschlag belegten Broschüre, deren Inhalt sich hauptsächlich gegen die Judcn-Verfolgungen in Rußland wandte und zu dem Schlüsse gelangte, daß ein Veranstalter der artiger Verfolgungen wahnsinnig sein müsse. Die Anklage vertrat die Ansicht, daß diese Broschüre, welche die unwahre Thatsache des Irrsinns des Zaren behaupte, geeignet sei, Verwirrung, Bestürzung und Schrecken im Publikum zu verbreiten, womit in Analogie der bekannten Reichs- gcrichtscntschcidung der Thatbestaud des durch die Presse verübten groben Unfugs gegeben sei. Das Schöffengericht erkannte indes aus Frei sprechung, und die hiergegen von der Anklagcbchörde eingelegte Berufung wurde von der hiesigen Strafkammer unter folgender Ausführung zurück gewiesen: Selbst wenn man sich der Ansicht des Reichsgerichts, daß die Neunundfünszigster Jahrgang. Presse durch Mitteilung einer unwahren Thatsache einen groben Unfug begehen könne, anschließen wolle, so käme diese Rechtsanschauung schon deswegen hier nicht in Frage, weil die betr Schrift überhaupt gar nicht geeignet sei, Verwirrung, Bestürzung oder Furcht im Publikum zu er wecken, daß sie vielmehr nach Art ihrer Beweisführung und Logik kaum von jemandem als ernst genommen werden könnte. Die Staatsanwalt schaft legte hiergegen Revision ein, welche auch von der Oberstaats anwaltschaft für gerechtfertigt erachtet wurde, da, wenn auch nicht der Inhalt, so doch der Titel, der an der Spitze unvermittelt ins Auge trete, strafbar sei. Der Senat vermochte jedoch in der Feststellung des Vorderrichtcrs keinen Rechtsirrtum zu entdecken und wies deshalb die Revision zurück. Britische Bibelgesellschaft. — Nach dem soeben veröffent lichten Jahresbericht der Britischen Bibelgesellschaft hat dieselbe im ver gangenen Jahre nahezu 4 Millionen Bibeln in 300 verschiedenen Sprachen und Mundarten verbreitet. Die Gesamtzahl der verbreiteten Stücke seit der im Jahre 1804 vollzogenen Gründung der Gesellschaft steigt dadurch aus 131833 796 Exemplare. Bemerkenswert sind die Be richte der mit der Verbreitung der Bibeln betrauten Agenten der Ge sellschaft. In Deutschland hat der Verkauf beträchtlich zugenommen, und eine weitere starke Zunahme wird in Aussicht gestellt, jedoch erklärt der Bericht, -daß noch sehr viel zu geschehen habe, bevor die Bibel zum wahren Volksbuch in Deutschland geworden sei-. Aus Frankreich liefen nur Klagen -über das Wachsen des Skepticismus- ein. In der Schweiz soll der Rationalismus unter den Geistlichen stark zunehmen. Erfolge werden aus Spanien, Rußland und Italien gemeldet. Die Gesellschaft krankt an einem Fehlbetrag von 400090 Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschristen, Kata loge re. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Verlags-Oatalog von 0. L. Hl. kkokksr in Leipzig (kröbor in Hall« a. 8aals). Lex.-8". 24 8. Volle erring, Lckuarä, ckis krsisbsrabsstxllllgev der Verlags-, Rest.- uvck kartie-^rtrlcsl iw doutseboo Luelrbsvdol. (Verävderuvgou iw deutschen Ludrlrandel. ^btlg. III.) 1. Lreksrnng. 8°. 8. 1—43. Loixrig 1892, Lciuard Volkoning. krois 1 50 uo. kboologiscber ^ntiguariats- u. Lagor-Latalog 8o. 10 von 8erwann Volker in .XnlUaw. 8°. 50 8. 1533 8rn. Hottler, 8erwa.no, kost-Handtnrclr kür ckis 6escbäktsvelt, entb. ckio kost- u. kelegraplrongobülrren, /oll- u. Versandlvorscbrikton oto. kür ckeu gesamten Inland- u. ^usland-Verleelir. /uw 6obiaucbs iw Loiclrspostgodroto, in Ladern und Vürttemderg. Unter Lonütxuvg amtlieber Quellen bearbeitet. 18. llalirgang 1892/93. 4". 92 u. VIII 8. w. einer /onoolcarto. 8tuttgart 1892, Liclrard 8abn (8. 8obnürlon). kreis 1 ^ 20 ^ orä. In dem vortrefflich bearbeiteten Buche sind nicht nur alle postalischen Vorschriften in übersichtlicher Form zusammengestellt, sondern, was dem Buche besonderen Wert verleiht, noch durch kurze Zusätze erläutert. Aus den Bestimmungen über Drucksachen, bei denen die erläuternden Anmerkungen manche Unklarheit über den Sinn der Bestimmungen zu beseitigen im stände sind, greifen wir sol gende gewiß jeden Buchhändler interessierenden Erklärungen heraus. Es heißt da in dem Abschnitt, der die bei Drucksachen gcslattetcnZusätzc und Abänderungen behandelt, unter b, in Betreff der bei Büchern re. zulässigen Widmung: -Die Widmung darf nicht auf einem bei- gelcgtcn Zettel geschrieben, sondern muß in das Buch re. selbst ein getragen werden-. Weiter unten bei i, wo angeführt ist, daß die amt liche Bestimmung gestaltet, den Korrekturbogen das Manuskript beizu- sügen und darin Acnderungcn re. zu machen, fügt der Verfasser die Erklärung hinzu: -Nicht zugelassen: Manuskripte für sich allein ohne die zugehörigen Druckbogen, desgl. nicht Ausschnitte aus Druckwerken, welche zum Zwecke der Neuauflage des Werkes mit Berichtigungen versehen an die Verlagsstelle zurückgesandt werden". Wie oft mag gerade gegen diese Bestim mungen aus Unkenntnis gesündigt werden. Zum Schluffe sei noch die Anmerkung bei Punkt o, der die Bücherzettcl behandelt, hier angeführt, da sic gerade den Buchhändler vor Unzuträglichkeiten zu schützen imstande ist. Die Bemerkung lautet: »Im Inland ist ferner zugc lassen: auf der Rückseite handschriftliche Vermerke, welche den bestellten oder angeborenen Gegenstand betreffen, z. B. -franko unter Kreuzband- -muß bis zum 8. in meinen Händen sein-, Preisangaben u. s. w. Unzu lässig: die Firma des Kommissionärs am Kopfe der Bestellung anders als durch Druck herzustellcn. Verwendung der Büchcr- zettcl zur Bestellung von Formularen und anderer Waren, als den oben bezcichneten Gegenständen des Buchhandels.» Dem Buche ist eine -Zoncntarte- beigesügt, die für jeden Postort kostenlos geliefert wird. Sie zeigt in höchst über sichtlicher Weise aus den ersten Blick, in welcher Postzone ein Ort von dem jeweiligen Mittelpunkts - Orte liegt. Die Anschaffung des Buches kann im Hinblick auf den billigen Preis sonach nur empfohlen werden. 743
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