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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18711108
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187111083
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18711108
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0- 258, 8. November, Künftig erscheinende Bücher u. s. w. 3649 (34230.) In rrnserm Verlage erscheint: der I^ilterKuts- und Outsbesitrer Oeulseklauds. Nid ^rrgg-ds ilrrsr Lssitrrrngkii di8 ru eintzln ^r6Ä> von 500 Noi'MH a,drvLrds, ?08t - LtsTiorien, kLekter imä Inäu8trl6-2rv6ig6, rvkle^k a.uk äsu döbrötkörräkL Oüterri dsbrisdeu rvsräkn, aus urntlichsn l^usllsn 2U8arnmsnAS8ts1It sturcli r. vamitr. I>!>8 kessmmlwerli wirst vor (Irr Itanst 14 liste. uiniassev, wovon bis jstrt 4 liste., die /'rovinren Franckensiur§', /'ommeru, Lrk- unst 4^e8l/»'eu88S», erschienen sin«!. Die Lrovrnr Kaesisen besinstet »ich unter ster?resse und wirst stemnsckst erscheinen. vis wetteten liänsts weilten kolAensten Inhalts 8ein: Sc/b/esr'en, /'osen, Lrnnovsr, Lessen - Lasse/, /i/tettt/irovrnr, l^es/^sia/en, §cfl/eswis--Lo/stein, Lüusi/re-esi 8uesisen unst Lross/ierroA/siuni ReeL/endurA — späterhin wersten such stie übrigen steutsclien Länder folgen. kreis Hellen Laustes 2 One dssarurut- ^bouneweut säruintlicher 14Läe. beträgt 16 IRIr. Wir macken in lietrelk stieses r/nzrernein raic^/i-en s/a/rs/rsc^en IVerkes noch beson- sters aut unser unter heutigem Datum an sämmtliche Herren Lollegen versandtes Oir- cular aukmerlisam. kerlin, 20. Octoker 1871. Imnstwirth. Statist. liureau sL. von Förster L Lo.). Versandtes Circular. (34231.) Für meinen Verlag befinden sich nntcr der Presse und gelangen demnächst zur Versendung: System des Deutschen Armen- pslegercchts von C. Rocholl, Justizrath beim AxpellationSgericht in Hamm. Justizralh Rocholl hat im Jahre 1864 eine systematische Bearbeitung des Preußischen Ar- mcnpflegcrechtS veröficntlicht, ein Werk, das bei den Behörden und Juristen in gutem Ansehen steht. In dem vorstehend angekündigtcn Werke, das gewissermaßen als die zweite Auflage des alteren z» betrachten ist, bietet der auf diesem Gebiete besonders legitinrirte Jurist eine Bearbei tung des Armenpflegerechts für das Deut sche Reich. Der Verfasser hat sich dabei zur Aufgabe gestellt, das gcsammte Material in erschöpfender Weise mit Erläuterun gen versehen zusammenzusasscn. Das Werk ent hält daher nicht nur die mit dem Armenrechtc in organischer Verbindung stehenden Gesetze über Freizügigkeit und Jndigenat, sondern auch die Armengcsctzgcbung Bayerns, Würt tembergs und Badens nebst den in den übrigen deutschen Staaten neben dem Gesetz vom 6. Juni 1870 noch geltenden ^ territorialen Bestimmungen im Zusam menhang mit den sämmtlichen Einfüh rung Sge setzen. Abschnitt I. 1. Die Gesetze überFrcizügigkeit und Jndigenat, nebst der Gothaer und Eise nacher Convention. 2. Die Armengesetzgebnng von Bayern, Würt temberg und Baden. Abschnitt II. Das Deutsche Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz. (Allgemeiner Theil — Unterstützungs wohnsitz — Landarmenverband — Verfahren in Streitsachen.) Abschnitt lll. 1. Ucbergangsbestimmnngen. 2. AuSführnngs-Gesetze der Einzclstaatcn. 3. Die gcsammte Organisation des Armen- wesens. Abschnitt IV. Die einschlägigen Gesetze im Zu sammenhänge und Register. Die biöheran erschienenen Ausgaben der Ar- mengesetzgcbung haben noch nichts Vollständiges bieten können, da erst in jüngster Zeit die letzten amtlichen Verordnungen erlassen und die Con- stituirungen der einzelnen Behörden beendet wor den sind. Dürfte schon deshalb das nunmehrige Erscheinen des Roch oll'scheu Werkes besondere Beachtung in Anspruch nehmen können, so wird dasselbe andererseits sich durch seine Vollständig keit und praktische Anordnung mit genauem Re gister znm Handgebrauch der Behörden und Ju risten zur Benutzung auf das beste empfehlen. — DaS Werk erscheint in Lieferungen von 6—12 Druckbogen, die in kurzen Zwischenräumen zur Ausgabe gelangen. Das vollständige Werk wird etwa 2—3 kosten. Ich erbitte mir Ihre gütige Mitwirkung für die Verbreitung des Werkes und stelle ich Ih nen von der ersten Lieferung (Bog. 1—6) 12 S-(, S S>k netto, Eremplare -l cond. zur Verfügung. Jahrbuch für Endgültige Entscheidungen der Königl. Preußischen Appellations- Gerichte redigirt und hcrausgegeben von Reinhold Johow, Ober-Tribunals. Rath. In Preußen gibt es eine Menge sehr wich tiger RcchtSgebiete, n. a. Hypotheken-, Vormund schafts- und SubhastationSsachcn, welche »ach der bestehenden Rcchtsvcrfassung und mehr noch nach der bevorstehenden Neuerung in der Gerichts organisation, die eine weitere Dcccntralisation im Gefolge haben wird, niemals zur Entscheidung der höchsten Gerichtshöfe, des Ober-Tribunals, des Ober-Appellationsgerichts und des BundcS- Oberhandelsgerichts, gelangen, sondern bei den Appellationsgerichten ihre endgültige Erledigung finden. ES darf deshalb die Praxis der Appellationsgerichte als eine reiche Fundgrube an Rechtsfällen betrachtet werden, die von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung und wissen schaftlichem Wcrthe sind und zur lebensvollen Entwickelung und Durchbildung der Rechtswissen schaft fortgesetzt Material bieten. — Um dieses Material regelmäßig znm Gemeingut des juri stischen Publicums zu machen, ist das Bcdürfnitz eines eigenen, fortlaufenden Organs für die Veröffentlichung derartiger Entscheidungen der Königl. Preußischen Appellationsgerichte erkannt und die Begründung eines solchen in den juristischen Kreisen mit Freude begrüßt worden. — Eine Reihe von AppellationSgerichten, insbesondere auch das hiesige Königl. Kammer gericht, liefern zu diesem Zwecke die geeigneten Fälle in amtlicher Form, gleich der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Königl. Ober- Tribunals. Herr Obcr-Tribunals-Rath Reiuhold Jobow, bekannt in den juristischen und buch- händlerischen Kreisen, hat die Redaction des „Jahr buchs" übernommen und bürgt mit seinem Na men für die wissenschaftliche Ordnung des Stoffes und für die Tüchtigkeit des Umernehmens selbst. — Jährlich erscheinen etwa 2 Bände zu dem ungefähren Preis von 1^ — 1 ^ netto pro Band. Ich erlaube mir dieses Unternehmen Ihrer besonderen Aufmerksamkeit und Theilnahme zu empfehlen und bitte, in der ContinuationS- liste Vermerk von ihm nehmen zu wollen. Die Preußische Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 mit Serücksichtigung der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung und ergänzenden, erläuternden und kriti schen Anmerkungen herausgegeben von Cbmeier, ObergcrichtS-Rath in Göttingen. Preis ca. I ich 1 netto. Zu der, in den durch Gesetze vom 20. Sep tember und 24. Deccmber 1866 mit dem Preu ßischen Staate vereinigten LandcSthcilcn erlassenen Strafproceßordnung, die sich erheblich von dem altpreußischen Strafverfahren unterscheidet, sehlt es an einem Commcntar, der, wie der Oppen hoff'sche sür die alten Provinzen es thut, den Text kritisch und vergleichend erläutert, die er gänzenden Gesetze, Instructionen und die Ent scheidungen des höchsten Gerichtshofes wiedergibt, der ferner die durch daö NeichSstrafrccht gebotenen Modifikationen berücksichtigt und erläutert. Der vorstehende Commcntar, aus der Feder eines an gesehenen Praktikers, hat den Zweck, diesem Man gel abzuhelfcn. Ich empfehle denselben der Berücksichtigung mit dem Bemerken, daß ich den verchrl. Hand lungen in Hannover, Schleswig-Holstein, Kurhessen, Nassau, Frankfurt a. M. ge nügende Eremplare zur Verfügung stelle, während ich — der kleinen Auflage wegen — an andere nur vereinzelt ii cond. senden kann. Rabatt gewähre ich bei diesen drei Werken: 33V» °/o gegen baar, 25 gh in Rechnung. Freiexemplare: gegen baar 9/8, in Rechnung 13/12. Ich sehe der baldgcfälligcn Angabe Ihres Bedarfs entgegen und zeichne hochachtungsvoll Berlin, am 18. Oktober 1871. Franz Vahleu.
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