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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1865
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^?26. 1. Marz. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 479 Nichtamtlicher Th eil. Der Verein deutscher Verleger zum Schutze gegen unerlaubte Vervielfältigungen hak nachstehendes Circular <i. ch Dresden, 15. Februar erlassen: Wohl wäre es an der Zeit, Ihnen einen Bericht über die bisheri gen Resultate unserer Thätigkcit vorzulcgen, allein das täglich ernstere Dorwärlsschreiten in unserer Sache, wie auch die nahende Ostermesse, bei welcher Jedermann persönliche Einsicht gestattet ist, lasten uns hoffen, von unserem Ausweise, auf den wir ruhig Hinblicken können, der Kürze wegen für heule noch abschen zu dürfen. Nachdem wir im Bdrsenblaltc den Auszug des Entwurfs des all gemeinen deutschen Schutzgesetzcs gegen Nachdruck anbotcn, sehen wir uns nun zu folgender Aeußerung veranlaßt: „daß, selbst angenommen, der Entwurf würde, wie jedoch kaum zu erwarten steht, zum allgemeinen deutschen Gesetze erhoben, dieses dann doch durchaus noch keinen genügenden Schutz gewährt, indem cs nur gegen die Photographie, wenn sie unerlaubte Verviel fältigung ist, nicht aber auch für dieselbe gilt, wenn sie als solche „Original" ist, weil der Streitpunkt, ob und wann „Photographie" Kunst sein kann, rcsp. als solche zu betrachten, nicht im mindesten festgestellt ist." Eingedenk dieses Umstandes wird — weil , wenn auch alle deutsche Staaten fraglichen Entwurf als Gesetz acccptiren, bis dieselben hierüber Ausführungsverordnungen erlassen, immerhin leicht ein paar Jahre verstreichen mögen — unser Verein nicht nur nicht so bald, als an fänglich gewünscht, schon überflüssig, sondern erst recht Bcdürfniß werden, und zwar an solcher hervorragender Wichtigkeit gewinnen, als dies der Ehre und Bedeutung des deutschen Buch- und Kunsthandels entspricht. Es möchte daher dringend wünschenswerth erscheinen, daß, um die deutsche Ehrlichkeit in Ehren zu Hallen, der gesammte Buch- und Kunsthandels-Staat Deutschlands wie Ein Mann sich erhebe und in kommender Ostermeste zu Leipzig feierlich manifestire, daß unerlaubter Nachdruck „dem Einbrüche in fremdes Eigcnrhum gleich" und „jedes Exemplar ohne Firmabezcichnung bis zum genauesten Nachweise als unrecht Gut — zu betrachten sei!" Zwar wissen wir auch, daß selbst die solidesten Kunsthandlungen bis zum Auftauchcn unseres Vereines Falsifikate ohne und sogar gegen ihren Willen auf's Lager erhielten; wir werden aber auch zu trennen wissen, wem cs zugetraul werden kann, unter solchem Vorwände noch neuerdings solche Falsifikate sich zuzulcgen, und welche geschätzte Firmen uns eines Zweifels in dieser Richtung gegen sie entheben. Den Gerichten gegenüber bleiben uns nur zwei Wege offen. — Bis wir aber gesetzlichen Schutz erreicht haben werden, haben wir so wohl, um ihn wirklich einmal zu gewinnen, als auch, um uns in der Zwischenzeit gegenseitig schützen zu können, eine recht innige Ver einigung nöthig, denn jedenfalls kann nur ein einmüthiges Han deln sämmtlicherHerren Verleger und Sortimenter,,Einer für Alle und Alle für Einen" ein günstiges Ergebniß für das Gcsammtwohl bewirken. Die Originalphotographie entbehrt, wie schon erwähnt, nach dem vorschlägigcn Gesetze insofern des Schutzes, als sie sich dann erst desselben zu erfreuen hat, wenn sie als ,, Kunsterzcugniß" aner kannt wird. Die Grenze aber, bei welcher sie auf^das Prädikat „Kunst" An spruch machen darf, und ob diese Stufe noch nicht erreicht, ist so fein und unbestimmt, daß, gestützt auf das Gutachten des später zu Rathe sitzenden Sachverständigenvcreins, cs sehr gewagt erscheint, gediegene Werke zu verlegen. Es liegt jedoch durchaus nicht in unserem Sinne, daß ausschließ lich nur künstlerisches und literarisches Eigenthum allein geschützt sein soll; wir glauben vielmehr, daß es nicht nur nicht einmal ein Fort schritt, sondern nur eine nachgeholte Gewiffenspflichc aller unserer Zeit genossen wäre, endlich mit aller Macht dahin zu wirken, daß jedes, wie immer Namen habende Eigenlhum gegeiOHinwegnahmc eines Andern nachdrücklichst geschützt sei!! Und in diesem Sinne glauben wir jedes einzelne Mitglied des deutschen Buch- und Kunsthandels auch als Mitglied unseres Vereins begrüßen zu können! Jedoch, nicht nur, um dessen überzeugt zu sein und es beweisen zu können, sondern weil eine allgemeine Verbreitung unseres Vereines in Deutschland erforderlich wird, ist es nöthig, daß wir un serer Mitglieder entschieden versichert sind. Was fast sämmtliche wirkliche Verleger und alle ehrenhaften Sor timenter Deutschlands drückt, muß von mehreren als gerade einigen Schultern allein getragen werden. Es ist daher eine durchgreifende Organisation einzurichten, wo nach unser Verein am Sitze einer jeden deutschen Residenz und in allen Städten, wo Landständc (auch Provinzial-Landstände) tagen, seine Vertretung hat, und möchte Leipzig wohl am besten den Centralvorort bilden. Außerdem sollen wir in jeder bedeutenderen Stadt mindestens auf einen definitiven Corrcspondentcn rechnen können. Es ergeht deshalb, damit bei der Generalversammlung des Vereines zu Leipzig ^ Sonnabend, 13. Mai a. c. Abends 6 Uhr zu den Wahlen geschritten werden kann, ferner um Vorsorge betreffs der Räumlichkeiten rc. zu treffen, die ebenso höfliche als dringende Aufforderung an alle jene Herren Verleger vom Kunstfache wie der Literatur und Musikalien und allen Vervielfältigungsmethodcn, ferner an alle geehrten Vereine und Gesellschaften dieser Richtung, nicht minder an alle Herren Sortimenter, welche sich noch nicht mit telst Zettel oder Brief als Mitglieder bei uns angemeldet haben: dieses nun um so gewisser in den nächsten Lagen schon zu thun, als dies nur Zeugniß ablegen kann, in wie weit man wenigstens unfern Willen für das allgemeine Wohl für den Schutz des Eigenthums anzuerkenncn geneigt ist und als Gegen leistung für unsere bisherige und künftige Bereitwilligkeit sich minde stens die —Mühe nimmt, uns unten beigefügten Zettel, gefälligst aus- gefüllt, zu retourniren. Am 1. April werden wir an alle bis dahin unserem Vereine bei- getretcnen Mitglieder (die Generalversammlung kann nur von solchen und ausnahmsweise cingeführten hervorragenden Persönlichkeiten be sucht werden) das Mitglieder-Verzeichniß, die Eintheilung der General versammlung und eine allgemeine Geschäftsordnung für alle künftigen Iwcigvereinc zur Prüfung einscnden und eine Stimmliste beifügen, de ren Beantwortung zur möglichsten Vermeidung von Debatten am Dersammlungsabend gef. schriftlich ausgefüllc wieder retour erbeten wird. Indem wir schließlich den Herren Sortimentern zu erwägen geben, wie sehr es doch auch in ihrem Vorthcil liegt, daß gerade der ehren- werthc Sortimentshandel im Anschluß an uns mächtig Mitwirken kann, den sogenannten Rürnbcrgerwaaren- und Kunsthändlern, welche dem Buchhändlcrverbande nicht angchdren, die unlauteren Quellen der Falsifikate zu schmälern, sehen wir einer allgemeinen Betheiligung an unserem Streben entgegen. Rüge für Journal-Verleger. Damit beschäftigt, für mein Gratis-Journal für Leihbiblio theken !c. eine Zusammenstellung der für 1865 erscheinenden bel letristischen Journale und Zeitschriften zu geben, finde ich, daß eine Anzahl Verleger nicht einmal die Aufmerksamkeit dem Buch handel beweisen, die ersten Nummern oder Hefte ihrer Journale an dicHinrichs'sche Buchhandlung behufs der Aufnahme imBäc- senblatte einzusenden. Es kann diese Nachlässigkeit für die be treffenden Herren Verleger von Nachtheil sein, wenn ihre Jour nale in der Rubrik „Erschienene Neuigkeiten" nicht mit verzeich net stehen, indem man dann die Meinung haben könnte, dieses oder jenes Journal habe aufgehövt zu erscheinen. Weder im Monat December 1864, noch im Monat Januar und bis zum 17. Februar d. I. sind im Böcsenblatte folgende Journale und Zeitschriften in den Hinrichs'schen Uebersichlen im Börsenblatt als erschienen zu finden, nämlich: Der Bazar. Schäfer in Berlin. — Fliegende Blätter. Braun L Schneider in München. — Daheim. Velhagen Klasing in Bielefeld. — Familien-Journal. Payne in Leipzig. — Grenzbolen. Herbig in Leipzig. — Omnibus- Vereinsbuch handlung in Hamburg.— Der Heimgarten. Pustet in Mün chen. — lieber Land und Meer. E. Hallbergcr in Stuttgart. — Victoria. Haack in Berlin. — Waldheim's illustrirte Blät- 66*
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