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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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28. 6. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 521 glücksfällen formulirten Wünsche, Bitten, Hoffnungen und Propositionen lösten keine Ausprägung einer festen Rechtsüder zeugung der deutschen Buchhändlerwelt erkennen. Die spcciellen Lösungsversuche sind theils vom mercanlilen, theils vom juristischen Standpunkte aus unternommen worden. Vom merkantilen Standpunkte aus hak man sich darauf gestützt, daß der eine Theil den Hauplnutzen ziehe, oder den Anstoß zum Geschäft gebe, oder die größere Kostenlast, oder das größere Risico habe; indeß eine unbefangene Abwägung beider Seiten dürfte das Resultat ergeben, daß keine Seite die andere ausschlaggebend überwiegt. Juristisch hat man dem Problem vom Gesichtspunkt der Arbeitsmiethe (oporarum lo- ostio), oder des manäatum, oder der Commission, oder des reso- luiivbedingten Kaufs beizukommen versucht, indeß leider keines dieser Rechlsinstitute hier Anwendung. Cher könne an einen suspensiv (aufschiebcnd) bedingten Kauf gedacht werden, womit wenigstens eine gewisse geschichtliche Vermittelung mit der frühe ren Form des Sortiments bewahrt scheine; näher liege noch die schon im römischen Recht angedeurete, aber nicht genau ausge bildete Kategorie des Aestimations- oder Trödelvertrags, welcher den Herrn der Sache im Eigenthum beläßt und den Trödler al ternativ zur Preisleistung oder Rückgabe der Sache verpflichtet und unter Umständen zugleich mir Tragung der Gefahr be lastet. Das Moment, daß der Sortimenter dabei zur Einhaltung des Ladenpreises verbunden ist, würde der Anwendbarkeit jenes Eontractßbegriffsfqualisicirter Trödelvertrag) nicht hinderlich, aber freilich damit immer noch keine Entscheidung für die Gefahr- Frage gewonnen sein, und so findet man sich wieder auf den Ur sprung der Frage zurückgeworfen. Dieselbe läßt sich nur un mittelbar aus der ganzen geschäftlichen Qualität des den Ver leger und Sortimenter umschlingenden Bandes lösen; diese Qualität weist aber auf eine gewisse geseilschaftsartig gestaltete, untheilbar ineinandergreifende, cooperative Gemeinsamkeit, kurz auf Genossenschaftlichreit und folglich auch gemeinsame Gefahr tragung, auf Repaclition des entstehenden Schadens hin. Auch in anderen Verhältnissen hat von jeher der deutsche Rechtösinn aus solche Gemeinsamkeit der Gefahrtragung (z. B. in der Frage der Remission des Pachtzinses in ernrelosen Jahren) hingearbci- tet, und wenn die verlautbarle Stimmenzahl der Buchhändler für kein einseitiges Prinzip entschied, so birgt sich dahinter, wie es scheint, eben das positive Resultat, daß der Mittelweg der ein zig richtige sei. Im Großen und Ganzen kann denn auch von der Uebereinkunfl vom 2. Mai 1847 gesagt werden, daß sie einen Mittelweg, freilich einigermaßen künstlich gestaltet, eingeschlagen habe. Die übrigen Detailfragen: über Verschuldung, Beweis der selben u. s. w., sowie über die Idee des Urheberrechts, den Ver- laqscontract u. s. w. blieben Vorbehalten. Das Meßagio. Die wiederholten Erklärungen der Brockhaus'schen Firma' wie sie von der bevorstehenden Ost ermesse an das Meßagio berechnen werde, dazu die des Hrn. Ehelius, welcher von der ,,Abschaffung des mehr als albernen bisherigen Meßagios" spricht, sind wohl geeignet, die lange, in diesen Blättern geführte Debatte über den Gegenstand ins Gedächlniß zurückzurufen. Fürchte Niemand, daß Schreiber dieses hier diese Debatte wieder aufnehmen und gar weiter führen wird; — die Debatte ist geschloffen, die That dürfte jetzt an ihre Stelle treten. Von mehr als einer Seile ist den Sorlimentshändlern zu gerufen worden: „geht ein auf die Vorschläge der Verleger; ver traut deren, von der eigenen Klugheit dictirlem Entgegenkommen ; vertraut, daß dieselben da den Verhältnissen Rechnung tragen werden, wo die Saldirung ohne Ueb ertrag unmöglich ist re.; lhuk's, denn sonst bat in wenigen Jahren das bisherige Meßagio gänzlich aufgehört!" Es gehört nicht viel dazu, es mit ziemlicher Bestimmtheit vocausznsagen: das Brockhaus'sche Vorhaben ist der Anfang vom Ende! Wenn an diesem das Eine als thunlich sich herausgestellt haben wird, nämlich jeder Handlung, welche zur Messe nichl vollständig saldirt hat, den für Meßagio in Abzug gebrachten Betrag wieder zu belasten, so werden sehr bald mehr und mehr Verleger das Gleiche eintreten lassen; das allgemeine Meßagio hat dann eben aufgehört und cs tritt statt dessen die B o n i fi c a l i o n für diejeni gen Handlungen ein, welche zur Ostermesse vollständig sal- diren. Wie viele werden, wie viele können das? wie viele gerade von den Mitgliedern des Sortimenter-Vereins, dessen procla- mirtes Ziel es ja ist. besonders den kleinen S o r tim e n ts ge schähen aufzuhelfen ! Ob wohl, wenn die „Mittheilungen für den deutschen Sortiments-Buchhandel" (dieses in einer Hinsicht immerhin hervorragende Blatt, nämlich daß es an der Stirn er klärt: l—2mal wöchentlich zu erscheinen, in Wirklichkeit aber wöchentlich nur einmal erscheint) — ob, wenn diese „Mitthei lungen" zur Zeit als der Sortimentshandel die Meßagiofrage zu entscheiden hatte, schon ihren bedeutenden Einfluß auf den deutschen Buchhandel ausgeübl hätten — diese Entscheidung wie geschehen ausgefallen wäre!! Wir fürchten, Hr. Ehelius wird es sich ersparen könne», Ost ermesse 1867 das Meßagio gänzlich zu „kündigen",— alle Well wird es bis dahin gekündigt haben! «. s. Miöcellen. Leipzig, 6. März. Auf Freitag den 17. d. Mts. fällt hier die Feier eines Bußtages, daher in der nächsten Woche wegen der dadurch veränderten Hauplexpedition der hiesigen Her ren Eommissionäre die Verschreibungen um einen oder einige Tage früher als gewöhnlich bier einzukreffen haben. Meßgelder u n d Z a h lu n g s l i st e n. — Alle für die be vorstehende Leipziger Ostermesse bestimmten Meßgelder und Zahlungslistcn müssen spätestens am 1. Mai in den Händen der Eommissionäre sein, wenn sie in der nöthigen Ordnung expe- dirl werden sollen. Der technische Gang des Meßgeschäfts er fordert dies aufs dringendste. Gelangen die Listen erst in die Hände des Eommissionärs, nachdem die Abrechnung auf der Börse bereits begonnen hat, so muß nvtbwendig deren Erle digung bis zu dem letzten Börsenlage, M i t t w o ch v o r P f i n g- sten, den 31. Mai, verschoben werden und auf die Meßcircula- tivn verzichten, ein Umstand, der bekanntlich die größten Störun gen im Geschäftsverkehr zur Folge haben und die ungünstigsten Ansichten über die Säumigen entwickeln kann. Das Recht der Uebersetzung von N a p o l e o n's „I u l i u s Eaesar" haben erworben: für Deutschland, Hr. E. Gerold's Sohn in Wien; für Ungarn, Hr. M. Rüth in Pest; für Däne mark, Schweden und Norwegen, Hr. E- B. Lorck in Leipzig; für England und Amerika, Hrn. Eassell, Pettcr ck Galpin in Lon don; für Italien, Hr. Le Monnier inFlorenz; für Portugal und Brasilien, Hrn. Aillaud, Guillard L Eo. in Paris; für Rußland, Hr. B. M. Wolff in St. Petersburg.
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