Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1888
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- 1888-08-22
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- 22.08.1888
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4127 194, 22. August 1888. Nichtamtlicher Teil. Schulbiichcr-Z-rcicxcmplare. Den in Grünberg i/Schl erscheinenden -Blättern für höheres Schul wesen- entnehmen wir die nachfolgende Anregung des Herrn Gymnasial lehrers vr. I. Hobbing in Norden, deren Erscheinen in einer päda gogischen Zeitschrift hoffentlich von guter Wirkung sein wird. Daß in Lehrerkrrisen die Angelegenheit der Freiexemplare selber als ein Ucbelstand empfunden wird, beweisen übrigens auch die Vorschläge des Herrn Gym- nasial-Oberlehrers Or. P. Meyer in M.-Gladbach, welcher bereits in Nr. 123 des Börsenblattes vom 29. Mai 1886 Verbesserungen in Antrag brachte, welche sich mit den hier gegebenen beinahe vollkommen decken. Der Aussatz lautet: Beim Aufschlagen eines zur Ansicht ausliegendcn Schulbuches fand ich auf der ersten inneren Seite des Umschlages folgende kräftig gedruckte Notiz: -Freiexemplare dieses Werkes gewähre ich den bctr. Lehrern in allen Fällen, wo dasselbe eingesührt bezw. beim Klassenuntcrricht benutzt wird; im übrigen bin ich nicht in der Lage, Gesuche um Freiexemplare zu berücksichtigen - Ich bars annehmen, daß mit mir mancher Kollege durch diese ab wehrende Vorbemerkung einigermaßen peinlich berührt ist. Aber wenn dieselbe auch nicht geeignet war, mich von vornherein für den Verleger und sein Unternehme» günstig zu stnnmen, so habe ich mir doch bald sagen müssen, daß die Hauptschuld nicht auf der Seite des Buch händlers ist. Es kann gar nicht anders sein, als daß die Verleger durch zahlreich einlaufende Gesuche um Freiexemplare recht oft in wenig freundliche Laune versetzt werden. Bei einem bereits gut eingeführten Buche mögen sich die so verursachten Geschäftsunkosten leicht tragen lassen, um so mehr, als bei späteren Auflagen die Gesuche weniger zahlreich sein müssen als zu An fang. Aber gerade bei der ersten Auflage, wenn die Rezensionen in den Blättern in Umlauf sind, wenn der Unternehmer bloß Kosten gehabt hat, die Aussicht auf Gewinn aber noch recht unsicher erscheint, dann ist zweifellos die Nachfrage nach Freiexemplaren am größten. Daß in der That recht zahlreiche Gesuche um Freiexemplare ab gesandt werden, braucht wohl nicht erst statistisch erwiesen zu werden. Bei der so großen Zahl von Schulbüchern ist das ja auch gar leicht er klärlich. Zu Anfang werden sich die meisten Lehrer die Schulbücher kaufen. Erhält man anderen Unterricht, so empfindet man vielleicht schon die Notwendigkeit, Bücher zu kaufen, deren Vettern oder gar Zwillings brüder wohl schon in nicht geringer Zahl vorhanden- sind, nicht eben an genehm. Nun kommen Neueinführungen, vor allem aber Versetzungen. Und das Geld anderweitig zu verwenden, ist man keineswegs in Ver legenheit. Dazu kommt, daß jüngere Kollegen leicht geneigt sind, jedes neu erscheinende, vielleicht anspruchsvoll angekündigtc Buch für das einzig wahie zu halten, für den bislang schmerzlich vermißten, unfehlbaren Schlüssel zu einer tadellosen Methode. Und eine Karte ist ja leicht er schwungen und beschrieben. Nun fordern ja öfter die Verleger direkt dazu auf, daß man Frei exemplare sich ausbitte. In diesem Falle hat ein solches Gesuch offenbar keinerlei Bedenken. Der Verleger hat erklärt, daß sein Interesse daran, daß das Buch überhaupt bekannt werde, schwerer wiege, als die Kosten der Herstellung der Freieremplare, und indem man seiner Aufforderung Folge giebt, leistet man ihm gewissermaßen einen geschäftlichen Dienst. Haben jedoch für den Verleger die Herstellungskosten des Exemplares mehr Gewicht, als die Aussicht auf Förderung seines Geschäftes durch die Periönlichkeit, welche das Gesuch um ein Freiexemplar stellt, so wird er dieses Gesuch ablehnen. Daß aber eine solche Ablehnung für den An tragsteller etwas Peinliches hat, ist klar, und daraus folgt wieder, daß, wenn solche Ablehnungen zahlreich erfolgen, das Ansehen des Lchrstandcs — zunächst den Verlegern gegenüber — eine gewisse Einbuße erleiden muß. Dafür scheint mir allerdings u. a. die oben angesührte Notiz ein sicher nicht beabsichtigtes, aber doch nicht mißzuverstehendes Zeugnis zu liefern; insbesondere wen» man sie zusammenhält mit gewissen anderen Klauseln, durch welche sich die Verleger gegen zu große Nachfrage nach Freiexcnrplaren zu schützen suchen. Eine Aenderung des bestehenden Verfahrens erscheint sehr wünschens wert. Das richtige scheint mir zu sein, daß 1. Freiexemplare von neu erschienenen Büchern und von solchen, welche an der betreffenden Anstalt nicht eingesührt sind, überhaupt nicht den einzelnen Lehrern, sondern allein der Schul bibliothek überwiesen werden, und daß 2. niemals der einzelne Lehrer mit einem Gesuche um ein Frei exemplar an den Verleger sich wendet, sondern daß in allen Fällen der Bibliothekar als solcher die Vermittlung übernimmt. Hörten die persönlichen Gesuche der einzelnen Lehrer aus, so würden die Verleger mehr als jetzt in der Lage sein, Exemplare ihrer neuen Unternehmungen den Schulbibliotheken zu überweisen, unter der Voraus setzung, daß die Bibliothekare es sich zum Gesetz machen, solche Zusendungen wenigstens bei den betreffenden Fachlehrern cirkulieren zu lassen. Ist diese Einsendung an die Bibliothek nicht erfolgt, so würde der Lehrer, welcher für das angckündigte Schulbuch sich interessiert, an den Bibliothekar sich zu wenden haben mit der Bitte, die Verlagshandlung um Einsendung des Werkes an die Bibliothek zu ersuchen. Vielleicht wird man für nötig halten, daß eine solche Anfrage des Bibliothekars durch den Direktor der Anstalt gegengezeichnet werde. Ein solches Gesuch zu bewilligen, wird dem Verleger fast stets als durch das geschäftliche Interesse geboten erscheinen; sollte in einzelnen Fällen eine Ablehnung erfolgen, so würde die Abweisung, weil von der Anstalt als solcher ge tragen, von dem einzelnen unschwer empfunden werden. Regelmäßig der Anstaltsbibliothek überwiesen und damit dem ganzen Kollegium zugänglich, würden neue Erscheinungen die von dem Verleger gewünschte und zugleich dem Interesse des Unterrichts entsprechende Be achtung sicherer finden als jetzt. Prospekte und Rezensionen werden wohl bekannt genug Ansichtsendungen des Buchhändlers bleiben aber schon von der Vollständigkeit im allgemeinen weit entfernt, und Freiexemplare werden Wohl häufig, wie schon erwähnt, von unerfahrenen Lehrern er beten — die dann hinterher vielfach sagen könnten wie der Rabe: -Ich Hab' es nur, damit ich's habe,- — selten aber von erfahrenen Lehrern, namentlich solchen, welche sich schwer entschließen, Fremde um Gefällig keiten zu ersuchen. Wird ein Buch neu eingeführt, so pflegt ja schon jetzt von dem Verleger die nötige Anzahl von Freiexemplaren für die Lehrer eingcsandt zu werden. Dem Geschästsmanne diesen Rabatt aufzuerlegen, dagegen ist offenbar nichts einzuwenden; die Sache erhält aber auch hier wieder einen anderen Anstrich, wenn ein etwa nötiges Gesuch von dem Bibliothekar als solchem, als wenn es von dem einzelnen Lehrer ausgeht. Allerdings müßten diese Freiexemplare den einzelnen Lehrern nach wie vor als Eigentum überwiesen werden, schon damit beliebig Bemerkungen und Zu sätze eingetragen werden können. Ebenso wäre zu verfahren, wenn ein Lehrer eine ältere Auflage durch eine neue, stark veränderte ersetzt wünscht. Die Vermehrung der Arbeit, welche den Bibliothekaren durch das vorgeschlagene Verfahren zugcmmet wird, ist doch wohl keineswegs be deutend, und ich bezweifle nicht, daß dieselbe von den betr. Kollegen gern wird übernommen werden, wenn sie überzeugt sind, damit zugleich dem Interesse des Unterrichts zu dienen und das Ansehen des Standes vor Schädigung zu bewahren. Vermischtes. Vom Po st wesen. — Mit dem 1. August d. I. ist eine Reihe von Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1879 in Wirksamkeit ge treten, von welchen wir folgende hervorheben: Im ß 12, Postkarten betreffend, erhält im Absatz I der erste Satz folgenden andcrweitcn Wortlaut: Auf der Vorderseite der Postkarte darf der Absender außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noch seinen Namen und Stand bez. seine Firma, sowie seine Wohnung vermerken. Im Z 14, Warenproben betreffend, ist am Schluß des Absatzes III folgendes hinzuzufügen: Die Aufschrift darf nicht auf einer sogenannten Fahne ange bracht und der Sendung angehängt, sondern muß auf diese selbst ausgeschrieben sein. Zwischen 8 23 und 8 24 ist folgender neue Paragraph einzu schalten: 8 23a. Zeitungsvertrieb. — Der Verleger einer Zeitung, welcher dieselbe der Postverwaltung zum Vertriebe übergeben will, muß solches in einer schriftlichen Erklärung nach Maßgabe der von der Postverwaltung vorgeschriebenen Faffung aussprechcn und diese Erklärung bei der Postanstalt niederlegen. Vom österreichischen Buchhandel. — Zu der in No. 176 d. Bl. mitgeteilten Tagesordnung der Hauptversammlung des -Vereins der österreichischen Buchhändler- am 1. September d. I. sind seit der ersten amtlichen Bekanntmachung drei weitere wichtige Anträge hinzugekommcn. Diese sind: VII. Antrag über die Regelung deS Kundenrabatts. Vom Vorstande. IX. Anträge des Herrn C. Ko ne gen: 1) Nachdem das heute bestehende Preßgcsetz vom 17. Dezember 1862 den thatsächlichen Bedürfnissen des Buchhandels nicht mehr entspricht, wolle die Generalversammlung beschließen: es mögen seitens des Buchhändlervereins in Gemeinschaft mit der Genossenschaft der Buchdrucker, sowie mit Beteiligung des Journalisten- und Schriftstellervereins »Concordia« die einleitenden Schritte zur Durchführung eines neuen Preß- gesetzes unternommen werden. 2) Mit Rücksicht auf die in unseren Fachzeitungen zum Ausdruck gelangten Meinungsverschiedenheiten betreffs der Um rechnung der österreichischen Buchhändlerpreise im Verkehr mit Deutschland wolle die Generalversammlung bestimmen, welche Regeln in Zukunft zu gelten haben. Neue Erwerbung des Aachener Zeitungsmuseums. — Das Zeitungsmuseum in Aachen, über welches in diesem Blatte bereits niehr- 563*
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