Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge sllr da« Börsenblatt find an die Redaltion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 85. —— Leipzig, Montag den 10. Juli. — 1865. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachdem in der am 14. Mai d. I. abgehaltenen Cantatevcrsammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler die Ergänzungswahlen vorgenommen worden sind, die Ausschüsse auch sich durch Wahl eines Vorsitzenden, Schriftführers und eines Cassirers und Secretärs constituirt haben, so wird in Gemäßheit tz. 38. der Statuten die erfolgte Constituirung hierdurch bekannt gemacht. Verwaltmigsans schuß: H Kirchncrin Leipzig, Vorsitzender, B. Schlicke in Leipzig, Cassirer, Or. A. Barth in Leipzig, Secretär. Nechnimgsausschuß: GeorgReimerin Berlin, Vorsitzender, L. W. Reisland in Leipzig, Schriftführer. Wahlausschuß: RudolphLcchnerin Wien, Vorsitzender, JuliusSpringerin Berlin, Schriftführer. Vcrgleichsausschuß: Or. H. Härtel in Leipzig, Vorsitzender, Franz Duncker in Berlin, Schriftführer. Stuttgart, Bonn und Leipzig, den I. Juli 1865. Der Vorstand des Dörsenvereins -er Deutschen Duchhündter. Carl Hoffmann. Gustav Marcus. Franz Wagner. Literarische Convention zwischen den freien und Hanse städten Lübeck, Bremen und Hamburg und Frankreich. Die Senate der freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg einerseits, und Seine Majestät der Kaiser der Franzo- ^ scn anderseits, beseelt vom gleichen Wunsche, die Wissenschaf ten und Künste zu beschützen und nützliche Unternehmungen, welche auf jene Bezug haben, zu befördern, haben zu diesem Zwecke gemeinschaftlich beschlossen, die geeignetsten Maßregeln zu ergreifen, um gegenseitig den Autoren oder den Stellvertretern derselben das Eigenthum der literarischen und künstlerischen Werke zu sichern, welche zum ersten Male in den freien und Hansestädten oder in Frankreich öffentlich erscheinen, wobei Seine Majestät der Kaiser der Franzosen eingewilligt hat, die gegenwärtig bei der Einfuhr der in den gedachten Slädten erscheinenden Bücher, Kupferstiche, Steinorücke und musikalischen Eompositionen in Frankreich erhobenen Zölle auszukeben. Die Senate der freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Zweiunddreitzigster Jahrgang. Hamburg und Se. Majestät der Kaiser der Franzosen haben be schlossen, zu diesem Zwecke eine besondere Uebereinkunft zu tref fen und in dieser Absicht zu ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Die Senate der freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg Herrn Syndicus Earl Hermann Merck, Doctor der Rechte, und Herrn Friedrich Heinrich Geffcken, ihren Minister-Residen ten bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen rc., und Se. Majestät der Kaiser der Franzosen Herrn Alexander JohanHeinrich de Elercq,bevollmächtigten Minister rc., welche, nachdem sie ihre beiderseitigen Vollmachten sich mitge- theilt und dieselben in guter und gehöriger Ordnung befunden hatten, über folgende Artikel übercingekommen sind. Act. 1. Das ausschließliche Recht der Autoren, ihre Werke desGei- 209