Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In den nächsten Tagen erscheint: Verzeichniß der Sorkimcnrshandiungen, weiche mit der Mehr zahl der Mitglieder des Leipziger Verleger-Vereins in Rech nung stehen und ihre Verpflichtungen gegen dieselben in der O.-M. 1865 ordnungsmäßig erfüllt haben. Exemplare dieser Liste sind von der Commission des Vereins für 5 Ngr. baar zu beziehen. Leipzig, den 20. Juni 1865. Dir Commission -es Leipziger Verleger-Vereins. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 1. u. 3. Juli 1865. (* vor dem Titel — Titelauflage, -j- --- wird nur baar gegeben.) Deck in Berlin. 5277. Behr, H. G., die Feier d. Weihnachtsabends. EineWeihnachtsgabe f. Kinder. 4. Aufl. 16. In Comm. Cart. 6 NX 5278. *Conversations-Lexikon, kleineres Brvckhaus'sches, f. den Handge brauch. 2. Aufl. Neue Ausg. 10. Lfg. Lex.-8. Geh. H ^ 5279. ^sool!, 6. I., 8tu<^' eritici. 1. xr. 8. IVlilsno. 6eii. * l ^ Fell, in Leipjig. 5280.2er^, O. 6., u. 6. IV Sokmickt, Darstellung u. Desckreibung sämmtlicker in iler pkarmaeopoea dorussiea »us^efukrte» «fkri- color. * 1 5281-Neßler, I., der Wein, seineBeftandlheile u. seineBehandlungnebst Anhang üb. Düngg. der Reben u. üb. Untersuchungsmethoden der Weine, gr. 8. Geh. * ^ ^ 5282.Both's, L. W., Bühnen-Repertoir d. Auslandes. Nr. 244. gr. 8. Geh. Vz ^ Inhalt: Nachbar'- Atpftl. Schwank in 4 Bildern v. Förster. - 5283. Stein, C. G. D., u. F. Hörschelmann. Handbuch der Geographie u. Statistik f. die gebildeten Stände. Neu bearb. unter Mitwirkg. 33-3^Lfg.^LexÄ. *Gch. ? 5284.Mützelburg, A., Eisen u. Blut. Roman. 16. Hst. gr. 8. 4 NX 5285.6o11ection ok britisk autbors. Oopz'rißkt eäit. Vol. 781. snä 782. ßr. 16. 6ek. ä * ^ ^ Walde in Löbau. 5286.Etmar, Th., Hermann v. Arnstein od. die Geheimnisse der Greifen burg. 3—6. Lfg. 8. s 2 NX Nichtamtlicher Theil. Zu der literarischen Uebcreinkunft zwischen Preußen und Frankreich. Die Frage: ob ein in Frankreich erschienenes, vorweg auf eine Anzahl von Bänden bestimmtes französisches Weck, von welchem der erste Thell vor der Jnkrafttrelung der literarischen Uebereinkunft zwischen Preußen und Frankreich — l.Juli 1865 — erschienen ist und inPreußen rechtmäßig abgedruckt und über setzt werden durfte, auch in den folgenden Theilen, welche nach dem l.Juli erscheinen, inPreußen Weiler abgedruckt, resp. über setzt werden darf, ist durch die preußische Circular-Verfügung vom 19. Juni (Börsenbl. Nr. 78) durchaus nicht so unbedingt entschieden, wieHr. Hasselberg-Winckiec in Berlin dies in seinem Inserate sub 13378 d. Bl. in gar schneller Weise, ohne jede wei tere Ausführung publicirt. Der Fall des genannten Collegen be rührt Schreiber dieses gar nicht; er hat es nur mit der Frage an sich zu thun. Zweiunddreißiaster Jahrgang. Die obige Circular-Verfügung spricht von den „in der Publikation begriffenen Werken" und ordnet die inner halb 10 Tagen nach dem Eintritt der Wirksamkeit der Uebercin- kunft zu erledigenden Förmlichkeiten an, nach deren BcobachtuiN die künftig erscheinenden Bände oder Lieferungen solcher in der Publikation begriffenen Werke als legitimirl anzusehen sind. Ja, was heißt das. nun: ,,in der Publikation begrif fene Werke"? Heißt daS nicht: solche Werke, welche der preu ßische Verleger im Begriff ist zu pubiiciren? welche er unter der Presse hat? Oder sollte das wirklich heißen: solche Werke, wel che bei den französischen Verlegern in der Publikation b egriffen sind? DaS „in der Publikation begriffene Werks" der ausführenden Eircular-Verfügung bezieht sich auf die Worte im Art. 12. der literarischen Uebereinkunft selbst: „Vervielfältigun gen. welche gegenwärtig ohne Ermächtigung deS Berechtigten (in Preußen)veranstaitek oder abgedruckt werden", oder, wie diefran- 204