Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18650705
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186507056
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18650705
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-05
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^7 83, 5. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1471 die mechanischen und chemischen Kunstgriffe, aller Deklamationen derjenigen Elasse von Photographen ungeachtet, welche gern als Künstler gellen wollen, die künstlerische Seite der Thätigkeit so ungeheuer übcrwiegen, daßesauf dieQualificirung als ein Kunst verfahren keinerlei gerechten Anspruch machen darf. Ja, ich bin der Ansicht, daß z, B, die Kupferdruikcr und Oeldrucker, wie die HerrenBcckcr oder Storchs Kramer in Berlin, weit eher den Titel als Künstler verdienen, als irgend ein Photograph. Diesegcnann- ten Herren Drucker haben bei ihrer Thätigkeit gar manche echt künstlerische Fragen zu erwägen und zu entscheiden. Trotzdem wird sic ein Künstler von Fach stets in die Elasse der kaufmän nischen Fabrikanten, nie in die der Künstler rangiren. Denn ein wirklicher bildender Künstler ist eben nur derjenige, welcher das, was scineAugen geschaut haben, durch irgend weiche freischaf fende Thätigkeit seiner Hände wiederzugeben weiß. Ich habe das angenehme Bewußtsein, i» der Beurrheilung dieser Frage nicht allein zu stehen. Diejenigen Herren, welche am ehesten dazu berufen sind, hierüber ein Urtheil zu fällen, die Herren Künstler und Kunstkritiker nämlich, werden sich auf Be fragen unzweifelhaft zu meiner Ansicht bekennen, vielleicht einige von denen ausgenommen, deren Interessen dabei insSpicl kom men. Auch ist ja dieser Gegenstand gerade jetzt bei Gelegenheit der internationalen photographischen Ausstellung in Berlin ver- schiedeneMale von bedeutenden Kunstkritikern im Eingänge ihrer Besprechungen der ausgestellten Gegenstände behandelt worden, und ich wüßte nicht eine Stimme zu nennen, die nicht dabei be tont hätte, daß das Photographiren nichts weiter als eine artisti sche Industrie sei. Ich weiß also gar nicht recht, worauf Hrn. Volkmann's An sichten und Hoffnungen in dieser Frage beruhen. Meiner Mei nung nach sind die hierüber geäußerten Grundsätze des Hrn. Volkmann durchaus nicht die allein sittlich berechtigten, ich be haupte vielmehr, daß es das sittliche und RechkSgefühl schädigen würde, wollte man die Anerkennung des PhotographirenS als Kunstverfahren in allen Consequenzen durchführen. Daß die Photographie eines sch u tz b e rech tig ke n Originals natürlich eben solchen Schutz zu fordern hat, wie ein Kupferdruck oder Steindruck, versteht sich von selbst; einer nach einem schutzlo sen Original direct oder indirecr gefertigten Photographie jedoch dasselbe Recht zuzusprechen, würde meiner Meinung nach durch nichts zu begründen fein. Lrobns. Aus unserer Praxis. I. Es dürfte durchaus nicht überflüssig sein, endlich einmal einen Uebelstand aus der buchhändlerischen Geschäftsweise recht nachdrücklich zu rügen, der zunächst in der jeweiligen Abrech- nungs- und Abschlußperiode recht fühlbar wird, aber auch zu jeder anderen Zeit beobachtet werden kann. Ich meine das Zu rückschreiben der Rechnung s- und anderer Geschäft s- papiere. Sehr häufig scheut man die kleine Mühe, nachdem die be treffenden Papiere mit den Antworten versehen sind, die eigene Firma auszustreichen und die Bezeichnung „zurück" anzubrin gen; sendet vielmehr so erledigteScripturen wieder nach Leipzig, und stellt sonach an die Bestcllanstall die Zumuthung: die Be stimmung solcher Papiere herauszufinden. Noch mehr Tadel verdient es aber, wenn das Adrcsstcen solcher Papiere, die dazu verurtheilt sind, ihren Weg zwei- auch dreimal hin und zurück zu wachen (und wie häufig ist das leider nöthig!), in der Weise bewerkstelligt wird, daß man durch Unterpunctiren der bereits ungültig gewordenen Firma diese wieder geltend zu machen sucht, und zwar womöglich einmal durch Anwendung schwarzer, und dann wohl ein zweites Mal noch durch rothe Tinte oder Roth- stift, so daß man zuletzt, das Unsaubere abgerechnet, nicht mehr weiß, was gelten soll. Solche Papiere müssen couvertirt werden, wozu es ja an Gratismaterial nie fehlt. Es ist eine Lehrlingsarbeit, die sogar noch den Vortheil hat, daß die jun gen Leute auf die praktischste Weise Firmenkenntniß erlangen. Scheut man dieses Verfahren, so mag man sich nur nicht wun dern, wenn plötzlich ein Abschluß-, Verlang- oder sonstiger Zet tel wieder vocliegt, während man denselben in den Händen des so und so viele Meilen entfernten College» wähnt. Abgesehen davon, daß bei einem ordnungsgemäßen Verfahren solche Zeit verluste nicht Vorkommen werden, so verdient auch die Leipziger Bestellanstalt, deren Aufgabe ja bekannt ist, die Rücksichtnahme möglichster Deutlichkeit. Man nimmt an, daß die Bestellanstalt täglich das anständige Quantum von 40—50,000 Stück Zettel und sonstiger Papiere zu sortiren und zu befördern hat, die unge fähr das Gewicht von 3 Ccnlnern ergeben. Der wöchentliche Umsatz würde sonach ein Ergebniß von 240—300,000 Stück Zettel tc. liefern, die ca. 18—20 Centner wiegen würden. Ist durch diese enormen Zahlen der Wunsch nach deutlichem, correctem Verfahren beiAdresstrung der Papiere auch hinreichend gerechtfertigt, so gebietet dies doch schon der Umstand, daß ein properes, saubereSAusfehen der Gcschäftspapiere bekanntlich einen guten Eindruck macht, und ein weiter gehendes ehrendes Urtheil zuläßt, an dem doch jeder Firma gelegen sein muß. Rud. B.. Miscelle». - Von dem Büchting'schen belletristischen Katalog über dieJahre1850—1859 ist soeben eineFortse tz un g erschie nen , die den Zeitraum von 1860—1864 umfaßt und sich auch im übrigen genau an den ersten Theil anfchließk. Bei dem großen Umfange, welchen die Romanliteratur im heutigen Verkehr ein nimmt, kann es einem so nützlichen Handbuche, von dessen Bear beitung man wieder alle mögliche Aufmerksamkeit und Gewissen haftigkeit annehmen darf, nicht an der freundlichen Aufnahme von Seiten des Buchhandels fehlen, die der Hr. Herausgeber zur Anerkennung seines aufgewandten Fleißes reichlich verdient. Personalnachrichten. Den Herren I. G. Bach und E. A. Seemann hier sind von der Jury der Stettiner Industrieausstellung PreiSm edail- len zuerkannt worden. Hinsichtlich des letzteren heißt cs in dem Berichtet „Verständniß und Interesse für die bildende Kunst in weiteren Kreisen zu wecken und zu verbreiten, ist eine Reihe von Werken aus dem Verlag von E. A. Seemann in Leipzig in ho hem Grade geeignet. Wir nennen Lützow's Meisterwerke der Kirchenbaukunst, Lübecke's Geschichte der Plastik, dessen Ge schichte der Architektur, Bcckcr'S Kunst und Künstler des 16—18. Jahrhunderts. Mitbestimmend zu Seemann's Auszeichnung war die vorzügliche typographische Ausstattung seiner VerlagSartikcl. Die genannten Bücher sind Druck, Papier und Illustrationen, Prachtausgaben, obgleich die Preise mäßig sind." Der Prinz Friedrich Karl von Preußen ha! Herrn Georg Doeger in Osterburg zu seinem Hofbuchhändler ernannt. Dem Markthelfer A. G. Teller in der Buchhandlung von C. H. Reclam sen. ist für derselben treu geleistete fechsundfunf- zigjährige Dienste vom König von Sachsen die silberne Medaille des Albrechrsordens verliehen worden. Berichtigung. In Nr. 79 des Bbrsenbi. Se. 1398, 2. Sp. Z. 9v. u. ist zu lesen: D. u. N. (nicht D. u. L.j. 204
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder