Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18650802
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186508029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18650802
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1865
- Monat1865-08
- Tag1865-08-02
- Monat1865-08
- Jahr1865
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1694 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. >v? 95, 2. August. 6117. Lolleciion ol briLisIi LUtliors. Oop^rißtit ellit. Vol. 754. xr. 16. 6ek. * ^ xr. 8. 6ek. ^ ^ 61I9.CybuIka, W., 2oh. Schroth's Heilmethode u. ihre ausgezeichneten Erfolge. 3. Aufl., neu bearb. v. F. T. 8. Geh. ^ ^ 0120. Arndt, E. M., Gedichte. Vollständige Sammlg. 2. Aust. 8. Geh. * IN 6121. VüntLer, <». 2., I^eitka6en ru 6en Operarionen am menscklicken z»rsl^t. >Vun6är2te u. 8tu6iren6e. 3. Hil. I^ex.-8. 6ek. * 3 ./> 6122. Licbig , I. v., chemische Briefe. 5. Ausg. 4. Lfg. gr. 8. Geh. * 12Nj§ Nichtamtlicher LH eil. Das Circular des Herrn F. Viewcg in Paris in Betreff der Franck'sche» Buchhandlung vom 29.Junid.J. gibt zu mancherlei Bedenke» Anlaß, welche öffentlich auszusprechen ich im Interesse der deutschen Verleger für geboten erachte. 1. Hr. Vieweg stellt sich als gerichtlich bestellter Administra tor der von Hrn. Herold hinterlassencn Franck'sche» Buchhand lung vor, mit dem Bemerken, daß er bei Zahlung der Saldoreste zuerst diejenigen Verleger berücksichtigen werde, welche ihm of fene Rechnung erhalten. Ich glaube: dazu hat Hr. Vieweg kein Recht, sondern ec muß alle Gläubiger der Franck'sche» Buch handlung gleichmäßig berücksichtigen. 2. Hr. Vieweg bittet, „um einen ganz genauen Abschluß zu erhalten", vom l.Juli an ein getrenntes Conto unter der Firma: A. Franck (F. Vieweg) zu führen, ohne dabei zu sagen, werden» für diese neue Firma haftet. Er fügt zwar hinzu, seine Ver- mögensverhältniffc seien bekannt, aber er sagt nicht, daß e r Be sitzer der neuen Firma sei und für die an sie gemachten Lieferun gen einstehen wolle. Hält er cs wirklich, wie man zu vermu- lhcn berechtigt ist, mit seinen Pflichten als gerichtlicher Admi nistrator der Franck'schcn Buchhandlung vereinbar, das Geschäft vom l. Juli an für seine eigeneRechnung zu betreibe», somüßte er dies klar und deutlich aussprechen. In diesem Falle aber hat er am allerwenigsten ein Recht, wegen des ihm persönlich ge währten CrediteS irgend einen Gläubiger des von ihm vcrwalte- teten Herold'schen Nachlasses zu bevorzugen. Abgesehen von diesen zwei geschäftlichen Bedenken gegen das Circular muß ich auch meiner tiefsten Indignation Worte geben über die Art und Weise, wie sich Hr. Vieweg darin über den verstorbenen Herold ausspricht. Hr. Herold war mir persön lich bekannt, und nimmermehr kann ich glauben, daß das lieb lose Urtheil des Hrn. Vieweg über ihn begründet ist. Wäre das selbe aber auch wirklichganz oder theilweike richtig, wer gibtHrn. Vieweg das Recht, sich in dieser Weise über einen Todten öffentlich auszusprechen? Er hat als gerichtlicher Administrator die zu des sen Nachlaß gehörige Buchhandlung treu und redlich imJnteresse der Gläubiger zu verwalten, ein öffentliches Urtheil über den verstorbenen Besitzer hat gewiß Niemand von ihm verlangt! — k. Nachschrift. Nachdem das Vorstehende bereits niedergeschrieben war, er sehe ich zu meiner nicht geringen Verwunderung aus Nr. 92 d. Bl., daß Hr. Vieweg unter demselben Datum ein ganz anders lautendes Circular in derselben Angelegenheit ,,im Archiv des Börsenvereins niedergelegt hak", worin derselbe eine persönliche Garantie für die neueFirma übernimmt. Warum diese Garantie bloß hier, und nicht auch i» dem, wie es scheint, vorzugsweise an die Verleger gesandten Circular der oben ge rügten Fassung ausgesprochen ist, und aus welchem Grunde über haupt zwei Circulare in so w e sen tl ich verschiedener Fassung ausgegeben wurden, darüber dürfte Hr. Vieweg dem gesummten Buchhandel doch wohl eine Erklärung schuldig sein. Ich halte cs für durchaus unzulässig, ein Circular in anderer Fassung beim Börsenvorstande einzureichen, als es sonst !m Buchhandel ver sandt wurde. Aus unserer Praris. II.') Eine recht unangenehme Gattung von Baarpackelen sind ohne Zweifel die R et o ur - B aar pa cke te. Dieselben werden um so häufiger Vorkommen, je mehr sich das Baargeschäft über haupt ausdehnt. Der Verlust, welcher durch diese Remissionen dem Sortimentsbuchhandel alljährlich erwächst, und theils in der Provision der Commissionäre, theils in nutzlosen Spesen und Aufwendung von Zeit und Mühe besteht, ist jedenfalls nicht un bedeutend, und deshalb scheint es wohl geboten, durch das kür zeste und einfachste Verfahren bei nöthig werdenden Baar-Rcmis- sioncn die Nachtheile mindestens njcht noch fühlbarer zu machen. Bis heute ist es Gebrauch der auswärtigen Handlungen, alleRetour-Baarpackele ohne weiteres an den Commissionär zum Jncasso zu senden. Erhältmannun denmonatlichenBaar-Cvnko- Auszug, so staunt man wohl darüber, die Gutschrift dieser Baar- packete nicht darauf zu finden, und hat nichts Eiligeres zu thun, als solche zu reclamircn. Mittlerweile wurden die Vermißten we gen vorläufignicht erfolgter Einlösung in der Baarpacket-Kammer des Commissionärs unlergebracht, wo dieselben stets eine Anzahl Kameraden, darunter wohl auch sehr alte ergraute Häupter an treffen, die den Commissionär in Schrecken und die Absender auf harte Gcduldprobcn setzen. Natürlich! denn kein Commissionär wird ohne speciellen Auftrag seitens des Empfängers solche Rctour- Baarpackete einlösen; und um jenen zu erlangen, müssen vom Commissionär sogenannteAnfragzettel an diesen gerichtetwerden, auf denen »eben genauer Inhaltsangabe hauptsächlich auch der Grund der Remission genannt ist. Erfolgte nun nach dieser An frage möglichst bald der bestimmte Bescheid desselben, somöchlees noch gut sein; häufig ist das aber nicht der Fall, und einzclncFir- men hüllen sich — dieser Frage gegenüber allerdings erklärlich — in so furchtbares Stillschweigen, daß öfter ein zweiter und drit- terAnfragzettel nöthig wird, um das Schicksal des lagernden Pa- cketcS zu entscheiden. Oft gibt aber auch der Absender selbst An- ^ laß zu solchen Verzögerungen und zeitraubenden Schreibereien, und zwar dadurch, daß Freiexemplare, als Rest gelieferte Hefte, Nummern und Prämien nicht beachtet werden, ferner, daß der ! vom gewöhnlichen Procentsatze abweichende Baar-Rabatt nicht berücksichtigt wird, was schlechterdings nicht Vorkommen könnte, wenn die betreffenden Facturen nachgesehen würden. Das angedeuieke praktische Verfahren würde meiner An- ») I. S. Nr. 83.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder