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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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1986 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 110, 6. September. Nichtamtlicher Theil Wie ich den Buchhandel erlernte rc. Aus dem Leben und der 25jährigen Praxis eines Buchhandlungs-Commis. Zweite Auflage. 8. (VI u. 198 S.) Leipzig 1862, Steinacker in Cvmm. baac 10 Ngr. Unter dicscmTitel fand ich in Nr.81 (Se. 1437) des Börsen blattes 1865 ein Büchlein angezeigt, dasmir bis dahin unbekannt gewesen , und unter welcher Voraussetzung sich auch der Hr. Ver fasser erlaubte, mich am Fuße der betreffenden Annonce auf sein Werkchen aufmerksam zu machen. Veranlassung hierzu gab ihm zunächst mein Aufsatz: „Betrachtungen über den Gehilfenstand" (Börsenbl. Nr. 77), worin ich u. a. auch über die Heranbildung der Lehrlinge sprach, — ein Thema, das gerade in obigem Büch lein ausführlich behandelt worden. Der Hr. Verfasser forderte mich zugleich auf, meine Ansichten, soweit sie nicht mit den von ihm ausgesprochenen übereinstimmen sollten, im Interesse der Sache im Börsenblatt« kundzugeben. Diesem Wunsche komme ich um so lieber nach, als auch schon in der Vorrede des Merkchens gesagt wird, daß cS nicht allein dem jungen Buchhandel zur An leitung dienen, sondern auch andere Fachgcnosscn anregen soll, ihre Erfahrungen auf dem erwähnten Gebiete mikzutheilcn, damit so das Bessere gewählt werden könne. Nachdem ich nun obengenanntes Werkchen wiederholt mit prüfendem Auge durchgelesen, kann ich cs im Allgemeinen als einen sehr willkommenen Beitrag zur Literatur des Buchhandels, als ein mit viclemFleiße und großem Verständnisse geschriebenes Handbüchlein empfehlen ; im klebrigen sei mir gestattet, nachstehend einige Punkte zu berühren, worin ich anderer Ansicht bin, als der geschätzte, mir unbekannte Hr. Verfasser. 1) Das Einträgen von Auszügen aus Etablissements- und andern Circularen, aus Prospecten u. s. w. (Cap. 6.), das An legen von Novitäten-Kalendern (Cap. 8.), das Copiren der Briefe (Cap. 10.) mögen ihren Nutzen haben, allein bei der Fluth von weit nothwendigeren Arbeiten, wozu die Lehrlinge unentbehrlich sind, kann an eine derartige Beschäftigung heutzutage kaum mehr gedacht werden. Besser ist, dieLehrlingc auch in der Fertigkeit des Packens und sonstiger praktischer Handgriffe (wie deren einige in Cap. 1. u. 2. besprochen) zu unterweisen. 2) Das Abschreibcn und Studicen des Buchhändler-Ver zeichnisses ist beimehr als 2000Firmen, welche bereits im Schulz'- schen Adreßbuch floriren, fast unmöglich geworden. Durch Ord nen von Facturen, Bestellzetteln, Circularen rc., durch Hcraus- schreiben von Continuationenrc.erlangcndieLehrlingemitderZeit auchdienöthigeFirmenkennlniß,ohne sich dabei quälen zu müssen. 3) Mil den in Cap. 13. dargelegten Ansichten bezüglich der Remittendenfacturen, der Remittcnden selbst und der rührenden Verlcgerfreuden vollkommen einverstanden, halte ich jedoch das auf Sc. 81 gerügte Remittiren unterm Jahr für ganz un erläßlich. Bei der mitunter sündfluthlichen Ucberschwcmmung durch Tages- und Groschenlitcratur, welche kein lohnendes Ab satzfeld bietet, wohl aber die sorgfältige Behandlung guter Bü cher erschwert, sowie ferner bei dem Umsichgreifen des Colportage- geschäfteS sind sogenannte Jahres-Remittcnden durchaus nicht mehr zu vermeiden, ja sogar in vielen Fällen dringend geboten. Möchten sich nur die Herren Verleger, resp. deren Gehilfen be quemen, solche Remittcnden immer baldigst auszupacken, zu rc- vidircn und allenfallsige Differenzen s o f o r t anzuzeigcn, statt 3 bis 6 Monate und noch länger damit zu warten, wie dies zum Acrgerniß der ordnungsliebenden Sortimentshandlungen gar zu häufig, geschieht. Die gefürchtete „viele Verwirrung" fällt dann von selbst weg. — Betreffs der B aar-Nemittendenpackete ver dienen die Vorschläge, welche in dem Artikel „Aus unserer Pra xis. II." (Börsenbl. Nr. 95) gemachtworden, vollste Beherzigung. 4) Unter den der Reihe nach besprochenen und beleuchteten Arbeiten des Sortimenters vermisse ich einige erwünschte Mit tkeilungen über das jetzt sehr im Aufschwung begriffene Colpor- tagegeschäft, das sich vielleicht in kurzem schon zu einem selbstän digen und gewinnbringenden Zweige des Buchhandels entwickelt haben wird. 5) Ebenso ist cs zu beklagen, daß der Hr. Verfasser das Wesen des Verlagsbuchhandels und der Commissionsgcschäfte nicht mit der gleichen erschöpfenden Gründlichkeit bespricht, wie er das be züglich des Sortiments gethan hat. Er entschuldigt sich zwar auf Se.87 theilweise damit, daß ja die Arbeiten der Verlagsgcschäfte stets von dem Umfange und den Unternehmungen derselben be dingt und daher verschiedenartig seien. Diese Ansicht ist nicht ganz richtig. Das Anlegen der Auslicfecungs-, Continualions und Vcrsendungslistcn, die Verlagsexpedition überhaupt, die Be handlung der Remittenden, der Buchführung, der Inventur rc. werden mit wenig Abweichungen wohl in jedem Verlagsgeschäste auf eine und dieselbe Weise besorgt. 6) Unter den beispielshalber aufgeführten Paragraphen eines VerlagScontractS (Cap. 14.) bedarf §. 7., die T i te l- A u s ga b e n gewisser Werke betreffend, insofern einer Berichtigung, als solche rechtlich, d. h. vom moralischen Standpunkte aus zu verwerfen sind, wenn nichtauf demTitcl zugleich die Bemerkung „unverän derter Abdruck" steht, oder bei Reisehandbüchern zum mindesten die nothwcndigsten Nachträge (sei es auch nur als Canon) ein geschaltet wurden. Dies wären in Kürze die Andeutungen, welche ich mir in Folge der Aufforderung des Hrn. Verfassers und zum Nutzen und Frommen der Sache hier zu geben erlaube. Eine Beeinträchti gung hat das vortreffliche Büchlein dadurch nicht zu fürchten; der praktische Sinn und der Geist der Ordnung, die sich überall in dem Werkchen offenbaren, machen es immerhin äußerst schätzens wert!). Zu wünschen ist, daß es von den älteren wie jüngeren Be rufsgenossen fleißig gekauft werde, um durch einen lebhaften Ab satz den Hrn. Verfasser später zur Bearbeitung einer neuen Aus gabe zu ermuthigen. 0. I,. Miscellen. Demnächst wird eine Bearbeitung des kürzlich publicirten bayerischen Nachdrucksgesetzes aus der Feder einer auf diesem Felde hervorragenden Notabilität,des Prof. vr. Mandry in Tübingen, erscheinen. Bekanntlich war der Autor von der Württemberg. Regierung mit der Begutachtung des Entwurfes zu einem gemeinsamen deutschen Nachdrucksgesetze betraut und hat sich derselbe bereits in seiner, in der „Kritischen Vierteljahrs schrift" Band VII. Se. 1 u. ff. abgedcuckten Erörterung dieses Entwurfs als eineSpecialität in diesemFache bewährt, von wel cher eine gediegene Leistung zu erwarten steht. Sein Commentar erscheint als Bcstandtheil der bekannten „Gesetzgebung des Kö nigreichs Bayern mit Erläuterungen", wird aber auch von der Verlagshandlung (Palm L Enke in Erlangen) als besonderes Werk veröffentlicht. Bei der hohen Wichtigkeit des Nachdrucks- gesetzcs für den Buchhandel dürfte die erwähnte Bearbeitung als ein besonders werthvolles und auch praktisch brauchbares Hand buch sich erweisen, letzteres insbesondere durch Beifügung eines ganz speciellcn alphabetischen Sachregisters, wodurch sofortige Orientirung über alle einschlägigen Fragen ermöglicht wird.
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