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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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»U 1l3,13. September. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2047 aus, daß die Conferenz gerade das geeignetste Organ sei, um den laut gewordenen Beschwerden Abhilfe zu verschaffen, indem die ses nur durch eine Revision des Dcutsch-Oestcrreichischen Post- vcrtrags selbst, soweit er die Bestimmungen über die Spedition von Zeitungen betrifft, zu ermöglichen schien. Wenn auch nicht abzuleugnen ist, daß durch den Abschluß des Deutsch-Oesterreichischen Postveceinsvertrags ein mächtiger Fortschritt auf dem Vcrkehcsgebiet gethan wurde, so steht doch anderseits fest, daß er noch lange nicht das bietet, was im In teresse der sich immer lebhafter und inniger gestaltenden Bezieh ungen aller Lander und Völker zu- und untereinander nothwen- dig erreicht werden muß. Es ist nicht unsere Aufgabe, diesen Satz in Bezug auf den Verkehr der Brief- und Fahrpost naher zu begründen. Wohl aber halten wir uns zu dem Ausspruche berechtigt, daß die jetzt für dieSpedition und die Behandlung der Zeitungen geltenden Taxen und Grundsätze keineswegs geeignet sind, den Vertrieb der Tagesliteratur zu fördern. Ueber die Bedeutung und den hohen Werth einer freien, durch nichts in ihrer Entwickelung gehemmten Presse für alle Ge biete des öffentlichen Lebens brauchen wir uns nicht weiter aus zusprechen. Sie sind längst anerkannt und bringen sich täglich trotz aller cntgegenstehendcn Maßregeln zu immer größerer Gel tung. Eine gesunde Staalswirthschast wird daher solche Hemm nisse zu beseitigen suchen und sich selbst damit den mächtigsten Verbündeten schaffen. Bei Abschluß des Deutsch-Ocstcrreichi- schen Postveceinsvertrags hat man diesem Punkte jedoch nur ge ringe Beachtung geschenkt, und fast scheint cs, daß man eher glaubte, den Vertrag zu einer weitern Beschränkung der freien Presse benutzen zu sollen, indem man den Vertrieb der (hier al lein in Betracht kommendcn)Zeitungcn an Bedingungen knüpfte, die denselben nie zu jener Höhe aufkommcn lassen werden, welche er unterandcrnUmständen leicht zu erreichen vermöchte. Ist auch nicht zu leugnen, daß gerade seit dem Abschluß des Deutsch- Oesterreichischen Postveceinsvertrags sich der Absatz von Zeitun gen wesentlich gesteigert hat, so war dies doch nicht eine Folge des Vertrags, sondern lediglich des größer» Interesses, das alle Schichten der Bevölkerung an der staatlichen und wirlhschaftli- chcn Entwickelung unseres Gesammtvatcrlandcs nehmen, eines Interesses, zu dessenUnlerstühung jeder einzelne Bctheiligte ver pflichtet ist. Der Hauptbeiheiligte bei dem Vertrieb der politischen Tages presse ist nun aber unstreitig die Postanstalt, denn nur sie kann denselben wirksam vermitteln. Dadurch hat sich jedoch der Ver kauf der Zeitungen faccisch zu einem Monopol ausgebildct, dem sogar in einzelnen Staaten noch besonderer gesetzlicher Schutz er- theilt wurde. Monopole aber, wenn sie als solche gehandhabr werden — und die Versuchung hierzu liegt nur allzu nahe —, wirken nie segensreich. Sic machen die Masse dem Einzelnen dienstbar und sind somit schon vom wirthschaftlichcnStandpunkte aus verwerflich. Daher denn auch die Agitation, die sich seit län gerer Zeit gegen Post und Eisenbahnen, als Inhaber der wichtig sten Monopole, richtet und, wie nicht zu verkennen ist, schon zu so manchem günstigen Resultat geführt hat. Dem gegenüber bleibt cs gewiß eine auffallende Erscheinung, daß gerade diejenigen Institute, durch deren Vermittelung jene Agitation hauptsächlich geführt wird, die Tagesblätler nämlich, ihr eigenes Verhältniß zu der Postanstalt bis jetzt noch gar nicht in den Kreis ihrer Besprechungen zogen. Es lassen sich hierfür nur zwei Gründe anführcn, die sich noch zudem wechselseitig be dingen. Der erste Grund dürfte wohl darin gefunden werden, daß die Redactioncn sowohl wie die Verleger sich über die dienstliche Behandlung ihrer Angelegenheiten im allgemeinen, soweit unsere Kenntniß reicht, nicht zu beklagen haben. Die Organisation der Postamts-Zcitungscxpeditioncn war von jeher von derjenigen der Briefpost verschieden, und was hier den Gegenstand gerechter Wünsche bildet, namentlich die möglichste Hinausdehnung des Aufgabeschlusses und die schleunigste Vertheilung der ankom- mendenPosten, war dort längst in befriedigender Weise gewährt. Infolge hiervon faßte man die materielle Seite des Verhältnisses nicht näher ins Auge, um so weniger, als auch darin durch den Postvereinsvectcag einige Erleichterungen eingcführt worden wa ren. Dies dürfte der zweite Grund des bisherigen Schweigens der Presse sein. Erst auf der Eisenacher Versammlung beschäftigte man sich eingehender mit dieser für die Existenz der Tagespresse so wichti gen Angelegenheit. An der Hand unwiderleglicher Zahlen wurde dort nachgewiesen, wie hoch sich die Bruttoeinnahme der Post aus dem Vertrieb eines einzigen der verbreiteteren Journale be läuft, und dem das dafür beförderte Gewicht entgegengestellt. Als Beispiel diente das in Frankfurt a. M. erscheinende Frank furter Journal. Aus den Mittheilungen eines der Eigenthümec dieses Blattes ergab sich, daß etwa über7600zahlbareExemplare durch Vermittelung der Post abgesetzt werden. Hiervon blei ben mindestens 4000 Exemplare innerhalb des fürstlich Thurn und Taxis'schen Verwaltungsbezirks, für welche nach Ueberein- kommcn 33sh Proc. vom Einkaufspreis (7sh Fl.), also 2sH Fl., als Speditionsgebühr erhoben werden. Die übrigen 3600 Exem plare gehen über den Taxis'schen Bezirk hinaus und sind nach §. 45. des Deutsch-Oesterreichischen Postvertrags mit 50 Proc. — 3U Fl. belastet. Die Rechnung stellt sich also wie folgt: I. Für die Taxis'sche Verwaltung: 4000 Exemplare ü 2^ Fl 10000 Fl. 3600 „ s 1 Fl. 52sh Kr., als sie treffen den halben Anrheil von 3U Fl 6750 ,, 16750 Fl. II. Für den Gcsammlpostverkchr: 4000 Exemplare wie oben 10000 Fl. 3600 „ » 3U FI 13500 ,. 23500 Fl.' Der monatliche Papierverbrauch des Frankfurter Journals beziffert sich auf circa 180 Ctr. Hiervon bleibt etwa der vierte Thcil in loco Frankfurt, und fallen der Post somit nur 135 Etc. per Monat zur Beförderung anheim, was als Gesammtgcwicht der binnen einem Jahre versandten Exemplare etwas über 1600 Etr. ergibt. Der Bruttoertrag der Spedition eines Centners Frankfurter Journal stellt sich also ohne Rücksicht auf die Ent fernung, welche das einzelne Packet zu durchlaufen hat: I. für den Taxis'schen Bezirk allein auf 10 Fl., II. für die Gesammtheil des Deutsch-Oesterreichischen Post vereins auf 14t/h Fl., eine Speditionsgebühr, die in der That so hoch ist, daß man we der ihre Abnormität, noch das.Ungerechtfertigte derselben erst zu beweisen braucht. Man wird hierauf allerdings entgegnen, daß die Post nicht allein die Spedition der Zeitungen, sondern auch deren Absatz, das Jncasso des Abonnements, überhaupt den Verkehr mit dem Publicum besorge und hierfür doch auch eine Vergütung erhalten müsse. Dies soll auch gar nicht abgeleugnet werden, genügt aber keineswegs, um die Höhe der jetzt geltenden Tpeditionsgebühr zu rechtfertigen. Denn wenn man von den besondern Ucberein- künftcn der Postanstaltcn mit den Eisenbahnen bezüglich der für die Poststückc zu entrichtenden Frachtsätze völlig absicht und nur die dem Privaten gegenüber geltenden Taxen in Anschlag bringt, so würde z. B. die Beförderung eines Centners Papier (undZei- 284*
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