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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1874
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- Deutsch
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526 Nichtamtlicher Theil. 34, 11. Februar. zu sichern (wie es in den deutschen Verträgen mit England, Belgien, der Schweiz und Italien gesichert ist).*) Mühlbrecht kommt in seiner Denkschrift damit zu der berechtig ten Ermahnung: „unsrerseits wolle man aber seiner Zeit doch ja daran festhalten, dieses Zugeständniß nicht zu machen". Im Weiteren wendet sich die Denkschrift dann zu der Stellung der deutschen Autoren und des deutschen Verlagsbuchhandels zu Holland, und betont den überwiegenden Nachdruck der Musikalien, welcher in größtem Maßstabc durch eine Gesellschaft, die „Oorre- sponckauos inusieals" in s'Gravenhagc, und mehrere andere Firmen ausgeübt wird. Sie weist darauf hin, wie wesentlich der Absatz deutscher Originalausgaben geschädigt wird durch den Austausch von Nachdrucken zwischen denjenigen Staaten, welche mit Deutschland noch nicht im Vcrtragsverhältniß stehen, wie z. B- von den Classiker- Ausgaben vor deren Freiwerden Tausende, ja ganze Schiffs ladungen, von Amerika in Holland eingeführt und dort verkauft worden sind. In der Uebersetzungsfrage wird nachgewicsen, welche ungeheure Ausdehnung das Geschäft mit Ucbcrsctzungen angenommen hat. In den letzten vier Jahren wurden in Holland etwa 800 der hervorragendsten Werke amtlich angcmeldet, z. B. von Berthold Auerbach, V. Scheffel, I.Rodenberg, F.Hiller, Fr. Badenstedt, Paul Heysc, Spiclhagcn, Gutzkow, F. Lewald, Brehm, Hackländcr, Ger- stäckcr, Fr. Reuter, Brachvogel, E. Hoefer, Wachcnhuscn, Elise Polko u. a. Nun ist zwar richtig, daß nicht alle angemeldeten Werke in der Uebersetzung wirklich erscheinen; nimmt man aber auch nur die Hälfte an —und dieses Verhältniß wird der Wirklichkeit ziemlich entsprechen — so ist dieseZahl immer schon hinreichend, um denAbsatz vonHun- derten unserer besten und gangbarsten Literaturerzeugnisse in Hol land für alle Zeiten mehr oder weniger lahm zu legen, ohnedaß Au tor und Verleger dafür entschädigt werden. Das letztere widerspricht allen Grundsätzen der Billigkeit, und Mühlbrecht betont daher aufs neue und auf das eindringlichste, daß sich unsere Regierung bei Ver handlungen mit Holland in diesem Punkte nicht nachgiebig zeigen möge. Die Uebersetzungen machen in Holland reichlich 25 Proc. der gesammten literarischen Production aus bei einer durchschnittlichen Zahl von etwa 2—3000 Publicationen im Jahre, und diese 25 Proc. enthalten die Blüthe des Besten anderer Nationen. Das gei stige Material zu diesem bedeutenden Bruchtheil seiner geschäftlichen Thätigkeit erwirbt der holländische Handel jetzt kostenlos, und wird deshalb das größte Gewicht darauf legen, sich diesen Vortheil für die Folge zu sichern. Das darf aber unsrerseits nicht zugestanden werden! Was nun schließlich die Mittel zur Abhilfe der zur Zeit be- merklichen Mängel betrifft, so kann eine gründliche Abhilfe einzig und allein durch einen mit Holland abzuschließenden Vertrag erzielt werden. Es wird zunächst die Aufgabe sein, unsere Autoren und unfern Berlcgerstand aufzufordcrn, alle aus den beabsichtigten Vertrag be- zughabendcu Meinungen und Wünsche zum Ausdruck, namentlich aber solche Fälle zur öffentlichen Kcnntniß zu bringen, in welchen eine Bcnachtheiligung der deutschen Interessen stattgefunden hat. Dadurch wird das in der Denkschrift gebotene Material hof fentlich so vermehrt werden, daß durch den moralischen Eindruck so gänzlich verschobener Rechtsverhältnisse eine Pression seitens unserer Regierung auf die holländische ausgeübt werden kann. Wie schon im Vorhergehenden erwähnt wurde, darf man deut- *) In wie hohem Grade Deutschland bei den Uebersetzungen in die holländische Sprache beiheiligt ist, hat Mühlbrecht in einem bei I. I. Weber in Leipzig im Jahr 1867 erschienenen, äußerst interessanten Schriftchen: „Der holländische Buchhandel seit Coster. gr. 8. 32 S." nachgewiesen. schcrseits nicht auf ein Entgegenkommen, ja nicht einmal auf ein frei williges Nachgebcn in Holland rechnen, da der Vortheil bei dem Vertragsschlusse nur auf unserer Seite liegt. Wir wiederholen: es wird eine Passende Gelegenheit benutzt werden müssen, wo die Holländer in der Lage wären, auf einem an dern Felde von Deutschland eine Concession sich machen zu lassen, alsdann könnte von deutscher Seite der Abschluß einer Literarcon- vention als Gegenleistung zur Bedingung gemacht werden. So hat Frankreich Holland gegenüber, wie Belgien, den Ab schluß eines Handelsvertrags von der Litcrarconvcntion abhängig gemacht, und damit das Gewünschte erreicht. Es wird gewiß Gele genheit kommen, in ähnlicher Weise auch den berechtigten Wünschen unserer Autoren, Componisten u. s. w. und Verleger zu entsprechen, und unsere Interessen auf diesem für die Culturentwicklung so wich tigen Gebiete gegen eine Ausbeutung sicherzustellen, die so lange schon betrieben ist und uns einen unermeßlichen Schaden zuge fügt hat. Für diesen Zeitpunkt aber muß unsere Regierung vorbereitet und mit allem nöthigen Material ausgerüstet sein, um die Unhalt barkeit des gegenwärtigen Zustandes darthun zu können, und dieses Material zu sammeln ist Aufgabe der deutschen Schriftsteller, Com ponisten und Vertreter der bildenden Kunst, sowie des deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, dessen Vcreinsvorstand denn auch die vorliegende Denkschrift als einen weiteren Beitrag zur Förderung der Angelegenheit veranlaßt hat. Zu eingehendster Orientirung bietet die Denkschrift sodann in vier Anlagen ausführlich: Anlage 1. Das holländische Preßgesetz vom 25. Januar 1817. Anlage 2. Nr. 1. Literarvertrag zwischen Holland und Frank reich vom 12. Juli 1855 mit Zusatzvertrag vom 22. Mai 1860. Nr. 2. Literarvertrag zwischen Holland und Belgien vom 28. De- cember 1858. Nr. 3. Literarvertrag zwischen Holland und Spanien vom 27. Juni 1863. Nr. 4. Verhandlungen zwischen den General staaten und der holländischen Regierung betreffend den holländisch französischen Vertrag zum Schutze gegen Nachdruck. Nr. 5. Adresse des holländischen Buchhandels an das holländische Ministerium des Aeußern, betreffend anzustrebende Erleichterungen für Holland und Antwort des Ministeriums. Anlage 3. Der Musikalien-Nachdruck der „vorrsspouckauos inusioals" in s'Gravenhagc mit einem reichhaltigen Verzeichniß von dieser Firma nachgedruckter Piöcen. Anlage 4. Entwurf eines Vertrags zum Schutze des Urheber rechts rc., ausgearbeitet von der durch den Vorstand des Börsen- vereius der deutschen Buchhändler einberusenen Berathungs- commission, versammelt in Heidelberg vom 4. bis 6. September 1871. Zum Aufsatz des Herrn H. Dominirus in Prag in Nr. 26 d. Bl. Ohne Zweifel hat Hr. Dominicas uns, und zwar mit einem ungewöhnlichen Grade von Eifer und Selbstgefühl eine Fülle von bisher „Unbewußtem" über die jetzigen höchst traurigen, beklagens- werthen Verhältnisse und tiefen Leiden des deutschen Sortiments handels, über dessen Geldnoth u. s. w. dargestcllt; er hat sich noch mals veranlaßt gefühlt, über die jetzige schlechte Zeit und die dadurch herbeigeführte Unmöglichkeit, in der Ostermesse die Saldi voll aus zugleichen, bittere Klagen von sich zu geben! Es möge mir gestattet sein, heute gewiß zur Beruhigung Vieler darzulegen, daß es denn doch trotz der gewiß mannigfachen trau rigen Erfahrungen, die Hr. Dominicus in seinem Geschäftskreise gemacht hat, nicht gar so verzweifelt im deutschen Sortimentshandel
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