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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1874
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- Deutsch
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718 Nichtamtlicher Theil. ^ 46, 25. Februar. dafür zu sorgen, daß die Vorschiebung sogenannter Scheinredacteure soweit wie möglich verhindert werde. Den Schwerpunkt der Preßgejctzgebung, aber auch den schwierigsten Punkt in der Gesetzgebung bildet die Frage der Verantwortlichkeit. Die besonder» Verhältnisse der Presse bringen es mit sich, daß die Justiz mit ihren gewöhnlichen Mitteln der Presse nicht gewachsen ist. Die verbündeten Regierungen sind mit der Commission des Reichstages der Meinung gewesen, daß die allgemein strafrechtlichen Grundsätze unzureichend sind. Das System, welches der Entwurf aufstellt, ist streng; aber man meint, daß eine ehrenhafte Presse sich nicht schlecht dabei stehen würde; einem freien Manne gebührt das freie Wort, es ge bührt ihm aber auch die volle Verantwortung vor dem Gesetze dafür zu übernehmen. Abg. Reichcnsperger-Olpe (Centrum): Ich kenne keinen Versuch einer mehr unfreiheitlichen Organisation der Presse als den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir kennen seine Tendenz aus dem preußischen Abgeordnetenhause: Zeitungssteuer und Caution ollen als Linsengericht weggegeben werden, um damit andere Dinge zu erkaufen. Der Redner greift das System der Beschlagnahme und der be liebten Verantwortlichkeit aufs heftigste an. Zur Unterdrückung der Presse im Elsaß habe man sogar ein Reichsgesetz wie das Postgesetz verletzt und den Debit gewisser Zeitungen verboten. Abg. Geib (Socialdemokrat) führt aus, daß die Presse auch nach dem neuen Gesetz fortfahren soll, ein Privilegium des Capitals zu bleiben. Fürst Bismarck: Der Abg. Neichensperger hat vorhin angcdcutet, daß in den Reichs landen Elsaß-Lothringen im Widerspruch mit dem Postgesetz eine Ent ziehung des Postdebits von Zeitungen stattgefunden hätte. Er hatte dies zuerst als muthmaßlich angedeutet, am Schlüsse seiner Auslassungen aber hat er cs als constatirte Thatsache ausgesprochen. Mir waren die ein zelnen Verhältnisse, die in Elsaß-Lothringen in dieser Beziehung obwal ten, nicht erinnerlich. Ich habe nun in der Zwischenzeit, während der letzte Redner sprach, Erkundigungen darüber eingezogen, und die Svche liegt doch etwas anders, als der Redner annimml. Die Postverwaltung ist an dem Ausgang der Maßregel, die dort getroffen wurde, durchaus un schuldig und unbetheiligt und hat sich nicht beikommen lassen, in Wider spruch mit dem Postgesetz irgendeine Postdebitsentziehung auszuüben. Wohl aber wohnen dem Oberpräsidenten als der höchsten Verwaltungs behörde jener Reichslande gewisse ausnahmsweise, theils dem französischen Rechte, theils der bisherigen neuern Gesetzgebung in Elsaß-Lothringen entlehnte und dadurch begründete Rechte bei, unter andern auch dasjenige, Zeitungen vollständig zu verbieten, auch solche, die im Deutschen Reiche erscheinen. Es sind ja die Preßerzeugnisse im Deutschen Reiche nicht überall von gleicher Bedeutung und von gleichem Werthe, auch nicht überall gleich vereinbar mit der Ruhe eines an sich aufgeregten Landes, in welchem die Verhältnisse sich erst zu consolidiren haben. Insofern also ist das richtig. Ich kann nun nicht genau angeben, welche Zeitungen dort gerade verboten sind. Ich setze voraus, daß die ,,Germania" darunter sein würde. Ich würde es wenigstens sehr erklärlich finden, daß die „Ger mania" darunter ist. Ich setze sodann voraus, daß einige süddeutsche Blätter, die sich besonders durch Verunglimpfung Deutschlands und durch ihr Wirken zu Gunsten Frankreichs auszcichnen, darunter sein werden. Ich weiß es nicht genau; ich kann ja sehr leicht nieine Erkundigungen hierüber vervollständigen. Die Nichtannahme von Seiten der Post be ruht also auf keiner postalischen Maßregel, sondern auf einem Verbot von Seiten der politischen Verwaltungsbehörde, welcher das Recht hierzu ganz unzweifelhaft zusteht. Im Namen der verbündeten Regierungen, jeden falls in meinem eigenen Namen als verantwortlich für die Art, in wel cher die Reichslandc regiert werden, glaubte ich diese Erklärung abgeben zu müssen, und ich denke, die allerneuesteu Vorgänge werde» mich in der Zweckmäßigkeit dieser Ausnahmsmaßregel unterstützen; sic zeigen, daß diese Ausnahmsverhältnisse für die Reichslandc einstweilen noch unent behrlich sind. Abg. Ewald (Particularist) spricht sich in vielfach pathetischen Erörterungen gegen die Vorlage aus. Abg. Majunke (Centrum): Der Herr Reichskanzler hat sich erlaubt (Bewegung) — ja, meine Herren, ich vertheidigc meine gute Sache und sage daher, der Herr Reichs kanzler hat sich erlaubt, zu sagen, er fände es erklärlich, daß die „Ger mania" im Reichslande verboten sei. Meine Mitarbeiter und ich haben cs uns gerade zum directesten und ernsten Bestreben gemacht, in Elsaß- Lothringen die Leidenschaften zu dämpfen; wir haben alle Einrichtungen der Regierung, die irgend zu loben und soweit sie nicht gegen unser Ge- , wissen stritten, gelobt und unS in jeder Weise bestrebt, die deutschen Brü- s der dem Deutschen Reiche wicderzugewinnen. Wenn daher der Herr Reichs kanzler solche Acußernngen über unser Blatt macht, so kann cs nur daher kommen, weil er es nicht kennt und nicht liest. Fürst Bismark: Ich hatte eigentlich auf die Dankbarkeit des Vorredners gerechnet, insofern ich glaube durch meine Bemerkung eine nicht geringe Reclame für sein Blatt gemacht zu haben; und ich war wirklich nicht darauf gefaßt, daß sein Bedürsniß nach sittlicher Entrüstung (Oh! oh! im Centrum) sich mir gegenüber in so befremdlicher Weise kundgeben würde, daß er mir in gewissem zornigem Tone zurief: ich hätte es mir erlaubt. (Widerspruch im Centrum.) Nun, meine Herren, ein höflicher Ton ist cs doch nicht, mir zu sagen: ich hätte es mir erlaubt, und ich denke, ich bin gegen die „Germania" recht höflich gewesen. Ich habe deshalb die „Germania" in erster Linie genannt, weil sie unter den hier in Betracht kommenden Zei tungen jedenfalls die subversivste und dabei vorsichtigste und geschickteste ist. (Murren im Centrum.) Ja, meine Herren, mir sind diese unartikulir- ten Töne ganz und gar nicht verständlich. Ich glaube wirklich, der Vor redner war nicht höflich; er schien mir sogar sehr zornig zu sein, wozu ich ihm doch keine Veranlassung gegeben habe. Wenn der Vorredner mir vorwirst, daß ich seine „Germania" nicht hinreichend aufmerksam lese, so hat er, meine ich, doch kein Recht, das von mir zu verlangen bei den Aufgaben, die mir sonst zu erfüllen obliegen. Schließlich wird der Gesetzentwurf an eine Commission von 14 Mitgliedern verwiesen. Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. Von Karl Büchner. Erstes Heft. Zur Geschichte des Selbstverlags der Schriftsteller. Zweite Auflage, gr. 8. (72 S.) Preis 15 N-s. — Zweites Heft. Aus dem Verkehr einer deutschen Buchhandlung mit den Geschäftsgcnossen. Zweite durch- gesehcne und vermehrte Auflage, gr. 8. (II u. 137 S.) Preis 1 Gießen 1874, Ricker. Als wir die letztgenannte Schrift mit dem Ausdrucke der verdien testen Anerkennung dem literarischen Publicum aufs angelegentlichste empsablen, konnten wir doch am Schlüsse des Artikels unsere Miß billigung darüber nicht unterdrücken, daß von einem so werthvollen literarischen Erzengniß nur 30Exemplare von den abgezogenen 100 in den buchhändlerischen Verkehr gekommen seien; dasselbe galt auch von der nicht minder schätzenswerthen Monographie über den Selbst verlag der Schriftsteller, von der ebenfalls nur 100 Exemplare ab gezogen wurden. Die in kürzester Frist nvthig gewordenen zweiten Auflagen beider Werke haben ebenso sehr unserem Tadel wie unse rem Lob Recht gegeben, indem sie zu dem wissenschaftlichen Nachweis von der Bedeutsamkeit derselben auch noch den materiellen Beweis durch eine so schlagende Thatsache wie das vollkommene Vergreifen der beiden ersten Auflagen fügen. Jetzt erst, nachdem die „Beiträge" zugängliches Gemeingut für das deutsche wissenschaftliche Publicum geworden sind, können wir sagen, daß sie einen wirklichen Beitrag zur deutschenLiterargeschichtc, einen integrirenden, und nicht den un bedeutendsten Theil der Literatur der Geschichte des deutschen Buch handels bilden. Als solche werden sie nicht bloß dem Buchhändler von Fach, sondern überhaupt jedem Literarhistoriker als eine gleich interessante, wie belehrende Quellenschrift, d. h. eine aus und nach Actenstücken geschriebene, dienen. Den Werth und den Inhalt beider Schriften haben wir schon besprochen, so daß es keiner weitern Würdigung und analytischen Darlegung des in ihnen Mitgetheilten bedarf, um die stoffliche wie wissenschaftliche Zcitgemäßheit einer zweiten Auflage von Werken darzuthun, die in beider Hinsicht einen ausgezeichneten Beitrag zur Ausfüllung einer wesentlichen Lücke in unserer Literaturgeschichte liefern. Dagegen halten wir es für unsere Pflicht, hervorzuheben, daß beide Werke — von denen bekanntlich das das zweite Heft bil- j dendc das früher erschienene ist, indem es schon 1871 unter dem Titel: „Aus den Papieren der Weidmannschen Buchhandlung"
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