858 Amtlicher Thcil. ^ 79, 5. April. von ihre» Commissionären bezeichnten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 6) Jeder, welcher für fremde Firmen abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kommissionär beschei nigt beim Archivar (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einzurcichen, von denen das eine Exemplar abgesiem- pelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird. 7) Nur Börscnmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 8) Bei den Meßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassenanwei- suugen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche EinlLsnngsstcllen in Leipzig errichtet haben. Leipzig, den 18. März 1867. Der Vorstand des üörsciivercins -rr Deutschen Suchhündicr. W. Engelmann. E. F. Thiencmann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Es ist vielfach der Wunsch uns zu erkennen gegeben worden, dafür besorgt zu sein, daß während der Abrech- nungszcit zur Leipziger Ostermcsse eine größere Vereinigung der Berufsgenossen zu geselligen Zwecken herbeigeführt und daß namentlich die sehr bemerkliche Zersplitterung der Meßbesucher in Privatfcstlichkciten am Cantate-Sonntag thunlichst vermieden werde. Aus Anlaß der veränderten Geschäftsordnung zur Ostermcsse — durch welche der Erholung ein größerer Zeit raum zugemessen wird — haben wir, um diesem fühlbaren Bedürfniß, nach Beschluß der Hauptversammlung, im Sinne der A. Dunckcr'schen Vorschläge, nach Möglichkeit abzuhelfen, beschlossen: I. als passenden Vereinigungspunkt für Mittags-'I->KIe ä'Nöto, sowie für den Nachmittags- und Abend-Verkehr am Sonnabend, Montag und folgende Tage, beziehendlich am 18., 20. und ff. Mai d. I. im Hütet dc prusse den Saal sowie den daran befindlichen Garten ciuzurichtcn und zu empfehlen, und außerdem II. am Cantate-Sonntag den 19. Mai ein gemeinschaftliches festliches Mittagsessen mit Concert und Gartengenuß, bei dem auch Gäste willkommen sein sollen, im S ch ü st c n Haus zu begehen. Zur Ausführung dieser Beschlüsse haben wir ein Fcst-Comitö in den Personen der Herren »r. Adolph Barth Bernhard Brigl vr. Eduard Brockhans Wilhelm Einhorn Carl Voerster erwählt, und werden diese im Verein mit dem Vorstande weitere Mitthcilungeu machen, welche Einrichtungen sie getroffen haben, um den Meßbesuchern den Aufenthalt in Leipzig so genußreich als möglich zu machen. Wir rechnen bei diesen unseren Bestrebungen, den gegenseitigen Verkehr zu Nutz und Frommen der Gesammtheit zu beleben, auf allscitige Unterstützung der auswärtigen Geschäftsfreunde um so mehr, als, von uns veranlaßt, die hiesigen Collcgen, die seither die angenehme Gewohnheit hatten, am Cantate-Sonntag in ihrem Hause Freunde zu bewirthcn, im all gemeinen Interesse ihre desfallsigcn Einrichtungen ändern werden. Auch würden wir cs dankbar anerkennen, wenn Förderer geselliger Vergnügungen dem Fest-Comitö mit etwaigen Vorschlägen zur Hand gehen wollen. Leipzig, den 18. März 1867. Der Vorstand des Sörsrnvereins der Deutschen Suchhündicr. W. Engelmann. E. F. Thienemann. Franz Wagner.