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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1888
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- Deutsch
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4572 Nichtamtlicher Teil. 216, 17. September 1888. Dezember 1886 bis zur Entdeckung, in etwa 10 verschiedenen Malen etwa 30 Bücher aus dem Geschäfte der Frau Witwe Lutz entwendet zu haben. Eingang in das Geschäftslokal der Frau Lutz verschaffte sich die Angeklagte stets durch die Benutzung des Schlüssels ihres Vaters. Zur Ausführung ihrer Diebstähle will sie immer die Nachmittage an Sonn- und Feiertagen, also eine Zeit ausgewählt haben, in welcher das Lutzsche Geschäft ge schlossen und auch angeblich Angehörige ihrer, der Bvcckelschen Familie, nicht zu Hause waren. Der als Zeuge geladene Althändler Beginn giebt an, daß sein Bater im Jahre 1882 von der Angeklagten Bocckcl Bücher gekauft habe. Als sein Bater gestorben, habe er dessen Geschäft übernommen und Fräulein Boeckel alsdann gebeten, ihren Bücherverkauf auch mit ihm fortzusetzen. Fräulein Boeckel sei hierauf cingcgangen. Er habe sie daher öfters be sucht. um mit ihr zu verhandeln. Einmal, sgegen die Weihnachtszeit, sei Fräulein Boeckel zu ihm gekommen und habe ihn gefragt, ob er Bücher für die bevorstehende Weihnachtszeit gebrauchen könne. Er sei auf den Vorschlag eingegangen und habe die Weihnachtsbllcher gekauft. Er will 15 bis 20 Mal jedes Mal 10—12 Bücher, einmal sogar 25 Stück ge kauft haben, welche er meistens selbst unter dem Arm nach Hause getragen habe; einige Male aber seien sie ihm auch durch die Magd der Angeklag ten in einem Korbe gebracht worden. Für eine einzige Partie habe er ausweislich seiner Bücher im März 1886 68 ^ 20 K. für drei andere Partie«» im August 1887 je 32 6 40 K und 80 bezahlt. Der Vater, Herr Karl Boeckel, welcher von dem Rechte der Zeug- nisverwcigerung keinen Gebrauch machte, erzählte, daß er aufs höchste überrascht gewesen sei, als ihm der Vorfall bekannt geworden. Den Schlüssel zu dem Nebenzimmer hätte er einmal abändern lassen, als der selbe nicht mehr in das Schloß gepaßt; er habe dabei geglaubt, das Schloß sei verdreht; davon, daß es ein neues oder verändertes Schloß gewesen, habe er nicht- gewußt. Von den vernommenen beiden Sachverständigen, den Herren Professoren O>. Jolly und Or. von Mering, welche die Angeklagte in der Unter suchungshaft beobachtet hatten, nahm ersterer einen vorhandenen -Defekt der Intelligenz- an, welchen letzterer dahin beschränkt wissen will, daß das Urteilsvermögen der Angeklagten über die Strafbarkeit ihrer Handlungen dadurch keineswegs ausgeschlossen gewesen sei. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt die Anklage in ihrem vollen Umfange aufrecht; er schätzte die Anzahl der entwendeten Bücher auf 5—600 und beantragte eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 3 Monat Gefängnis, während der Verteidiger sich auf das Urteil der Sachver ständigen berief und bat, die erlittene Untersuchungshaft als Strafe an zurechnen. Das Gericht nahm an, daß die Angeklagte des Diebstahls in unge fähr 20 Fällen überführt sei, und verurteilte dieselbe zu einer Gesamt gefängnisstrafe von 9 Monaten. Verurteilung und Konfiskation. — Von dem Schöffengericht in Leipzig war am 28. Juni d. I. der Verlagsbuchhändler und Redakteur Theodor Fritsch mit 4 Mitangeklagten von der Anklage des groben Unfugs, begangen durch Herstellung und Verbreitung einer Anzahl anti semitischer Flugblätter, kostenlos freigesprochen worden. In der Begrün dung des Urteils war ungefähr folgendes ausgesprochen, was hier nach dem Wortlaut eines im Fritsch'schen Verlage erschienenen Heftes wieder- gcgeben sei: Wenn auch zugegeben werden muß. daß, wie der Herr Vertreter der Staatsanwaltschaft ausführt, auch durch die Presse -grober Un fug» verübt werden kann, so kann sich dies doch nur auf Fälle be ziehen, wo cs sich um Verbreitung von notorisch falschen Thatsachen handelt, welche nachweisbar bei einer größeren Anzahl von Personen Unwillen, Angst u. s. w. erregten. Im vorliegenden Falle ist weder erwiesen, daß die in den Schriften behaupteten Thatsachen falsch sind, noch könne» bestimmte Personen aufgewicscn werden, die durch die Schriften wirklich belästigt sind Die Anklage behauptet letzteres zwar, aber ein Nachweis darüber fehlt. Daß Fritsch von der Wahrheit und Thatsächlichkeil des Inhalts seiner Schriften überzeugt ist, geht aus allem hervor. Es kann ihm auch nicht bestritten werden, daß seine Anschauungen eine gewisse Berechtigung Habens denn es giebt thatsächlich noch sehr viele, die ebenso denken wie er. Wenn Fritsch also es für seine Aufgabe und für eine patriotische Pflicht hält, den wachsenden Einfluß des Juden tums zu bekämpfen, so kann man dieses Bestreben an sich nicht ver wehren. Es kann sich nur darum handeln, ob er dabei innerhalb der gesetzlichen Schranken bleibt. Ob er etwas erreichen wird, ist eine andere Frage, und wir glauben, er wird sich bei diesen Bestrebungen nur noch vielen Unannehmlichkeiten und Beschwerden aussetzen; jeden falls ist ihm zu raten, daß er seine Ziele mit gemäßigteren Mitteln verfolgt. Es ist auch nicht zu behaupten, daß bei dem Publikum durch die etwas scharfe Ausdrucksweise der Schriften gerade Aergernis und Unwillen erregt werden müsse, denn das Publikum ist in dieser Hin sicht schon viel gewöhnt und nimmt die heftigen Aeußerungen in der Presse, wie sie z. B. während der Wahlen gebraucht werden, sehr ruhig und gelassen hin. Es hätte möglicher Weise mit Erfolg auf Grund eines anderen Paragraphen eine Anklage konstruiert werden können; jedoch dies zu untersuchen, ist nicht unsere Sache; auch hat der Staatsanwalt dies ausdrücklich abgelehnt. -Groben Unfug können wir in dem Thatbeftand nicht finden. Gegen dieses Urteil wurde am 10. d. M. vor der Fericnstrafkammer 0 des königlichen Landgerichts in der Berufungsinstanz verhandelt. Der Gerichtshof schloß sich der Ansicht des k Oberstaatsanwalts, welcher die Anklage gemäß Z 360, II, des Rcichsstrafgesetzbuches aufrecht erhalten hatte, an und verurteilte den Angeklagten zu 60 .E Geldstrafe, ev. 6 Tagen Haft und der Kosten des Verfahrens. Außerdem wurde auf Konfiskation der etwa noch vorhandenen Exemplare der Flugblätter, sowie Unbrauchbarmachung der zur Herstellung verwandten Platten erkannt. Die Anklage hatte sich speziell gegen die Flugblätter des Fritsch'schen Verlages I, 2, 3, 4, sowie -Brennende Fragen» 4, 13, 25, 28, 29, 33, 34 und 35 gewendet. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschristen, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Deutsche Buchhändler Akademie. Hrsg. v. H. Weißbuch. 5. Bd. 8. Hft. Inhalt: Zum Gedächtnisse Adalbert v. Chamissos. Von R. George. — Kaiser Friedrich III. als Freund der Litteratur. Von Ed. Zcrnin. — Vom Kolportage-Buchhandel. Von G. Uhl. — Die Bcstcll-Anstalt f. d. Berliner Buchhandel. — Zwanglose Rundschau. Personalnachrichten. G estorben: am 7. d. M. in Mailand Herr Tito Ricordi, das Oberhaupt der weltberühmten Musikalien - Vcrlagshandlung G. Rieordi L Co. (Kgl. Hofmnsikalienhandlung Tito di Gio Nicordij in Mailand. Der Verstorbene war der Verleger und Freund Verdis. Er er reichte ein Alter von siebenundsieozig Jahren. Gerichtliche Bekanntmachungen. s48l82s Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver mögen des Buchhändlers Ernst Vogclgcsang zu Aachen, in Firma Benrath L Vogelgesang, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzcichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß^ fassung der Gläubiger über die nicht verwert baren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Samstag, den 22. September 1888, vormittags 10^z Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst, Justizgebäude, Zimmer Nr. 19, be stimmt. Aachen, den 27. August 1888. Braun, Aktuar, Gcrichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. A n z e i g e b l a t t. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Kertagswechset'. (48183s Wir übernahmen von Herrn Wilhelm Friedrich in Leipzig") den Verlag von: Fnedmann, Alfred, optimistische Novellen. — eine medicäische Hochzeitsnacht. — Gedichte. und von Herrn Carl Reißner in Leipzig"") den Verlag von: ") Wird bestätigt: Wilhelm Friedrich. *") Wird bestätigt: Carl Reißner. Friedinann, Alfred, Horaz und Lydia und — Don Juan's letztes Abenteuer. Wir bitten die verehrt. Sortimentsbuchhand lungen Bestellungen auf obengenannte Werke nunmehr an uns gelangen zu lassen. Hochachtungsvoll Berlin IV. 57. Roscnbaum L Hart. (48184s In einer im Mittelpunkte e. größeren Anzahl volkreicher und wohlhabender Städte gelegenen Provinzialhauptstadt wird die Errich tung eines Barsortiments (nur Verkehr mit Sortimentshandlungen) beabsichtigt. Verlags handlungen, welche den Vertrieb ihres Verlages wünschen, werden um baldgcf. Uebersend. ihrer Offerten m. Bezugsbedingungen unter 6. 8. 33538 an die Geschäftsstelle des B.-V. gebeten.
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