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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1874
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- Band
- 1874-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1874
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- Deutsch
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75, 1. April. Nichtamtlicher Theil. 1231 schlage gethan, diese seien aber abgelehnt worden; jetzt möge die Sache den Weg Rechtens gehen. Der Richter war der Ansicht, daß, was Herr Göschen in seiner Vcrthcidignngsschrift für sich vor gebracht, doch nicht so übel sei nnd Weidmann's zur Ueberlegung Anlaß geben sollte. Gräff aber meinte, Herr Göschen hätte ihm, wenn cs ihm ernstlich nm den Compagnieverlag zu thun gewesen wäre, auf seine, Gräff's, Gegenäußerung antworten sollen. Und er bat dabei nm die Vertheidigungsschrift seines Gegners, nm sich dar auf erklären zu können. Diese Erklärung erfolgte dann am 6. März nnd sagte, in kurzen Zügen zusammengefaßt, Folgendes: Zunächst sei es unverständlich, wie Göschen sich wundern könne, daß man das, was er treibe, kurzweg Nachdruck nenne. Etwas anderes als die„Sammlung" eines Nachdrnckers seien doch die angekündigten „Wieland'schen Werke" nicht. Wieland habe, was Weidmann's von ihm gedruckt, dieser Firma thcils unbedingt, theils unter Bedingungen verkauft.*) Wo elfteres geschehen sei, habe er jeden Lluspruch an jene ver loren, im zweiten Fall sei dem betreffenden Vertrag gemäß stets von Weidmann's gelebt worden. Nnd wie unbegründet die Behauptung sei, daß der Dichter nur ein „kleines, seiner unwürdiges Honorar" erhalten habe gegenüber einem großen Gewinn der Verlagshand lung, ergäben die der Klage angebogenen Auszüge ans den Briefen des Herrn Hofrath, der in jenen stets die höchste Anerkennung der Zuvorkommenheit, mit der ihn Reich behandelt, habe zntheil werden lassen. „Unleugbar ist es, daß in den damaligen Zeiten kein Antor so räsonnabel bezahlt worden ist, als der Herr Hofrath Wie land und daß bei dem andern noch übrigen Aufwand unsere Kosten keine geringen Summen ausmachen. — Welcher Gewinn nun immer noch für uns erreicht worden, so kann das die Kraft unseres recht mäßig erworbenen Eigcnthnms im mindesten nicht schwächen. Ge winn nnd Verlust sind gänzlich des Verlegers Sache und eben da ch Es ist hier zu bemerken, daß Wieland, dem noch vorherrschenden Gebrauche der Zeit gemäß, seine verschiedenen Arbeiten zunächst ohne jeden Vorbehalt an Reich, beziehungsweise dessen Firma, verkauft hat. Und daß er dies gethan, wußte er, der für solche Dinge in späterer Zeit ein bemerkenswerth schlechtes Gedächtniß an den Tag legte, einige Zeit hindurch wenigstens recht gut. Von der Musarion (1708) an bis 1773 waren alle einigermaßen hervorragenden literarischen Erzeugnisse des Dichters nach Leipzig gewandert, nm von Weidmann's gedruckt zu werden. Dann trat für Jahre eine Panse ein, da der Merkur die Thätigkeit Wieland's in hervorragender Weise in Anspruch nahm. Als aber 1781 ein Neudruck der Abdcritcn Wieland sehr erwünscht gewesen wäre, schrieb er an Reich, er werde fortan „keinen Accord über irgend eine von seinen seit 1773 neu herausgegcbenen Schriften anders als sür eine einzige Auflage und auf eine nach Billigkeit bestimmte Anzahl von Jahren — in dieser Weise waren allem nach Hoffmaun's in Weimar zum ersten Druck der Abderilen, zu den Neuesten Gedichten sowie zum Oberon, die Dessauer Verlagscasse aber zu den Horazischen Briefen gekommen — schließen und sich also des ursprünglichen Eigenthumsrcchts, welches ein Schriftsteller an seine Werke hat, niemalen wieder begeben." Mit diesem „niemalen wieder" war deutlich genug gesagt, was der Dichter über seine von Weidmann's bisher gedruckten Arbeiten dachte. Und er hatte auch allen Grund, die Stellung von Weidmann's in dieser Hinsicht zu kennen, denn Reich verzichtete auf den Verlag der Abdcriten, sofern er das Werk nicht für immer haben sollte. Wieland entschloß sich nun, da er Reich's Festigkeit kannte, sein Recht aus die Abderiten „sür immer (weil das furcht bare Wort doch nun einmal aus meiner uubcdachtsamen Feder entschlüpft ist)" an Weidmann's abzutreten. Das alles hinderte dann freilich nicht, daß drei Jahre später Wieland seines Verlegers Nachdrucker ward und als erstes Stück der bei Mauke in Jena gedruckten Ausgabe seiner Aus erlesenen Gedichte die Musarion gab. Dieser offenbare Nachdruck hatte einen etwas gereizten Briefwechsel, dann Versöhnung und schließlich einen wirklichen Verlagsvertrag zwischen Wieland und Weidmann's zur Folge, und dieser Verlagsvertrag redet nun ausdrücklich von neuen Honoraren, die für Neudrucke der Auserlesenen Gedichte und Auserlesenen prosaischen Schriften, sowie ihrer Bestandtheile, vereinbart wurden. Damit war der Weg geebnet zu den Ansprüchen und Behauptungen, die unser Dichter nach Reich's Tode ausstellte. durch springt sein durch nichts zu verletzendes Eigenthum und Eigenthumsrccht am stärksten in die Augen. — — Der in Hinsicht ans das Eigcnthum und die Rechte des Buchhändlers statthabende Mangel eines Positiven Gesetzes hat im Verfolg der Zeit Verträge zwischen manchen Autoren nnd Verlegern veranlaßt. Aber nicht um die natürlichen und unzubezweiselnden Rechte eines Verlegers zu begründen, sondern blos um einem Autor diese und jene Ansprüche auf einen oder den andern namhaft gemachten Vorthcil zuzusichern, wurden bisweilen Verträge gemacht. In den mchrsten Füllen cxi- stircn gar keine Verträge und die Natur des statthabenden unbe dingten Verkaufs bestimmt die Natur des fortdauernden Eigenthums rechts hinreichend. Niemals haben die Autoren sich Ansprüche nnd Ausdehnungen erlaubt, die sie sich in dem Contract nicht ausdrücklich ausgemacht nnd wörtlich bestimmt hatten. Immer haben sie die namhaft gemachten Punkte, lote billig nnd recht, nur als Behaup tung der ihnen zugesicherten Ansprüche betrachtet, aber niemals das jenige, was nicht im Contract stand, als etwas angesehen, das für sie und wider die Verleger anzunehmen sei." Gräff bestritt also Wieland durchaus das Recht, seine verschie denen Arbeiten, die er bereits früher verkauft, jetzt aufs neue an Göschen zur Herstellung einer Gcsammtausgabe zu übergeben, bevor er sich nicht mit dem Originalverlcgcr der Einzelausgaben abge- fnnden. (Fortsetzung folgt.) Misccllcii. Ein liebenswürdiger Verleger. — Am Mittwoch den 25. März erbat ich mit dircctcr Post von Hrn. Ed. Bloch (L. Las- sar's Buchh.) in Berlin 4 Hefte Dilettantenbühne und 4 Hefte Theater - Korrespondenz. Den Betrag sür diese Hefte, sowie für Frankirnng derselben fügte ich der Bestellung franco in Briefmarken bei und ersuchte Hrn. Bloch nm gef. ausnahmsweise directe Zusendung per Kreuzband mit dem Bemerken, daß ich bis Freitag den 27. März Abends im Besitze sein müßte. — Zu meiner unan genehmen Verwunderung erhalte ich nun heute Per Couvert den ein- gcsandtcn Betrag unter Beifügung eines gedruckten Zettels zurück, auf welchem Hr. Bloch sich gegen die Annahme von Post-, Wechsel- und andern Freimarken verwahrt und erklärt, nur baares Geld als Zahlung anzunchmcn. — Daß Zuvorkommenheit gegen den Sor timenter gerade nicht zu den Eigenschaften des Hrn. Bloch gehört, hat mit mir gewiß schon mancher der Herren Kollegen zur Genüge erfahren; daß der genannte Herr aber die Rücksichtslosigkeit soweit treibt, den als besonders eilig bezeichnten Auftrag einer Firma (die noch dazu bei ihm offene Rechnung hat) einfach zu ignorircn nnd dieselbe dadurch ihrem Besteller gegenüber in die größte Verlegen heit zu bringen, scheint mir doch etwas stark. — Warum macht Hr. Bloch denn diese neue Geschäftsbedingung nicht durch das Schuli sche Adreßbuch bekannt? Dem Sortimenter ist dann doch wenigstens die Möglichkeit gegeben, derartige Fälle zu vermeiden nnd die ver sprochenen Ablieferungstermine einhalten zu können. Remscheid, den 27. März 1874. Hermann Krumm. Rüge. — Wie Hr. A. Deiters in Paffau den Buchhandel, rcsp. die Schleuderet betreibt, mag man ans der ans einem Bücher- Bcstcllzettel-Formular von ihm gemachten Notiz ersehen, worin der selbe sich bereit erklärt: „alle wo immer erschienenen Bücher, Zeitungen, Licfcrungswerke und Novitäten der deutschen Literatur, letztere sofort nach Erscheinen franco mit 25 «/o Nachlaß zu liefern". — Eine der artige Schleudern kann nur dahin führen, die Meinung des Pnlli- cums von der Solidität des Sortimentsbuchhandels aufs tiefste zu erschüttern, nnd muß die ernste Beachtung der Verleger Herausforderin — I-. — 167*
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