Grlchlini tut« Sinnlag» »»glich. — «ir I-Sh t Ubr nngehentr An-ei-ni k»mm»n ln der »Lchsten Nummkr »ur «ulnatzm». Börsenblatt für dm «eitrige sie »a» BSrlenblaN sind an »le »tedactlon — Anzeigen aber »„ die lkipedition deilelben zu lenden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigrnthum dc» BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. ^ 76. Leipzig, Donnerstag den 2. April. 1874. Wegen des Charfreitages erscheint die nächste Nummer Sonnabend den 4. April. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermesse zur Kenntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusam menkünfte anberaumt, spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder des Rechnungsausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Con- ferenzen am Sonnabend Vormittag ihren Anfang nehmen können; Nachmittags sollen diejenigen der übrigen Ausschüsse folgen. Es werden an die Ausschußmitglieder mindestens 14 Tage vorher besondere Einladungen von Seiten des Börsen- archivariats ergehen; wer am Erscheinen verhindert sein sollte, hat das Archivariat bis Mittwoch vor Cantate davon in Kenntniß zu setzen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags H9 Uhr statt; wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geld buße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sümmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber das neue Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter proclamirt werden können. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 4. Mai beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Herren Commissionäre sich an diesen Tagesstunden gefälligst auf der Börse zur Abrechnung einzufinden. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen In teresse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslistcn, genau bis zu den von ihren Herren Com- missionärcn bezeichnctcn Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Kommissionär bescheinigt, beim Archivariat (während der Messe im Börsengcbäude anwesend) einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 6) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Meßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassen- Anweisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Noten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben. Berlin, Bonn und Leipzig, den 23. März 1874. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. EinundSierzigster Jahrgang. 16S