Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870926
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188709260
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18870926
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-09
- Tag1887-09-26
- Monat1887-09
- Jahr1887
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Teil. 222, 26. September 1687. 47W Verlangen, daß die erste Feldfrucht der Gottheit geweiht werde; man verlangt von keinem Produzenten im Staate, daß er die Erstlinge seiner Arbeit dem Staate widme.« (Jaques, Grund lagen der Preßgesetzgebung). Kurzer vorläufiger IierichL über die Verhandlungen der Außerordentlichen Hauptversammlung des Börscnvcreiiis in Frankfurt a. M. am 25. September. /1p Frankfurt, 25. September. Die außerordentliche Haupt versammlung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler hat heute um die festgesetzte Stunde begonnen. An 400 Berufsgenossen hatten sich eiugcfunden, um ihr Votum über die Vorlage des Vor standes abzugeben. Der 1 Vorsitzende, Herr Adolf Kröner eröffnete die Sitzung, die Mitglieder begrüßend und einen Rückblick werfend aus den Gang der Reformbewegung und auf die Arbeit des Außerordentlichen Ausschusses und ihre Aufnahme in die Presse. Diese im Namen des Vorstandes gehaltene halbstündige Rede wird an einem anderen Platze zum Abdruck kommen, und möchte ich, um ihre große Bedeutung nicht abzuschwächen, kein Bruchstück daraus bringen, sondern auf den in einer folgenden Nummer erscheinenden Abdruck verweisen. Nach dieser mit stürmischem Beifall aufgenommenen Rede, gab Herr Elwin Paetel im Namen der Berliner Korporation die bekannte Erklärung vom 6. September ab. Herr Luckhardt-Berlin wendete ein, daß diese Erklärung nicht der Ausdruck des Berliner Gesamtbuchhandels sei, was eine Replik der Herren Simion und Mühl brecht hervorrief. Hierbei erklärte Herr Simion, daß, wenn die Vorlage Gesetz würde, er und seine Freunde die ersten sein würden trotz ihrer jetzigen ablehnenden Haltung, welche treu zu ihm halten würden. Nach einigen von der Sache abschweifenden und zum größten Teil unverständlichen Bemerkungen des Herrn Streller, gab Herr tm. Ed. Brockhaus eine Erklärung ab, daß er seinen früheren gegenteiligen Standpunkt im Interesse des Sortiments aufgcben wolle und, wie die Leipziger Kollegen überhaupt, für das Statut stimmen werde. Die Vorlage hatte durch den Vorstand folgende Änderungen erfahren: l - I» 8 2 Ziffer 2 den Zusatz zu machen: »von Buchhändlern, welche in Deutschland ihren Wohn sitz haben, wird dieser Nachweis durch Auszug aus dem Handelsregister erbracht.« 2. Die Bestimmungen in 8 3 Ziffer 5 der Vorlage in folgen der Weise zu regeln: in 8 1-1 wird als Ziffer 7 beigefügt: »Die Beschlußfassung über von dem Vorstande aus Ver anlassung des Vereinsausschusses gestellte Anträge in Betreff der Regelung des Verkehrs der Buchhändler mit einander und mit dem Publikum.« in 8 35 wird hinter dem ersten Satze hinzugefügt: »und ist befugt, über die Regelung des Verkehrs der Buch händler mit einander und mit dem Publikum Anträge bei dem Vorstande für die Hauptversammlung einzureichen«. 8 3 Ziffer 5 erhält hiernach folgende Fassung: »bei Verkäufen an das Publikum innerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und aller ausländischen Gebiete, in welchen vom Vorstande des Börsenvereins anerkannte Orts- und Kreisvcreine (8 13 Ziffer 4, 88 45, 46) be stehen, die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten, jedoch mit folgenden Einschränkungen: u. Die Orts- und Kreisvereine können, vorbehaltlich der Be stimmung in 8 14 Ziffer 7 mit Genehmigung des Börsen- vereins-Vorstandes besondere Verkaufsnormen für ihr Ge biet feststellen. Die Mitglieder des Börsenvereins sind verpflichtet, die von den betreffenden Orts- und Kreisvereinen festgestellten Verkaufsnormen bei Verkäufen in und nach deren Gebiet einzuhalten, beziehungsweise die von der Hauptversammlung gemäß K 14 Ziffer 7 beschlossenen Bestimmungen zu befolgen, d. Verlegern ist es in Ausnahmefällen gestattet größere Par- tieen eines Werkes ihres Verlages an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittlung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern.« 3. In 8 8 Ziffer 4 die Worte beizufügen: »oder wegen Aufhören der letzteren.« 4. In 8 13 Ziffer 4 die Worte: »daß nur Mitglieder des Börsenvereins Mitglieder der betreffenden Vereine sein können « zu streichen und dafür zu setzen: »daß die Mitglieder verpflichtet sind, Mitglieder des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu werden« und im Anschluß hieran in die Übergangsbestimmungen folgende Bestimmung aufzunehmen: »Die Satzungen der Orts- und Kreisvereine sind bis zum 31. Dezember 1888 bei dem Börsenvereinsvorstande zur Genehmigung einzureichen. Bis zu demselben Termine haben diejenigen Mitglieder der Orts- und Kreisvereine, welche noch nicht Mitglieder des Börsenvereins sind, ihre Aufnahme in denselben zu beantragen.« 5. In 8 14, Absatz 1 die Worte: »und zwar in der Regel am Sonntage Kantate«, in Absatz 2 die Worte-, »im Laufe der Messe in Leipzig und« zu streichen. Hinter dem zweiten Absätze einzufügen: »Er ist zur Einberufung einer außerordentlichen Haupt versammlung verpflichtet, wenn mindestens ^ der Mit glieder darauf antragen.« 6. In 8 12 nach dem zweiten Absatz einzufügeu: »Als Legitimation der Vorstandsmitglieder gilt die Be kanntmachung der Wahl derselben im Börsenblatte.« 7. In 8 32 hinzuzufügen: »Außerdem unterliegt der Genehmigung des Rechnungs- Ausschusses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Vereinsvermögens, welche den Betrag von 1000 Mark überschreitet.« 8. In 8 43, Absatz I hinter den Worten: „und dasselbe Amt" einzufügen die Worte: »ausgenommen die Mitgliedschaft der historischen Kom mission und des Bibliothekausschusses.« 9. Als Schlußsatz den Übergangsbestimmungen hinzuzusügen: »Alle den gegenwärtigen Satzungen widersprechende Be stimmungen früher erlassener Reglements, Geschäftsord nungen und dcrgl. sind aufgehoben.« und es sollte nunmehr in die Spezialberatung eingetreten werden. Da wurde der Antrag gestellt auf Gesamtannahme; der Vorstand des Verbands zog einige Anträge, die von der Delegiertenver sammlung gestellt waren, zurück und alsdann erklärte sich die Versammlung mit eminenter Majorität für den Weg der Gesamt annahme. Diese fand zu allgemeiner Freude statt mit 361 Stimmen von 395 Anwesenden; 27 hatten die Vorlage ab - gelehnt, 7 sich der Stimme enthalten. Lang andauernder Beifall lohnte diesen großen Erfolg. Alsdann nahm Herr Spemann das Wort, um etwa Folgen des auszuführen: Hochgeehrte Versammlung! Mit unserer heutigen Entscheidung sind wir an einem be deutsamen Wendepunkt im Leben des Buchhandels angekommen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder