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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1914-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1914
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- Deutsch
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^ 59. 13. März 1914. Redaktioneller Teil. der Hauptverhandlung wurde festgesteUt, das; in dem Justschen Buche im ganzen zwölf Stellen enthalten sind, die wörtlich aus dem Achelisschen entnommen sind. Der Angeklagte machte zu seiner Ent lastung geltend, das; er in dem ursprünglichen Manuskripte das Ache- lissche Werk einige Male zitiert gehabt habe, auf Veranlassung des Ver lages habe er aber das Werk bedeutend kürzen müssen, und dabei seien daun auch die Hinweise aus das Werk des Professors weggefallen. Das Urteil hat diesen Einwand für unbeachtlich erklärt, denn erstens könne das Zitieren von einigen Malen bei so zahlreichen Entleh nungen nicht genügen, und zweitens fehle ja eben in der jetzt vorliegen den Fassung, die mit dem Manuskript übereinstimme, jeder Hinweis auf das benutzte Werk. Das Gericht hat deshalb angenommen, das; sich der Angeklagte nach §§ 11, 15 und 38 des Urheberrechtsgesetzes schuldig gemacht hat, da er vorsätzlich unzulässigerweise Teile eines fremden Schriftwerkes vervielfältigt hat. Aus der Verhandlung vor dem Landgericht ist noch zu erwähnen, daß nach den Angaben des An geklagten der Verleger Schrödel sofort nach Stellung des Strafan trages die ganze Auflage aus dem Verkehr zurückgezogen hat. Die Nevision des Angeklagten kam heute vor dem Reichsgerichte zur Ver handlung. In erster Linie wurde die Gültigkeit des von dem Verlage gestellten Strafantrags bemängelt. Professor A. habe nicht das Ur heberrecht, sondern nur das Verlagsrecht an die Firma Qu. LL M. übertragen, deshalb stehe dieser kein Strafautragsrecht zu. Ferner suchte die Revision glaubhaft zu machen, das; möglicherweise dem Pro fessor A. an den fraglichen Stellen kein Urheberrecht znstehe, da es sich um tatsächliche Angaben handle, die in jedem größeren Geschichtswerke zu finden seien. Ferner wurde geltend gemacht, das; die Entlehnungen bei dem Umfange des Justschen Buches (384 Seiten), das doch als selbständige Arbeit anzusehen sei, kaum von Bedeutung seien. Sodann berief sich der Angeklagte wiederum darauf, daß in dem ursprünglichen Manuskript der Name des Professors A. enthalten gewesen sei; ein Antrag, durch den er dies beweisen wollte, sei zu Unrecht abgelehnt worden. Endlich behauptete der Angeklagte noch, er habe nicht ge wußt, das; eine derartige unbefugte Entlehnung als Vervielfältigung anzusehen sei. Der Neichsanwalt beantragte die Verwerfung der Re vision. Der Strafantrag sei als giiltig anznsehen, denn das Antrags recht sei unabhängig vom Urheberrecht und stehe auch dem Verleger zu, in dessen Rechte der Angeklagte eingegriffen habe. Daß dem Professor A. ein Urheberrecht an dem genannten Werke znstehe, habe das Gericht mit Recht angenommen, denn wenn auch die in dem Buche erwähnten geschichtlichen Tatsachen allgemein bekannt seien, so sei doch die Art ihrer Darstellung eine eigenartige und das Werk selbst eine eigene Schöpfung des Verfassers. Auch die übrigen Einwen dungen der Revision entbehrten der Begründung. Das Reichsgericht war derselben Ansicht und erkannte auf Verwerfung der Revision. (2 v 59/14.) I.. Die diesjährige (2.) Tagung deutscher Berufsvormünder findet vom 21. bis 23. Juni in Zürich statt. Es sollen folgende Themen behandelt werden: 1. Die Berufsvormundschaft in der Schweiz; 2. Die Ziele der öffentlichen Erziehung; 3. Das uneheliche Kind im Zivil- recht der Schweiz; 4. Die Vollstreckbarkeit deutscher und österreichischer Alimentenurteile und Vergleiche in der Schweiz, und die Vollstreck barkeit der gleichen Schweizer Titel in Deutschland und Österreich. Im Anschluß an die Tagung findet ein Besuch der Schweizer Landes ausstellung in Bern statt,'die eine Jugendfürsorgewoche arrangiert. Ferner veranstaltet das Archiv Ende September vor dem Internatio nalen Kongreß für Volksbildung (26. September) einen zehntägigen Kursus über Kinderfürsorge (Bernfsvormnndschaft und Fürsorge erziehung) in Dresden und Leipzig. Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. — Um die Angehörigen der Schüler, die Lehrherren, die älteren Gehilfen und die früheren Schüler immer enger mit der Lehranstalt zu verknüpfen, hatte das Lehrer kollegium für Sonnabend, den 7. März, abends V-9 Uhr zu einem Untcrhaltungsabend eingeladen, der im Festsaale des Deutschen Buch händlerhauses stattfand. In Vertretung des behinderten Direktors begrüßte Herr Oberlehrer Tittel, der sich um das Zustandekommen des Abends in aufopfernder Weise bemüht hat, die erschienenen Gäste, die den großen Saal bis auf den letzten Platz besetzt hielten. Nun folgten in buntem Wechsel Deklamationen ernsten und heiteren Inhalts, Solo szenen, musikalische Vorträge, zu denen die Firma Carl A. Lauterbach einen prachtvollen Ibach-Flügel unentgeltlich zur Verfügung gestellt hatte, und zum Schluß ein unter Leitung des Herrn Schröder von sechs Schülern wirkungsvoll gespielter Einakter. Die Schüler, die allein die Kosten der Unterhaltung zu bestreiten hatten, lösten ihre Aufgabe mit überraschendem Geschick; nur bei dem Vortrage des Hexen liedes von Wildenbruch saß Herr Oberlehrer Tittel am Flügel, der in der Lehranstalt den musikgeschichtlichen Unterricht mit bestem Erfolge vertritt. Alle Darbietungen fanden bei den dankbaren Zuhörern den lebhaftesten Beifall. Da war unter den Vortragenden manchem Schüler die Zunge gelöst, der sonst im Unterricht nicht viel zu sagen weiß, und gar mancher Schüler, dem die Geheimnisse der fremdsprach lichen Konjugation oder der doppelten Buchhaltung nicht eingehen wollen, offenbarte am Klavier oder auf der Geige eine Geläufigkeit, die man ihm nie zugctraut hätte — für jeden Schulmann ein wertvoller Fingerzeig. Die Lehranstalt wurde von verschiedenen Eltern und ein zelnen Lehrherrn, die der Einladung Folge geleistet hatten, zu den« günstigen Ergebnis des Abends beglückwünscht, mit dem Zusatze, daß diesem andere folgen möchten. Von der Deutschen Bücherei. — Die Königl. Sächsische Staats- regierung hat sich nach einem Schreiben des Köingl. Ministeriums des Fnnern an den Rat der Stadt Leipzig mit der Verlegung der Deutschen Bücherei an die Straße des 18. Oktober einverstanden erklärt. Die Sonntagsruhe im Handelögewerbc ist noch nachträglich aus die Vollversammlung des Deutschen Handelstages, der am 18. und 19. März Zusammentritt, gesetzt worden. Eine Ansschnßsitznng des Deutschen Handclstages geht der Vollversammlung am 17. März voraus und wird sich ebenfalls mit der Sonntagsruhe im Handels gewerbe beschäftigen. Ein Privatbcamtentag ist zum 3. Mai einberufen worden, auf dem die Teilnehmer derjenigen Organisationen, die der »Sozialen Arbeitsgemeinschaft für einheitliches Angestelltenrecht« angehören, zu den Fragen über ein einheitliches Angestelltenrechl Stellung nehmen werden. Die Beschlüsse sollen dann eine Basis für die weiteren Arbeiten in der Richtung der Schaffung eines solchen Rechts bilden Der Sport an der Universität Jena. — Wie den »Lpzg. Neuesten Nachr.« aus Jena geschrieben wird, hat die Universität Jena den Realschullehrer Hermann Eitel-Gotha als akademischen Sportlehrer nach Jena berufen Das ist ein neuer Beweis dafür, daß die Thü ringer Hochschule dem Sport eine würdige Pflegstätte zu bereite« ge denkt. Bekanntlich hat sie auch einen 8 Hektar großen Sportplatz an gekauft. Ihre Petition als einzige deutsche Hochschule an den Reichs tag zur Bewilligung eines Neichszuschuffes für die Olympischen Spiele ist noch in bester Erinnerung. Schließlich besteht weiter an der hiesigen Universität ein besonderer Sportausschuß, der sich aus dem Unioersitätskuralor, mehrere» Dozenten und Studenten zu sammensetzt. Generalversammlung der Deutschen Kunstgenosscnschast in Berlin. — Die Generalversammlung der Delegierten der Ortsvereine der All gemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, die kürzlich im Berliner Künst lerhause tagte, hat einstimmig die Gründung der »Künstler-Gilde, Ausstellungs- und Verlagsunternehmen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft G. m. b. H.« beschlossen. Das erforderliche bedeu tende Gründungskapital ist inzwischen bereitgestellt; die handelsge richtliche Eintragung des Unternehmens hat stattgefunden. D i e Künstler-Gilde will den Verlag und Vertrieb schwarzer und farbiger Kunstblätter und den Vertrieb von Klein-Plastik übernehmen und auch solche Gegenstände in ihren Ausstellungen zeigen. Kataloge mit Abbildungen und Erklärungen werden an die Besucher ausgegeben, belehrende Vorträge zur Einführung in die je weiligen Ausstellungen veranstaltet werden. Insbesondere sollen Schülcrführungen stattfinden und so die Liebe zur Kunst auch bei der Jugend geweckt und gefördert werden. Schon für das kommende Frühjahr sind mehrere Ausstellungen der Künstler-Gilde vorbereitet. Die Geschäftsstelle der Künstler-Gilde befindet sich in Berlin ^V., Nollendorfstraße 31/32. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des Direktors Fritz Niese. Ein ZcntrumSantrag auf Bekämpfung der Unsittlichkeit ist vor einigen Tagen von der bayerischen Abgeordnetenkammer gegen die Stimmen der Liberalen und Sozialdemokraten angenommen worden. Nach diesem Anträge sollen die Behörden angewiesen werden, mit allen gesetzlichen Mitteln die zunehmende Unsittlichkeit hauptsächlich in den Großstädten zu bekämpfen und den Gefahren für die Jugend vorzubeugen. Ferner soll der Bundesrat dahin wirken, das; durch Ab änderung der Neichsgewerbeordnung geeignete Unterlagen geschaffen werden für eine wirksamere Bekämpfung: a) von anstößigen Schaufenstern nsstellun gen; d) der Reklame für Antikon zeptionsmittel und c) von Animicrkneipen, Bars und ähnlichen Unter nehmungen, wenn und insoweit sie der Unsittlichkeit Vorschub leisten. Die Debatte darüber nahm mehrere Stunden in Anspruch.
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