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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1865
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- Deutsch
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2946 Nichtamtlicher Theil. 155, 2V. Decembcr. setzungen gehe, hauptsächlich aus der Betrachtung her, daß in Art. 8. des früheren Staatsvertrages v. I. 1856 das Vertriebs- Verbot unerlaubter Vervielfältigungen — ohne Unterschied, ob sie aus Sachsen selbst, oder aus einem anderen Lande herruhren — ausdrücklich nur in Betreff der in Art. 1. erwähnten O rig i na l wecke, nicht auch für die in Art.4. behan delten autorisirten Übersetzungen ausgesprochen sei, mithin für den Rechtsschutz dieser letzteren, weil er an sich als eine gesetzliche Ausnahme erscheine, die restriktive Gesetzesinterpretation gebo ten sei. Dies hat sich jetzt geändert; denn während der fragliche Art. 8. des alten Vertrages so lautete: Die Feilhaltung und der Verkauf unerlaubter Nachdrücke und Vervielfältigungen von im Art. 1. angegebenen Werken (Originalwerken) ist in beiden Staaten verboten, ohne Un terschied, ob diese Nachdrücke und Vervielfältigungen aus dem betreffenden Staate selbst, oder aus einem anderen Lande herrühren, ist jetzt der correspondircnde Art. 10. des neuen Vertrages fol gendermaßen gefaßt worden: Der Verkauf und das Feilbieten von Werken oder Gegen ständen , welche im Sinne der Art. 1.,4.,5. und 6. auf un befugte Weise vervielfältigt sind, ist in jedem der beiden Staa ten verboten, sei es, daß die unbefugte Vervielfältigung in einem der beiden Länder oder in irgend einem fremden Lande stattgefunden hat. Artikel 6. aber, welcher hierunter mit genannt ist, handelt eben, wie früher Art. 4., von dem fünfjährigen Schutz rechte autorisirter Uebersetzungen. Es ist also jetzt die ausdshnende Schutzbestimmung von Art 10. (früher Art. 8.), welche den Vertrieb unbefugter Preßerzeugnisse im Inlands verbietet, gleichviel ob sie im In- oder Auslande hergestellt sind, nicht mehr bloß, wie früher, in Betreff der Originalwerke, sondern ausdrücklich auch zu Gunsten der autorisirten Uebersetzungen ausgesprochen. Da mit aber dürfte die hauptsächliche Basis der oben berührten Mi- nisterialentscheidung weggefallen und, für Sachsen wenigstens, nach jetzigem Rechte soviel außer Zweifel sein, daß das Privi leg der autorisirten Uebersetzungen gegen alle in Sachsen zum Vertriebe kommenden, gleichviel wo erschienenen, unbefug ten Uebertragungen ein Verbietungsrecht gibt. Miscellen. Dresden, 17. Dec. Zn gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen will man wissen, daß die Regierung beabsichtige, dem nächsten Landtage eine Vorlage wegen Abschaffung derZcitungs- caulionen zu machen. Regierungsrath Hape, dem die Verwal tung der betreffendenGelder obliegt, soll zu der Ueberzeugung ge langt sein, daß die Cautionen dem Staate mehr Lasten als Vor- theilc bereiten. (Dtsch. AUg. Ztg.) Leipzig, 12.Dec. Der Allgemeinen Zeitung wird folgende Mittheilung aus Venedig gemacht, deren Richtigkeit wir bestä tigen können: „Es macht hier ein oon dem Hause F. A. Bro ck- haus in Leipzig bewirkter Ankauf des mächtigen Bücher la< gers des verstorbenen hiesigen Buchhändlers G. Canciani ei» nicht geringeSAussehen. DiescsLager, unstreitig das bedeutendste in ganz Norditalien, sowohl nach Umfang als nach Art der Bücher, ist in den für Literatur sich interessircnden Kreisen Venedigs all gemein bekannt, und cs wird bedauert, daß die reichen Schätze nach dem Auslande wandern; zugleich auch wird es als Beweis des so lief gesunkenen Unternehmungsgeistes betrachtet, daß diese Sammlung nicht hier einen Käufer gefunden hat. Ein Vertre ter der bekannten Leipziger Firma ist jetzt hier, um das Lager in Empfang zu nehmen, dessen Verpackung gegen 300 Aisten um faßt." Wir können hinzufügen, daß nach einer gestern aus Ve nedig eingetroffenen telegraphischen Mitlheilung des Bevollmäch tigten der Firma F. A. Brockhaus, Hrn. Ziegenbalg (Geschäfts führer des eine besondere Abtheilung bildenden Geschäftszweigs: F. A. Brockhaus' Sortiment und Antiquarium), die Bibliothek 350 Kisten einnimmt und per Eisenbahn über Wien geht. Die Verpackung hat trotz angestrengter Thätigkeil drei Wochen in An spruch genommen. Besonders reich sind in der Bibliothek alte Theologie, klassische Philologie, Geschichte, Archäologie und Kunst geschichte vertreten; auch eine große Sammlung von Aldinen, Elzevirs u. dergl. ist darunter. Nach Eintreffen der Bibliothek in Leipzig behalte» wir uns nähere Mittheilunqen vor. (Dtsch. AUg. Ztg.) AusWien, 14. Der. schreibt die Konstitutionelle Vor stadt-Zeitung: Wir bereiten all' den Kleinen, die sich freuten zu Weihnachten oder Neujahr ein schönes Leipziger Bilderbuch zu erhalten, eine unangenehme Ueberraschung — derEifenbahn- waggon, in dem sich die letzte Leipziger Sendung be fand, ist sammt und sonders in Verlust gerathen. Die Sendungen aus Leipzig nach Wien und transito Wien sind näm lich so bedeutend, daß sie in einem eigenen Waggon verpackt wer den, wodurch dann auch die zollamtliche Behandlung erleichtert wirb. Am 2. d.M. ging dieser Waggon von Leipzig ab und sollte am 7. hier eintreffen. Bis zur Stunde geschah dies nicht. Er ist aber auch weder in Leipzig noch auf der Leipzig-Wiener Strecke aufgefunden worden und es bleibt nur die Vermuthung übrig, daß er irgendeinem anderen Zuge angehängt wurde und nach Paris oder nach St. Petersburg geschickt wurde. Wie werden sich die Russen oder Franzosen mir den deutschen Büchern freuen, und unsere Wiener Buchhändler befinden sich inzwischen in arger Ver legenheit! Wozu sind denn die Sortiments-Buchhandlun gen da? — Der König!. Hofbuchhändler Hcrm. Hollstein in Berlin sendet dem Magistrat zu Pr. Stargardt einen Prospekt nebst Subskriptionsliste über das in seinem Verlag erschienene neue Tableau: „Die Parade der Düppel-Stürmer vor Sr. Ma jestät dem König Wilhelm" (Subskriptionspreis 22)4 Sgr.) di rect per Post zu, und bemerkt darauf nachstehende Bedingungen : „Als Entschädigung für das Sammeln der Unterschriften ver pflichte ich mich hierdurch: 1) für jede einzelne Unterschrift 7)4 Sgr. zu bewilligen; 2) für jedesmal zehn erlangte Unter schriften auch noch ein Freiexemplar des Kunstblattes bei Ueber- sendung der bestellten Exemplare zu liefern. Die Vergütlgung von 7!4 Sgr. für jede einzelne Unterschrift kann bei Einsen dung der betreffcndenGeldbeträge gleich zurückbehalten werden." — Die Beurtheilung dieser neuen, jetzt leider so sehr beliebten Manipulation möge allen meinen Herren Eollegen selbst über lassen bleiben. Ein Sortimenter. Von den beliebten B ü ch ti n g' scheu Buchhändler-Li- sten nach dem Alphabete der Firmen sind soeben die vo Ilstän- dige Liste in den bekannten drei Sorten und die S o r t i me n le r- liste in neuen Bearbeitungen für 1886 erschienen. Sic haben diesmal mit besonderer Freude begrüßt zu werden, denn noch nie mals waren die Firmen-Veränderungen so zahlreich wie in dem ablaufenden Jahre, das nicht weniger als 151 erloschene und 247 neuentstandene Firmen aufweist. Wir wünschen der fleißigen und mühevollen Arbeit die verdiente dankbare Aufnahme in immer weiteren Kreisen des Buchhandels.
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