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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1865
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- Deutsch
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- Saxonica
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wirksame Verbreitung derselben; sich selbst überlasten, hat der! Ankleber gewiß nicht den zehnten Theil der 500 Exemplare ver wandt. Wie dem aber sei, Thatsache ist: der Verkauf war so wenig bekannt, daß eine der größten hiesigen Vcrlagshandlungcn, welche in jeder Eigenschaft und auch als Gläubiger des Hau ses Franck das Recht hat, mitgezahlt zu werden, ihn erst am Tage selbst durch den Unterzeichneten erfuhr. Der Verkauf des Hauses ohne Activa und Passiva verstand sich aus der Sache so von selbst, daß eine besondere Erwähnung überflüssig war, da kein Leser darüber im Zweifel gewesen sein kann. Und mit gleicher Evidenz ging aus der Sachlage hervor, daß die Ausstände den Gläubigern gehörten, so daß auch eine be sondere Erwähnung dieses Punktes als vollkommen unnöthig erschien. Ausdrücklich aber hatte der Unterzeichnete gesagt, daß Hr. Viewcg Hauptgläubiger sei und fast die Hälfte des Kauf preises in besten Tasche zurückfließe. Wenn genannter Herr aber nun klagt, er verliere je 100 Fr., wo der deutsche Buchhandel I Fr., so stimmt das wenig mit der kurz nach dem Kaufe von ihm vor Zeugen gelhanen Aeußerung, daß er durch die Abtretung des Hauses an die Hrn. Herold und Lindner und besten jetzige Rückcrwerbung einen Prosit von 50,000 Fr. gemacht habe: ein Calcül, den Jedermann richtig finden wird, der da weiß, daß vor fünf Jahren Hr. Vieweg diesen Beiden das Geschäft für 170,000 Fr. sinclus. Activa und Passiva verkaufte, seither Eapitalraten und Zinsen bezog und es jetzt für ca. 48,000 Fr. zurück erstanden hat. — Es ist leider wahr, daß das Haus unter Hrn. Herold's Führung gelitten hat, aber nicht in diesem Ver kältniste, und somit entbehrt eine andere von Hrn. Vieweg vor Zeugen gethane Aeußerung, daß ein etwa sich meldender neuer Käufer für das Geschäft dasselbe nicht unter 150,000 Fr. erhal ten würde, der Begründung keineswegs. Wenn, wie Hr. Vieweg behauptet, ohne seine Thätigkeit der Verkauf nur ein Viertheil des von ihm selbst bezahlten Preises erzielt haben würde, so hätte derselbe also — da Lager und die deponiere Summe stets ihren Werth behielten — statt 5100 Fr. nur 1275 Fr., und für jeden Buchgläubiger eine Differenz von einigen Centimes ergeben. Daß Mr. Bastot unter Umständen Zahlungsfristen gestatte, war dem Unterzeichten leider nicht bekannt, sonst hätte Hr. Vic- weg den lond8 ds eommsres sicher nicht für 5100 Fr. erstanden. Die Geschäftseinrichtung allein ist mehr werth! Auf die Frage, wann Zahlung zu leisten sei, hatte der elore äs notsirs, welcher dem Unterzeichneten aus den Acten Aufschlüsse gab, einfach ge antwortet: tout äs 5U,te. Genug. — Die Redensarten: ,,im Trüben fischen" rc. be antwortet der Unterzeichnete dadurch, daß seine Anzeige über Ge schäftsaufgabe längst im Börsenblatte erschienen war, als er den fraglichen Artikel schrieb; und die Stelle von der Ehre des hiesi gen Buchhandels mit der Erklärung, daß er um keinen Preis seine Reputation bei demselben gegen die des Hrn. Vieweg ver tauschen würde. Zu einer weiteren Polemik mit diesem Herrn kann sich der Unterzeichnete nicht herbeilassen. Ein zwischen ihm und demselben schwebender Prozeß wird demnächst vor dem Han delsgerichte zur Austragung gelangen. Weitere Berührungs punkte muß derUnterzeichneteablehnen, wie Jeder, der die gleiche Wissenschaft wie er über Hrn. Vieweg besitzt. Er ignorirt ruhig dessen Schimpfreden, welche ihn nicht beleidigen können. Mag Hr. Vieweg nun entgegnen und schreiben, was immer ihm beliebe, *) Von den Aktiven hatte sich Hr. Vieweg einen Posten von 15,000 Hr. persönlich reservier, ^d notam Passiva hat Hr. Herold sür wenigstens 1000 Thlr. Disponenden bezahlt, welche bei der Ge schäftsübernahme nicht mehr vorräthig waren. der Unterzeichnete wird darauf nur mit Stillschweigen ant worten. Da er aber doch einmal in der Sache das Wort ergriffen, so will er, im Interesse der Herren Verleger, welche mit den Bestimmungen des eodv de eommsres nicht bekannt sein könnten, hier mittheilen, daß dieselben nicht gezwungen sind, sich mit den angebotenen Procenten und Ratenzahlungen zu begnügen. Sie können vielmehr volle Zahlung ihrer Forderungen verlangen, und zu diesem Behufe die Suocsssio» Herold reprsZenteo p-,r )Ir. llos- sot vor das Iribuna! ds eommsres citicen. Es ist nicht nöthig, daß dies von jedem Gläubiger besonders geschehe; zur Ersparung von Procedurkosten können sich alle oder mehrere derselben ver einigen und eine gemeinsame Citation ergehen lasten. Ihre For derungen müssen dann entweder befriedigt werden, oder die 8uoev8- 8>on Üerold wird fallit erklärt. Letzteres kann aber nur binnen Jahresfrist von Hrn. Herold's Todestag, also bis zum 18. März k. I. geschehen. Sollte dann der 8^ndie dv 1a ksillits finden, daß der stattgehabteVerkauf nicht bestens den Interessen der Gläubi ger entspräche, so würde er denselben cassiren und einen neuen, mit mehr Publicität, anberaumen. Und es stünde zu erwarten; denn es liegt in der Natur der Sache, daß trotz aller Redensarten des Hrn. Vieweg der fond8 de eommsres dann mehr nach seinem Werthe bezahlt würde, als zu dem schnöden Spottpreise von 5100 Fr. Friedr. Hoff. Miscellen. Der Leipziger Zeitung schreibt man: ,,Der Buchhändler Loose in Halberstadt war wegen Verbreitung der in Preußen ver botenen ,,Gartcnlaube" angeklagt worden. Angeklagter hatte in 697 Fällen Exemplare der mit der ,,Gartenlaube" identischen Druckschriften „Am warmen Ofen", „Epheuranken", „Immer grün" u. s. w. gewerbsmäßig verbreitet. Das Kreisgericht zu Halberstadt halte ihn indessen freigespcochen, indem es annahm, daß dem Angeklagten die Identität nicht bekannt gewesen. Dieses Unheil ist demnächst rechtskräftig geworden. Der erste Richter hatte aber auch den von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag, die Vernichtung aller vorsindlichen Exemplare auszusprechen, ab gelehnt. Dieser Ansicht hatte sich das Appellationsgericht ange schlossen. Hiergegen hatte die Oberstaatsanwaltschaft die Nich tigkeitsbeschwerde eingelegt. Das Obertribunal hat dieselbe aber als unbegründet zurückgewiesen." — Somit können die Verbreiter der sogenannten „Gelben Hefte" nicht mehr bestraft werden. Bis jetzt sind auch auf alle derartigen Anklagen nur Freispre chungen erfolgt. Der jüngst erschienene sechzehnteJahrgang von dem,,Düs- seldorfer Künstler-Album, herallsgegeben von vr. Wolfg. Müller von Königswinter", Verlag des lithographischen Insti tuts von Breidenbach 6 Eo., enthält zweiundzwanzig theils schwarze, theils farbige Bilder, die sich durch so kunstvolle Aus führung auszeichnen, daß sie das rühmliche Ansehen, welches das genannte Institut, zumal auf dem Gebiete des Farbendrucks, im Buchhandel genießt, aufs neue glänzend befestigen müssen und demselben zu besonderer Beachtung zu empfehlen sind. Aber außer seinem künstlerischen Schmuck ist das Album auch in lite rarischer Hinsicht, z. B. durch eine Novelle von Adalbert Stif ter, poetische Beiträge von Anastasius Grün, Hermann Lingg u. a. reich ausgestattet, und es bildet somit in seiner ganzen Erschei nung ein ebenso prächtiges wie gehaltvolles Festgeschenk, das die anerkennende und freundliche Verwendung des Buchhandels wohl verdient.
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