Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18881110
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188811103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18881110
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1888
- Monat1888-11
- Tag1888-11-10
- Monat1888-11
- Jahr1888
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
262, 10. November 1888. Sprechsaal. — Vermischte Anzeigen. 5723 Mackenzie, »Friedrich der Edle und seine Aerztc«. (Preis 1 50 H.) Die Freigebung dieses Buches hat den we sentlichen Vorteil gebracht, daß weite Kreise die Niedrigkeit des Machwerkes erkennen lernen, und die Verbreitung desselben kann daher nur wün schenswert erscheinen. Einige Buchhandlungen scheinen sich denn auch gegenwärtig damit zu befassen, die Verbreitung durch Massenabsatz zu befördern. Ich habe hierorts mehrfach Gelegen heit gehabt, Verkäufe auf Straßen und in Wirt schaften zu beobachten, wobei das Mackenzie'sche Buch für 1 ^ und für 80 ->) zu haben ist. Da der Nettopreis für Buchhändler 1 ^ 10 H be trägt, so erscheint es praktisch, den Bedarf durch Straßenauskäufe zu decken, und ich habe bereits den Anfang damit gemacht. Vielleicht verniag der Verleger, Herr A Spaarmann in Styrum, diese rätselhafte Angelegenheit aufzuklären. Hamburg, den 1. November 1888. G A Rudolph (i/Fa.: Hoffmann L Campe's sort.-Buchh.). Erwiderung. Zur Lösung des mir vorstehend aufgegebenen Rätsels bin ich zu meinein Bedauern außer stände, da ich das Buch an niemanden billiger als zu I 10 H netto mit 11/10 Explrn. abgegeben habe. Vielleicht kommt Herr Rudolph hierdurch auf den Gedanken, daß einige Handlungen das Buch unter Selbstkostenpreis verkauft haben, und wenn er dann die Attentäter ausfindig und mir namhaft macht, will ich gerne dazu beitragen, daß den bctr. Schleuderern ihr Handwerk gelegt werde. Die Auslassung des Herrn Rudolph über die -Niedrigkeit des Machwerks- zu beantworten, wird mir niemand zumuten. Styrum, 8. November 1888 Ad. Spaarmann. Rechtsfrage. Autor L. überläßt dem Verleger 8. ein Manuskript, dessen Titel z. Z. des Vertrages Berpackte Nemittcnden! (59677s Bei meinen diesj. O.-M.-Remittenden wurden verpackt: 1 D. gute Kanierad. 1. Jahrg. Hft. 2 und 1 Jllustr. Schreinerzeitg. IV. Bd. Hft. 1. (St., Spemann.) Ich bitte den irrtümlichen Empfänger um baldgef. Remission an meinen Kommissionär, Herrn H. Schultz ein Leipzig. Besten Dank im voraus! Ergebenst Capstadt, den 17. Oktober 1888. Herrmann Michaelis. 8>iml, Um L Vv., l.elpriL I-sipriß'sr' Xuri5i-/in3i3.1t. (59678s für Slmdluoll, rinlcoxsgplils, zuloWs. (59679s 2 hübsche Plakate fürs Schaufester stets erbeten. Budapest, den 7. November 1888. Rob. Lampcl's Hof-Buchhandlg. Sprechsaal, -r- noch garnicht festgestellt war, zum alleinigen vollen und ausschließlichen Verlagseigentume für die erste und alle folgenden Auflagen. Im Lause der Zeit, nachdem das Buch er schienen und mehrere Auflagen erlebte, stellt es sich heraus, daß es wünschenswert wäre, Über setzungen zu veranstalte». Der Autor behauptet nun, allein das Recht zu haben, Übersetzungen seines Werkes ganz nach seinem Belieben zu veranstalten oder veranstalten zu lassen, während der Verleger auf Grund der obengenannten Vertragsbestimmung dies bestreitet und im Gegen teile dieses Recht für sich allein in Anspruch nimmt. Wer hat recht? X. Beantwortung. — Das Urheberrecht um schließt alle Befugnisse an dem vom Urheber verfaßten Werke. In ihm ist nicht allein die Berechtigung an der in der Muttersprache verfaßten Form, diese zu veröffentlichen, sondern auch die Berechtigung einer Übertragung in eine andere Sprache und diese zu veröffentlichen ent halten. Deshalb schreiben Gesetze und Verträge nur dem Verfasser das Recht der Übersetzung zu, indem sie auf ihn den Vorbehalt der Über setzung beschränken. (R.-Ges. vom 11. Juni 1870 8 6 Abs. I. — Deutsch-französische Ucbereinkunst vom 19. April 1883 ß 10. — Wächter, Verlags recht 27. — Köhler, das Autorrecht Z 6 S.209. — Uebereinkunft betreffend die Bildung eines inter nationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst.) Das Recht der Übersetzung ist ebenso aus schließlich wie das Urheberrecht, dessen Teil es ist, selbst. Die einzelnen Befugnisse des Urheber rechts können vom Inhaber desselben getrennt veräußert werden, und cs schließt der Erwerb des einen Teils ein Anrecht auf die übrigen Teile nicht ein. Vielmehr bedarf es der aus drücklichen Vereinbarung über den Erwerb des Rechts an den einzelnen Teilen. Die Behauptung des Autors, allein das Recht der Übersetzung zu besitzen, ist vollständig berech tigt, da er an den Verleger nur das Verlags recht, das heißt: das dem Urheber ausschließlich (59680) * * * X. X Xostilsr, ölliUVOl'timoiit in I-öiöpig. lilsksmeliek W>ml!!itMlg>0L nebst AeuiAlvsits-Vsi'Seieliiiiss 6to. rvird am 16. Xovsmbor und tollende laxe LU8gegsdsll. Die ganre Auflage von 30000 Llpl. ist dureb Lestellungsn vergriffen. * * * Aür österreich.-ungar. Aerteger! (59681) Wer liefert schwarze und bunte Ansichten vom Tatra-Gebirge? Preislisten erbeten. Oels i. Schl. A. Grüncbcrgcr L Co. (59682) Verleger ff. popul Broschüre (zeitgem. brennende Frage), bereits im Druck, gesucht. Gef. Antr. u. ffff 41339 d. d. Geschäftsstelle d. B.-V. innewohnende Recht der Vervielfältigung und Veröffentlichung an dem Originalwerkc in der dazu gebrauchten Sprache verkauft hat. Dadurch, daß derselbe alle Auflage» auf einmal dem Ver leger übertragen hat, hat er nicht auf sein Über setzungsrecht verzichtet, welches ohne allen Zu sammenhang mit dem Veröfsentlichungsrechte be steht. Dies beruht schon auf dem Rechtssatz, daß Verzichte nicht präsumiert werden. Ferner be stätigt die Fassung der internationalen Ueber- einkünfte zum Schutze des Urheberrechts, daß nur der Verfasser das üebcrsetzungsrecht besitzt. (Vergl. preußisch-englischer Vertrag vom 14. Juni 1855 Art. III; preuß.-französischer Vertrag vom 2. Aug. 1862 Art. VI.; Übereinkunft zwischen Preußen und Belgien Art. VI. und die späteren Verträge). Das Uebersetznngsrccht gehört also nur dem Verfasser bezw. demjenigen, auf welchen es durch einen die Veräußerung des Uebersetzungsrechts ausdrücklich behandelnden Vertrag übergegan gen ist. Zur Verdeutsch»»!). Früher war ich mit der Mehrzahl der deut schen Antiquare einer Meinung, daß die äußere Beschreibung eines jeden Buchs in der Sprache des Buchs zu erfolgen habe; nicht lange jedoch, so bemerkte ich erstens, daß dazu Sprachkennt- nisse gehören, die in solch' ausgedehntem Maße jedenfalls nur wenige Kollegen besitzen, zweitens aber, daß die Franzosen und Engländer nicht entfernt daran denken, es ebenso zu machen, sondern die Bücher in ihrer Landessprache be schreiben. Das habe ich nun versucht auch im Deutschen durchzusühren und im allgemeinen ist es leicht; sobald ich aber an besonders ge artete Einbände komme, schien mir die deutschen technischen Ausdrücke, und noch manchem andern wird es ebenso gehen. Ich würde es demjenigen aufrichtig Dank wissen, der an dieser Stelle Be lehrung erteilte über die deutsche Benennung z. B. von veau ecru, töte doree, fers ä kroid, dsntelles u. s. w. — Dinge, die einem auf besseren Lägern doch immer Vorkommen. (59683) Oarl Oarte, LuB8tv6i1ll§ in ffioipöiA, fertigt als Lpeeialität: I-eposiklio-Mum u. s'üDoi'ameii der besuchtesten Ltlldte und (legenden «Im- Welt in photographischer Imitation. Cluster und Xalkulativoen dereitvftlligSt. 8k11U1)80II Iffow A o». Ul I^ouciou (59684) liefern L.ntiguariat u. Zeitschriften in wöchentlichen Lilsendungen franko I-eiprig — Heidin — Wien. Xommiss. in l.eipxig: Herr L Hermann. „ „ Berlin: Herr W. 8. Xüfti. „ „ Wien: Herrn li.I-eetlller'sVerl. Makulatur roh und broschiert (59685) kaust jeden Posten gegen Kasse Hermann Walther in Leipzig, Universitätsstraße 8. (58686) Zum Ausziehen, Ausflecken und heiß Satinieren von Photographiccn empfiehlt sich W. Gauen Nachf. <E. Schmidt), Buchbinderei in Berlin 80., Schmidtstr. 10a.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder