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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1874
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- Deutsch
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3258 Nichtamtlicher Theil. ^7 206, 7. September. sachkundige Commentare abgeholfen und Licht in die eoniplicirten Bestimmungen gebracht werde, ist daher ein nur zu sehr gerecht fertigter. Wir sind jetzt in der angenehmen Lage, dem Buchhan del mittheilcn zu könne», daß durch die beiden oben genannten Schriften diesem Verlangen in der geeignetsten Weise entsprochen wird, und zwar in der Klctke'schen in kürzerer, aphoristischer Form, in der Schwarze'schcn durch einen förmlichen wissenschaftlichen Com- mentar. Die Kle tke'schc Schrift beginnt mit einer Einleitung, welche einen historischen Ucberblick über die vor dem neuesten Reichspreß- gcsetz in Deutschland bestehende Preßgesetzgebung, oder vielmehr Gesetzgebungen, gibt, angefangen von dem Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 6. Juli 1854, welcher die Einführung übereinstimmender Grundsätze zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse zu bewirken bestimmt war. Dann geht die Einleitung zur Charakterisirung des vorliegenden Gesetzes nach seinen Cardinal punkten über, zu welchem Behufe die deutsche und belgische Preß- gcsetzgebuug nach den seither von ihnen beliebten Systemen hinsicht lich der Verantwortlichkeit für die Preßerzcugnisse, sowie auch die denselben Punkt betreffenden Beschlüsse des sechsten Deutschen Jonrualistentags und die Arbeiten der den Windthorst'schen Antrag auf Erlassung eines Preßgcsetzes betreffenden Reichstagscommissivn erläuternd herangczogeu werden. Sodann werden die Verhandlungen des Reichstags über den eben erwähnten Windthorst'schen Antrag, sowie über den vom Bundesrath vorgclcgtcn Entwurf mitgetheilt, um aus beiden die Prinzipien darzuthun, aus denen die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes zu beurtheilen und zu interprelircn sind. Hierauf folgt der Text des Gesetzes, unter dessen einzelnen Para graphen in der Form von fortlaufenden Noten die Motive der Regierungsvorlage und der Commissionsbeschlüsse, die hauptsäch lichsten Abänderungsvorschläge und die Reden, die für und wider gehalten worden, erwähnt und die Resultate der Abstimmungen angegeben werden. Ein alphabetisches Sachregister schließt das Ganze. Das Schwarzc'sche Werk dagegen, obwohl es sich streng auf die Erläuterung des gegebenen Gesetzes beschränkt, gibt doch unter Benutzung und Anführung der vorhandenen Literatur, der Gesetz gebung und der Spruchpraxis iu den deutschen Ländern und der Verhandlungen in den Reichstagscommissioneu und dem Reichstage selbst einen vollständigen wissenschaftlichen und zugleich praktischen Commentar zu dem Gesetz. Auch dieses Werk theilt nach einer kur zen, die Geschichte der Entstehung des Gesetzes betreffenden Ein leitung die einzelnen Paragraphen mit, deren jedem daun die nach allen Richtungen hin sich erstreckende, immer hauptsächlich die Praxis im Auge habende ausführliche Besprechung der in demselben ge gebenen Bestimmungen, unter reichhaltiger Anführung der einschlä gigen Literatur, folgt. Die Erläuterungen sind ziemlich gleichmäßig gegeben, natürlich nach der größer» oder geringcrn Wichtigkeit der darin behandelten Bestimmungen und Materien. Nur iu Bezug auf das System der Verantwortlichkeit für den strafbaren Inhalt einer Druckschrift, welches in den tztz. 20. und 21. zu Tage tritt, hat sich der Verfasser zu einer ausführlicher» Erläuterung als bei den andern Thcilen des Gesetzes herbeigclassen, weil dieses System es vorzüglich gewesen ist, welches in Commissionen und Plenarsitzungen des Reichstages den Gegenstand der Verhandlungen gebildet hat. Eine eigene Abhandlung, in welcher die einzelnen Hauptdoctrincn und -Systeme über die Verantwortlichkeit für die Preßvcrgehcn kritisch auseinandergcsetzt und die Entstehungsgeschichte der betref fenden Paragraphen mitgetheilt wird, gehen den eigentlichen Erläu terungen zu denselben voran. Ein alphabetisches Sachregister ver mehrt auch die praktische Brauchbarkeit dieses Werkes. Misccllen. Auf dem protestantischen Friedhofe vor der Matzlcinsdorfer Linie zu Wien ist dem daselbst im Jahre 1873 so Plötzlich an der Cholera gestorbenen, weithin bekannten, vielbetrauerten Buchhändler Hugo Wigand aus Leipzig ein Denkmal gesetzt worden, welches redendes Zcugniß gibt für die Anerkennung und Verehrung, deren der früh Geschiedene während seines thätigen Lebens sich erfreute. Es ist ein Obelisk aus grauem schlesischen Marmor, welcher Namen, Gebnrts- und Todestag, außerdem aber die Inschrift trägt: Errichtet von seinen Freunden in Leipzig und Wien. Ein guter Sohn, Ein edler Bruder, Ein treuer Freund, Ein ganzer Man». Der vor dem Stein sich wölbende Grabhügel ist mit reichem Blumenschmuck bedeckt und von einem geschmackvollen eisernen Gitter umgeben. Eine zweite Gedenktafel haben die Geschwister ihrem „un vergeßlichen Bruder" gewidmet. Es ist Sorge dafür getragen, daß das Grab auf alle Zeiten hinaus pfleglich behandelt und behütet werde. — Wir glauben durch Mitthcilung dieser Notiz den zahl reichen Freunden und Bekannten des Verstorbenen einen Dienst zu leisten, und sind zugleich ermächtigt, allen Denen, welche sich für diese Angelegenheit der Pietät werkthätig intcressirt haben, den war men Dank der Familie, sowie der init der Ausführung betrauten Wiener Freunde hiermit auszusprechcn. (Lpzg. Tagebl.) Bibliographisches. — Mit dem Ucbergange zur neuen Geldwährung, Neujahr 1875, werden voraussichtlich viele Verleger auch den sonst eingetretenen Verhältnissen Rechnung tragen und für ihre Verlagsartikel theilweise erhöhte Preise eintrcteu lassen. Unsere jetzigen Hilfsbüchcr: Kayser, Hcinsius, Hinrichs u. s. w. werden dann nur mehr oder minder schätzbares Material bilden, vorzüglich um den Vcrleger nnd die Zeit des Erscheinens eines Buches nachzuschlagen; aber hinsichtlich des Preises wird der Sortimenter, will er sicher gehen, zu den Verlagsvcrzeichnisscn der einzelnen Verleger greifen müssen. — Wäre es daher nicht zweckmäßig, wenn diese sämmtlich iu gleichem Format erscheinen würden?— NnslicgtderAuslieserungs- Katalog von B. G. Teubuer vor, dessen Format uns nicht unzweck mäßig erscheint, wenn nicht das der Büchting'schen Städte-Liste oder das des Scemann'schen Weihnachts-Kataloges vorzuziehen wäre. — Im Begriff, diese Zeilen an die Rcdaction des Börsenblattes zu senden, erhalten wir das Twietmcyer'sche Circular über „^Vbituolcer's koisrones OatnUoxue c>5 ourrenb lütsraturö" und ersehen aus dem selben, daß die oben vorgeschlagene Idee schon längst anderweitig ausgeführt wurde. Es wäre für den deutschen Buchhandel gewiß nur zweckmäßig, dem gegebenen Beispiele zu folgen. Sehr angenehm sollte es uns sein, wenn auch andere Berufsgenossen sich über unfern Vorschlag aussprechen wollten. 6. U. N. In Graz hat sich unter dem Namen „Novität" ein Verein jüngerer Buchhändler constituirt, dessen Zweck die Förderung der geistigen und geselligen Interessen der Mitglieder ist. Der Vorstand besteht aus den Herren A. Philippi (iu Aug. Hesse's Buchh.), Prä sident; Th. Leibing (Carl Greifs), Schriftführer; E. Schurp (Leuschner L Lubcnsky), Cassircr; Fr. Goll (Leykam), Vicepräsident; und N. Wolst (Leuschner L Lubcnsky), Vice-Schriftführer. Berichtigung. In den, neulichen Artikel von Herrn Jul. Springer über das Post- Buch-Amt lese man Se. 3178, Sp. 1, Ze. 14 von oben anstatt „nach meiner persönlichen Aeußerung": „nach meiner Persönlichen Anschauung".
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