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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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9658 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 299. 24. Dezember 1897. 1832 die Gerichte angewiesen habe, Bezahlung durch einen andern anzunehmen. Die ausdrückliche Anerkennung der Straflosigkeit sei noch am 28. Mai 1878 vom Obertribunal ausgesprochen worden. Man dürfe nicht annehmen, daß das Gesetz genau das Gegenteil von dem wirklich sage, was man bei seiner Beratung für selbst verständlich gehalten hat. Der Verfasser sagt u. a.: -Will man auch den Vormund bestrafen, der seinem Mündel aus eigenem Vermögen die Mittel zur Zahlung einer Geldstrafe gewährt? Und ist der Vater, der für seinen Sohn dasselbe thut, wirklich nur straffrei und nicht schuldlos? Aber, was dem einen recht ist, ist dem anderen billig, auch wenn er Verleger einer Zeitung ist.- Auch der Zweck der Strafe, Verhinderung künftiger Verbrechen, werde genau so gut erreicht, wenn der Verleger Ersatz für die Geldstrafe leisten muß, als wenn der Redakteur allein zahlt. Denn werden dem Verleger die Strafen zu viel, so verhindere er die Wiederholung der Preßvergehen dadurch, daß er sich einen weniger kühnen oder einen mehr geschickten Redakteur nehme, v. Lilienthal sieht in der Verurteilung des Verlegers -eine aüsdehnende Aus legung des Gesetzes und seine Anwendung auf Thatbestände, die augenblicklich unbequem erscheinen, deren Bestrafung aber im Ge setze nicht vorgesehen ist.- Personalnachrichten. Dank und Anerkennung. — Herr Fridolin Plant in Meran erhielt vom Kammervorsteher Sr. kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Eugen folgende Zuschrift: -Euer HochwohlgeborenI Im höchsten Aufträge beehre mich. Euer Hochwohlgeboren den wärmsten Dank Seiner kaiserlichen Hoheit für das Höchstdemselben übersandte hochinteressante Merkchen (»Die Entstehung und Ent wicklung Oesterreichs unter dem Einflüsse des Deutschthums. Von Fridolin Plant.-) auszusprechen. Hochachtungsvoll Henniger, Oberst.» Sprechsaal. Das Warenhaus A. Wertheim. (Vgl. Börsenblatt Nr. 276, 279, 282, 283, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 292, 293, 295, 296, 297.) XXXIII. In Bezug auf die Bemerkung der Firma A. Wertheim in Nr. 296 d. Bl. habe ich gefunden, daß die Firma Wertheim bei einem Gehilfen Bücher bestellte, die ohne mein Wissen und Wollen zu meinem Bedauern geliefert sind. Später wurde versucht, große Posten zu erhalten, was von mir rundweg abgeschlagen wurde. Es wurde nichts geliefert, und ich habe streng jeden geschäftlichen Verkehr mit der Firma untersagt. Leipzig. E. Kempe. XXXIV. Berlin, den 22. Dezember 1897. An den verantwortlichen Redakteur des -Börsenblatts- Herrn Max Eoers Leipzig. Unter Bezugnahme auf ß 11 des Reichspreßgesetzes ersuche ich Sie um Ausnahme nachstehender Berichtigung in die nächste noch nicht zum Druck abgeschlossene Nummer, indem ich mich zur Deckung der Kosten bereit erkläre, soweit der Abdruck der Be richtigung den Umfang des berichtigten Artikels übersteigt: -In der Nummer 276 vom 27. November 1897, Sprechsaal, ist ein Rundschreiben meiner Firoia vom 22. Januar 1894 zum Abdruck gebracht, durch welches ich erklärt habe, -daß ich unter Einhaltung des vorgeschriebenen Ladenpreises mit Gewährung des ortsüblichen Rabattes von 10°/g verkaufe.. Es ist dabei nicht mitgeteilt, daß ich am 30. Dezember 1895 nachstehendes Schreiben an den Börsenverein der Deutschen Buch händler in Leipzig gesandt habe: Berlin, den 30. Dezember 1895. An den Börsen-Verein der deutschen Buchhändler Leipzig. Auf Ihr wertes Schreiben vom 17. erwidern wir höflichst, daß Sie in demselben eine unrichtige Auffassung des Inhaltes unseres Schreibens vom 30. März bekunden, während Ihr Brief vom 27. April 1895 ein solches Mißverständnis nicht erkennen läßt. Nachdem wir dem Vorstand der deutschen Musikalienhändler in Leipzig, zu Händen des Herrn vr. von Hase, am 13. April 1893 das Unberechtigte der Anschuldigungen des Vereins Berliner Musikalienhändler nachgewiesen hatten, sahen wir uns in einem weiteren Briefe vom 2. Mai 1895 veranlaßt, unsere Verpflichtung, zu vorgeschriebenen Preisen zu verlausen, ausdrücklich aufzuhcben. In unserem Briefe vom 30. März 1895 teilten wir Ihnen mit, daß wir auch heute noch bereit seien, diese Erklärung wieder abzugeben, wenn wir damit in die Rechte der Berliner Sorti menter und Berliner Musikalienhändler versetzt würden. Da Sie in Ihrer Antwort vom 27. April angeben, einen Einfluß hierauf nicht zu haben, so ist auch in unseren Verkaufs preisen eine Aenderung nicht eingetreten, d. h. wir haben seitdem Bücher zu vorgeschriebenen Preisen mit 10°/„ Rabatt, Musi kalien zu uns angemessen erscheinenden Preisen verkauft. Wir werden auch fernerhin eine Aenderung bei den Preisen für Musikalien nicht eintreten lassen, es sei denn, daß von dem Verein Berliner Musikalienhändler Schritte zu einer Verstän digung geschehen. Nach dem bisherigen grundsätzlichen Verhalten des Vereins und der von anderer Seite gegen uns ergangenen Kundgebungen sind wir nicht in der Lage, die Jniative zu solchen Verhand lungen zu ergreifen. Wir verweisen nur auf die Rundschreiben der Berliner Musikalienhändler vom 22. und 31. Mai 1893 und vom 8. März 1894 und des Berliner Sortimenter-Vereins vom Juli 1893. Dem stellen sich die Kundgebungen einzelner Firmen, sowie eine wahre Sammlung aus der Fachpresse an die Seite. Sollten Sie angesichts unseres Verhaltens, wie Sie in Ihrem Briefe androhen, durch die -Sperre- eine Pression auf unsere Lieferanten ausüben wollen, so glauben wir unsere Kundschaft trotzdem befriedigen zu können, da auch ohne -Sperre- alle mög lichen Versuche, uns den Bezug dieser Artikel abzuschneiden, zwar vergeblich, gemacht worden sind. Sodann werden wir aber, da Sie öffentlich gegen uns Vor gehen, dem Publikum öffentlich die Gründe darlegen, die gerade bei solchen Musikalien einen billigeren Verkaufspreis recht- fertigen, bei denen der Zwischenhandel einen in keinem Ge schäftszweig annähernd gleichen Prozentsatz aufschlägt und bei welchen alle Umstände einen billigen Verkaufspreis rechtfertigen. Es ist durch keine Gründe zu rechtfertigen, daß für Noten, welche in Tausenden von Exemplaren gekauft werden, mehr als das Dreifache des Kostenpreises vom Publikum gezahlt werden soll, während der Komponist meistens ein nur kärgliches Honorar erhält. Geradezu unerhört ist es aber, wenn plötzlich für Verlags stücke wie weil sie sich als zugkräftig bewährt haben, von den Verlegern mit den Preisen in die Höhe gegangen wird, trotzdem durch den Massendruck sich der Herstellungspreis noch verringert. Es wäre zu verwundern, wenn der Börsenverein der deutschen Buchhändler sich dazu verstehen würde, derartige Geschäftsgrund, sätze in seinen Schutz zu nehmen. Schließlich erwähnen wir auch noch, daß wir bei einem derartigen aggressiven Vorgehen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler uns zu entscheiden haben werden, ob wir auch fernerhin die vorgeschriebenen Bücherpreise inne halten. Wir wollen es eventuell darauf ankommen lassen, auf wessen Seite sich die Sympathie des Bücher und Musikalien kaufenden Publikums und der Presse stellen wird, wenn die Verhältnisse dem Publikum richtig dargestellt werden. Hochachtungsvoll gez. A. Wertheim. Ich habe also in diesem Schreiben bereits angekündigt, daß ich bei einem aggressiven Vorgehen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler mich entscheiden werde, ob ich fernerhin die vor geschriebenen Bücherpreise innehalten werde. Erft nachdem der Börsenverein der deutschen Buchhändler den Versuch gemacht hat, mir den Bezug von Büchern abzuschneiden, habe ich die von mir vorbehaltene Entscheidung in dem Sinne getroffen, daß ich mich an keine Bedingungen des Börsen-Vereins deutscher Buchhändler halte. Der Katalog meines Sortimentes, der nach den Maßregeln des Vereins erschienen ist, umsaßt 16 Druckseiten. Hochachtend Georg Wertheim Mitinhaber der Firma A. Wertheim. Der der vorstehenden Berichtigung eingefügte Brief vom 30. Dezember 1895 entspricht zwar dem Sinne nach dem Original briefe, weicht aber in der Fassung wesentlich ab. Wir hatten uns geweigert, den Brief wörtlich abzudrucken, weil er sachlich und in der Form beleidigend erschien; Einsender hat darauf die Aenderungen selbst vorgenommen. Redaktion des Börsenblattes.
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