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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1894
- Sprache
- Deutsch
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58, 12. März 18S4. Nichtamtlicher Teil. 1558 oder auch der subjektiven Beleidigung Vorgelegen habe. Letzteres könne nicht als durch das Urteil festgestellt erachtet werden. Diese Ausführungen des Privatbeklagten Herrn Wichern hatten keinen Erfolg. In der Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 22. Februar 1894 wurde seine Revision verworfen. Die Gründe dieser Entscheidung lauten: »Nach konstanter Rechtsprechung des Reichsgerichts, ek. z. B. Entschd. I. 84. 406, wie dieses Gerichts, ist die Feststellung, ob irgend eine bestimmte Aeußerung wegen des Vorhandenseins der Beleidigungsabsicht beleidigend ist oder nicht, thatsächlicher Natur. Eine Verletzung des Rechtsbegriffs der Beleidigung ist bei solcher Fest stellung nicht ersichtlich. Eine derartige thatsächliche Feststellung unterliegt aber nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts. »Wenn die Revision den tz 193 St-G.-B. für verletzt erachtet, so ist zu entgegnen, daß das Landgericht dem Privatbeklagten den Schutz dieses Paragraphen alles Umfanges zuspricht. Es stellt jedoch aus der Form der Aeußerung die beleidigende Absicht und somit das Vorhandensein einer Beleidigung im Sinne des ß 193 fest Eine Verletzung von Rechtsnormen ist darin nicht zu erblicken. »Die Ausführung des Revisionsklägers, die Feststellung des Landgerichts, es sei dem Privatbeklagten bei der Wahrung der buchhändlerischen Interessen »heiliger Ernst«, widerspreche der daneben festgestellten Beleidigungsabsicht, ist ganz abwegig. Tenn es ist sehr wohl denkbar, daß jemand gewisse Interessen gerade damit zu fördern ge denkt, daß er einen Konkurrenten absichtlich beleidigt. »Die Revision war somit zu verwerfen.« Nach Obigem kann im Interesse des Herrn Wichern nur bedauert werden, daß er sich von der ersten Aufwallung hin reißen ließ und in der Form seiner Beschuldigungen gegen Herrn G Fritzsche gefehlt hat. In der Sache selbst wird weder der Verbreiter des beschriebenen Katalogs noch derjenige, der ihn zusammengestellt hat, gerechtfertigt. Zwei Gerichte haben unver hohlen ihre Ansicht dahin ausgesprochen, daß ein Teil des Kata logs unzulässigen Inhalts sei Die eine Instanz bezeichnete diesen Teil als »schlüpfrigen,« die andere als »lasciven« Ju Haltes. Daß die ungenierte Verbreitung derartiger Kataloge durch den Buchhandel dem Ansehen des ganzen Standes nach teilig sein muß, ist ohne weiteres klar. So können wir nur hoffen daß diese Verurteilung gute Frucht tragen wird in derjenigen Rich tung, die wir im Eingänge dieses Berichtes angedeutet haben. Der Angeklagte hatte, wie kurz wiederholt sei, die Auflage seines Blattes um 10000 Exemplare zu hoch angegeben und dadurch zwei Firmensdie Lau genscheidt'sche Verlagsbuchhandlung in Berlin und die Firma Cohn L Epstein in Duisburg) zum Beilegen von Prospekten veranlaßt und geschädigt. Beide Firmen hatten angefragt, wieviel Exemplare zum Beilegen in den General-Anzeiger unbedingt erforderlich wären. Daraus hatte der Angeklagte geantwortet, daß er 17870 Exemplare unbedingt brauche, während seine Auflage in Wirklichkeit nur etwas über 7000 Exemplare erforderte. Der Angeklagte behauptete, an diesen Tagen mehr Exemplare seiner Zeitung gedruckt zu haben; dem standen jedoch die be eideten Aussagen des Maschinenpersouals gegenüber. Das Schöffenge richt hatte seiner Zeit den Angeklagten zu einer Woche Gefängnis, 1000 ^ Geldstrafe und in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Das Landgericht erkannte auf 600 Geldstrafe und die Kosten des Ver- ahrens, als strafmildernd annehmend, daß der Angeklagte wohl nicht aus Gewinnsucht gehandelt habe, sondern nur für sein Blatt eine un gehörige Reklame machen wollte. Bücherbestellzettel. — Das nachfolgend abgedruckte Schreiben der k. k. Post- und Telegraphen-Dlrektion in Wien aus eine Anfrage des Herrn Wilhelm Müller lR. Lechner's k. u. k. Hof- und Universitäts buchhandlung) dort wurde uns von dem Herrn Empfänger zur Verfügung gestellt. Es lautet: K. K. Post- u. Telegraphen-Dlrektion für Oesterreich u. d. Enns, Wien 1/1. Vermischtes. Reichsgerichtseutschetdung. — Gleichwie die einzelnen Gesell schäfter der offenen Handelsgesellschaft, sind, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, 111. Civilsenats vom 15. Dezember 1893, auch Kommanditisten einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft in Gemein schüft mit den persönlich hastenden Gesellschaftern in den Prozessen der Gesellschaft Partei und können deshalb in diesen Prozessen nicht als Zeugen vorgenommen werden. Nr. 14108/9 ei 1894. Wien, den 5. März 1894. Euer Wohlgeboren! Ueber Ihre am 20. Februar l. I. anher gerichtete Anfrage, ob die Bücherbestellzettel nach dem Auslande auch mit dem Franco betrage von 3 kr. versendet werden können, wird Euer Wohlgeboren unter Rückschluß der Beilagen mitgetheilt, daß die Bücherbestell zettel auch im Verkehre Oesterreich-Ungarns mit den Ländern des Weltpostvereines der Taxe für Drucksachen unterliegen. Die selbe beträgt im Verkehre mit Deutschland: Sendungen bis 50 Gramm 2 Kr. über 50 „ 100 ,. 3 Kr. .. ioo ., 250 ,. 5 Kr. „ 250 ., 500 „ 10 Kr. .. 500 „ 1000 ., 15 Kr. Für das übrige Vereinsausland unterliegen die Drucksachen der Taxe von 3 Kr. für je 50 Gramm. Für den k. k. Hofrath und Vorstand: Der k. k Postrath Birmägger. (?) An Wohlgeboren Herrn R. Lechner (Wilhelm Müller), k. u. k. Hof- und Universitäts-Buchhandlung Wien. Aufhebung einer Beschlagnahme. — Das Strafverfahren, das seiner Zeit gegen den Schriftsteller August Strindberg wegen seines Buches »Die Beichte eines Thoren- von der Berliner Staatsanwalt schaft eingeleitet worden war, ist, wie der Berliner Börsen-Courier hört, jetzt eingestellt worden Damit ist auch die Beschlagnahme des Buches wieder ausgehoben. Die Bestätigung der Nachricht bleibt azuwarten. Unrichtige Angabe einer Zeitungsauflage. — Der in Nr. 181 d. Bl. vom 7. August 1893 berichtete Fall einer Verurteilung durch das Duisburger Schöffengericht wegen zu hoher Angabe der Auflage des »Duisburger Tageblatts verbunden mit Generalanzeiger- und dem entsprechender Absorderung unverhältnismäßig großer Mengen von Pro- spektbeilagen unterlag am 24. Februar d. I. der Beurteilung des Land gerichts in Duisburg als der Berufungsinstanz. Einundsechzigster Jahrgang. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschristen, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Os bibliotsebs ä'ltalia. iLlsnoa xeusrale s inäiei spseiaii. lcl. 4°. 618. Ailaoo, ^ssooiasions tipograkioo-libraria ito.Iis.ua. Iksorstisechs null pralctiseks hlusiic (sutdaitonck äs» wusikaliseirsn Teil cksr Libliotkelc ckes ch Herrn llapsllmsistsrs 8c ll. N. 8ablst- tsrsr in XaxsbllrS). chntig.-XataloA 8a. 219 cksr O. 8. Bsech'- seksn Laobbauckinng in 8ö.-ckiingsi>. 8". 169 8. 3825 Kammern. Moderne Kolportage-Litteratur. Von Paul Dehn. lZeitfragen des christl. Volkslebens Herausgegeben von E. Frhr. v. Ungern-Stern- berg in Berlin u. Pfr. H. Dietz in Messel (Heft 137) Band XlX. Heft 1.) 8". 35 S. Stuttgart, Chr. Belser'sche Verlags buchhandlung. Einzelpreis 80 ord Oaspar's praetieal Oatalozua ok lav booüs. 1894, 8a. 41. 8". 100 8. Nilvankss. Vsiso, 0. 8. Oaspar's Look Lmparinm. 8euor Vortag von IVilbeIu> Ln^slmaou ia Osiprig aus cksw Oabrs 1893. icl.-8°. 24 8. Liblia^rapiiisobsr Llooatsbsriebt llbsr neu ersotnsnene 8obn>- uocl Bniversitätssebrikteu, dsiausgegebeu vao cksr Osutraistslls kür Oisssitatiauso uuä Bro^ramms von Oastar kack io Osiprig. 5. Oadrx. 8a. 6. LILrr 1894. 8.69-76 8o. 1782-1977. Loriobt über äio VerlaxstbätiAchsit van R Brieckläacksr L 8oiin in Berlin. 8o. 28 Ootobsr — Dseswbor 1893. 8". 8. 1043 -1078. 8aturas 8oritatss. Bibliographie osusr Brsehsiunugsn ailsr I-Lncksr auk cksw Oebiete äer 8aturgsseiiichtü unck äsr erachten IVisren- eebalteu. Bsransgegsben van B. Briacliänäer L 8obn in Berlin. 1894. 8o. 4 Bsbruar. 8°. 8. 105—120. 8o, 1692—1955. 208
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