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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1889
- Sprache
- Deutsch
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Bclhagcn 4 rilafing i» Bielcscl». Konsirmattons-Scheine in. Bibelsprüchen u. Liedcrversen. Mit Zeichnungen v. C. Andreae ». A. Pracht-Ausg. 3. u. 4. Hst. gr. qu. 4". (L 20 Blatt.) s, » 2. — Frlcdiilb Blcwrg 4 Loh» in Brauiischweig. AüIIvr - konillet'« Bobrbuek äse ktiz'silr u. VleteaioloAi«. 9. 4uil. v. I.. Btauuälor. 3. Lä. 2. 4btk. Fr. 8«. (8. 337-832.) » 6. 50 8vlim!ät, D-, auslübrliobes I.elutnieli äer pbar- mnoeutisolieu Obemio. 2. öck. OrAuvisobs Obeiois. 2. 4uti. 2. 4btb. Ar. 8". (VIII, 592 8.) * 13. — Wlcgandt 4 Grieben in Berit». Crcmcr, H., üb. den Einfluß L. christlichen Princips der Liebe auf die Rechtsbildung u. Gesetzgebung. Rede. 8". (32 S.) * —. 40 Frommcl, E, Aus allen vier Winden. 2. Ausl. 8°. (179 S.) » 2. — Lcnsch, N-, der Bau d. menschlichen Körpers. Leitfaden f. den Unterricht in Höheren Schulen, gr. 8". (VI, 64 S.) * 1. — Schmidt, W, das Gewissen. Vortrag. 8V ,52 S.) * —. 75 Vollmar, A., das Pfarrhaus im Harz. Eine Erzählg. 10. Aufl. 8°. (IV, 328 S) 3. — — drei Weihnachtsabende. Eine Erzählg. 5. Aufl. 8». (307 S.) » 3. — Paul Wolff in Blaicwitz-Drcsvc». fUeiämanii, äer. Blätter t. lägsr u. lagä- Ireuuäs. 20. Lä. lairrA. 1888/89. Kr. 27. Bol. (10 8.) «albjäbrlioli * 6. — WocrI'S Scp.-Ktl>. in Wnrzbnra. Hoerl'8 lleisobanäbüeber. Bülirer «lureli Lolütsob-Lauerbrunu u. OwAebunA. 2. 4uli. 16^. (15 8. in. Harten n. Llrru.) * —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. BonislicinS-Drixkcrci in Paderborn. Seile 1583 Fcrd. TüninilcrS Verlagsbnchh. in Berlin. 1584 8. S. Mittler 4 Sohn in Berlin. Seite 1583 Karkcr, F. P., Dom Jean Mabillion. Franz Dcntickc in Wien. IS84 Leuuiiis, H., vor lrüvstlioli IiervorAerukene 8owuamduliswu8. 4atorisirte äentselis 4usAabo von L. Brs^. Rvibuinzr, 4., I)ie LtassaA« uvci iliro VsrrvsrtlirwA in äsn versclnelenen I)is- oipliven äer prabtisebeu Lleäieiu. 4. 4uti. keibmnxr, 4., Die LlassaAS noä Ileil- AvmiiL8t>Ii äss Unterleibs. Vortinnnn, 6., 4uisitunA ?.ur edemisoken 4oal)'se orALnisober 8tu<ie. Sack. I., Die altjüdische Religion im lieber- gange vom Bibelthum zum Talmudismus. Sack, I-, Die Religio» Altisraels nach den in der Bibel enthaltenen Grundzügen der selben. 2. Aufl. Karl Grnningcr in Tlnttaart. 1583 Bresltlui', Biuil, Blavisrseliule. Op. 41. A. Hartlcbcn in Wie». 1582 lleielm, I'rieärieli von, Vas Botalbabn- rvesön, seine OrAauisation unä Leäsu- tunA tür äie IVeltvvirtlisebalt. Gebrüder Kröncr i» Stuttgart. 1584 Falkcnhorst, C-, Der Löwe von Tanganyika. Kvpka Vvn Lossow, Geschichte des Grenadier- Regiments König Friedrich I. (4. Ostpreu- hischen) Nr. 5. Band I. Schiikhardt 4 kbnc» (NonraS Wittwcr) in 1582 Stuttgart. Gntcnäckcr, Fr., Die Lehre vom Hufbeschlag. 2. Aufl. Georg Thieme in Leipzig. 1581 Küster, E., lieber die Grundsätze der Be handlung von Eiterungen in slarrwandi- gen Höhlen mit besonderer Berücksichtigung des Empyems der Pleura. Nichtamtlicher Teil. Biichhiindlcrischc Ncchtslitterntlir. IV.*) ^ Walltet', Or. Katt, Dozent der Staatswisseuschasten an der Universität Leipzig, Theorie der Preßfreiheit und der Be leidigungen. Karlsruhe, Macklot'sche Buchhandlung 1889. 102 S. Preis drosch. 3 ^ 50 H. Die vorgenannte Schrift des bekannten nationalökonomischen Autors ist zwar für einen buchhändlerischen Leserkreis weder bestimmt, noch geeignet; dennoch sei sie ihres Titels und einzelner in ihr enthaltener Aussührungen halber kurz an dieser Stelle besprochen. Walcker unterscheidet ein formelles und ein materielles Preßrccht. »Das erstere ist in den Preßgesetzen des Deutschen Reiches, Oesterreichs u. s. w. und in den entsprechenden, nicht systematisch zusammengesaßten Gesetzen Englands und anderer Staaten zu finden. Das materielle Preßrecht bestimmt dagegen, was man sogen und nicht sagen darf.« Ter Maßstab dieses »Dürsens« ist nach Walcker in staatswissenschastlichen und ethischen Prinzipien zu suchen, welch' letztere die Gesetzgebung aller Staaten beeinflussen und bestimmen sollten. Walcker, welcher in seiner Schi ist ausschließlich dieses materielle Preßrecht behandelt, stellt eine Theorie der Preßfreiheit aus und erläutert insonderheit den Unterschied zwischen erlaubten Aeußernngen und Beleidigungen. Seine Darlegungen sind häufig rein rcchtsphilosophischen Inhalts und können alsdann in vielen Fällen von Wichtigkeit sein nur bei einer etwaigen Neufeststellung der preßrechtlichen Bestimmungen unserer Reichsgesetze. Gesetze und Entscheidungen zieht allerdings Walcker vom Standpunkte seines »philosophischen Slaatsrechtes« auch teilweise in den Kreis seiner Erörterungen, aber nur insoweit er mit ihnen in bejahendem oder verneinen dem Sinne auf seine theoretischen Darlegungen über das »Wesen *) Die nachfolgende Besprechung ist einem längeren, der »Berliner Buchhändler-Gesellschaft- von dem Unterzeichneten erstatteten Bericht ent nommen. ! der,Preßfreiheit« exemplifizieren kann. Walcker glaubt, die Staats behörde verzichte in mehrfachen Fällen auf ihr bestehendes Recht zum Einschreiten in Preßsachen nur aus praktischen oder politischen Zweckmäßigkeitsgründen, wo ihr ein solches unmittelbares Recht, im Gegensatz zu Walcker, überhaupt fehlen dürste. Walcker ist ein entschiedener Freund und warmer Verteidiger der Preßfreiheit (sie ist, wie er sagt, »nicht identisch mit bloßer Zensurlosigkeit«) und sieht dieses erste politische Rcchtsgut noch nicht genügend gewahrt im deutschen Reiche. »Beim Hauptpunkte des ganzen Streites für und wider die Preßfreiheit handelt es sich, logisch betrachtet, um die Frage, ob das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft so weil ausgedehnt bleiben oder werden soll, daß die verfassungsmäßige Preßfreiheit dadurch im wesentlichen aufgehoben wird. Diese wichtige Wahrheit ist vom deutschen Reichsgericht häufig übersehen, wenigstens nicht klar und konsequent genug ersaßt worden.« Verfasser tritt alsdann ein für eine weitgehende Beteiligung des Laienelements in Preßprozessen. Er ist ein Gegner des An klagemonopols des Beamtentums und wünscht das bekannte eng lische Anklagesystem in verbesserter und erweiterter Form auch bei uns eingeführt zu sehen. Ferner tritt er in dankenswerter Weise dafür ein, daß im ganzen deutschen Reiche die Preß- prvzesse vor die Geschwvrnengerichte kommen. »In Süddeutsch land*), Oesterreich, England, Schweden, Belgien kommen Preßprozesse vor die Geschworenen, in Belgien u. s. w. auch politische Vergehen. Will man etwa behaupten, daß Norddeutsch land, die engere Heimat Luthers, LessingS, Kants und des Frei herrn von Stein, jenen Ländern an Bildung nachsteht?« Be kanntlich drohte das zur Zeit in Geltung befindliche deutsche Reichs- preßgesetz au einer dahingehenden Forderung im Reichstage zu scheitern. Der Reichstag mußte nachgeben. Verfasser empfiehlt die Bildung von Preßjuries und Rechts- jchutzvereinen. »Manche Preßrechtsfälle sind sehr einfach, bei *) d. h. in Bayern, Württemberg und Baden (in. W. von Nord deutschland übrigens auch in Oldenburg).
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