Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970105
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189701056
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970105
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-01
- Tag1897-01-05
- Monat1897-01
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SNchelnl täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertag- und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSprciS für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar >v X, silr Nichtmitglicdcr so — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen : die dreigespaltene Petitzcile oder deren Raum so Psg., nlchtbuchhändlerische Anzeigen So Psg.,' Mitglieder des Börsen vereins zahlen nur 10 Pf., ebenso Bnch- handlungSgehilfcn für Stellcgesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum deS Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 3. Leipzig, Dienstag den 5. Januar. 189?. Des Erscheinungsfestes wegen erscheint die nächste Nummer Donnerstag den 7. Januar. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börscnverein der Deutschen Buchhändler geschaffenen Einrichtungen und diese den Mitgliedern des Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: Hilfsmittel soll 1. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Berlag in New York. Sie wird von den Herren Reinhard Volkmann, Buchhändler (30 19^ Ltrset), und Gvepel L Raegen er, Rechts anwälte (280 llrortävn^), in New Dort verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die fol gende Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Osrman Iloolr-, ^.rt- anck Llusilr-^gsnozch Reinhard Volk IN ann, 39 lüastio^ Ltrost, New Jork. Sie hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mitglieder des Börsenvereins be züglich des Oox^riAlrt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen „Oatslogns ob Ritls - lüutriss ok tlrs Inbrarian ob OonArsss"; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen; 3. die Gewährung von Rechtsbeistand hinsichtlich aller das Amerikanische Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1894, Börsenblatt 1894 Nr. 87 und Das Urheberrechtsgesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika ff. unten)). 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Berlag in London. Die Verwaltung derselben ist Herrn Max Jesing in Lon don, Vertreter der Firma Breilkopf L Härtel, 54 Ersat Llarl- bmronAlr Ltrest, Iwnäon IV., übertragen, an welchen alle für die selbe bestimmten Zuschriften und Sendungen zu richten sind. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts au Werken der Lilteratur und Kunst in Großbritannien erforderliche An meldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet den Mitgliedern des Börsenvereins die durch das englische Zollgesetz und durch die Bekanntmachung der Ober-Zollverwaltung voni 16. März 1888 gewährten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 18S3 Nr. ill). 3. Eintragungen in die Eintragsrolle und Auskunftsstclle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. 1. Die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Er teilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintra gungen werden von der Geschäftsstelle des Börscn- vereins (G. Thomälen) in Leipzig, Deutsches Buch händlerhaus, besorgt. 2. Die Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Ur heber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen hat nach einem mit dem Börsenverein getroffenen Abkommen Herr Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Leipzig (Schiller straße 6III) übernommen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juni 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 133.) 4. Buchhändlerifche Verkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 26. April 1891. Der Zweck der Buchhändlerischeu Verkehrsordnung ist die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der Deutschen Buchhändler, einschließlich der mit denk Deutschen Buchhandel verkehrenden aus ländischen Firmen, unter einander. Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Ermangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, verbindlich fin den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, bezw. der von denselben vertretenen Firmen, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stände des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unter zeichnete Erklärung die Verkehrsordnung für sich als verbindlich anerkannt haben und als solche vom Vor stande im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt gemacht und im „Adreßbuch des Deutschen Buch handels" bezeichnet worden sind. (Vgl. die Bekanntmachung vom 27. April 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 114.) Bieruiidlechzigsier Jrchrzüng. 12
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite