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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1897
- Sprache
- Deutsch
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6364 Nichtamtlicher Teil. Sprechsaal. 209, 9. September 1897. mehrenden Pfleg- und Bildungsstätten, als da sind: Ackerbau-, Baugewerk-, Müller-, Post- rc. Schulen, besitzen, die Möglich keit zu verschränken, den einschlagenden litterarischcn Bedarf durch geeignete Bcrtriebsstellcn zu führen. Ist der Platz groß genug, einen Buchhändler zu ernähren, um so besser. So lange das nicht der Fall ist, wird sich das Publikum mit den Mischbildungen zu begnügen haben. Allerdings kann der oft begangene Fehler nicht ernst lich genug widerraten werden, einer Schule halber eine förm liche Buchhandlung gründen zu wollen. Der Umsatz ist viel zu klein, um die Kasse zu füllen und den Ansprüchen an das Dasein gerecht zu werden. Der Betreffende sieht sich ge zwungen, zu allen irgend zulässigen Nebenbranchen zu greifen, und stört damit die Einheit bis zu dem Grade, daß ein äußerlich besonders wahrnehmbarer Unterschied zwischen ihm und dem Papicrhändler kaum noch erkennbar ist. Solchen Idealen zuzustreben, hat wenig Zweck. Der Buchhandel wird immer ein mühsames Geschäft bleiben. Das ist oft genug ausgcführt worden. Dem Ver- einswesen ist nicht gerade entgegenzutreten; aber man halte davon nicht mehr, als unbedingt nötig ist. Denn unver ändert wahr bleiben auch heute noch die Worte des großen Franklin, daß der ein Giftmischer sei, der da sage, daß man anders als durch eigenen Fleiß, durch eigene Thatkrast vor wärts kommen werde. Die Kölnische Volkszeitung aber suche eine dankbarere Aufgabe darin, den Buchhandel besonders der Geistlichkeit, der Vereine u. s. w., zu Hintertreiben. Sie beschäftige sich mit den Verlegern, die unterschicdlos den vollen Rabatt be willigen und damit den gewerbsmäßigen und willigen Handel in der That schädigen. Leipzig, 5. September 1897. R. Streller. Kleine Mitteilungen. R cichsgerichtsentsch eidun g. Gefälligkeits-Wechsel. — Das Reichsgericht hat in verschiedenen Urteilen anerkannt, daß darin kein Betrug zu finden sei, wenn jemand einen Ge fälligkeitswechsel in Zahlung giebt, ohne dies dem Nehmer ausdrücklich zu sagen. In einem Urteil vom 28. Januar 1897 (Entsch. des R-G. in Strass. Bd. 29 S. 349) wird indessen aus gcführt, daß ein Betrug durch Hingabe von Gefälligkeits wechseln dann begangen werden kann, wenn dem Nehmer ent weder ausdrücklich versichert wird, daß es -Kundenwechsel- seien, d. h. Wechsel, denen ein ans einem Warengeschäfte entsprungenes Schnldvcrhältnis zu Grunde liegt, oder wenn den Wechseln, in der Absicht zu täuschen, der äußere An schein von Kundcnwechseln gegeben wird, sei cs durch Ausschrift von Woitcn, die aus ein Geschäft deuten, z. B. Export, sei es da durch , daß der Wechsclbetrag nicht auf abgerundete Summen, sondern aus solche mit Pfennigbeträgen ausgestellt wird. -Durch dieses den Wechseln gegebene äußere Ansehen von Kundcnwcchseln ist dem Angeklagten ein aktives, auf Täuschung berechnetes Handeln und damit die Vorspiegelung der falschen Thatsache, daß die Wechsel Kundcnwechsel seien, im Sinne des 8 263 St-G-Bs. nach gewiesen.- (Papier-Ztg.) Litterarischer Nachlaß des Dichters Graf Leopardi. — Aus Mailand wird dem Berner -Bund- berichtet: Die italie nische Regierung sah sich veranlaßt, die Zwangsenteignung bezüg lich der Manuskripte des Dichters Grasen Giacomo Leopardi lgcstorben in Neapel im Jahre 1837) zu verordnen. Die lange Zeit von einem Freunde des Dichters, Antonio Nanieri, verborgen gehaltenen Handschriften waren durch Testament in den Besitz von zwei alten neapolitanischen Jungfern, ehemaligen Dienerinnen Ranieris, gekommen, die sich — wie es schien, aus religiösen Be denken und auf Anraten Dritter — beständig weigerten, sie den direkten Erben des Dichters herauszugcben. Diese Erben hatte» die Manuskripte der Nationalbibliothck in Neapel zugedacht. Deutscher Schriftstellcrtag in Leipzig. — Am 6. d. M. begannen im Hotel de Pologne in Leipzig die Verhandlungen de« X. Verbandstages des Deutschen Schriststeller-Verbandes, am 7. d. M. wurden sie zu Ende geführt. Ein Antrag auf Verschmel zung des Schriststeller-Verbandes mit dem Journalisten- und Schriftstellcrtag wurde wegen Abwesenheit der Breslauer Antrag steller von der Tagesordnung abgesetzt, ebenso ein Antrag aus Streichung eines Statuten-Paragraphcn über das Schiedsgericht in schriftstellerischen Ehrenhändeln. Dann erhicltHerrUr. Schröter das Wort zur Begründung seines Antrags aus Errichtung eines Dichtcr- und Schriftsteller-Heims in Jena. Die Frage beschäftigt den Verband schon seit zehn Jahren, seit seiner Begründung; man verspricht sich jetzt,daß ihre Verwirklichung durch einen Aufruf an das deutsche Volk, eine Lotterie oder ähnliche Veranstaltungen zum Zwecke des deut schen Dichterheiws nach Kräften unterstützt werden. — Als Ort des nächsten Verbandstages wurde Köln gewählt. — Bei der Vor stands-Neuwahl wurde an Stelle von Julius Wolfs, der eine Wiederwahl abgelehnt hatte, Herr Dagobert von Gerhardt (Gerhard von Amyntor) zum ersten Vorsitzenden des Verbandes erwählt, Herr Richard Redlich (Berlin) wurde zum zweiten Vor sitzenden wiedergewählt, ebenso die ausschcidendcn drei Mitglieder des Vorstandes Maximilian Schmidt München), Claar(Prag) und Wenzel (Berlin) und die Revisoren Rechtsanwalt Michaelis (Berlin) und Redakteur Schmidt-Cabanis (Berlin). An Stelle des verstorbenen Emil Rittershaus wurde Frau Professor Schneider (Köln) neu in den Vorstand gewählt. Neue Bücher, Kataloge rc. sür Buchhändler. Nonutlicbs AittsiluvAso äss LuobbrrnclIuugs - Csbilkon- Vsrsioe LU bsipiäg. 64. Vsrsinsjubr. blr. 9. (8sptsmbsr 1897.) 4°. 1 Lischt. Eesebiebts null Littsistur blieäsrssvbssus. ^otig.-RstsIog ktr. 1l von Rrsun Rssb in Lsuoovse. 8". 74 8. 2068 biru. Itslisoiseks Romans, ktovsttsn, Dbsstsrstüoles, IVörtsrbüobse, ürsmwstibso stv. ^utig.-Rstsiog Ho. 115 von Nrvist- msz-sr in Lsipeig. 8". 10 8. 336 kirn. Von, japanischen Buchhandel. — Von der Buchhandlung Hakubunkan in Tokyo ist, wie die -Rassische Ztg.- erfährt, das erste Hest der monatlichen Zeitschrift für fremde Sprachen: -Lsi- boieu gogslru 2sssbi- ausgegeben worden. Die Zeitschrift soll das Lernen und die Verbreitung der fremden Sprachen in Japan be fördern, -da-, wie der Herausgeber sagt, -das Inkrafttreten der revidierten Verträge nahe bevorsteht und die lange geträumte Er öffnung des Innern Japans sür alle Ausländer sich der Verwirk lichung nähert-. Die Zeitschrift umfaßt acht Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Chinesisch und Koreanisch. Die englische Sprache, als die verbreitetste, nimmt säst die Hälfte der Zeitschrift ein; an sie reihen sich die deutsche und dann die französische Sprache. Die anderen Idiome bleiben vorläufig auf Einübung der Umgangssprache beschränkt. Mitteldeutscher Buchhäudlerverband. — Der mittel deutsche Buchhändlerverband wird seine diesjährige Hauptversamm lung am Sonntag den 19. d. M. in Heidelberg abhalten. Näheres wolle man aus der Einladung im amtlichen Teile des heutigen Blattes ersehen. Pcrsonaluachrichten. Ordensverleihung. — Seine Königliche Hoheit Prinzregent Luitpold von Bayern verlieh dem Buchhändler und Buchdruckerei. besitzer August Lauterborn in Ludwigshasen am Rhein, der das Ehrenamt eines 1. Bürgermeister-Adjunkten (Stellvertreters des Bürgermeisters) bekleidet, das Verdienstkreuz des Ordens voui heiligen Michael. Sprechsaal. »Unklare Bestellung.« (Vgl. Börsenblatt Nr. 204, 203.) III. Die gleichzeitige Beorderung -s cond.- und -Betrag durch Kommissionär zu erheben- ist ein Unding. Wenn der Ver leger die Verantwortung einer falschen Expedition hätte verhindern wollen, so hätte er die Bestellung gar nicht ausführen sollen. Nun er aber doch expediert hat, muß er eben die Folgen des Irr tums tragen. Richtig wäre es gewesen, wenn der Verleger sich so fort mit Postkarte unter Hinweis auf die unkorrekte Angabe bei dem Sortimenter Bescheid geholt hätte; leider ist es jedoch mit der Korrespondenz im Buchhandel sehr schlecht bestellt. Eine ungenaue Anfrage wird meistens mit deui nächsten Brief nach Leipzig ge-
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