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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970910
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn end Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahresbreis siir Mitglieder des BörsenbcretnS c in Exemplar ll> X, siir Ntchtmttglieder SN — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dretgcspaltene Petitzeile »de, deren Raum so Psg., ntchtbuchhändlerischi Anzeigen 30 Psg. - Mitglieder des Bijrsen- vcretnS zahlen nur 10 Ps., ebenso Buch handlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Freitag den 10. September. 1897. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler geschaffenen Einrichtungen und Hilfsmittel soll diese den Mitgliedern des Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: 1. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Mnsik-Ncrlag in New Dort. Sie wird von den Herren Reinhard Volk mann, Buch händler (11 Lullt, 16^ Street), und Goepel L Raegen er, Rechtsanwälte (280 Uroaärva^), in New Jork verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die folgende Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Künst elnd Musik-Verlag (Usrmav Uootz-, ^.rt- unä KUllio-2cgollo^) Reinhard Volkmann, 11 Last 16'^ Strset, New Jork. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Uork von der erfolgten Einsendung der Pflicht- Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) tele graphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins . . . Mk. 6.50 für Nichtmitglieder des Börsenvereins. . „ 8.— Für ein auf besonderen Wunsch des Ver legers durch den lübrarian ot Oovgrsss aus zustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „ 2.25 Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins verrechnet und eingezogcn. Die Amtliche Stelle hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mit glieder des Börsenvereins bezüglich des Oop^rigbt in den Vereinigteil Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen „Oatalogun ot llitle-Latries ot tbs Librarian ot Lougrsss''; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen; 3. die Gewährung von Rechtsbcistand hinsichtlich aller das Amerikanische Urheber- und Verlagsrecht be treffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1891, Börsenblatt 1894, Nr. 87, vom 5 September 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 210 und Das Urheberrechtsgesetz in den Bereinigten Staaten von Amerika ss. untens.) Skrundse-knWer Fährzanz. 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in London. Die Verwaltung derselben ist Herrn Max Je sing in London, Vertreter der Firma Breitkopf L Härtel, 54 Vrsut Narlkorouxb Stroet, Uooäov IV., übertragen, an welchen alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen zu richten sind. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforder liche Anmeldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet den Mitgliedern des Börsenvereins die durch das eng lische Zollgesetz und durch die Bekanntmachung der Ober-Zoll verwaltung vom 16. März 1888 gemährten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 1 1 1.) 3. Eintragungen in die Eintragsrolle und Ausknnftsstellc für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig 1. Die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen werden von der Geschäftsstelle des Börse n Vereins (G. Thomülen) in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, besorgt 2. Die Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Ur heber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen hat nach einem mit dem Börsenverein getroffenen Abkommen Herr Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Leipzig (Schillerstratze 6111) übernommen (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juni 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 133.) 4. Buchhändlerische Verkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 26. April 1891. Der Zweck der Buchhändlerischen Verkehrsordnung ist die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der Deutschen Buch händler, einschließlich der mit dem Deutschen Buchhandel ver kehrenden ausländischen Firmen, unter einander Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Er- 857
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