Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1884
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- 1884-07-02
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- 02.07.1884
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3068 152, 2, Juli. Nichtamtlicher Theil. ohne ihre Einnahmen zu verringern und ohne auch dem Publicum unbillige Leistungen zuzumuthen. Wir wollen nur natürliche Verhältnisse anbahnen, indem wir unser Recht geltend machen; wir wollen aber Niemanden wirk lich schädigen, Niemandem Unrecht thun. Und diesen Willen haben wir selbständig in's Werk gesetzt, wohl bewußt, daß wir dabei Geld und Arbeit riskiren, wohl be wußt, daß wir uns dadurch Anfeindungen und Gehässigkeiten aus setzen, als Verleger der Habsucht und Neuerungssncht, als Autor der Anmaßung und Reclamesucht beschuldigt wurden. Wir haben diesen Willen selbständig in's Werk gesetzt, getragen von dem Be wußtsein, nur das Rechte und Billige zu wollen, und auch aus diesem Grunde des Sieges unserer Sache gewiß, des Beifalls Aller, welche nicht aus Geschäftsrücksichten unsere Gegner sein zu müssen glauben. In der That sind uns auch von Seiten der Sortimcntsbuch- händler, von Seiten hervorragender Autoren und von Seiten der Presse bereits sehr ehrende Beweise der Sympathie und der Billi gung unseres Vorgehens zugekommen, die uns voraussehen lassen, daß die Herausgabe des Novellenbuches „Nicht für Kinder" unter diesen besonderen Umständen in der That den Anstoß geben wird zu einer raschen und vollständigen Reform unhaltbarer Zustände im deutschen Buchhandel. Ja, selbst Leihbibliothekare haben sich gefunden, welche unseren Anspruch als gerecht erkannten und Leihbibliothek-Exemplare des Buches zu dem höheren Preise erwarben, Beweis genug, daß auch unter diesen Herren einzelne sind, welche unseren Anspruch weder unerhört noch unerfüllbar finden. Es sind uns völlig fernstehende Firmen; wie wir überhaupt in dieser Sache nur streng correct Vor gehen und alle Scheinerfolge und selbstgemachten Anerkennungen prinzipiell verdammen. Das Gros der Leihbibliothekare ist uns aber selbstverständlich fern geblieben, und wir wissen auch die Gründe dieser Reserve zu würdigen. Die Herren hoffen und wünschen (sehr mit Unrecht), daß wir eine schwere materielle und damit auch moralische Niederlage erleiden. Da wir voraussichtlich schon dem nächsten Schriftstellertage einen Bericht über die materiellen Resultate unseres Versuches ab statten werden, so glauben die Herren, daß die voraussichtlich kläglichen Resultate dieses Berichtes, namentlich die Thatsache, daß die Leihbibliothekare sich zu der Reform nicht verstehen, ab schreckend auf das Gros der Autoren wirken, einen Beschluß in dieser Angelegenheit hintanhalten werden, und daß es infolge dessen beim alten Zustande bleiben werde, welcher die Autoren und Ver leger in ihren Rechten und Vortheilen schädigt, ohne dem Leih geschäft und dem Buchhandel zu Gute zu kommen, sondernnur einem großen bemittelten Publicum, welches sich thatsächlich gegen Mehr forderungen gar nicht sträuben würde. Ob die Herren Leihbibliothekare damit Recht thun, sich so zu verhalten, lassen wir dahin gestellt sein; dies zu beurtheilen, sind ja wir als Partei nicht berufen. Sehr aber bezweifeln wir, daß ihr Calcül in Bezug auf den Schriftstellertag zutreffen wird, selbst vor ausgesetzt den Fall, daß wir nur über ein klägliches Resultat zu be richten hätten. Denn dieses eine Resultat würde ja doch nur beweisen, — daß aller Anfang schwer ist. So viel zur Verständigung über unsere Ziele und Zwecke; auf einzelne Punkte des Aufsatzes in Nr. 138 d. Bl. werden wir in einem zweiten Artikel eingehen, wenn dies noch gewünscht werden sollte. Berlin, den 24. Juni 1884. Gustav Schuhr vr. Oskar Welten. (Fa.: Wilhelm Jßleib). Miscellen. Literarvertrag zwischen Holland und Frankreich. — Indem zwischen Frankreich und den Niederlanden am 13. Juni abgeschlossenen Handelsvertrag wird der Schutz des literarischen Eigenthnms bis zum Abschluß eines entsprechenden Vertrages durch eine besondere Erklärung geregelt. Diese Erklärung ist für die Dauer von zehn Jahren bindend. Literarvertrag mit Italien. — Der Reichstag ge nehmigte in erster und zweiter Lesung ohne Debatte den Literarver trag des Deutschen Reiches mit Italien. (Derselbe bezweckt die einheitliche Zusammenfassung verschiedener älterer Separatverträge einzelner deutscher Staaten und Staatengebiete mit Italien zu einem entsprechenden Vertrag mit dem Deutschen Reich, vorwiegend nach dem Muster der Literarconvention mit Frankreich.) Der Preßparagraph des Actiengesetzes. — Die Annahme des Gesetzentwurfes über die Bildung von Aktien gesellschaften ist im Reichstage erfolgt. Der die Presse inte- ressirende Paragraph dieses Gesetzes wurde mit den beiden be antragten Zusätzen der Abgeordneten Reichensperger (Olpe) und Windthorst angenommen und lautet nun in endgültiger Fassung: tz. 249 6. Mit Gcfängniß bis zu einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe bis zu 10,000 Mark wird bestraft: 1. wer in öffentlichen Bekanntmachungen wissentlich falsche Thatsachen vorspiegelt oder wahre Thatsachen entstellt, um zur Betheiligung an einem Actienunternehmen zu be stimmen. Ist die öffentliche Bekanntmachung aä 1 im Jnseratentheil einer periodischen Druckschrift erfolgt, und der Verfasser des Inserates nicht nur unter demselben genannt, sondern auch in dem Bereiche der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundes staates, so findet tz. 20. Alinea 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Seite 65) keine An wendung. Personalnachrichtcn. Jubiläum. Der Begründer der „Universalbibliothek", Herr Philipp Reclam in Leipzig feierte am vergangenen Sonn tag, den 29. Juni, im Kreise der Familie und der Geschäfts angehörigen das seltene Doppelfest seines siebenundsiebzigsten Geburtstages und gleichzeitigen sechszigjährigen Berufs- Jubiläums. Der greise Jubilar, welcher schon als Jüngling, kaum der Lehre entwachsen, sich selbständig machte, hatte die Freude, an seinem Ehrentage auf ein segensreiches Wirken und schließliche glänzende Erfolge nach langem und hartem Daseinskämpfe zurück blicken zu können. Wir vereinigen aufrichtigen Herzens mit den Glückwünschen der Festtheilnehmer auch die unsrigen für den um die deutsche Literatur hochverdienten Berufsgenossen. fi M. C. Cavael. — Am Sonntag den 29. Juni verstarb, 61 Jahre alt, nach langem Leiden Herr M. C. Cavael, Chef der Firma Robert Friese in Leipzig. Der Verstorbene, welchen eine unermüdliche Thätigkeit in seinem Berufe und treue Hingebung und Pflichterfüllung in den vielen ihm von Seiten der Stadt Leipzig übertragenen Vertrauens stellungen in hohem Grade auszeichneten, läßt eine fühlbare Lücke im Kreise seiner Berufsgenossen und Freunde zurück, bei welchen die Kunde von seinem Hinscheiden schmerzliche Theil- nähme erweckt.
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