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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten ans dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrcSprcis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., siir Nichtinitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30Pfg. die dreigespaltenePetit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsciitiercins der Dciitschen Buchhändler zu Leipzig. ./I» 240. Leipzig, Montag den 15. Oktober. 1894. Nichtamtlicher Teil. Adreßbuch für 1895 betreffend. Diejenigen geehrten Firmen, welche den ihnen zngegnngenen Fragebogen bis heute noch nicht znrückgesandt haben, werden hierdurch ersucht, die Rücksendung desselben gef. alsbald direkt durch die Post bewirken zu wollen. Leipzig, 13. Oktober 1894. che lchüttü Helle des üörseiuicreiiis der deutschen önchhäiidlrr. G. Thomalen, Geschäftsführer. Partirlle Namschverüäuse. (Vgl. Börsenblatt 231, 233, 234, 237.) V. Erwiderung. m,,k bie Erwiderung einiger Verlagsbuchhandlungen in Leipzig (Börsenblatt 237) hat der Unterzeichnete, vor behaltlich einer Erklärung der V.-.re1.ne, die das be treffende Rundschreiben erlassen haben-, Folgendes zu erwidern: Es hat den Vereinen nichts ferner gelegen, als im Gegensatz* zu dem Börsenvereine »das Recht, den Verkehr der Buchhand lungen unter einander zu regeln,« in Anspruch zu nehmen, und cs ist schwer ersichtlich, wie diese Lute'si.ion aus dem Rund schreiben entnommen "werden konnte. Die Unterzeichner des Rundschreibens haben lediglich das jedem einzelnen und sicherlich ihnen, als Organen des Börsenvereins (wie sie es in der Mehrzahl sind) zustehende Recht in Anspruch ge nommen, an die Verlagsbuchhandlungen im deutschen Buchhandel die Frage zu richten, ob sie über die »par tiellen Ramschverkäufe« die von den Vereinen einmütig geteilte und in der beigcgebenen Erklärung niedergelcgte Ansicht teilen. Es ist ihnen zunächst lediglich daran ge legen gewesen, die Ansichten des deutschen Verlags über die partiellen Ramschverkäufe kennen zu lernen, nachdem über diese Sache, abgesehen von den dankenswerten Erklärungen hervor ragender Verleger in der letzten Abgeordnetenversammlung, die das Unwesen der partiellen Ramschvcrkänfe unbedingt ver urteilten , bisher nur Stimmen des Sortiments laut ge worden sind. So sehr haben die Vereine vermieden, Bedingungen zu stellen oder gar sich das Recht anzumaßen, den Verkehr der Buchhändler untereinander zu regeln, daß in dem Rund schreiben nicht einmal die Bitte ausgesprochen worden ist, die beigegebene Erklärung zu unterzeichnen. Es ist lediglich ge beten worden, den Unterzeichnern die Ansicht des Verlags buchhandels über die besprochene Angelegenheit bekannt zu geben, so daß man auch abweichende Ansichten, die man natürlich von einzelnen Seiten erwartete, mit Interesse zur Kenntnis nehmen würde. Daß es dennoch aus praktischen Gründen sich empfahl, der Ansprache eine Erklärung beizu fügen, beweist die Thatsache, daß bereits wenige Tage nach Einundsechzigster Jahrgang. Versendung des Rundschreibens 173 unbedingt zustimmcndc Antworten eingegangen sind, darunter von einer großen An zahl sehr bedeutender (auch vieler Leipziger und Berliner) Verlagsbuchhandlungen, während nur drei Antworten vor liegen, die, im Ganzen zustimmend, in einzelnen Punkten Be denken haben. Wenn es möglich ist, daß der Börsenverein-durch gesetz liche Bestimmungen dem Unwesen der partiellen Namsch- verkäufe steuert, so wird dies in erster Linie den Wünschen der Vereine entsprechen, die das Rundschreiben erlassen haben. Erleichtert wird dies gewiß durch eine möglichst zahlreiche Abgabe von Erklärungen, ivie sie die Vereine erbeten haben, oder durch eingehende Begründung entgegengesetzter Ansichten. Er sei hierum namens der Vereine, die das Rundschreiben erlassen haben, wiederholt gebeten. In formeller Hinsicht ist zu bemerken, daß natürlich nicht, wie es in der Erwiderung der Leipziger Verlagsbuch handlungen heißt, der Unterzeichnete Vorstand das Rund schreiben erlassen hat. Es ist lediglich eine Kundgebung der 31 Vereine, die es unterzeichnet haben. Der Vorstand des Verbandes hat es nur, seinem Aufträge folgend, verschickt und ist als Sammelstelle eingehender Antworten bezeichnet woroen. Dresden, den 11. Oktober 1894. Der Bvrstaud des Verbandes der Kreis- und Orts-Vereine im Deutschen Buchhandel, vr. E. Ehlermann. Gg. Lehmann. R. von Zahn. Partielle Naiilfchverkäufe. VI. Der im Börsenblatt Nr. 237 von einer Anzahl Leipziger- Verleger zum Ausdruck gebrachten Stellungnahme in der An gelegenheit »Partielle Namschverkänse« haben sich folgende Firmen angeschlossen: Richard Bertling in Dresden, G. Grotesiche Verlagsbuchhandlung in Berlin, Fr. Richter in Leipzig, Schmidt L Günther in Leipzig, L. Staackmann in Leipzig. Sächsisch - Thüringischer Vn ch Händler- Verü and. XI. Hauptversammlung. Rudolstadt, den 9. September 1894. Anwesend die Vorstandsmitglieder: R. Kreisch mann- Magdeburg, Fr. Thienemann-Gotha, A. Huschke-Weimar, Eng. Strien-Halle und P. Wunschmann-Wittenberg, so wie die Kollegen: M. Achilles (Kcssclring'schc Hofbnchhandlung)-Hildbnrg- hansen, Br. Bcckcr-Eilcnburg, A. Bock-Rndolstadt, Rud. Hopser-Burg, Gust. Klingenstein-Salzwedel, I. Manger- 860
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