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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1890
- Sprache
- Deutsch
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Süßwnsscr-Mollusken, fortgesetzt von Kobelt, Sandberger. Land- nnd Süßwvsser-Conchylien der Vorwelt, Sarasin, Er gebnisse der naturwissenschaftlichen Forschungen auf Ceylon, Selen ka, Studien über die Entwickelungsgeschichte der Thiere, Georg Semper, Schmetterlinge der Philippinischen Inseln, Carl Semper, Reisen in dem Archipel der Philippinen. Mit den zunehmenden Jahren erwachte bei Kreidel das Be dürfnis nach Erleichterung seiner Berufspflichten', er entschloß sich daher im Jahre 1878 einen großen Teil seines Verlags an Herrn I. F. Bergmann abzntreten, welcher, früh verwaist, von Herrn Kreidel als Vormund und väterlicher Freund erzogen worden war. In der Folge wurde Herr J.F. Bergmann dann auch noch an der Leitung des Herrn Kreidel verbliebenen Verlags betheiligt und seit Januar dieses Jahres als Gesellschafter in C. W. Krcidel's Verlag ausgenommen. Letzteres Geschäft ist nun nach dem Hin scheiden des Herrn Kreidel vertragsgemäß in das alleinige Eigen tum des Herrn Bergmann übergegangen und wird, getrennt von den, Verlage I. F. Bergmann, unter der alten Firma C. W. Kreidel's Verlag weiter geführt. Die in den letzten Jahren sich mehrenden Beschwernisse des Alters machten am 23. September nach einer kurz und heftig anftreteuden Lungenentzündung dem thätigen Leben Kreidels ein rasches, nnd für seine Freunde, wie für alle, die in Liebe und Verehrung ihm nahe standen, ein nur allzu frühes Ende. Mit Kreidel ist ein scharf ausgeprägter Charakter aus den Reihen des Buchhandels geschieden, wie er sich nicht allzu oft im Leben zeigt. Die Tugenden, die ihn in seltenem Maße zierten: Thätigkcit und geschäftliche Tüchtigkeit, Sittenstrenge und Anspruchs losigkeit, Ehrenhaftigkeit und ein wohlthätiges, warmes Herz für Notleidende und Hilfsbedürftige — möchten diese in strenger Pflichterfüllung erworbenen Eigenschaften recht vielen von uns zum Vorbild dienen! —s. Vermischtes. Zum Frachtrccht. Haftpflicht der Bahnverwaltung bei Güter beraub ung. — Für die kaufmännische und Verkehrewelt ist eine in den letzten Tagen vom Kammergericht getroffene Entscheidung von großer Bedeutung. Eine Berliner, nunmehr erloschene Speditionsfirma hatte im Oktober 1887 drei Kisten Waren zur Spedition nach Leipzig übernommeu und sich dann zur Versendung der Speditionsfirma K. be dient, welche gerade eine Sammelladung nach Leipzig expedierte. Ein Kommis von K. war auch so lange bei der Verladung auf dem Bahn hofe zugegen gewesen, bis die drei Sckiebethüren des betreffenden Eisen bahnwagens vom Bodenmeistcr in das Schnepperschloß geworfen wurden, worauf sich der Kommis nach Empfang des Frachtbriefes entfernte. Bei der Ankunft des Wagens in Leipzig stellte sich heraus, daß zwar die Plomben unverletzt waren, aber trotzdem eine von den erwähnten drei verladenen Kisten fehlte. Die angestellte Untersuchung ergab als zweifellos, daß die betreffende Kiste nach dem Fortgange des Kommis und vor der Plombierung des Wagens abhanden gekommen war. Der hierauf schließlich wegen des Schadenersatzes in Anspruch ge nommene Spediteur K. wurde vom Landgericht I unter der Aus führung verurteilt, daß K., indem er die Kontrolle nicht bis zur Plom bierung des Eisenbahnwagens habe üben lassen, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt habe. K. legte hiergegen Berufung ein, worauf das Kammrrgericht (VI. Civilsenat) die Vorentscheidung unter- folgender Ausführung aufhob: Mit der Ucbergabe deS Frachtbriefes an den Spediteur hat auch die Uebernahme der Güter seitens der Eisenbahn stattgesunden und die Haftung des Spediteurs aufgehört, welcher die Plombierung des Wagens nicht abzuwarten braucht. — Diese Entschei dung, welche sich im dollen Gegensatz zu der bisherigen bei dem Land gericht vertretenen Anschauung befindet, ist nicht mehr anfechtbar. (Leipziger Tgbl.) Vom Postwesen. — Die Annahme der Weltpostvereinssätze für den Briefverkehr von Australien nach Europa süht endlich mit ziem licher Sicherheit für den 1. Januar 1891 in Aussicht. Die Vertreter von 5 der australischen Kolonieen (Westaustralien und Neu - Seeland fehlen bis jetzt) haben beschlossen, das Porto für alle überseeischen Brief sendungen auf 2'/, Pence (20 H) für '/, Unze (14 x) herabzusetzcn Das Porto für Postkarten nach überseeischen Ländern soll gleichzeitig auf 2 Pence (16 H) herabgesetzt werden. Die Gebühren für Drucksachen und Zeitungen sollen dagegen unveiändert bleiben. Hoffentlich folgt diesen Ermäßigungen recht bald der lörmüche Eintritt der australischen Kolonieen in den Weltpostverein, damit auch das 40-H-Porto von hier aus in Wegfall kommen kann. Für Paketsendungen nach Shanghai (deutsche Postagentur) ist die zulässige Wertangabe über B emen auf 1000 ^ erhöht; über Oesterreich oder Schweiz-Italien ist solche nur bis 800 ^ gestattet. Postpakete nach Natal in der Gewichtsstufc von 1—3 lc^ unterliegen fortan über Hamburg oder Bremen-England nur einem Frankosatze von 6 ^ 60 H (statt bisher 7 ./<! 80 H). Vom 20. d. Mts. ab wird für deutsche Telegramme nach Süd amerika der Weg über Kadix-Tenerisfe (Frankreich-Spanien-Kadix) frei gegeben und werden dadurch die Wortgebühren für diesseitige Depeschen wie folgt herabgemindert: Nach Pernambuco auf 6 -F, nach Rio de Janeiro und allen nördlich davon gelegenen Anstalten Brasiliens auf 6 ^ 85 -H, nach den südlich von Rio de Janeiro gelegenen Anstalten Brasiliens, nach Argentinien und Paraguay auf 7 ^ 65 nach Uruguay auf 8 50 -Z, nach Chile auf 9 55 4 Der nach Valparaiso bestimmt gewesene große Hamburger Dampfer -Virgilia- ist längst überfällig und scheint verloren. Er verließ Hamburg am 28. Juni mit der deutschen Post nach den Westküsten Süd- und Centralamerikas. Festlegung des Osterfestes u. anderes. — Aus der am 24. d. M. abgehaltenen Sitzung der Leipziger Handelskammer ist folgendes hcrvorzuheben: Der Vorsitzende erwähnt, daß am 15 d. M. in Dresden die jährliche Zusamenkunst der Präsidenten und Sekretäre der sächsischen Handels- und Gewerbekammern stattgefunden habe. Abdrücke des Proto kolls sind eingegangen und werden unter die Mitglieder verteilt. Der Vorsitzende bemerkt hierzu, daß die diesseitige Anregung wegen Festlegung des Ostersonntags, Zusammenlegung der Bußtage und Abschaffung des besonderen Feiertags am 6. Januar bei allen Kammern Anklang gefun den habe. Eine österreichische Neichsbibliothek. — In seiner Ncktorats- rede am 13. d. M. hat Hofrat Wilhelm von Härtel in Wien den Wunsch ausgesprochen, daß in Oesterreich, als einer Zcntralstättc des wissenschaftlichen Weltverkehrs, eine Reichsbibliothek gegründet werden möge. Dieser Gedanke wird in der Beilage zur Allgemeinen Zeitung (Nr. 293 v. 22. d. M.) von A Bettelheim mit < roßer Lebhaftigkeit ausgenommen und die Notwendigkeit seiner Ausführung in einem lesens werten Artikel eindringlich nahegelegt. Vom österreichischen Buchhandel. — Aus dem Protokoll einer am 20. d. M. abgehaltenen Vorstandssitzung des österreichisch-ungarischen Bezüge der Wiederverkäufer Einhalt thun soll. Eine entsprechende Vor lage soll bei der nächsten Hauptversammlung zur Verhandlung kommen. Ferner wurde beschlossen, bei der Behörde auf eine genauere Fassung der Schulbücher Teilkonzessivnen zu dringen und anzustreben, daß den Inhabern der.letzteren nur der Vertrieb von Volks und Bürger- zu gestatten sei. Aus der Ausschußsitzung der Wiener Korporation ist folgendes be merkenswert: befragt worden, ob Trödlern oder Tapezierern der Verkauf neuer wie alter Bilder zustehe, ferner ob der Handel mit alten Bildern in den Rahmen der Befugnisse der Antiquitätenhändler falle. Das hierüber zur Aeußerung aufgeforderte Rechtskomitee hat sich nach längerer Beratung wie folgt ausgesprochen: Der gewerbsmäßige Verkauf von alten oder neuen Bildern, jener von Kupferstichen. Lithographicen, Holzschnitten oder überhaupt auf mechanisch-chemischem Wege hergestellten Vervielfältigungen, welch' letztere übrigens nach den gesetzlichen Bestimmungen einer eigenen Konzession bedürfen, ebenso von Büchern und Musikalien, ist dem Kunst-, resp. Buch- und Musikalienhandel ausschließlich Vorbehalten. — Gelegentlicher Verkauf eines einzelnen Bildes, insbesondere wenn in einem Nahmen befindlich, wird nicht als ein Eingriff in die Rechte des Kunsthandels zu betrachten sein; doch muß sich die Korporation gegen einen gewerbsmäßigen Handel mit obigen Gegenständen dnrch Trödler, Tapezierer, Möbel- und Anti quitätenhändler entschieden verwahren. Die in einer früheren Sitzung beschlossene Eingabe an das Finanz- Ministerium betreffs der Klarstellung der Frage, ob Lotterie-Anzeigen nur als Beilagen oder auch als Inserate verboten seien, wurde ge meinsam mit dem österreichisch-ungarischen Vereine überreicht. Tie laut Uebereinkommen vom 3. Februar 1890 den Wiener Buchhändlern bewilligte ungestempelte ;Ausfolgung der zum Weiter versand nach dem Auslande und nach Ungarn bestimmten stempel-
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