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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1894
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- Deutsch
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5512' Nichtamtlicher Teil. 213, 13. September 1894. zeigen); als vorletzte die »Mathematik nnd Astronomie« mit 604 und als letzte, 74., die »Philosophie« mit 514. Die Stellung dieser drei Gruppen ist keine zufällige: sie vertreten nämlich in ziemlich genauer Reihenfolge von unten an die Lebcusgcbictc, die als die abstraktesten bekannt sind. Dabei ist noch zu bemerken, daß die stärkste der unter »Philosophie« verzeichneten Zeitschriften zugleich eine päda gogische (mit 1000) ist; märe diese nicht mitgerechnet, so würde der Durchschnitt gar auf 433 fallen. Noch manch andere Bilder von der verschiedenen Große unserer Zeitschriften ließen sich durch Anordnungen nach anderen Gesichtspunkten gewinnen. So, wenn wir den Durch schnitt der notariell bestätigten Auflagen zum Maßstab einer Reihe machten; indes würde dies keine besonders wertvollen Ergebnisse liefern. Wohl aber hätte es eine Bedeutung, die einzelnen Journalgruppcn nach der höchsten Auflage an- zuordncn, bis zu der sie sich aufgeschwungcu. Am oberen: Ende haben wir davon bereits Proben gegeben. Dort steht, wenn wir von den »Untcrhaltungsblättcrn« mit der Garten laube absehen, an erster Stelle die - katholische Theologie und Volksblätter« (Maximum 165 000), denen die evangelischen Zeit schriften dieser Gattung erst an 4. (125 000), die anderen Be kenntnisse« an 23. (21000) und die »Jüdische Theologie re.« (mit 5500) an 55. Stelle folgen. Den 2. Rang nehmen auch hier die Frauen-, Haus- und Modeblättcr« (bis zu 155000), den 3. ebenfalls die »Untcrhaltungsblätter« ohne »Gartenlaube« (bis zu 150 000) ein. Nur 9 Gruppen überschreiten mit ihren Gipfeln die Zahl 50 000, und genau bei der Hälfte aller Gruppen liegt das Maximum über 10 000. Unter 1000 liegt nur ein einziger Gipfel, der von »Mathematik und Astronomie« (»Journal für reine und angewandte Mathe- mathik« mit 800). Dabei erhebt sich auch die Frage, welches die kleinsten Zeitschriften sind. Eine Auflage von nur 200 dürste, wenig stens bei wissenschaftlichen Journalen, nicht ungewöhnlich sein. Noch unter dieser Höhe sind uns nur zwei ausgefallen: die »Blätter für das bayerische Gymnasialschulturnwescn (Mün chen) mit 100 und die wahrscheinlich allerkleinste Zeitschrift »August Kraatz' täglicher Fischbericht« zu Berlin mit 50—100. Auch die Frage mag schließlich erhoben werden, in welchen Journalgruppen sich die größte nnd geringste Aufrichtigkeit, d. h. Häufigkeit von Angaben der Auflage findet, und in welchen die größte Strenge bezüglich dieses Punktes, d. h. Häufigkeit der notariellen Angaben. In elfterer Hinsicht ge bührt der Preis den evangelischen Jugcndblättern: von diesen sind alle 17 mit ihrer Auflage angegeben (was sich bei einein Durchschnitt von 11 882 allerdings verlohnt). Auch die »Hut macher und Kürschner«, das »Tabak- und Cigarrensach und der »Hundesport« geben von ihren, allerdings nur je 2—4 Zeitschriften sämtliche mit Auflage an. Außerdem zeichnen sich durch Offenheit aus die »Schuhmacher« mit 10 bezeichnten unter 11 Journalen, die »Chemie, Pharmazie, Physik« mit 38 unter 42, die »Bäcker und Konditoren«, sowie die »Tischler, Drechsler, Korbmacher« mit je 11 unter 13. Am unauf richtigsten erscheint die Abteilung »Vermischtes und Nachträge« mit nur 11 unter 61, was daran liegen mag, daß es sich hier großenteils um allerjüngste Zeitschriften handelt, die ihre Auflagenhöhe noch nicht recht festgesetzt haben können. Keine Ausrede haben jedoch die zunächst kommenden »Schneider und Modenblätter«, von denen unter 30 nur 8 ihre Auflage verraten. Auch die 22 Journale für »Holz-Jnduskrie und -Handel« könnten mehr als nur 6 aufrichtige und ebenso das »Versicherungswesen« mit seinen 32 Zeitschriften mehr als 9 offenherzige haben. Den Notar ruft zur Bestätigung der Aufrichtigkeit am liebsten herbei das »Tabak- und Cigarrenfach« mit Einer no tariell bestätigten Auflage unter 3 Blättern überhaupt, was allerdings keiu statistisches Ereignis ist. Dagegen gilt es schon mehr, wenn unter den 10 Journalen der »Buchbinderei« auch nur 3 den Notar gerufen haben. Die »Maler« thaten es wenigstens in 1 von 6 Fällen, »Brauerei, Brennerei, Hopfenhandel« in 5 von 39 und die »Glas-, Thon- rc. Industrie« in 3 von 26 Fällen. Ganz fern Haltei: den Notar so viele Litteraturen, daß ihre Aufzählung nicht mehr der Mühe wert ist. Bei den großen Aenderungen, denen die äußeren Ver hältnisse des Journalwescns unterliege», können wir darauf begierig sein, welche Verschiebungen in diesem Gesamtbild publizistischer Massen uns eine Betrachtung zeigen wird, die wir übers Jahr auf Grund der dam: neu vorliegenden Be richte anstellen mögen. 8. Vermischtes. Reichsgerichtsentscheidungen. — Durch den Ablauf der für den Rechtsbehelf der Verletzung über die Hälfte land- rechtlich bestimmten Verjährungsfrist (88 65, 68 Tit. 1l Tl. I) geht, nach einem Urteil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, von: 9. Juni 1894, nicht nur die Klage aus der Verletzung über die Hälfte, sondern auch der aus diesem Grunde gegen die Klage auf Zahlung des Kaufgeldes zu erhebende Einwand verloren. »Die Regel der Unverjährbarkeit der Einreden, die für die Miuderungs- einredc aus der Gewährleistung in der Praxis Anwendung ge funden hat, kann gegenüber den ausdrücklichen Bestimmungen der 8Z 65 und 68 Tl. I Tit. 11, wonach der Käufer sich des Einwands der Verletzung nicht bedienen kann, wenn er in der im 8 343 Tit. 5 bestimmten Frist die Aufhebung des Vertrags nicht nachgesucht hat, nicht in Betracht kommen. Der Anspruch aus der Verletzung über die Hälfte ist sowohl dem Rechtsgrunde nach, als in seinem Zweck und seiner Wirkung wesentlich verschieden von dem auf die Gewähr- lcistungspflicht gestützten Einwand der Preisminderung.» — In: Handelsverkehr kann, nach einem Urteil des Reichs gerichts, II. Civilsenats, vom 4. Mai 1894, das Schweigen des jenigen, welchem gegenüber eine Erklärung geschieht, als Zustim mung aufgefaszt werden, wenn nach Lage der Sache das Zurückhalten der Aeußerung geeignet war, die Schritte des anderen Teils zu dessen Nachteil zu bestimmen, vorausgesetzt, daß der Schweigende thatsächlich die ihm gewordene Erklärung in dem Sinne verstand, welcher eine Antwort nach Treu und Glauben erforderte; faßt der Schweigende die Erklärung in einem anderen Sinne auf, sei cs auch infolge von Nachlässigkeit, so ist der Schluß, daß er durch sein Schweigen seine Einwilligung erklären wollte, ungerechtfertigt. Schriftenaustausch an Universitäten. — Die Uni versitäten Deutschlands und des Auslands tauschen alljährlich in: September die während des letzten Studienjahres unter ihrer Autorität erschienenen Schriften unter einander aus. Angeregt wurde dieser Schriftenaustausch im Jahre 1818 durch ein Ein ladungsschreiben der Universität Marburg, die auch viele Jahr zehnte hindurch der Vorort für den Tauschverkchr geblieben ist. Als sich die Verkchrseinrichtungen verbesserten, übernahm die Ver sendung jede Universität selbst und läßt sie jetzt meist durch ihre Bibliothek besorgen. Im Laufe der Zeit haben sich außerdem zahlreiche große Bibliotheken und gelehrte Körperschaften dem Tauschvercin angeschlossen, so die Hof- und Staatsbibliothek in München, die Landesbibliothek in Kassel, die Akademie in St. Peters burg, das Germanische Museum in Nürnberg, das Uuroau ok Läu- oation in Washington, die Lmitbsonian Institution. Gegenwärtig umfaßt der Tauschverein, nachdem ihm neuerdings auch die Uni versität Tokio bcigetreten ist, 105 Universitäten, Akademieen und gelehrte Gesellschaften. Im letzte:: Jahre wurden den einzelnen Bibliotheken gegen 5000 Schriften einverleibt. Post. — Der Ncichsanzeiger bringt folgende Bekanntmachung: Einziehung der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder. Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempel ten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder, welche seit den: 10. Dezember 1890 von den Verkehrsanstalten nicht mehr verkauft worden sind, haben seit den: 1. Juli 1894 ihre Gültigkeit verloren und dürfen zur Frankierung von Postsendungen nicht mehr benutzt werden. Dem Publikum ist indes gestattet, die noch nicht verwendeten derartigen Wortzeichen bis spätestens Ende Dezember 1894 nach dem Nennwert des Stempels gegen Freimarken zu 10 oder 3 bei gleichzeitigem Nückempfang des Betrags der Herstellungs-
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